Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
5.1. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich – (nur für Ingenieurbauwerke) – bauvorlageberechtigt sind.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der zu oben genanntem Führen der Berufsbezeichnung berechtigt ist. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
5.2. Ausschlussgründe:
Eigenerklärungen nach beiliegenden Anlagen 5 und 6 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind mit dem Angebot abzugeben.
5.3. Inanspruchnahme von Kapazitäten Dritter.
5.3.1 Wenn zur Erfüllung des Auftrages Kapazitäten Dritter herangezogen werden (bei Bietergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern), sind Art und Umfang der durch Dritte zu erbringenden Leistungen mit dem Angebot anzugeben. Mit dieser Formulierung ist der „normale Subunternehmer“ gemeint, den der Bieter eventuell einsetzen möchte. Also mit anderen Worten ist der Bieter selbst geeignet, möchte aber - aus welchen Gründen auch immer - einen Subunternehmer einsetzen. Nachweise, dass die erforderlichen Mittel dem Bieter zur Verfügung stehen (z. B. Verpflichtungserklärung), müssen mit dem Angebot nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweise gegebenenfalls von den Bietern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu Erbringenden Leistungen zu überprüfen.
5.3.2. Wenn sich der Bieter (bei Bietergemeinschaften auch einzelne Mitglieder) im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von Nachunternehmern (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV) beruft, ist mit dem Angebot anzugeben, inwiefern sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft auf welche Kapazitäten welches Nachunternehmers berufen möchte(n). Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass der Bieter (ganz oder teilweise) nicht über die in dieser Ausschreibung vom Auftraggeber verlangte Eignung verfügt, sondern sich die Eignung (z. B. die Referenz) über einen Subunternehmer verschafft. In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des Nachunternehmers zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der Bieter bereits mit dem Angebot Unterlagen vorlegen, die belegen, dass der Nachunternehmer über diejenige Eignung auch tatsächlich verfügt, auf die sich der Bieter beruft.
5.3.3. Sofern eine Eignungsleihe gemäß VgV § 47 vorgesehen ist (bei Bietergemeinschaften auch von einzelnen Mitgliedern), ist mit dem Angebot anzugeben, inwiefern sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft auf welche Eignung welcher anderen Unternehmen berufen möchten. Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass der Bieter (ganz oder teilweise) nicht über die in dieser Ausschreibung vom Auftraggeber verlangte Eignung verfügt, sondern sich die Eignung (z. B. die Referenz) im Wege der Eignungsleihe (d. h. nicht über einen Subunternehmer) verschafft.
In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der Bieter bereits mit dem Angebot Unterlagen Umbau und Erweiterung Kläranlage Siebenlehn Anlage K18 vorlegen, die belegen, dass das andere Unternehmen über diejenige Eignung auch tatsächlich verfügt, auf die sich der Bieter beruft. Hinweis an die Bieter: Falls Sie nicht wissen, was mit den vorstehenden Fallgruppen gemeint ist, fragen Sie bitte bei der oben genannten Kontaktstellen nach, ehe Sie - möglicherweise unbedacht - ungenügende oder fehlerhafte Angaben machen. Denn das kann zum Ausschluss führen.
5.4. Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Falls das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, sind die Bietergemeinschaftserklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters, Angaben zum Vertretungsberechtigten, der Unterauftragnehmer und deren Kapazitäten abzugeben. Ferner ist anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche Leistungen im Auftragsfall erbringen wird.
5.6. Handelsregisterauszug:
Es ist ein Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich. Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-2) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen).