Der Rühner See wurde als gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtiges Gewässer im Rahmen der Bestandsaufnahme im Jahr 2013 mit der Klasse 5 (schlechter Zustand) bewertet und verfehlte bis 2015 den guten Zustand, vor allem aufgrund der schlechten Bewertung des Bestands an Makrophyten in der Folge einer Überlastung mit Nährstoffen und dadurch bedingter Algenblüten. In einer Machbarkeitsstudie wurden 2018 seeinterne und seeexterne Maßnahmen zur Verbesserung des Seezustands entworfen, die im Rahmen dieser Ausschreibung zu planen und umzusetzen sind. Die vom AN zu erbringenden Leistungen sind dem Punkt II.2.4) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Der Rühner See wurde als gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtiges Gewässer im Rahmen der Bestandsaufnahme im Jahr 2013 mit der Klasse 5 (schlechter Zustand) bewertet und verfehlte bis 2015 den guten Zustand, vor allem aufgrund der schlechten Bewertung des Bestands an Makrophyten in der Folge einer Überlastung mit Nährstoffen und dadurch bedingter Algenblüten. In einer Machbarkeitsstudie wurden 2018 seeinterne und seeexterne Maßnahmen zur Verbesserung des Seezustands entworfen, die im Rahmen dieser Ausschreibung zu planen und umzusetzen sind. Die vom AN zu erbringenden Leistungen sind dem Punkt II.2.4) zu entnehmen.
Der Rühner See wurde als gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtiges Gewässer im Rahmen der Bestandsaufnahme im Jahr 2013 mit der Klasse 5 (schlechter Zustand) bewertet und verfehlte bis 2015 den guten Zustand, vor allem aufgrund der schlechten Bewertung des Bestands an Makrophyten in der Folge einer Überlastung mit Nährstoffen und dadurch bedingter Algenblüten. In einer Machbarkeitsstudie wurden 2018 seeinterne und seeexterne Maßnahmen zur Verbesserung des Seezustands entworfen, die im Rahmen dieser Ausschreibung zu planen und umzusetzen sind. Die vom AN zu erbringenden Leistungen sind dem Punkt II.2.4) zu entnehmen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-27 📅
Datum des Beginns: 2020-06-15 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 102-246332
ABl. S-Ausgabe: 102
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vom AN sind die Grundleistungen der LP 3 bis 8 § 43 HOAI für folgende Maßnahmen zu erbringen. Die Ergebnisse der LP 1 und 2 liegen in Form der Machbarkeitsstudie vor.
— Maßnahme 1: Planung und Betrieb einer mobilen P-Fällanlage im Zulauf Steinhäger Bek;
— Maßnahme 2: Reduktion der P-Last aus dem hypodermischen Zufluss;
— Maßnahme 3: Anlage eines ungenutzten Pufferstreifens;
— Maßnahme 4: Nährstofffällung im See;
— Maßnahme 5: Biomanipulation Folgende besondere Leistungen werden beauftragt:
— Betreuung der Phosphatfällanlage im Zulauf bis Mitte 2023 (siehe Maßnahme 1)
—— regelmäßige Kontrolle der Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft;
—— Ermitteln und Abstimmen von Vorgaben zur Justierung der Fällmittelzugabe in Abhängigkeit von der Wasserführung und Überwachung der Umsetzung durch das Wartungspersonal;
—— Monitoring der Funktion der Anlage (Durchflussmessungen an 1 Messstelle, Messung Güteparameter gemäß Anlage 03 im Gewässer an 2 Messstellen ca. 10 m vor der Fällanlage und ca. 50 m nach der Fällanlage) – monatlich – voraussichtlich ab 2020 bis 2023;
—— Monitoring der Funktion der Anlage (Durchflussmessungen an 1 Messstelle, Messung Güteparameter gemäß Anlage 03 im Gewässer an 2 Messstellen ca. 10 m vor der Fällanlage und ca. 50 m nach der Fällanlage) – monatlich – voraussichtlich ab 2020 bis 2023;
— Klärung der Eigentumsverhältnisse und Abstimmung mit Nutzern und Eigentümern sowie Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung der Betroffenen (insbesondere Landwirtschaft und Fischerei) (siehe vor allem Maßnahme 2, 3 und 5);
— Durchführung von P-Fällversuchen mit Wasser aus dem Rühner See zur Bestimmung der notwendigen Konzentration des Fällmittels für die Nährstofffällung (siehe Maßnahme 4);
— Erstellung naturschutzfachlicher Beiträge in Abstimmung mit der UNB des Landkreises (sofern die UNB nicht weiteres fordert, reicht ein Artenschutzfachbeitrag aus);
— Örtliche Bauüberwachung, inklusive der sachlichen und rechnerischen Nachtragsprüfung.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Eler
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Amt Bützow-Land
Am Markt 1
Bützow 18246
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Wirtschaftsministerium M-V
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach $ 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach $ 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Bützow
Postanschrift: Am Markt 1
Postort: Bützow
Postleitzahl: 18246
Telefon: +49 38461500📞
Fax: +49 3846150100 📠
Quelle: OJS 2020/S 102-246332 (2020-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TED5/2020-020083
Gesamtwert des Auftrags: 71775.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Vom AN sind die Grundleistungen der LP 3 bis 8 § 43 HOAI für folgende Maßnahmen zu erbringen. Die Ergebnisse der LP 1 und 2 liegen in Form der Machbarkeitsstudie vor:
— Maßnahme 5: Biomanipulation Folgende besondere Leistungen werden beauftragt;
— Betreuung der Phosphatfällanlage im Zulauf bis Mitte 2023 (siehe Maßnahme 1):
—— Monitoring der Funktion der Anlage (Durchflussmessungen an 1 Messstelle, Messung Güteparameter gemäß Anlage 03 im Gewässer an 2 Messstellen ca. 10 m vor der Fällanlage und ca. 50 m nach der Fällanlage) – monatlich – voraussichtlich ab 2020 bis 2023.
—— Monitoring der Funktion der Anlage (Durchflussmessungen an 1 Messstelle, Messung Güteparameter gemäß Anlage 03 im Gewässer an 2 Messstellen ca. 10 m vor der Fällanlage und ca. 50 m nach der Fällanlage) – monatlich – voraussichtlich ab 2020 bis 2023.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Steinhagen Amt Bützow-Land
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-27 📅
Name: Bioplan GmbH
Postanschrift: Strandstraße 32A
Postort: Ostseebad Nienhagen
Postleitzahl: 18211
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38203736126📞
E-Mail: info@bioplan-online.de📧
Land: Mecklenburg-Vorpommern
🏙️
Internetadresse: www.bioplan-online.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 71775.10 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach $ 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach $ 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.buetzow.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 172-415509 (2020-08-31)