Die Stadt Brake beabsichtigt den Neubau einer 2,5-zügigen Grundschule als Ersatz für die Grundschule Harrien inklusive einer Einfeld-Sporthalle einschließlich der damit verbundenen Außenanlagen zu errichten. Das vorgesehene Grundstück in der Ladestraße umfasst ca. 12 000 m. Die zu errichtende Brutto-Grundfläche der 2,5-zügigen Grundschule liegt bei ca. 2 650 m. Die Brutto-Grundfläche der Sporthalle beträgt ca. 850 m. Das Raumprogramm des Schulneubaus beinhaltet allgemeine Unterrichts- und Fachräume, Räume zur Ganztagesnutzung (Aula/Mensa), Räume für die Verwaltung sowie sonstige Nebenräume. Die Wahl der Bauweise (Modulbauweise, Holzrahmenbau etc.) obliegt dem Auftragnehmer. Lediglich Systembaulösungen aus Containern und innenliegende Entwässerungssysteme werden ausgeschlossen, sofern sie aus konstruktiven oder technischen Erfordernissen nicht zwingend erforderlich sind. Die Stadt Brake beabsichtigt, Fördermittel zu beantragen und einzusetzen. Die in den Vergabeunterlagen genannten Fördervoraussetzungen sind bei der Angebotsabgabe zu beachten. Die Regelungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sind einzuhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Referenznummer: 21104-16-1
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Brake beabsichtigt den Neubau einer 2,5-zügigen Grundschule als Ersatz für die Grundschule Harrien inklusive einer Einfeld-Sporthalle einschließlich der damit verbundenen Außenanlagen zu errichten. Das vorgesehene Grundstück in der Ladestraße umfasst ca. 12 000 m
Das Raumprogramm des Schulneubaus beinhaltet allgemeine Unterrichts- und Fachräume, Räume zur Ganztagesnutzung (Aula/Mensa), Räume für die Verwaltung sowie sonstige Nebenräume.
Die Wahl der Bauweise (Modulbauweise, Holzrahmenbau etc.) obliegt dem Auftragnehmer. Lediglich Systembaulösungen aus Containern und innenliegende Entwässerungssysteme werden ausgeschlossen, sofern sie aus konstruktiven oder technischen Erfordernissen nicht zwingend erforderlich sind.
Die Stadt Brake beabsichtigt, Fördermittel zu beantragen und einzusetzen. Die in den Vergabeunterlagen genannten Fördervoraussetzungen sind bei der Angebotsabgabe zu beachten.
Die Regelungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sind einzuhalten.
Die Stadt Brake beabsichtigt den Neubau einer 2,5-zügigen Grundschule als Ersatz für die Grundschule Harrien inklusive einer Einfeld-Sporthalle einschließlich der damit verbundenen Außenanlagen zu errichten. Das vorgesehene Grundstück in der Ladestraße umfasst ca. 12 000 m
Das Raumprogramm des Schulneubaus beinhaltet allgemeine Unterrichts- und Fachräume, Räume zur Ganztagesnutzung (Aula/Mensa), Räume für die Verwaltung sowie sonstige Nebenräume.
Die Wahl der Bauweise (Modulbauweise, Holzrahmenbau etc.) obliegt dem Auftragnehmer. Lediglich Systembaulösungen aus Containern und innenliegende Entwässerungssysteme werden ausgeschlossen, sofern sie aus konstruktiven oder technischen Erfordernissen nicht zwingend erforderlich sind.
Die Stadt Brake beabsichtigt, Fördermittel zu beantragen und einzusetzen. Die in den Vergabeunterlagen genannten Fördervoraussetzungen sind bei der Angebotsabgabe zu beachten.
Die Regelungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sind einzuhalten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Grundschulen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wesermarsch🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Brake (LK Wesermarsch)
Postanschrift: Schrabberdeich 1
Postleitzahl: 26919
Postort: Brake
Kontakt
Internetadresse: http://www.brake.de🌏
E-Mail: schubert@brake.de📧
Telefon: +49 4401/102203📞
Fax: +49 4401/102216 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E47438871🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E47438871🌏
1. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der unter I.3) genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos.
2. Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ bzw. „nicht älter als 13 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate bzw. 13 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind auf der unter Ziffer I.3) genannten e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
3. Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise (A1-A3/B1-B3), werden fehlende Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die e-Vergabeplattform nachzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung.
Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4. Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
5. Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
6. Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, erhält nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebots eine Entschädigung in Höhe von 15 000 EUR (netto). Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von 4 000 EUR (netto) gezahlt. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
Bekannmachungs-ID: E75583595
1. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der unter I.3) genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos.
2. Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ bzw. „nicht älter als 13 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate bzw. 13 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind auf der unter Ziffer I.3) genannten e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
3. Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise (A1-A3/B1-B3), werden fehlende Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die e-Vergabeplattform nachzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung.
Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4. Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
5. Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
6. Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, erhält nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebots eine Entschädigung in Höhe von 15 000 EUR (netto). Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von 4 000 EUR (netto) gezahlt. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
Bekannmachungs-ID: E75583595
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Brake beabsichtigt den Neubau einer 2,5-zügigen Grundschule als Ersatz für die Grundschule Harrien inklusive einer Einfeld-Sporthalle einschließlich der damit verbundenen Außenanlagen zu errichten. Das vorgesehene Grundstück in der Ladestraße umfasst ca. 12 000 m
Die Stadt Brake beabsichtigt den Neubau einer 2,5-zügigen Grundschule als Ersatz für die Grundschule Harrien inklusive einer Einfeld-Sporthalle einschließlich der damit verbundenen Außenanlagen zu errichten. Das vorgesehene Grundstück in der Ladestraße umfasst ca. 12 000 m
Das Raumprogramm des Schulneubaus beinhaltet allgemeine Unterrichts- und Fachräume, Räume zur Ganztagesnutzung (Aula/Mensa), Räume für die Verwaltung sowie sonstige Nebenräume.
Die Wahl der Bauweise (Modulbauweise, Holzrahmenbau etc.) obliegt dem Auftragnehmer. Lediglich Systembaulösungen aus Containern und innenliegende Entwässerungssysteme werden ausgeschlossen, sofern sie aus konstruktiven oder technischen Erfordernissen nicht zwingend erforderlich sind.
Die Wahl der Bauweise (Modulbauweise, Holzrahmenbau etc.) obliegt dem Auftragnehmer. Lediglich Systembaulösungen aus Containern und innenliegende Entwässerungssysteme werden ausgeschlossen, sofern sie aus konstruktiven oder technischen Erfordernissen nicht zwingend erforderlich sind.
Die Stadt Brake beabsichtigt, Fördermittel zu beantragen und einzusetzen. Die in den Vergabeunterlagen genannten Fördervoraussetzungen sind bei der Angebotsabgabe zu beachten.
Die Regelungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sind einzuhalten.
Planung, Neubau und Bauzwischenfinanzierung einer 2,5-zügigen Grundschule mit Einfeld-Sporthalle im Rahmen einer ganzheitlichen Beschaffung (Planen, Bauen und Zwischenfinanzieren aus einer Hand, Totalunternehmer- bzw. Inhabermodell) auf Basis einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Planung, Neubau und Bauzwischenfinanzierung einer 2,5-zügigen Grundschule mit Einfeld-Sporthalle im Rahmen einer ganzheitlichen Beschaffung (Planen, Bauen und Zwischenfinanzieren aus einer Hand, Totalunternehmer- bzw. Inhabermodell) auf Basis einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ladestraße
26919 Brake
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für 1. Bewerber/Bauunternehmen (A), 2. Entwurfsverfasser/Architekturbüro (B) abzugeben.
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für 1. Bewerber/Bauunternehmen (A), 2. Entwurfsverfasser/Architekturbüro (B) abzugeben.
Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Sind Bewerber und Bauunternehmen 2 unterschiedliche Unternehmen, so sind durch den Bewerber und das Bauunternehmen folgende unter Ziffer III.1.1), Ziffer III.1.2) sowie in den unter Ziffer III.1.3) genannten weiteren Auftragsunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils separat einzureichen:
Sind Bewerber und Bauunternehmen 2 unterschiedliche Unternehmen, so sind durch den Bewerber und das Bauunternehmen folgende unter Ziffer III.1.1), Ziffer III.1.2) sowie in den unter Ziffer III.1.3) genannten weiteren Auftragsunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils separat einzureichen:
Bewerber: A1, A2, A3, A5.
Bauunternehmen: A1, A2, A4, A6.
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
Die Bewerber können folgende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis nachweisen: A1, A2, A4 bzw. B1, B2, B3. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt anzugeben.
Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen:
A) für den Bewerber/Bauunternehmer:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 13 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 13 Monate sein darf).
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 13 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 13 Monate sein darf).
B) für den Entwurfsverfasser/Architekturbüro:
B1. Nachweis der Eintragung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A2. Eigenerklärungen des Bewerbers/Bauunternehmens,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen;
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
A3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese die grundsätzliche Bereitschaft zur Bauzwischenfinanzierung der Maßnahme erklären.
A4. Angaben zu den Gesamtumsätzen (netto) als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
B) für den Entwurfsverfasser/Architekturbüro:
B2. Eigenerklärungen des Architekturbüros/Entwurfsverfassers,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen;
B3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros, nicht älter als 6 Monate.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich:
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A5) Referenzen zu vergleichbaren Projekten, bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers oder als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder Totalunternehmer/Totalübernehmer agierte; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen sind.
A5) Referenzen zu vergleichbaren Projekten, bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers oder als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder Totalunternehmer/Totalübernehmer agierte; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen sind.
Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Jahr des Vertragsabschlusses, Name des Auftraggebers, Vertragsvolumen (netto), Umfang der Leistungen. Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich.
Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Jahr des Vertragsabschlusses, Name des Auftraggebers, Vertragsvolumen (netto), Umfang der Leistungen. Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich.
A6) Referenzen über fertiggestellte Schulgebäude bzw. Schul-Erweiterungsbauten oder Gebäude mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen (schlüsselfertig als GU/GÜ oder TU/TÜ); Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes). Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn das Bauvorhaben fertiggestellt ist und folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Bauerrichtung, Name des Auftraggebers, Baukosten (netto) KG 200-700 nach DIN 276, Anteil des Bauunternehmens an den durchgeführten Leistungen.
A6) Referenzen über fertiggestellte Schulgebäude bzw. Schul-Erweiterungsbauten oder Gebäude mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen (schlüsselfertig als GU/GÜ oder TU/TÜ); Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes). Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn das Bauvorhaben fertiggestellt ist und folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Bauerrichtung, Name des Auftraggebers, Baukosten (netto) KG 200-700 nach DIN 276, Anteil des Bauunternehmens an den durchgeführten Leistungen.
Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet.
Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich.
B) für den Entwurfsverfasser/Architekturbüro:
B4) Referenzen für realisierte Neubau- und Erweiterungsprojekte von Schulen oder vergleichbaren Gebäuden; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist.
B4) Referenzen für realisierte Neubau- und Erweiterungsprojekte von Schulen oder vergleichbaren Gebäuden; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist.
Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn die Leistungsphasen 3 bis 5 der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach HOAI persönlich erbracht wurden und wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Name des Auftraggebers, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Baukosten (netto) KG 200-600 nach DIN 276.
Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn die Leistungsphasen 3 bis 5 der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach HOAI persönlich erbracht wurden und wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Name des Auftraggebers, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Baukosten (netto) KG 200-600 nach DIN 276.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistung gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ausgetauscht.
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistung gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ausgetauscht.
Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Einredeverzichtserklärungen während der Bauzeit werden nicht gegeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sind die wirtschaftliche, finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der jeweils in Prozent angegebenen Gewichtung.
Die Angaben der unter Ziffer III.1.2) und III.1.3) eingereichten Eignungskriterien gehen mit folgender Gewichtung in die Bewertung ein:
Auswahlkriterien für den Bewerber/Bauunternehmen (A4 bis A6) mit insgesamt 60 % (A4 mit 5 %, A5 mit 15 %, A6 mit 40 %) Auswahlkriterien für den Entwurfsverfasser/das Architekturbüro (B4) mit 40 %.
Die Vergabestelle erteilt auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise für den Erfüllungsgrad der einzelnen Auswahlkriterien Noten. Die Noten werden mit der Wichtung multipliziert und ergeben Punkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle erteilt auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise für den Erfüllungsgrad der einzelnen Auswahlkriterien Noten. Die Noten werden mit der Wichtung multipliziert und ergeben Punkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie in der Datei „BRA GSH – TWB Matrix“ für den Teilnahmewettbewerb beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Die Matrix zur Benotung einschl. eines Beispiels für die Punkteberechnung, ein Bewerberformblatt im xlsx-Format sowie eine Bewerberinformation sind auf der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform abrufbar. Zu den Unterlagen gehört auch das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung, das Bewerber anstelle der geforderten Eigenerklärungen ausfüllen und einreichen können.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Matrix zur Benotung einschl. eines Beispiels für die Punkteberechnung, ein Bewerberformblatt im xlsx-Format sowie eine Bewerberinformation sind auf der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform abrufbar. Zu den Unterlagen gehört auch das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung, das Bewerber anstelle der geforderten Eigenerklärungen ausfüllen und einreichen können.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
1. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der unter I.3) genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos.
1. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der unter I.3) genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos.
2. Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben.
2. Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ bzw. „nicht älter als 13 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate bzw. 13 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind auf der unter Ziffer I.3) genannten e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ bzw. „nicht älter als 13 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate bzw. 13 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind auf der unter Ziffer I.3) genannten e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
3. Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise (A1-A3/B1-B3), werden fehlende Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die e-Vergabeplattform nachzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung.
3. Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise (A1-A3/B1-B3), werden fehlende Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die e-Vergabeplattform nachzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung.
Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4. Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
5. Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
5. Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
6. Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, erhält nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebots eine Entschädigung in Höhe von 15 000 EUR (netto). Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von 4 000 EUR (netto) gezahlt. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
6. Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, erhält nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebots eine Entschädigung in Höhe von 15 000 EUR (netto). Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von 4 000 EUR (netto) gezahlt. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
Bekannmachungs-ID: E75583595
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-1334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/%20vergabekammer-niedersachsen-144803.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 158-384830 (2020-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Brake beabsichtigt den Neubau einer 2,5-zügigen Grundschule als Ersatz für die Grundschule Harrien inklusive einer Einfeld-Sporthalle einschließlich der damit verbundenen Außenanlagen zu errichten.
Das Raumprogramm des Schulneubaus beinhaltet allgemeine Unterrichts- und Fachräume, Räume zur Ganztagesnutzung (Aula / Mensa), Räume für die Verwaltung sowie sonstige Nebenräume.
Die Stadt Brake beabsichtigt den Neubau einer 2,5-zügigen Grundschule als Ersatz für die Grundschule Harrien inklusive einer Einfeld-Sporthalle einschließlich der damit verbundenen Außenanlagen zu errichten.
Das Raumprogramm des Schulneubaus beinhaltet allgemeine Unterrichts- und Fachräume, Räume zur Ganztagesnutzung (Aula / Mensa), Räume für die Verwaltung sowie sonstige Nebenräume.
Gesamtwert des Auftrags: 10889568.97 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftragswert gemäß Ziffer V.2.4 umfasst neben den Planungs-, Bau- und Zwischenfinanzierungskosten die Wartungs- und Einregelungskosten über die verlängerte Gewährleistung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Brake beabsichtigt den Neubau einer 2,5-zügigen Grundschule als Ersatz für die Grundschule Harrien inklusive einer Einfeld-Sporthalle einschließlich der damit verbundenen Außenanlagen zu errichten.
Das Raumprogramm des Schulneubaus beinhaltet allgemeine Unterrichts- und Fachräume, Räume zur Ganztagesnutzung (Aula / Mensa), Räume für die Verwaltung sowie sonstige Nebenräume.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ladestraße, 26919 Brake