Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) gehört mit ca. 1 200 Betten und rund 2 500 Mitarbeiter*innen zu den größten und leistungsfähigsten Krankenhäusern in Deutschland. Es hat sich in der Vergangenheit zu einem medizinischen Hochleistungszentrum entwickelt und steht für eine ausgezeichnete umfassende medizinische Versorgung. Mehr als 100 000 Patient*innen werden pro Jahr stationär und/oder ambulant behandelt. Für die Versorgung der Patient*innen benötigt das CTK eine neue Zentralküche in einem eingeschossigen Gebäude mit einer Größe von ca. 30 x 50 m, bevorzugt in Systembauweise. Die Küche soll mit max. 45 Mitarbeiter*innen einzeln unter Vakuum verpackte Speisen produzieren und im Ein-Schicht-Betrieb auf die Produktion von max. 2 000 Essen ausgerichtet sein. Die Zutaten werden in einem hohen Convenience-Grad angeliefert. Damit unterscheidet sich dieser Herstellungsbetrieb grundsätzlich von „klassischen" Krankenhaus-Zentralküchen, in denen die Speisen tablettiert und in Regenerationswägen zum unmittelbaren Verzehr bereitgestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Referenznummer: H69/B/1
Kurze Beschreibung:
Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) gehört mit ca. 1 200 Betten und rund 2 500 Mitarbeiter*innen zu den größten und leistungsfähigsten Krankenhäusern in Deutschland. Es hat sich in der Vergangenheit zu einem medizinischen Hochleistungszentrum entwickelt und steht für eine ausgezeichnete umfassende medizinische Versorgung. Mehr als 100 000 Patient*innen werden pro Jahr stationär und/oder ambulant behandelt.
Für die Versorgung der Patient*innen benötigt das CTK eine neue Zentralküche in einem eingeschossigen Gebäude mit einer Größe von ca. 30 x 50 m, bevorzugt in Systembauweise. Die Küche soll mit max. 45 Mitarbeiter*innen einzeln unter Vakuum verpackte Speisen produzieren und im Ein-Schicht-Betrieb auf die Produktion von max. 2 000 Essen ausgerichtet sein. Die Zutaten werden in einem hohen Convenience-Grad angeliefert. Damit unterscheidet sich dieser Herstellungsbetrieb grundsätzlich von „klassischen" Krankenhaus-Zentralküchen, in denen die Speisen tablettiert und in Regenerationswägen zum unmittelbaren Verzehr bereitgestellt werden.
Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) gehört mit ca. 1 200 Betten und rund 2 500 Mitarbeiter*innen zu den größten und leistungsfähigsten Krankenhäusern in Deutschland. Es hat sich in der Vergangenheit zu einem medizinischen Hochleistungszentrum entwickelt und steht für eine ausgezeichnete umfassende medizinische Versorgung. Mehr als 100 000 Patient*innen werden pro Jahr stationär und/oder ambulant behandelt.
Für die Versorgung der Patient*innen benötigt das CTK eine neue Zentralküche in einem eingeschossigen Gebäude mit einer Größe von ca. 30 x 50 m, bevorzugt in Systembauweise. Die Küche soll mit max. 45 Mitarbeiter*innen einzeln unter Vakuum verpackte Speisen produzieren und im Ein-Schicht-Betrieb auf die Produktion von max. 2 000 Essen ausgerichtet sein. Die Zutaten werden in einem hohen Convenience-Grad angeliefert. Damit unterscheidet sich dieser Herstellungsbetrieb grundsätzlich von „klassischen" Krankenhaus-Zentralküchen, in denen die Speisen tablettiert und in Regenerationswägen zum unmittelbaren Verzehr bereitgestellt werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-07 📅
Datum des Beginns: 2020-08-20 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 129-315102
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (Formblatt 234).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) gehört mit ca. 1 200 Betten und rund 2 500 Mitarbeiter*innen zu den größten und leistungsfähigsten Krankenhäusern in Deutschland. Es hat sich in der Vergangenheit zu einem medizinischen Hochleistungszentrum entwickelt und steht für eine ausgezeichnete umfassende medizinische Versorgung. Mehr als 100 000 Patient*innen werden pro Jahr stationär und/oder ambulant behandelt.
Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) gehört mit ca. 1 200 Betten und rund 2 500 Mitarbeiter*innen zu den größten und leistungsfähigsten Krankenhäusern in Deutschland. Es hat sich in der Vergangenheit zu einem medizinischen Hochleistungszentrum entwickelt und steht für eine ausgezeichnete umfassende medizinische Versorgung. Mehr als 100 000 Patient*innen werden pro Jahr stationär und/oder ambulant behandelt.
Für die Versorgung der Patient*innen benötigt das CTK eine neue Zentralküche in einem eingeschossigen Gebäude mit einer Größe von ca. 30 x 50 m, bevorzugt in Systembauweise. Die Küche soll mit max. 45 Mitarbeiter*innen einzeln unter Vakuum verpackte Speisen produzieren und im Ein-Schicht-Betrieb auf die Produktion von max. 2 000 Essen ausgerichtet sein. Die Zutaten werden in einem hohen Convenience-Grad angeliefert. Damit unterscheidet sich dieser Herstellungsbetrieb grundsätzlich von „klassischen" Krankenhaus-Zentralküchen, in denen die Speisen tablettiert und in Regenerationswägen zum unmittelbaren Verzehr bereitgestellt werden.
Für die Versorgung der Patient*innen benötigt das CTK eine neue Zentralküche in einem eingeschossigen Gebäude mit einer Größe von ca. 30 x 50 m, bevorzugt in Systembauweise. Die Küche soll mit max. 45 Mitarbeiter*innen einzeln unter Vakuum verpackte Speisen produzieren und im Ein-Schicht-Betrieb auf die Produktion von max. 2 000 Essen ausgerichtet sein. Die Zutaten werden in einem hohen Convenience-Grad angeliefert. Damit unterscheidet sich dieser Herstellungsbetrieb grundsätzlich von „klassischen" Krankenhaus-Zentralküchen, in denen die Speisen tablettiert und in Regenerationswägen zum unmittelbaren Verzehr bereitgestellt werden.
Das Gebäude soll 6 Funktionsbereiche (Zonen) beinhalten:
— Sozialräume (Umkleiden, Sanitärräume für die Mitarbeiter, Personalaufenthalt und Büroflächen);
— Produktionsfläche (kalte Küche und warme Küche);
— Kommissionier-/Cook & Chill-Flächen (gekühlt);
— Spülen (Topfspüle und GN-Spüle);
— Anlieferung/Schleusen.
Die zu planende Anlieferungszone muss witterungsgeschützt sein sowie ein möglichst leichtes und schnelles Be- und Entladen ermöglichen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die folgenden Leistungen:
— Sämtliche Architektenleistungen der Objektplanung gemäß Teil 3 (§§ 33 ff.) der HOAI,
— die Tragwerksplanung gemäß Teil 4 (§§ 49 ff.) der HOAI und
— die Brandschutzplanung einschließlich der Erarbeitung und Erstellung von bauordnungsrechtlichen Nachweisen zum vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz sowie der Erarbeitung und Erstellung eines Brandschutzkonzeptes sowie
— Erstellung des Rohbaus als Systembau, u.a. mit Bodenplatte, Außenwänden, Decke, Fassade, Fenstern und Außentüren (Gebäude zu).
Weitere Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär und insbesondere die Küchenplanung beauftragt der Auftraggeber selbst und stellt diese dem Bieter zur Verfügung. Der Bieter hat im Rahmen seiner Architektenplanungsleistung die Schnittstellenverantwortung und integriert die Fachplanung in seine Objektplanung in das Gebäude in Systembauweise. Die Planungsleistung des Bieters besteht deshalb in hohem Maße in der Koordination der vom Auftraggeber separat beauftragten Fachplaner.
Weitere Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär und insbesondere die Küchenplanung beauftragt der Auftraggeber selbst und stellt diese dem Bieter zur Verfügung. Der Bieter hat im Rahmen seiner Architektenplanungsleistung die Schnittstellenverantwortung und integriert die Fachplanung in seine Objektplanung in das Gebäude in Systembauweise. Die Planungsleistung des Bieters besteht deshalb in hohem Maße in der Koordination der vom Auftraggeber separat beauftragten Fachplaner.
Der Bieter schuldet das Gebäude funktionsfähig und schlüsselfertig unter Ausschluss der vom Auftraggeber beizustellenden Fachplanung und der Lieferung und Montage der von ihm beizustellenden Anlagen der technischen Ausrüstung (TGA).
Nachdem der Bieter mit dem Auftraggeber eine dauerhaft genehmigungsfähige Entwurfsplanung vorgelegt hat, stellt er sämtliche Unterlagen und Leistungen der separat vom Auftraggeber beauftragten Fachplaner zusammen und fertigt den vollständigen und genehmigungsfähigen Bauantrag. Der Bauantrag muss bis zum 31. September 2020 eingereicht werden. Der Bieter fertigt die Ausführungsplanung unter Integration der Fachplanerleistungen insbesondere in Abstimmung mit der Küchenplanung. Bei der schlüsselfertigen Errichtung des Küchengebäudes hat der Bieter die Schnittstellenverantwortung für die vom Auftraggeber separat beauftragten Leistungen der technischen Ausstattung. Der Bieter erstellt hierfür Bauablaufpläne unter Einbeziehung der weiteren Gewerke, so dass im Ergebnis eine reibungslose Anlieferung und zügige Montage zur Fertigstellung und Inbetriebnahme zum vereinbarten Zeitpunkt ermöglicht wird.
Nachdem der Bieter mit dem Auftraggeber eine dauerhaft genehmigungsfähige Entwurfsplanung vorgelegt hat, stellt er sämtliche Unterlagen und Leistungen der separat vom Auftraggeber beauftragten Fachplaner zusammen und fertigt den vollständigen und genehmigungsfähigen Bauantrag. Der Bauantrag muss bis zum 31. September 2020 eingereicht werden. Der Bieter fertigt die Ausführungsplanung unter Integration der Fachplanerleistungen insbesondere in Abstimmung mit der Küchenplanung. Bei der schlüsselfertigen Errichtung des Küchengebäudes hat der Bieter die Schnittstellenverantwortung für die vom Auftraggeber separat beauftragten Leistungen der technischen Ausstattung. Der Bieter erstellt hierfür Bauablaufpläne unter Einbeziehung der weiteren Gewerke, so dass im Ergebnis eine reibungslose Anlieferung und zügige Montage zur Fertigstellung und Inbetriebnahme zum vereinbarten Zeitpunkt ermöglicht wird.
Weitere Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen enthält die Funktionale Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Einzelheiten zu etwaigen Verlängerungen enthalten die Vergabeunterlagen. Bei den Terminen handelt es sich um Plantermine, im Projektverlauf können sich noch Veränderungen ergeben.
Beschreibung der Optionen:
Gemäß der Voraussetzungen des § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A bleibt vorbehalten, die Wiederholung von gleichartigen Bauleistungen an den mit diesem Vergabeverfahren ausgewählten Vertragspartner im Wege der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Gemäß der Voraussetzungen des § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A bleibt vorbehalten, die Wiederholung von gleichartigen Bauleistungen an den mit diesem Vergabeverfahren ausgewählten Vertragspartner im Wege der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Weitere Angaben zu Optionen enthalten die Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (Formblatt 234).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Thiemstraße 111
03048 Cottbus
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Angebotsunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der dort enthaltenen Formblätter ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum Nachweis Ihrer Eignung vorzulegen:
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum Nachweis Ihrer Eignung vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung gemäß VHB-Formblatt 124 ODER Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A ist für die Nachweise PL1 und PL2 ausgeschlossen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (auf VHB-Formblatt 124) oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (auf VHB-Formblatt 124) oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten jeweils für die letzten 3 Jahre insgesamt und für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges – ein Formblatt ist im Angebotsunterlagen enthalten) ODER Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten jeweils für die letzten 3 Jahre insgesamt und für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges – ein Formblatt ist im Angebotsunterlagen enthalten) ODER Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
TL2. Drei erfolgreich realisierte Referenzprojekte über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (funktionsfähige und schlüsselfertige Planung sowie Errichtung von Küchen oder sonstigen Produktionsgebäuden in Systembauweise) (Eigenerklärung) mit den Angaben gemäß Angebotsunterlagen und Abschluss in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1. Juli 2020).
TL2. Drei erfolgreich realisierte Referenzprojekte über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (funktionsfähige und schlüsselfertige Planung sowie Errichtung von Küchen oder sonstigen Produktionsgebäuden in Systembauweise) (Eigenerklärung) mit den Angaben gemäß Angebotsunterlagen und Abschluss in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1. Juli 2020).
Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die Referenzprojekte müssen bereits abgeschlossen sein. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen (auf VHB-Formblatt 444).
Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die Referenzprojekte müssen bereits abgeschlossen sein. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen (auf VHB-Formblatt 444).
Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Architekt/-in (EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz), bauvorlageberechtigt nach LBauO. Der Nachweis der Eintragung ist vorzuhalten. Juristische Personen müssen einen qualifizierten Bevollmächtigten benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 27. Juli 2020 an den Auftraggeber über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 27. Juli 2020 an den Auftraggeber über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Auftraggeber kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Auftraggeber kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
6. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7. Weitere Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär und insbesondere die Küchenplanung sind Gegenstand gesonderter Ausschreibungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CDW15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 129-315102 (2020-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 350 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Zu Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der Auftragswert übersteigt für alle Lose den maßgeblichen Schwellenwert für Bauleistungen in Höhe von 5 350 000,00 EUR.
2) Das Offene Verfahren wurde nach Eingang der Angebote sowie entsprechender Nachforderungen gemäß § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufgehoben und gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den geeigneten Bietern fortgesetzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CRD63
1) Zu Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der Auftragswert übersteigt für alle Lose den maßgeblichen Schwellenwert für Bauleistungen in Höhe von 5 350 000,00 EUR.
2) Das Offene Verfahren wurde nach Eingang der Angebote sowie entsprechender Nachforderungen gemäß § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufgehoben und gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den geeigneten Bietern fortgesetzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CRD63
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Anlieferung/Schleusen;
— Sämtliche Architektenleistungen der Objektplanung gemäß Teil 3 (§§ 33 ff.) der HOAI;
— Erstellung des Rohbaus als Systembau, u. a. mit Bodenplatte, Außenwänden, Decke, Fassade, Fenstern und Außentüren (Gebäude zu).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-31 📅
Name: FHU Malka
Postanschrift: Laka 1
Postort: Boleslawiec
Postleitzahl: 59-700
Land: Polen 🇵🇱
Jeleniogórski
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 5 350 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Zu Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der Auftragswert übersteigt für alle Lose den maßgeblichen Schwellenwert für Bauleistungen in Höhe von 5 350 000,00 EUR.
2) Das Offene Verfahren wurde nach Eingang der Angebote sowie entsprechender Nachforderungen gemäß § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufgehoben und gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den geeigneten Bietern fortgesetzt.
2) Das Offene Verfahren wurde nach Eingang der Angebote sowie entsprechender Nachforderungen gemäß § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufgehoben und gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den geeigneten Bietern fortgesetzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CRD63
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,