Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Erneuerung der elektrischen Schaltanlagen für die Steuerung und Regelung der Blockheizkraftwerke inklusive der Perepherie.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planung und Bauüberwachung (Erneuerung von elektrischen Schaltanlagen)
ZR5-1133-2020-019-15-BL380”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Erneuerung der elektrischen Schaltanlagen für die Steuerung und Regelung der Blockheizkraftwerke inklusive...”
Kurze Beschreibung
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Erneuerung der elektrischen Schaltanlagen für die Steuerung und Regelung der Blockheizkraftwerke inklusive der Perepherie.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Mitte
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungs- und Bauüberwachungsleistungen gemäß Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 der HOAI für die Demontage und Entsorgung der bestehenden und den...”
Beschreibung der Beschaffung
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen gemäß Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 der HOAI für die Demontage und Entsorgung der bestehenden und den Neubau dauerhaft funktionierender Schaltschränke, die für die Steuerung der Blockheizkraftwerke im Reichstagsgebäude und im Paul-Löbe-Haus benötigt werden, einschließlich Abriss und Neubau der Kabel- und Leitungsnetze zwischen den Schaltschränken.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht,
— sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden,
— Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer,
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der Bieter muss einen Mindestumsatz in Höhe von 50 000 EUR pro Jahr vorweisen können,
— sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden,
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2 000 000 EUR für Personen- und 1 500 000 EUR für Sachschäden und Vermögensschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis ist noch nicht zwingend mit dem Angebot vorzulegen, jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angabe von 3 geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angabe von 3 geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung. Dabei muss der Bieter mindestens eine Referenz für die Planung und Erstellung von Vergabeunterlagen von elektrischen Schaltanlagen für Energiezentralen (vorzugsweise Blockheizkraftwerke) vorlegen und mindestens eine Referenz für eine Bauüberwachung von elektrischen Schaltanlagen für Energiezentralen (vorzugsweise Blockheizkraftwerke). Die anrechenbaren Kosten müssen dabei jeweils mindestens 50 000 EUR betragen haben. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss,
— Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten 3 Jahren und aktuell beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Der Bieter muss jährlich mindestens jeweils einen erfahrenen Diplom-Ingenieur (FH/Universität), Bachelor oder Master mit folgenden speziellen Fachkenntnissen beschäftigt haben/beschäftigen, der über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügt:
1) Planung und Errichtung von Mess-, Steuer- und Regel- (MSR) Technikanlagen im Bereich Automatisierungstechnik;
2) Planung und Errichtung von elektrischen Schaltschränken.
Ergänzend zu den Angaben im Angebotsvordruck ist dem Angebot die ausgefüllte Anlage 4 (Eigenerklärung über Fachkräfte mit speziellen Fachkenntnissen) beizufügen.
Die Qualifikationsnachweise der benannten Mitarbeiter sind nicht zwingend mit dem Angebot vorzulegen, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, sich diese umgehend nach Zuschlagserteilung vorlegen zu lassen.
— sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden,
— Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-08
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“— dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf...”
— dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden,
— weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen,
— das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen,
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle,
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden,
— eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Nähere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden,
— bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 21 Kalendertage beträgt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 044-104136 (2020-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Referat ZR 5 – Vergaben
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 315477.68 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 044-104136
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Planung und Bauüberwachung (Erneuerung von elektrischen Schaltanlagen)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EAB Energie-Anlagen Berlin GmbH
Postanschrift: Flottwellstr. 4-5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30/25496557📞
E-Mail: jerichow@eab-anlagen.de📧
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 315477.68 💰
Quelle: OJS 2020/S 123-302070 (2020-06-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
URL: https://www.bundestag.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Erneuerung der elektrischen Schaltanlagen für die Steuerung und Regelung der Blockheizkraftwerke inklusive...”
Titel
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Erneuerung der elektrischen Schaltanlagen für die Steuerung und Regelung der Blockheizkraftwerke inklusive der Peripherie
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 123-302070
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: ZR5-1133-2020-019-15-BL380
Titel:
“Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Erneuerung der elektrischen Schaltanlagen für die Steuerung und Regelung der Blockheizkraftwerke inklusive...”
Titel
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Erneuerung der elektrischen Schaltanlagen für die Steuerung und Regelung der Blockheizkraftwerke inklusive der Peripherie
Mehr anzeigen Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EAB Energie Anlagen Berlin GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 315477.68 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
URL: https://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 065-172141 (2022-03-28)