Sonstige Erklärungen und Nachweise
Sonstige Nachweise und Erklärungen, die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind:
— Erklärung, ob gegenüber dem Bieter oder gegenüber einer Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, ein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB vorliegt (Anlage „Eigenerklärung Ausschlussgründe");
— Erklärung, ob gegenüber dem Bieter oder gegenüber einer Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt (Anlage „Eigenerklärung Ausschlussgründe");
— ggf. Erklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB;
— Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz vorliegen (Nr. 4 Teilnahmeantrag);
— Erklärung, ob der Bieter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist (Nr. 4 Teilnahmeantrag);
— allgemeine Angaben zum Unternehmen, zur Geschäftsleitung und Umfang der Dienstleistungspalette (Anlage Erklärungen zur Eignung);
— Erklärung, ob der Bieter gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstößt (Nr. 4 Teilnahmeantrag);
— Erklärung, oder der Bieter im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat (Nr. 4 Teilnahmeantrag);
— Angabe als bevorzugter Bieter (Nr. 5.2 Teilnahmeantrag);
— Angabe als ausländisches Unternehmen (Nr. 5.3 Teilnahmeantrag);
— Erklärung, dass der Bieter die der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügte „Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.4.2016;
— Datenschutzgrundverordnung" (DSGVO) zur Kenntnis genommen und mit der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einverstanden. Personen, deren Daten der Bieter im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung stellt, wird der Bieter entsprechend informieren und deren schriftlich Einwilligungserklärung einholen (Nr. 10 Teilnahmeantrag).
Sonstige Nachweise und Erklärungen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
— Erklärung, dass dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und der Bieter mit anderen Bietern keine Vereinbarungen über die Preisbindung oder die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen hat und auch nicht nach Abgabe des Angebots treffen wird (Nr. 4 Angebot);
— Erklärung, dass der Bieter seine Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern gem. § 4 VOL/B einhalten wird, sowie sich bei Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3,0 v.H. der Angebotssumme an den Auftraggeber verpflichtet. Ihm ist bekannt, dass er von weiteren Ausschreibungen ausgeschlossen werden kann, der Auftraggeber in diesen Fällen berechtigt ist, den Vertrag jederzeit zu kündigen und sonstige Verpflichtungen zum Schadenersatz daneben unberührt bleiben (Nr. 4 Angebot);
— Erklärung, ob der Bieter gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstößt (Nr. 4 Angebot);
— Erklärung, oder der Bieter im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat (Nr. 4 Angebot);
— Erklärung, ob die in der Leistungsbeschreibung genannten Forderungen und Verpflichtungen eingehalten werden (Nr. 4 Angebot);
— soweit in den Vergabeunterlagen gefordert: Angaben zu Einzelpositionen lt. Leistungsbeschreibung;
— soweit in den Vergabeunterlagen gefordert: Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter, wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist oder Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen;
— ggfs. Nachweis der Gleichwertigkeit von Produkten (sofern gleichwertige Produkte zugelassen wurden) durch bebildertes Infomaterial und/oder technische Beschreibungen.
Sonstige Nachweise und Erklärungen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörde bzw. der Sozialversicherungsträger;
— Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen.
Terminplanung:
— Endtermin für die Anforderung zusätzlicher Informationen im Teilnahmewettbewerb: 2.6.2020;
— Endtermin für die Anforderung zusätzlicher Informationen im Angebotsverfahren: 28.7.2020;
— Angebotseröffnung: 4.8.2020, 14.00 Uhr;
— ggfs. Verhandlung über die eigegangenen Angebote 18.8.2020 (Die genaue Uhrzeit wird jedem Bieter kurzfristig mitgeteilt. Aufgrund der Corona-Pandemie behält sich der Auftraggeber vor, die Verhandlungen elektronisch durchzuführen.);
— Angebotsöffnung finale Angebote: 27.8.2020, 14.00 Uhr).
Kommunikation
Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz geführt. Anfragen der Bieter sind über
www.vegabe-westfalen.de einzureichen und werden auch nur hier beantwortet. Dem Bieter steht dazu im Projektraum der Menüpunkt „Kommunikation" zur Verfügung.
Ein Anspruch auf Beantwortung von Bieterfragen besteht im Regelfall nur, sofern diese innerhalb der o. g. „Frist für zusätzliche Informationen" gestellt worden sind.
Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemarktplatzes Westfalen zu entnehmen. Auf die Anlagen „Informationsblatt nach § 11 Abs. 3 VGV" und „Information zur Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der DSGVO" wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDM9SPX