Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die 5 geeigneten Bewerber, die:
— nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind und
— die Mindestanforderung an die Eignung gem. Punkt 1. des Dokuments 02 — Zusammenstellung Nachweise Unterlagen (Formular 315_EU) erfüllen und
— auf Basis der unter Punkt 2. des Dokuments 02 — Zusammenstellung Nachweise Unterlagen (Formular 315_EU) die höchste Bewertungspunktzahl erreichen, werden zur Angebotsabgabe zugelassen.
Bei identischer Punktzahl werden alle Bewerber, die sich die identischen höchsten Punktzahlen teilen, zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mind. zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerber fortzuführen.
Folgende Eignungskriterien werden bewertet:
1. Es gibt eine oder mehrere Referenzen:
— bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5– 8 im Heizungs- und Sanitärbereich sowie 1-8 im Lüftungsbereich und 1-3 und 5-8 im MSR-Bereich geplant hat und
— mit Baukosten KG 400 nach DIN 276 von mehr als 0,95 Mio. EUR brutto.
Sollten mehrere derartige Referenzen vorgelegt werden, wird nur eine davon gewertet – diejenige, die dem Bewerber die meisten Punkte bringt*
2. Es gibt zusätzlich zur Hauptreferenz eine oder mehrere weitere Referenz/en:
— bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5– 8 im Heizungs- und Sanitärbereich sowie 1-8 im Lüftungsbereich und 1-3 und 5-8 im MSR-Bereich geplant hat und
— die der Honorarzone II (Anlagengruppen 1-3) und Honorarzone III (Anlagengruppe 8) zugeordnet sind.
3. Es gibt eine oder mehrere Referenzen:
— bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5– 8 im Heizungs- und Sanitärbereich sowie 1-8 im Lüftungsbereich und 1-3 und 5-8 im MSR-Bereich geplant hat;
— für einen Schulbau*.
4. Es gibt eine oder mehrere Referenzen:
— bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5– 8 im Heizungs- und Sanitärbereich sowie 1-8 im Lüftungsbereich und 1-3 und 5-8 im MSR-Bereich geplant hat;
— bei der regenerative Energien umgesetzt wurden*.
5. Es gibt eine oder mehrere Referenzen:
— bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5– 8 im Heizungs- und Sanitärbereich sowie 1-8 im Lüftungsbereich und 1-3 und 5-8 im MSR-Bereich geplant hat:
— bei der es sich um küchentechnische Anlagen (z. B. eine Mensa) handelte*.
6. Es gibt eine oder mehrere Referenzen:
— bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5– 8 im Heizungs- und Sanitärbereich sowie 1-8 im Lüftungsbereich und 1-3 und 5-8 im MSR-Bereich geplant hat;
— bei der Bauherr des Referenzprojekts ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB ist*.
* Die genannte Referenz kann sowohl die Hauptreferenz als auch eine zusätzlich Referenz sein.
Der Bewerber kann entweder dieselbe Referenz zum Nachweis der Erfüllung mehrerer, der mit einem * versehenen Bewertungskriterien, nutzen. Oder alternativ kann er auch verschiedene Referenzen nutzen, um die Erfüllung dieser Bewertungskriterien nachzuweisen.
Hinweis: Alle Referenzen, die die Erfüllung der Kriterien 1 bis 6 nachweisen sollen, müssen erfolgreich abgeschlossen sein nach dem 1.4.2015!