Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Referenzen jeweils in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung und Angaben gemäß Formular in der Formularsammlung und einer Zusammenfassung je Referenzprojekt als Anlage).
1. Kategorie „Referenzen“: Referenz als Total- oder Generalunternehmer Punktevergabe,
1 a) Büro-/Verwaltungsgebäude oder vergleichbare Gebäude (s. u.) mit BGF ca. 1 500 qm oder größer fertiggestellt und abgenommen zwischen 2014 und 2016 = 1 Punkt,
1 b) Büro-/Verwaltungsgebäude oder vergleichbare Gebäude (s. u.) mit BGF ca. 1 500 qm oder größer fertiggestellt und abgenommen zwischen 2017 und Zeitpunkt Veröffentlichung Bekanntmachung = 2 Punkte,
Die Punkte zu den Nummern 1 a und b werden pro Referenz vergeben und addiert. Es werden maximal 3 Referenzen gewertet; wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreicht, werden jeweils die 3 bestbewerteten Referenzen berücksichtigt. Alle Referenzen müssen im Zeitraum 2014 bis zum Datum der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens fertiggestellt und abgenommen worden sein, können aber vor dem Zeitpunkt begonnen worden sein. Mindespunktzahl: 1,
2. Kategorie Berufserfahrung: Fachrichtung im Bereich Büro-, Verwaltungsgebäude oder vergleichbare Gebäude,
2 a) Der vorgesehene Projektleiter verfügt über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren (60 Monate) mit Projektleitung; jedes weitere abgeschlossene Berufsjahr = 0,2 Punkte (max. 20 Jahre = 4 Punkte),
2 b) Der vorgesehene Objektplaner verfügt über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren (60 Monate); jedes weitere abgeschlossene Berufsjahr = 0,2 Punkte (max. 20 Jahre = 4 Punkte),
2 c) Der vorgesehene Objektplaner hat ein Projekt Büro-, Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr und Besuchersteuerung geplant (mind. LPH 3-5) = zusätzlich 1 Punkt,
2 d) Der vorgesehene Objektplaner hat mindestens ein Projekt als Generalplaner federführend umgesetzt (von Grundlagenermittlung bis Ausführungsplanung; Abschluss der Planungsleistung nicht vor 2014) für jedes weitere Generalplanerprojekt = 1 Punkt (max. 3 Projekte = max. 3 Punkte),
2 e) Der vorgesehene Bauleiter verfügt über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren (60 Monate); jedes weitere abgeschlossene Berufsjahr 0,2 Punkte (max. 20 Jahre = 4 Punkte),
Bei Punktegleichstand entscheidet die längere Berufserfahrung des Projektleiters (die Maximalvorgabe von 20 Jahren gilt hier nicht).
Die Anzahl der zum Verfahren zuzulassenden Unternehmen wird gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A auf 5 begrenzt.
Wenn mehr Teilnehmer als die oben angegebene Bewerberzahl die gestellten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, wird die Rangfolge der Bewerber mittels der o. g. Auswahlkriterien ermittelt. Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Hinweise/Definitionen:
„Generalunternehmer“ bedeutet, dass der Referenzinhaber mindestens alle wesentlichen Leistungen der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 selbst oder durch von ihm beauftragte und beaufsichtigte Subunternehmer durchgeführt hat.
„Totalunternehmer“ bedeutet, dass der Referenzinhaber zusätzlich zu den Generalunternehmerleistungen (s. o.) alle wesentlichen Leistungen der Kostengruppen 500 und 700 (mindestens der Leistungsphasen 3- 5 und 8 HOAI) selbst oder durch von ihm beauftragte und beaufsichtigte Subunternehmer durchgeführt hat.
Als Generalplaner gilt, wer sämtliche Architektur-, Ingenieur- und Fachplanungen selbst oder durch von ihm beauftragte und beaufsichtigte Subunternehmer durchgeführt hat.
Vergleichbare Gebäude: Büro-, Verwaltungsgebäude oder gleichwertige Gebäude mit Büro-, Verwaltungs-, Aufenthaltsräumen Treppenhäusern, Wartehallen, Teeküchen, Räumen für sanitäre Anlagen, Technikräumen, Eingangshallen, Sitzungs- oder Besprechungsräumen, Kantinen, Sozialräumen, Kundenzentren und Konferenzbereichen.