Das Projekt NBR umfasst für den Leitungsbau die im Bundesbedarfsplangesetz mit der Nummer 21 gelistete Maßnahme der Netzverstärkung zwischen den Umspannwerken Daxlanden und Eichstetten. Projektziel ist es die 220kV-Leitungsanlage in bestehender Trasse als 380kV-Leitungsanlage neu zu errichten und die an diese Leitungsanlage angeschlossenen Umspannwerke ebenfalls in 380kV Ersatz neu zu bauen. Vorhabensträger („VHT“) ist der Auftraggeber („AG“). Dieser benötigt für den Leitungsbau Unterstützung insbesondere bei der Steuerung, Planungskoordination sowie weiteren Dienst- und Werkleistungen über die gesamte Projektlaufzeit. Diese soll durch einen Systemintegrator („SILB“) erbracht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-29.
Auftragsbekanntmachung (2020-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Von Ingenieuren erbrachte Verbundleistungen
Kurze Beschreibung:
Das Projekt NBR umfasst für den Leitungsbau die im Bundesbedarfsplangesetz mit der Nummer 21 gelistete Maßnahme der Netzverstärkung zwischen den Umspannwerken Daxlanden und Eichstetten. Projektziel ist es die 220kV-Leitungsanlage in bestehender Trasse als 380kV-Leitungsanlage neu zu errichten und die an diese Leitungsanlage angeschlossenen Umspannwerke ebenfalls in 380kV Ersatz neu zu bauen. Vorhabensträger („VHT“) ist der Auftraggeber („AG“). Dieser benötigt für den Leitungsbau Unterstützung insbesondere bei der Steuerung, Planungskoordination sowie weiteren Dienst- und Werkleistungen über die gesamte Projektlaufzeit. Diese soll durch einen Systemintegrator („SILB“) erbracht werden.
Das Projekt NBR umfasst für den Leitungsbau die im Bundesbedarfsplangesetz mit der Nummer 21 gelistete Maßnahme der Netzverstärkung zwischen den Umspannwerken Daxlanden und Eichstetten. Projektziel ist es die 220kV-Leitungsanlage in bestehender Trasse als 380kV-Leitungsanlage neu zu errichten und die an diese Leitungsanlage angeschlossenen Umspannwerke ebenfalls in 380kV Ersatz neu zu bauen. Vorhabensträger („VHT“) ist der Auftraggeber („AG“). Dieser benötigt für den Leitungsbau Unterstützung insbesondere bei der Steuerung, Planungskoordination sowie weiteren Dienst- und Werkleistungen über die gesamte Projektlaufzeit. Diese soll durch einen Systemintegrator („SILB“) erbracht werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Von Ingenieuren erbrachte Verbundleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-04 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 086-205449
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
Enthält die Bekanntmachung nach Auffassung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft gegen geltendes Recht, ist der AG darauf unverzüglich über die oben genannte Kontaktadresse hinzuweisen. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Kostenerstattung oder Entschädigung gewährt.
Der AG behält sich die Aufhebung des Vergabeverfahrens ohne Kostenerstattung für den Fall vor, dass sich die rechtlichen und/oder tatsächlichen Rahmenbedingungen im Vorhaben so wesentlich ändern, dass eine Fortführung des Verfahrens nicht mehr sachgerecht ist.
Weitere Vorbehalte: Die Vergabe des Auftrages steht für den AG unter dem Vorbehalt, dass eine vollständige Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung vorhanden bzw. intern gesichert ist. Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass die Investitionsmaßnahmen aus rechtlicher/regulatorischer oder technischer Sicht notwendig sind, bzw. unter dem Vorbehalt einer Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung in Bezug auf den Leistungsgegenstand geltenden rechtlichen/regulatorischen oder technischen Rahmenbedingungen. Die endgültige Entscheidung zugunsten des Abschlusses der zur Vergabe des Auftrags mit dem AG abzuschließenden Vertrages steht bis zum Abschluss der Vertragsverhandlungen unter Gremienvorbehalt des AG.
Enthält die Bekanntmachung nach Auffassung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft gegen geltendes Recht, ist der AG darauf unverzüglich über die oben genannte Kontaktadresse hinzuweisen. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Kostenerstattung oder Entschädigung gewährt.
Der AG behält sich die Aufhebung des Vergabeverfahrens ohne Kostenerstattung für den Fall vor, dass sich die rechtlichen und/oder tatsächlichen Rahmenbedingungen im Vorhaben so wesentlich ändern, dass eine Fortführung des Verfahrens nicht mehr sachgerecht ist.
Weitere Vorbehalte: Die Vergabe des Auftrages steht für den AG unter dem Vorbehalt, dass eine vollständige Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung vorhanden bzw. intern gesichert ist. Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass die Investitionsmaßnahmen aus rechtlicher/regulatorischer oder technischer Sicht notwendig sind, bzw. unter dem Vorbehalt einer Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung in Bezug auf den Leistungsgegenstand geltenden rechtlichen/regulatorischen oder technischen Rahmenbedingungen. Die endgültige Entscheidung zugunsten des Abschlusses der zur Vergabe des Auftrags mit dem AG abzuschließenden Vertrages steht bis zum Abschluss der Vertragsverhandlungen unter Gremienvorbehalt des AG.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AG plant als VHT eine Netzverstärkung der Hochspannung-Übertragungsleitung zwischen dem UW Daxlanden und dem UW Eichstetten. NBR ist ein in amorphe Strukturen zusammengefasstes Großprojekt bestehend aus den Teilprojekten Trasse, vorgezogene Maßnahmen und Umspannwerke. Die Umspannwerke bilden jedoch nicht Bestandteil dieses Verfahrens.
Der AG plant als VHT eine Netzverstärkung der Hochspannung-Übertragungsleitung zwischen dem UW Daxlanden und dem UW Eichstetten. NBR ist ein in amorphe Strukturen zusammengefasstes Großprojekt bestehend aus den Teilprojekten Trasse, vorgezogene Maßnahmen und Umspannwerke. Die Umspannwerke bilden jedoch nicht Bestandteil dieses Verfahrens.
Planung (Grobtrassen- und Umweltplanung) sowie Projektmanagement im Rahmen des Vorverfahrens der Planfeststellung sind Gegenstand einer gesonderten Vergabe. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollen von dem in diesem Vergabeverfahren auszuwählenden AN (SILB) übernommen werden. Im gleichen Zeitraum und daran anschließend sollen die für den Bau erforderlichen Wegerechte erworben werden, sofern der AG diese nicht bereits erworben hat. Nach dem Projektplan ist der Bau von NBR inkl. Inbetriebsetzung von 2021 bis 2030 geplant.
Planung (Grobtrassen- und Umweltplanung) sowie Projektmanagement im Rahmen des Vorverfahrens der Planfeststellung sind Gegenstand einer gesonderten Vergabe. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollen von dem in diesem Vergabeverfahren auszuwählenden AN (SILB) übernommen werden. Im gleichen Zeitraum und daran anschließend sollen die für den Bau erforderlichen Wegerechte erworben werden, sofern der AG diese nicht bereits erworben hat. Nach dem Projektplan ist der Bau von NBR inkl. Inbetriebsetzung von 2021 bis 2030 geplant.
Der Beschaffungsprozess für alle Pakete Maststahl, Freileitungsmaterial (Leiterseile, Isolatoren, Ketten),GU-Lager, GU-Montage soll bis 2022 abgeschlossen sein. Zur Erfüllung dieser Aufgaben benötigt der VHT Unterstützung über die gesamte Projektlaufzeit. Dieses Vergabeverfahren dient der Beauftragung eines SILB für die Zwecke der Programm-/Projektsteuerung und der Planungskoordination sowie die Erbringung verschiedener weiterer Dienst- und Werkleistungen. Hierfür wird der SILB im Ergebnis dieses Vergabeverfahrens beauftragt. Alle Leistungen sollen in enger Zusammenarbeit mit dem VHT erbracht werden.
Der Beschaffungsprozess für alle Pakete Maststahl, Freileitungsmaterial (Leiterseile, Isolatoren, Ketten),GU-Lager, GU-Montage soll bis 2022 abgeschlossen sein. Zur Erfüllung dieser Aufgaben benötigt der VHT Unterstützung über die gesamte Projektlaufzeit. Dieses Vergabeverfahren dient der Beauftragung eines SILB für die Zwecke der Programm-/Projektsteuerung und der Planungskoordination sowie die Erbringung verschiedener weiterer Dienst- und Werkleistungen. Hierfür wird der SILB im Ergebnis dieses Vergabeverfahrens beauftragt. Alle Leistungen sollen in enger Zusammenarbeit mit dem VHT erbracht werden.
Zum Leistungsspektrum des SILB sollen insbesondere folgende Aufgaben gehören;
A) Steuerungs- und Kontrollleistungen, u. a. -Aufbau- und Ablauforganisation des Vorhabens/-Aufgabenmanagement u. a. Leistungs- und Jahresabrufe/-Kosten- und Budgetplanung und –steuerung/-Terminplanung und Steuerung/-Rechnungswesen/-Risiko- und Qualitätsmanagement/-Änderungsmanagement/-Fortschrittsmessung und Berichtswesen/-SHE Organisation/-Vertrags-und Nachtragsmanagement/-Projektbezogene IT einrichten und betreiben/-Dokumentenmanagement und Dokumentation und Abnahmen.
A) Steuerungs- und Kontrollleistungen, u. a. -Aufbau- und Ablauforganisation des Vorhabens/-Aufgabenmanagement u. a. Leistungs- und Jahresabrufe/-Kosten- und Budgetplanung und –steuerung/-Terminplanung und Steuerung/-Rechnungswesen/-Risiko- und Qualitätsmanagement/-Änderungsmanagement/-Fortschrittsmessung und Berichtswesen/-SHE Organisation/-Vertrags-und Nachtragsmanagement/-Projektbezogene IT einrichten und betreiben/-Dokumentenmanagement und Dokumentation und Abnahmen.
B) Planungsbezogene Leistungen, u. a. -Planungskoordination, u. a. /-Vorplanung / -Ausführungsplanung/-Unterstützung bei der Vergabe von Bau- und-Logistikleistungen. Sicherung der Nutzungsrechte sowie Grundstücke für den Bauherrn. Baukoordination, -Überwachung und –Inspektion: Steuerung der Gewerke (u. a. Freileitungsbauleistungen) in der Bauphase sowie weitere Leistungen wie Bauüberwachung, Bauinspektion, Umweltbaubegleitung, Begleitung Kreuzungen, Bauabnahmen/-eigene Planungen, soweit zentrale Erstellung sinnvoll.
B) Planungsbezogene Leistungen, u. a. -Planungskoordination, u. a. /-Vorplanung / -Ausführungsplanung/-Unterstützung bei der Vergabe von Bau- und-Logistikleistungen. Sicherung der Nutzungsrechte sowie Grundstücke für den Bauherrn. Baukoordination, -Überwachung und –Inspektion: Steuerung der Gewerke (u. a. Freileitungsbauleistungen) in der Bauphase sowie weitere Leistungen wie Bauüberwachung, Bauinspektion, Umweltbaubegleitung, Begleitung Kreuzungen, Bauabnahmen/-eigene Planungen, soweit zentrale Erstellung sinnvoll.
Einholung von Informationen über bereits vorliegende Wege- und Nutzungsrechte beim Bauherren, Vervollständigung der Nutzungsrechte für temporär benötigte Bauflächen, rechtzeitige Information aller Eigentümer und ggf. Bewirtschafter vor Baubeginn, Ansprechpartner für Eigentümer und Bewirtschafter vor, während und unmittelbar nach der Bauphase, Flurschadensregulierung und Auszahlung der Aufwandspauschalen nach Vorgabe des Bauherrn, Eskalationsstrategie und frühzeitige Information des Bauherrn zur Durchführung von Besitzeinweisungs- und / oder Gerichtsverfahren, Unterstützung bei diesen Verfahren.
Einholung von Informationen über bereits vorliegende Wege- und Nutzungsrechte beim Bauherren, Vervollständigung der Nutzungsrechte für temporär benötigte Bauflächen, rechtzeitige Information aller Eigentümer und ggf. Bewirtschafter vor Baubeginn, Ansprechpartner für Eigentümer und Bewirtschafter vor, während und unmittelbar nach der Bauphase, Flurschadensregulierung und Auszahlung der Aufwandspauschalen nach Vorgabe des Bauherrn, Eskalationsstrategie und frühzeitige Information des Bauherrn zur Durchführung von Besitzeinweisungs- und / oder Gerichtsverfahren, Unterstützung bei diesen Verfahren.
Erstellung von Kreuzungslisten/ -Techn. Kreuzungsplanung/-Verhandlungen und Vertragsabschlüsse nach Vorgabe des Bauherrn.
C) Weitere Serviceleistungen, u. a. -Betrieb / Ausstattung eines zentralen Projektbüros in Stuttgart sowie ggf. von regionalen und lokalen Projektbüros/-Externe Kommunikation/-Unterstützung bei Beschaffungsvorgängen des AG und beim Vertragsmanagement.
C) Weitere Serviceleistungen, u. a. -Betrieb / Ausstattung eines zentralen Projektbüros in Stuttgart sowie ggf. von regionalen und lokalen Projektbüros/-Externe Kommunikation/-Unterstützung bei Beschaffungsvorgängen des AG und beim Vertragsmanagement.
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann maximal 3 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Zentrales Projektbüro im Raum Karlsruhe, weitere Optionen siehe Leistungsbeschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart und entlang der Trasse Badische Rheinschiene
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft: Darstellung des Unternehmens bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Rechtsform, Unternehmensorganisation(insbesondere Standorte innerhalb der DACH-Region Deutschland, Österreich, Schweiz), Anschrift und Ansprechpartner) sowie:
a) Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft: Darstellung des Unternehmens bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Rechtsform, Unternehmensorganisation(insbesondere Standorte innerhalb der DACH-Region Deutschland, Österreich, Schweiz), Anschrift und Ansprechpartner) sowie:
— Auszug aus dem Handelsregister und Auszug der Mitgliedschaft einer Ingenieurkammer soweit vorhanden
Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist sein.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen diese Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweisezuführen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine staatlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
b) Eigenerklärung (soweit zutreffend: Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB entsprechend Formblatt „Ausschlussgründe“.
Soweit zutreffend:
c) Erklärung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft entsprechend Formblatt „Bewerbergemeinschaft“.
d) Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen will, sind diese bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und ihre Eignung mit den Anforderungen der Ziffer III.1) entsprechenden Nachweisen darzulegen. Darüber hinaus ist der Nachweis erforderlich, dass diese benannten Unternehmen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen („Verpflichtungserklärung“).
d) Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen will, sind diese bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und ihre Eignung mit den Anforderungen der Ziffer III.1) entsprechenden Nachweisen darzulegen. Darüber hinaus ist der Nachweis erforderlich, dass diese benannten Unternehmen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen („Verpflichtungserklärung“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es gilt ein Mindestumsatz von 30 Mio. EUR pro Jahr der letzten 3 Jahre bezogen auf Tätigkeiten die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, also insbesondere Planungskoordination- und Programm-/Projektsteuerungsleistungen.
Soweit vorhanden ist der Nachweis durch die Vorlage der Kennziffern aus den Geschäftsberichten der letzten 3 Jahre gemäß Formblatt „Mindestumsatz“ zu erbringen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert. Umsätze von anderen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Verpflichtungserklärung – vgl. Ziff. III.1.1) d) – vorgelegt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit vorhanden ist der Nachweis durch die Vorlage der Kennziffern aus den Geschäftsberichten der letzten 3 Jahre gemäß Formblatt „Mindestumsatz“ zu erbringen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert. Umsätze von anderen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Verpflichtungserklärung – vgl. Ziff. III.1.1) d) – vorgelegt wird.
Mindeststandards:
Es gilt ein Mindestumsatz von 30 Mio. EUR pro Jahr der letzten 3 Jahre bezogen auf Tätigkeiten die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, also insbesondere Planungskoordination- und Programm-/Projektsteuerungsleistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Angabe der Anzahl der Mitarbeiter, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den folgenden Bereichen: 1) Planungskoordination, 2) Programm-/Projektsteuerung 2) Wegerecht und 4) Sonstiges. Zugelassen werden Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die in Summe 200 Mitarbeiter in den Unternehmensteilen, die für die Vertragsdurchführung vorgesehen sind, im Durchschnitt über die letzten 5 Jahre nachweisen können.
a) Angabe der Anzahl der Mitarbeiter, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den folgenden Bereichen: 1) Planungskoordination, 2) Programm-/Projektsteuerung 2) Wegerecht und 4) Sonstiges. Zugelassen werden Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die in Summe 200 Mitarbeiter in den Unternehmensteilen, die für die Vertragsdurchführung vorgesehen sind, im Durchschnitt über die letzten 5 Jahre nachweisen können.
b) Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen aus dem Bereich der Planungskoordination.
Zugelassen sind ausschließlich Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die vergleichbare Referenzprojekte nachweisen können:
— bei denen die Leistungen in Deutschland oder in Ländern mit vergleichbarem Genehmigungs- /Planungsregime (vom Bewerber nachzuweisen) erbracht wurden;
— die thematisch der Freileitungsinfrastruktur zuzuordnen sind;
— nicht länger als 5 Jahre zurückliegen;
— bei denen mindestens 2 weitere Planungsaufträge koordiniert wurden;
— deren Gesamtbaukosten einen Wert von mindestens 100 Mio. EUR aufweisen.
Hierfür sind die jeweiligen Projekte kurz zu beschreiben, insbesondere mit folgenden Angaben:
— Name des Auftraggebers (mind. ein verantwortlicher Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen);
— Ort;
— Gesamtbaukosten des Projektes;
— Auftragsinhalt und Auftragswert;
— Zeitdauer des Vertragsverhältnisses;
— Jahr der Fertigstellung.
c) Angabe von mindestens 5 vergleichbaren Referenzen aus dem Bereich der Programm-/Projektsteuerung.
Zugelassen sind ausschließlich Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die davon 3 Referenzprojekte nachweisen können:
— die thematisch der linienhaften Infrastruktur zuzuordnen sind;
— bei denen eine übergeordnete Steuerungsverantwortung übernommen wurde; insbesondere eine reine Abstellung von Personal/PMO ist nicht ausreichend;
— deren Gesamtbaukosten einen Wert von mindestens 300 Mio. EUR aufweisen.
— Jahr der Fertigstellung;
— Arbeitsunfall- und Sicherheitsstatistik (1000-Mann-Quote).
In 2 weiteren Referenzprojekten, die thematisch im Bereich der Infrastruktur liegen müssen, ist zusätzlich zu den soeben aufgeführten Angaben nachzuweisen, dass es sich um Projekte mit einer strikten Terminbindung für die Fertigstellung (bspw. öffentliche Ausrichtungstermine) gehandelt hat.
In 2 weiteren Referenzprojekten, die thematisch im Bereich der Infrastruktur liegen müssen, ist zusätzlich zu den soeben aufgeführten Angaben nachzuweisen, dass es sich um Projekte mit einer strikten Terminbindung für die Fertigstellung (bspw. öffentliche Ausrichtungstermine) gehandelt hat.
Mindeststandards: Mindestanforderungen in III.1.3)a), III.1.3)b) sowie III.1.3)c)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen (soweit bei Angebotsabgabe bekannt) mit ihren Angeboten die nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg vorgesehenen Erklärungen abzugeben haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen (soweit bei Angebotsabgabe bekannt) mit ihren Angeboten die nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg vorgesehenen Erklärungen abzugeben haben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Enthält die Bekanntmachung nach Auffassung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft gegen geltendes Recht, ist der AG darauf unverzüglich über die oben genannte Kontaktadresse hinzuweisen. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Kostenerstattung oder Entschädigung gewährt.
Enthält die Bekanntmachung nach Auffassung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft gegen geltendes Recht, ist der AG darauf unverzüglich über die oben genannte Kontaktadresse hinzuweisen. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Kostenerstattung oder Entschädigung gewährt.
Der AG behält sich die Aufhebung des Vergabeverfahrens ohne Kostenerstattung für den Fall vor, dass sich die rechtlichen und/oder tatsächlichen Rahmenbedingungen im Vorhaben so wesentlich ändern, dass eine Fortführung des Verfahrens nicht mehr sachgerecht ist.
Der AG behält sich die Aufhebung des Vergabeverfahrens ohne Kostenerstattung für den Fall vor, dass sich die rechtlichen und/oder tatsächlichen Rahmenbedingungen im Vorhaben so wesentlich ändern, dass eine Fortführung des Verfahrens nicht mehr sachgerecht ist.
Weitere Vorbehalte: Die Vergabe des Auftrages steht für den AG unter dem Vorbehalt, dass eine vollständige Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung vorhanden bzw. intern gesichert ist. Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass die Investitionsmaßnahmen aus rechtlicher/regulatorischer oder technischer Sicht notwendig sind, bzw. unter dem Vorbehalt einer Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung in Bezug auf den Leistungsgegenstand geltenden rechtlichen/regulatorischen oder technischen Rahmenbedingungen. Die endgültige Entscheidung zugunsten des Abschlusses der zur Vergabe des Auftrags mit dem AG abzuschließenden Vertrages steht bis zum Abschluss der Vertragsverhandlungen unter Gremienvorbehalt des AG.
Weitere Vorbehalte: Die Vergabe des Auftrages steht für den AG unter dem Vorbehalt, dass eine vollständige Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung vorhanden bzw. intern gesichert ist. Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass die Investitionsmaßnahmen aus rechtlicher/regulatorischer oder technischer Sicht notwendig sind, bzw. unter dem Vorbehalt einer Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung in Bezug auf den Leistungsgegenstand geltenden rechtlichen/regulatorischen oder technischen Rahmenbedingungen. Die endgültige Entscheidung zugunsten des Abschlusses der zur Vergabe des Auftrags mit dem AG abzuschließenden Vertrages steht bis zum Abschluss der Vertragsverhandlungen unter Gremienvorbehalt des AG.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
— ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB);
— die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 086-205449 (2020-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt NBR umfasst für den Leitungsbau die im Bundesbedarfsplangesetz mit der Nummer 21 gelistete Maßnahme der Netzverstärkung zwischen den Umspannwerken Daxlanden und Eichstetten. Projektziel ist es die 220 kV-Leitungsanlage in bestehender Trasse als 380kV-Leitungsanlage neu zu errichten und die an diese Leitungsanlage angeschlossenen Umspannwerke ebenfalls in 380 kV Ersatz neu zu bauen. Vorhabensträger („VHT") ist der Auftraggeber („AG"). Dieser benötigt für den Leitungsbau Unterstützung insbesondere bei der Steuerung, Planungskoordination sowie weiteren Dienst- und Werkleistungen über die gesamte Projektlaufzeit. Diese soll durch einen Systemintegrator („SILB") erbracht werden.
Das Projekt NBR umfasst für den Leitungsbau die im Bundesbedarfsplangesetz mit der Nummer 21 gelistete Maßnahme der Netzverstärkung zwischen den Umspannwerken Daxlanden und Eichstetten. Projektziel ist es die 220 kV-Leitungsanlage in bestehender Trasse als 380kV-Leitungsanlage neu zu errichten und die an diese Leitungsanlage angeschlossenen Umspannwerke ebenfalls in 380 kV Ersatz neu zu bauen. Vorhabensträger („VHT") ist der Auftraggeber („AG"). Dieser benötigt für den Leitungsbau Unterstützung insbesondere bei der Steuerung, Planungskoordination sowie weiteren Dienst- und Werkleistungen über die gesamte Projektlaufzeit. Diese soll durch einen Systemintegrator („SILB") erbracht werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zum Leistungsspektrum des SILB sollen insbesondere folgende Aufgaben gehören; A) Steuerungs- und Kontrollleistungen,u.a. -Aufbau- und Ablauforganisation des Vorhabens/-Aufgabenmanagement u. a. Leistungs- und Jahresabrufe/-Kosten- und Budgetplanung und –steuerung/-Terminplanung und Steuerung/-Rechnungswesen/-Risiko- und Qualitätsmanagement/-Änderungsmanagement/-Fortschrittsmessung und Berichtswesen/-SHE Organisation/-Vertrags-und Nachtragsmanagement/-Projektbezogene IT einrichten und betreiben/-Dokumentenmanagement und Dokumentation und Abnahmen.
Zum Leistungsspektrum des SILB sollen insbesondere folgende Aufgaben gehören; A) Steuerungs- und Kontrollleistungen,u.a. -Aufbau- und Ablauforganisation des Vorhabens/-Aufgabenmanagement u. a. Leistungs- und Jahresabrufe/-Kosten- und Budgetplanung und –steuerung/-Terminplanung und Steuerung/-Rechnungswesen/-Risiko- und Qualitätsmanagement/-Änderungsmanagement/-Fortschrittsmessung und Berichtswesen/-SHE Organisation/-Vertrags-und Nachtragsmanagement/-Projektbezogene IT einrichten und betreiben/-Dokumentenmanagement und Dokumentation und Abnahmen.
B) Planungsbezogene Leistungen, u.a. -Planungskoordination, u.a./-Vorplanung/-Ausführungsplanung/-Unterstützung bei der Vergabe von Bau- und-Logistikleistungen. Sicherung der Nutzungsrechte sowie Grundstücke für den Bauherrn. Baukoordination, -Überwachung und –Inspektion: Steuerung der Gewerke (u.a.Freileitungsbauleistungen) in der Bauphase sowie weitere Leistungen wie Bauüberwachung, Bauinspektion, Umweltbaubegleitung, Begleitung Kreuzungen, Bauabnahmen/-eigene Planungen, soweit zentrale Erstellung sinnvoll.
B) Planungsbezogene Leistungen, u.a. -Planungskoordination, u.a./-Vorplanung/-Ausführungsplanung/-Unterstützung bei der Vergabe von Bau- und-Logistikleistungen. Sicherung der Nutzungsrechte sowie Grundstücke für den Bauherrn. Baukoordination, -Überwachung und –Inspektion: Steuerung der Gewerke (u.a.Freileitungsbauleistungen) in der Bauphase sowie weitere Leistungen wie Bauüberwachung, Bauinspektion, Umweltbaubegleitung, Begleitung Kreuzungen, Bauabnahmen/-eigene Planungen, soweit zentrale Erstellung sinnvoll.
Einholung von Informationen über bereits vorliegende Wege- und Nutzungsrechte beim Bauherren, Vervollständigung der Nutzungsrechte für temporär benötigte Bauflächen, rechtzeitige Information aller Eigentümer und ggf. Bewirtschafter vor Baubeginn, Ansprechpartner für Eigentümer und Bewirtschafter vor, während und unmittelbar nach der Bauphase, Flurschadensregulierung und Auszahlung der Aufwandspauschalen nach Vorgabe des Bauherrn, Eskalationsstrategie und frühzeitige Information des Bauherrn zur Durchführung von Besitzeinweisungs- und/oder Gerichtsverfahren, Unterstützung bei diesen Verfahren.
Einholung von Informationen über bereits vorliegende Wege- und Nutzungsrechte beim Bauherren, Vervollständigung der Nutzungsrechte für temporär benötigte Bauflächen, rechtzeitige Information aller Eigentümer und ggf. Bewirtschafter vor Baubeginn, Ansprechpartner für Eigentümer und Bewirtschafter vor, während und unmittelbar nach der Bauphase, Flurschadensregulierung und Auszahlung der Aufwandspauschalen nach Vorgabe des Bauherrn, Eskalationsstrategie und frühzeitige Information des Bauherrn zur Durchführung von Besitzeinweisungs- und/oder Gerichtsverfahren, Unterstützung bei diesen Verfahren.
Erstellung von Kreuzungslisten/-Techn. Kreuzungsplanung/-Verhandlungen und Vertragsabschlüsse nach Vorgabe des Bauherrn.
C) Weitere Serviceleistungen, u. a. -Betrieb/Ausstattung eines zentralen Projektbüros in Stuttgart sowie ggf. von regionalen und lokalen Projektbüros/-Externe Kommunikation/-Unterstützung bei Beschaffungsvorgängen des AG und beim Vertragsmanagement.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-03 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB),
— Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).