Planungsleistung Hochwasserschutz im Bereich Hafen Rothensee, zwischen Herrenkrugsteg und Anschluss an den Fangedamm der MHG – Leistungen zur Objektplanung und Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt im Bereich Hafen Rothensee zwischen dem Herrenkrugsteg und dem Anschluss an den Fangedamm der Magdeburger Hafengesellschaft Hochwasserschutzanlagen zu errichten und damit die Hochwasserschutzlinie linksseitig der Elbe zu erweitern. Zielstellung ist der Schutz des Schleinufers unter Berücksichtigung der durch die Stadt Magdeburg definierten Konstruktionshöhe, bezogen auf den Strombrückenpegel. Der Planungsbereich befindet sich in Magdeburg umfasst den Industriehafen zwischen Herrenkrugsteg im Süden und Einfahrt zum ehemaligen Schleusenkanal im Norden. Bezogen auf die angrenzende Elbe handelt es sich um das linke Elbufer zwischen Elbkilometer 330+120 (Höhe Herrenkrugsteg) und Elbkilometer 332+250 (Spitze des Industriehafens). Die Betrachtungen schließen den Zugang zum Herrenkrugsteg mit Anbindung an den vom LHW geplanten Hochwasserschutz im Wissenschaftshafen mit ein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 30.3-0480/20
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt im Bereich Hafen Rothensee zwischen dem Herrenkrugsteg und dem Anschluss an den Fangedamm der Magdeburger Hafengesellschaft Hochwasserschutzanlagen zu errichten und damit die Hochwasserschutzlinie linksseitig der Elbe zu erweitern. Zielstellung ist der Schutz des Schleinufers unter Berücksichtigung der durch die Stadt Magdeburg definierten Konstruktionshöhe, bezogen auf den Strombrückenpegel.
Der Planungsbereich befindet sich in Magdeburg umfasst den Industriehafen zwischen Herrenkrugsteg im Süden und Einfahrt zum ehemaligen Schleusenkanal im Norden. Bezogen auf die angrenzende Elbe handelt es sich um das linke Elbufer zwischen Elbkilometer 330+120 (Höhe Herrenkrugsteg) und Elbkilometer 332+250 (Spitze des Industriehafens). Die Betrachtungen schließen den Zugang zum Herrenkrugsteg mit Anbindung an den vom LHW geplanten Hochwasserschutz im Wissenschaftshafen mit ein.
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt im Bereich Hafen Rothensee zwischen dem Herrenkrugsteg und dem Anschluss an den Fangedamm der Magdeburger Hafengesellschaft Hochwasserschutzanlagen zu errichten und damit die Hochwasserschutzlinie linksseitig der Elbe zu erweitern. Zielstellung ist der Schutz des Schleinufers unter Berücksichtigung der durch die Stadt Magdeburg definierten Konstruktionshöhe, bezogen auf den Strombrückenpegel.
Der Planungsbereich befindet sich in Magdeburg umfasst den Industriehafen zwischen Herrenkrugsteg im Süden und Einfahrt zum ehemaligen Schleusenkanal im Norden. Bezogen auf die angrenzende Elbe handelt es sich um das linke Elbufer zwischen Elbkilometer 330+120 (Höhe Herrenkrugsteg) und Elbkilometer 332+250 (Spitze des Industriehafens). Die Betrachtungen schließen den Zugang zum Herrenkrugsteg mit Anbindung an den vom LHW geplanten Hochwasserschutz im Wissenschaftshafen mit ein.
Die Vergabeunterlagen und späteren Ergänzungen stehen den Beteiligten grundsätzlich über die Vergabeplattform zum Download bereit. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber bzw. der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die dem Bewerber bzw. dem Beteiligten nicht zugänglichen Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Beteiligten sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu öffnen sind.
Wichtiger Hinweis:
Rückfragen, die ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten sind, werden vom AG über die Vergabeplattform beantwortet.
Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Interessierte auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass sich interessierte, aber nicht registrierte Benutzer regelmäßig über die Vergabeplattforminformieren müssen. Verschiedene Leistungsphasen sind bereits bearbeitet. Das damit beauftragte Büro gilt im Falle einer Bewerbung somit als vorbefasstes Unternehmen. Um sicher zu stellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird, bzw. ggfs. zum Ausgleich evtl. Wettbewerbsvorteile durch vorbefasste Unternehmen sind der Beschaffungsunterlage vorsorglich alle Unterlagen, die in Zusammenarbeit bzw. unter Beteiligung des vorbefassten Unternehmens erarbeitet wurden und zur Erbringung der Leistungen notwendig sind beigefügt.
Die Vergabeunterlagen und späteren Ergänzungen stehen den Beteiligten grundsätzlich über die Vergabeplattform zum Download bereit. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber bzw. der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die dem Bewerber bzw. dem Beteiligten nicht zugänglichen Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Beteiligten sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu öffnen sind.
Wichtiger Hinweis:
Rückfragen, die ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten sind, werden vom AG über die Vergabeplattform beantwortet.
Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Interessierte auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass sich interessierte, aber nicht registrierte Benutzer regelmäßig über die Vergabeplattforminformieren müssen. Verschiedene Leistungsphasen sind bereits bearbeitet. Das damit beauftragte Büro gilt im Falle einer Bewerbung somit als vorbefasstes Unternehmen. Um sicher zu stellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird, bzw. ggfs. zum Ausgleich evtl. Wettbewerbsvorteile durch vorbefasste Unternehmen sind der Beschaffungsunterlage vorsorglich alle Unterlagen, die in Zusammenarbeit bzw. unter Beteiligung des vorbefassten Unternehmens erarbeitet wurden und zur Erbringung der Leistungen notwendig sind beigefügt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt im Bereich Hafen Rothensee zwischen dem Herrenkrugsteg und dem Anschluss an den Fangedamm der Magdeburger Hafengesellschaft Hochwasserschutzanlagen zu errichten und damit die Hochwasserschutzlinie linksseitig der Elbe zu erweitern. Zielstellung ist der Schutz des Schleinufers unter Berücksichtigung der durch die Stadt Magdeburg definierten Konstruktionshöhe, bezogen auf den Strombrückenpegel.
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt im Bereich Hafen Rothensee zwischen dem Herrenkrugsteg und dem Anschluss an den Fangedamm der Magdeburger Hafengesellschaft Hochwasserschutzanlagen zu errichten und damit die Hochwasserschutzlinie linksseitig der Elbe zu erweitern. Zielstellung ist der Schutz des Schleinufers unter Berücksichtigung der durch die Stadt Magdeburg definierten Konstruktionshöhe, bezogen auf den Strombrückenpegel.
Der Planungsbereich befindet sich in Magdeburg umfasst den Industriehafen zwischen Herrenkrugsteg im Süden und Einfahrt zum ehemaligen Schleusenkanal im Norden. Bezogen auf die angrenzende Elbe handelt es sich um das linke Elbufer zwischen Elbkilometer 330+120 (Höhe Herrenkrugsteg) und Elbkilometer 332+250 (Spitze des Industriehafens). Die Betrachtungen schließen den Zugang zum Herrenkrugsteg mit Anbindung an den vom LHW geplanten Hochwasserschutz im Wissenschaftshafen mit ein.
Der Planungsbereich befindet sich in Magdeburg umfasst den Industriehafen zwischen Herrenkrugsteg im Süden und Einfahrt zum ehemaligen Schleusenkanal im Norden. Bezogen auf die angrenzende Elbe handelt es sich um das linke Elbufer zwischen Elbkilometer 330+120 (Höhe Herrenkrugsteg) und Elbkilometer 332+250 (Spitze des Industriehafens). Die Betrachtungen schließen den Zugang zum Herrenkrugsteg mit Anbindung an den vom LHW geplanten Hochwasserschutz im Wissenschaftshafen mit ein.
Planungsleistungen zur Objektplanung und Tragwerksplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 4 sowie Teil 4, Abschnitt 1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 30 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Maximal einmal um 12 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 15.05asz12.01.2./00139/19/
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug (nicht älter als 1 Jahr) aus dem Berufsregister (für natürliche Personen) oder Gesellschaftsregister (für jur. Personen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Beschaffungsunterlage.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Qualifikation des Personals für die Kompetenzbereiche
Planung und Berechnungsleistungen Hochwasserschutzmaßnahmen an Binnengewässern und/ oder in städtischen Bereichen
Planungs- und Berechnungsleistungen für Spezialtiefbauarbeiten: Spundwände, Schlitzwände, Bohrpfahlwände o. glw.
Planungs- und Berechnungsleistungen für Böschungen an Gewässern
Genauere Aufschlüsselungen entnehmen Sie der barrierefreien Beschaffungsunterlage
Qualifikation des Unternehmens in den Leistungsbereichen
Hochwasserschutz Binnengewässer
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Beschaffungsunterlage.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate
Die Vergabeunterlagen und späteren Ergänzungen stehen den Beteiligten grundsätzlich über die Vergabeplattform zum Download bereit. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber bzw. der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die dem Bewerber bzw. dem Beteiligten nicht zugänglichen Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Beteiligten sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu öffnen sind.
Die Vergabeunterlagen und späteren Ergänzungen stehen den Beteiligten grundsätzlich über die Vergabeplattform zum Download bereit. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber bzw. der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die dem Bewerber bzw. dem Beteiligten nicht zugänglichen Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Beteiligten sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu öffnen sind.
Wichtiger Hinweis:
Rückfragen, die ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten sind, werden vom AG über die Vergabeplattform beantwortet.
Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Interessierte auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass sich interessierte, aber nicht registrierte Benutzer regelmäßig über die Vergabeplattforminformieren müssen. Verschiedene Leistungsphasen sind bereits bearbeitet. Das damit beauftragte Büro gilt im Falle einer Bewerbung somit als vorbefasstes Unternehmen. Um sicher zu stellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird, bzw. ggfs. zum Ausgleich evtl. Wettbewerbsvorteile durch vorbefasste Unternehmen sind der Beschaffungsunterlage vorsorglich alle Unterlagen, die in Zusammenarbeit bzw. unter Beteiligung des vorbefassten Unternehmens erarbeitet wurden und zur Erbringung der Leistungen notwendig sind beigefügt.
Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Interessierte auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass sich interessierte, aber nicht registrierte Benutzer regelmäßig über die Vergabeplattforminformieren müssen. Verschiedene Leistungsphasen sind bereits bearbeitet. Das damit beauftragte Büro gilt im Falle einer Bewerbung somit als vorbefasstes Unternehmen. Um sicher zu stellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird, bzw. ggfs. zum Ausgleich evtl. Wettbewerbsvorteile durch vorbefasste Unternehmen sind der Beschaffungsunterlage vorsorglich alle Unterlagen, die in Zusammenarbeit bzw. unter Beteiligung des vorbefassten Unternehmens erarbeitet wurden und zur Erbringung der Leistungen notwendig sind beigefügt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
– mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
– mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 158-385799 (2020-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 100 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Vergabeunterlagen und späteren Ergänzungen stehen den Beteiligten grundsätzlich über die Vergabeplattform zum Download bereit. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber bzw. der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die dem Bewerber bzw. dem Beteiligten nicht zugänglichen Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Beteiligten sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu öffnen sind.
Wichtiger Hinweis:
Rückfragen, die ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten sind, werden vom AG über die
Vergabeplattform beantwortet.
Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Interessierte auch
nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu
beachten, dass sich interessierte, aber nicht registrierte Benutzer regelmäßig über die Vergabeplattforminformieren müssen. Verschiedene Leistungsphasen sind bereits bearbeitet. Das damit beauftragte Büro gilt im Falle einer Bewerbung somit als vorbefasstes Unternehmen. Um sicher zu stellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird, bzw. ggfs. zum Ausgleich evtl. Wettbewerbsvorteile durch vorbefasste Unternehmen sind der Beschaffungsunterlage vorsorglich alle Unterlagen, die in Zusammenarbeit bzw. unter Beteiligung des vorbefassten Unternehmens erarbeitet wurden und zur Erbringung der Leistungen notwendig sind beigefügt.
Die Vergabeunterlagen und späteren Ergänzungen stehen den Beteiligten grundsätzlich über die Vergabeplattform zum Download bereit. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber bzw. der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die dem Bewerber bzw. dem Beteiligten nicht zugänglichen Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Beteiligten sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu öffnen sind.
Wichtiger Hinweis:
Rückfragen, die ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten sind, werden vom AG über die
Vergabeplattform beantwortet.
Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Interessierte auch
nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu
beachten, dass sich interessierte, aber nicht registrierte Benutzer regelmäßig über die Vergabeplattforminformieren müssen. Verschiedene Leistungsphasen sind bereits bearbeitet. Das damit beauftragte Büro gilt im Falle einer Bewerbung somit als vorbefasstes Unternehmen. Um sicher zu stellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird, bzw. ggfs. zum Ausgleich evtl. Wettbewerbsvorteile durch vorbefasste Unternehmen sind der Beschaffungsunterlage vorsorglich alle Unterlagen, die in Zusammenarbeit bzw. unter Beteiligung des vorbefassten Unternehmens erarbeitet wurden und zur Erbringung der Leistungen notwendig sind beigefügt.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführungskonzept und ausführliche Darstellung der Aufgaben im Verständnis des Bieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verhandlungsgespräch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-04 📅
Name: Muting GmbH
Postort: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 52642.53 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Zusätzliche Informationen
Rückfragen, die ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten sind, werden vom AG über die
Vergabeplattform beantwortet.
Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Interessierte auch
nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu
beachten, dass sich interessierte, aber nicht registrierte Benutzer regelmäßig über die Vergabeplattforminformieren müssen. Verschiedene Leistungsphasen sind bereits bearbeitet. Das damit beauftragte Büro gilt im Falle einer Bewerbung somit als vorbefasstes Unternehmen. Um sicher zu stellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird, bzw. ggfs. zum Ausgleich evtl. Wettbewerbsvorteile durch vorbefasste Unternehmen sind der Beschaffungsunterlage vorsorglich alle Unterlagen, die in Zusammenarbeit bzw. unter Beteiligung des vorbefassten Unternehmens erarbeitet wurden und zur Erbringung der Leistungen notwendig sind beigefügt.
beachten, dass sich interessierte, aber nicht registrierte Benutzer regelmäßig über die Vergabeplattforminformieren müssen. Verschiedene Leistungsphasen sind bereits bearbeitet. Das damit beauftragte Büro gilt im Falle einer Bewerbung somit als vorbefasstes Unternehmen. Um sicher zu stellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird, bzw. ggfs. zum Ausgleich evtl. Wettbewerbsvorteile durch vorbefasste Unternehmen sind der Beschaffungsunterlage vorsorglich alle Unterlagen, die in Zusammenarbeit bzw. unter Beteiligung des vorbefassten Unternehmens erarbeitet wurden und zur Erbringung der Leistungen notwendig sind beigefügt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.