Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurplanungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2013 im Ingenieurbau (§ 43 HOAI) und zur Technischen Ausrüstung (§55 HOAI) zur Schaffung eines passiven Glasfasernetzes gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Leistungsphasen 1-8 und als Option LPH 9). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Planungs- und Ingenieurleistungen für die Ortsteile Grießen und Geißlingen zu beauftragen (Option). Ein Anspruch auf die Beauftragung von Ingenieurplanungsleistungen für diese Ortsteile besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: BBK-21
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurplanungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2013 im Ingenieurbau (§ 43 HOAI) und zur Technischen Ausrüstung (§55 HOAI) zur Schaffung eines passiven Glasfasernetzes gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Leistungsphasen 1-8 und als Option LPH 9).
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Planungs- und Ingenieurleistungen für die Ortsteile Grießen und Geißlingen zu beauftragen (Option). Ein Anspruch auf die Beauftragung von Ingenieurplanungsleistungen für diese Ortsteile besteht nicht.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurplanungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2013 im Ingenieurbau (§ 43 HOAI) und zur Technischen Ausrüstung (§55 HOAI) zur Schaffung eines passiven Glasfasernetzes gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Leistungsphasen 1-8 und als Option LPH 9).
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Planungs- und Ingenieurleistungen für die Ortsteile Grießen und Geißlingen zu beauftragen (Option). Ein Anspruch auf die Beauftragung von Ingenieurplanungsleistungen für diese Ortsteile besteht nicht.
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung einzureichender Unterlagen beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber über die Vergabeplattform unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten.
Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeit-punkt gestellt werden. Er wird die erforderlichen Auskünfte spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist erteilen (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Soweit ein Unternehmen rechtliche Bedenken gegen die gewählte Verfahrensart, die Ausgestaltung des Verfahrens oder gegen Inhalte dieser Bewerbungsbedingungen sowie die Vergabeunterlagen hat, wird auf die geltenden Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 2 GWB verwiesen (siehe hierzu die Hinweise und die Belehrungen unter VI.4 der EU-Auftragsbekanntmachung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMEDSZF
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung einzureichender Unterlagen beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber über die Vergabeplattform unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten.
Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeit-punkt gestellt werden. Er wird die erforderlichen Auskünfte spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist erteilen (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Soweit ein Unternehmen rechtliche Bedenken gegen die gewählte Verfahrensart, die Ausgestaltung des Verfahrens oder gegen Inhalte dieser Bewerbungsbedingungen sowie die Vergabeunterlagen hat, wird auf die geltenden Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 2 GWB verwiesen (siehe hierzu die Hinweise und die Belehrungen unter VI.4 der EU-Auftragsbekanntmachung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMEDSZF
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurplanungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2013 im Ingenieurbau (§ 43 HOAI) und zur Technischen Ausrüstung (§55 HOAI) zur Schaffung eines passiven Glasfasernetzes gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Leistungsphasen 1-8 und als Option LPH 9).
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurplanungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2013 im Ingenieurbau (§ 43 HOAI) und zur Technischen Ausrüstung (§55 HOAI) zur Schaffung eines passiven Glasfasernetzes gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Leistungsphasen 1-8 und als Option LPH 9).
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Planungs- und Ingenieurleistungen für die Ortsteile Grießen und Geißlingen zu beauftragen (Option). Ein Anspruch auf die Beauftragung von Ingenieurplanungsleistungen für diese Ortsteile besteht nicht.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurplanungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2013 im Ingenieurbau (§ 43 HOAI) und zur Technischen Ausrüstung (§55 HOAI) zur Schaffung eines passiven Glasfasernetzes gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" in den unterversorgten Bereichen der Ortsteile Erzingen, Rechberg, Weisweil und Bühl (Leistungsphasen 1-8 und als Option LPH 9).
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurplanungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2013 im Ingenieurbau (§ 43 HOAI) und zur Technischen Ausrüstung (§55 HOAI) zur Schaffung eines passiven Glasfasernetzes gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" in den unterversorgten Bereichen der Ortsteile Erzingen, Rechberg, Weisweil und Bühl (Leistungsphasen 1-8 und als Option LPH 9).
Die Planungslkeistungen sind so zu erbringen, dass mit dem Bau im September 2021 begonnen werden kann (18 Monate nach Zugang des Förderbescheids). Die Zweckbindungsfrist läuft bis zum 12.2.2024.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung, wenn LPH 9 beauftragt wird.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Planungs- und Ingenieurleistungen für die Ortsteile Grießen und Geißlingen zu beauftragen (Option). Ebenso besteht die Option, die LPH 9 zu beauftragen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klettgau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen und -sofern vorgesehen — Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen und -sofern vorgesehen — Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
2. Nachweis zu folgender Berufsqualifikation:
Abschluss Master o. Dipl.-Ing. im Bereich Bauingenieurwesen oder Fachrichtung gemäß den geforderten Planungsleistungen. Nachweis durch Bescheinigung über Studienabschluss/Urkunde.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befä-higungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der RL 2005/36/EG geändert durch RL 2013/55/EU entspricht.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befä-higungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der RL 2005/36/EG geändert durch RL 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Kopie).
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen).
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen).
5. Freistellungsbescheinigung § 48b EStG
Gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen).
Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen).
7. Eigenerklärungen zu Ausschlussgünden §§ 123 und 124 GWB und LMTG gemäß Formularsammlung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Kalenderjahre.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Kalenderjahre gemäß Formularsammlung.
2. Mindestumsatz
Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (2017-2019) 1 000 000,00 EUR netto.
3. Betriebs-Haftpflichtversicherung
Nachweis bestehender Betriebs-Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer Mindesthöhe:
— für Personen- und Sachschäden: 5 000 000,00 EUR;
— für Vermögensschäden: 2 000 000,00 EUR.
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen (2-fach maximiert).
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist eine Bestätigung der Versicherung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen:
1. Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2015 bis Juni 2020 erbrachten vergleichbaren Planungsleistungen.
Vergleichbare Referenzen liegen vor, wenn sie folgende Merkmale aufweisen:
— Planungsleistungen für den Aufbau eines NGA-Netzes;
— Trassenlänge mind. 10 km und mehr;
— Länge Rohrverbände mind. 10 km und mehr;
— Anschluss von ca. 100 Gebäuden und mehr;
— Mindestens LPH 3-5.
Von den 3 Referenzen muss es sich bei mindestens einem Projekt um ein gefördertes Projekt handeln (Bundes- oder Landesförderung Breitband).
2. Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2015 bis Juni 2020 erbrachten Planungsleistungen der LPH 6-7 im Bereich Hoch- oder Tiefbau (Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen oder EU-weiten Vergabeverfahren).
2. Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2015 bis Juni 2020 erbrachten Planungsleistungen der LPH 6-7 im Bereich Hoch- oder Tiefbau (Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen oder EU-weiten Vergabeverfahren).
3. Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2015 bis Juni 2020 erbrachten Leistungen der LPH 8 (Bauüberwachung) im Bereich Tiefbau.
Die Referenzen sind mit Stichworten gemäß Formularsammlung zu beschreiben. Bei den Referenzen kann es sich auch um dieselben Projekte handeln (z. B. LPH 3-5 und 6-7 innerhalb eines Projektes). Breitbandprojekte fallen außerdem unter den Begriff Tiefbau.
Die Referenzen sind mit Stichworten gemäß Formularsammlung zu beschreiben. Bei den Referenzen kann es sich auch um dieselben Projekte handeln (z. B. LPH 3-5 und 6-7 innerhalb eines Projektes). Breitbandprojekte fallen außerdem unter den Begriff Tiefbau.
Bei Bewerbergemeinschaften muss die jeweilige Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
2. Personelle und technische Ausstattung
Eigenerklärung, dass der Bewerber über die erforderlichen personellen und technischen Mittel verfügt, um den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen; zudem Beschreibung der technischen Ausrüstung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung einzureichender Unterlagen beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber über die Vergabeplattform unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten.
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung einzureichender Unterlagen beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber über die Vergabeplattform unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten.
Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeit-punkt gestellt werden. Er wird die erforderlichen Auskünfte spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist erteilen (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Soweit ein Unternehmen rechtliche Bedenken gegen die gewählte Verfahrensart, die Ausgestaltung des Verfahrens oder gegen Inhalte dieser Bewerbungsbedingungen sowie die Vergabeunterlagen hat, wird auf die geltenden Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 2 GWB verwiesen (siehe hierzu die Hinweise und die Belehrungen unter VI.4 der EU-Auftragsbekanntmachung).
Soweit ein Unternehmen rechtliche Bedenken gegen die gewählte Verfahrensart, die Ausgestaltung des Verfahrens oder gegen Inhalte dieser Bewerbungsbedingungen sowie die Vergabeunterlagen hat, wird auf die geltenden Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 2 GWB verwiesen (siehe hierzu die Hinweise und die Belehrungen unter VI.4 der EU-Auftragsbekanntmachung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMEDSZF
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 165-400866 (2020-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurplanungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2013 im Ingenieurbau (§ 43 HOAI) und zur Technischen Ausrüstung (§55 HOAI) zur Schaffung eines passiven Glasfasernetzes gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Leistungsphasen 1-8 und als Option LPH 9).
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Planungs- und Ingenieurleistungen für die Ortsteile Grießen und Geißlingen zu beauftragen (Option). Ein Anspruch auf die Beauftragung von Ingenieurplanungsleistungen für diese Ortsteile besteht nicht.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurplanungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2013 im Ingenieurbau (§ 43 HOAI) und zur Technischen Ausrüstung (§55 HOAI) zur Schaffung eines passiven Glasfasernetzes gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Leistungsphasen 1-8 und als Option LPH 9).
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Planungs- und Ingenieurleistungen für die Ortsteile Grießen und Geißlingen zu beauftragen (Option). Ein Anspruch auf die Beauftragung von Ingenieurplanungsleistungen für diese Ortsteile besteht nicht.
Gesamtwert des Auftrags: 712 767 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurplanungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2013 im Ingenieurbau (§ 43 HOAI) und zur Technischen Ausrüstung (§55 HOAI) zur Schaffung eines passiven Glasfasernetzes gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“…
… (Leistungsphasen 1-8 und als Option LPH 9).
… in den unterversorgten Bereichen der Ortsteile Erzingen, Rechberg, Weisweil und Bühl (Leistungsphasen 1-8 und als Option LPH 9).
Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass mit dem Bau im September 2021 begonnen werden kann (18 Monate nach Zugang des Förderbescheids). Die Zweckbindungsfrist läuft bis zum 12.2.2024.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals (§ 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV)
Qualitätskriterium (Gewichtung): max. 5 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektdurchführung und Qualitätssicherung
Methoden zur Kostenverfolgung und Kostenkontrolle
Methoden zur Terminverfolgung und Terminkontrolle
Örtliche Bauüberwachung
Preis (Gewichtung): max. 15 Punkte
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-22 📅
Name: s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Taunusstraße 54
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65183
Land: Deutschland 🇩🇪 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 712 767 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.