Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB),Hausanschluss-, Arbeitssicherheits-, Qualitäts- und Projektmanagement, Netzkomumentation für Westhausen

Gemeinde Westhausen

Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer Flecken. Das Projekt umfasst Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA- Netzinfrastruktur (FTTB) im Rahmen eines Betreibermodells für die Gemeinde Westhausen einschließlich Hausanschluss-, Arbeitssicherheits-, Qualitäts-, Projektmanagement und Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmungen und Vorgaben des Netzbetreibers.Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Für den Ausbau des NGA-Netzes sind Investitionen in einer Höhe von ca. 3,2 Mio. EUR netto geplant.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-17.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-17 Auftragsbekanntmachung
2020-08-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer Flecken. Das Projekt umfasst Planungs- und...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostalbkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Westhausen
Postanschrift: Jahnstraße 2
Postleitzahl: 73463
Postort: Westhausen
Kontakt
Internetadresse: https://www.westhausen.de 🌏
E-Mail: zimmermann@iuscomm.de 📧
Telefon: +49 711 / 2535939-33 📞
Fax: +49 771 / 2535939-27 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7b3efafa-7a46-4f34-9a06-899fabd71f20 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7b3efafa-7a46-4f34-9a06-899fabd71f20 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 056-132939
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen

“Es sind sämtiche Vorgaben, Hinweise und Auflagen des Zuwendungschbescheides einzuhalten!”
Quelle: OJS 2020/S 056-132939 (2020-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer Flecken. Das Projekt umfasst Planungs- und...”    Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 192 508 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 163-396882
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 056-132939
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen

“Es sind sämtiche Vorgaben, Hinweise und Auflagen des Zuwendungsbescheides einzuhalten.”
Quelle: OJS 2020/S 163-396882 (2020-08-19)