Planungsleistung Hochwasserschutz im Bereich Ufermauer Elbbahnhof bis Petriförder – Leistungen zur Objektplanung und Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt im Bereich zwischen der Hubbrücke (Höhe Ufermauer Elbbahnhof) und der Lukasklause Hochwasserschutzanlagen zu errichten und damit die Hochwasserschutzlinie linksseitig der Elbe zu erweitern. Basierend auf der Interpretation des letzten Hochwasserereignisses ist eine dauerhaft standsichere, wartungsarme, unterhaltungsfreundliche Hochwasserschutzanlage mit entsprechenden Inspektionswegen, gemäß den Anforderungen der Stadt Magdeburg und des LHW zu planen. Zielstellung ist der Schutz des Schleinufers unter Berücksichtigung der durch die Stadt Magdeburg definierten Konstruktionshöhe, bezogen auf den Strombrückenpegel. Der Planungsbereich befindet sich im Zentrum der Landeshauptstadt Magdeburg und umfasst das Gebiet zwischen der Lukasklause an der Jerusalembrücke im Norden und der Hubbrücke im Süden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungsleistung Hochwasserschutz im Bereich Ufermauer Elbbahnhof bis Petriförder – Leistungen zur Objektplanung und Tragwerksplanung für...”
Titel
Planungsleistung Hochwasserschutz im Bereich Ufermauer Elbbahnhof bis Petriförder – Leistungen zur Objektplanung und Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke
30.3-0456/20
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt im Bereich zwischen der Hubbrücke (Höhe Ufermauer Elbbahnhof) und der Lukasklause Hochwasserschutzanlagen zu errichten und damit die Hochwasserschutzlinie linksseitig der Elbe zu erweitern. Basierend auf der Interpretation des letzten Hochwasserereignisses ist eine dauerhaft standsichere, wartungsarme, unterhaltungsfreundliche Hochwasserschutzanlage mit entsprechenden Inspektionswegen, gemäß den Anforderungen der Stadt Magdeburg und des LHW zu planen. Zielstellung ist der Schutz des Schleinufers unter Berücksichtigung der durch die Stadt Magdeburg definierten Konstruktionshöhe, bezogen auf den Strombrückenpegel. Der Planungsbereich befindet sich im Zentrum der Landeshauptstadt Magdeburg und umfasst das Gebiet zwischen der Lukasklause an der Jerusalembrücke im Norden und der Hubbrücke im Süden.
1️⃣
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen zur Objektplanung und Tragwerksplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 4 sowie Teil 4, Abschnitt 1.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Maximal einmal um 12 Monate
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: 15.05asz12.01.2./000654/17/
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auszug (nicht älter als 1 Jahr) aus dem Berufsregister (für natürliche Personen) oder Gesellschaftsregister (für jur. Personen)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemittelter jährlicher Umsatz vergleichbarer Leistungen
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Beschaffungsunterlage.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Qualifikation des Personals für die Kompetenzbereiche;
— Planung und Berechnungsleistungen Hochwasserschutzmaßnahmen an Binnengewässern und/oder in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Qualifikation des Personals für die Kompetenzbereiche;
— Planung und Berechnungsleistungen Hochwasserschutzmaßnahmen an Binnengewässern und/oder in städtischen Bereichen;
— Planungs- und Berechnungsleistungen für Spezialtiefbauarbeiten: Spundwände, Schlitzwände, Bohrpfahlwände o. glw.;
— Planungs- und Berechnungsleistungen für Böschungen an Gewässern;
— Genauere Aufschlüsselungen entnehmen Sie der barrierefreien Beschaffungsunterlage;
— Qualifikation des Unternehmens in den Leistungsbereichen;
— Hochwasserschutz Binnengewässer;
— Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Beschaffungsunterlage.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-10
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-09-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
“Die Vergabeunterlagen und späteren Ergänzungen stehen den Beteiligten grundsätzlich über die Vergabeplattform zum Download bereit. Sollten sich Dateien als...”
Die Vergabeunterlagen und späteren Ergänzungen stehen den Beteiligten grundsätzlich über die Vergabeplattform zum Download bereit. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber bzw. der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die dem Bewerber bzw. dem Beteiligten nicht zugänglichen Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Beteiligten sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu öffnen sind.
Wichtiger Hinweis:
Rückfragen, die ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten sind, werden vom AG über die Vergabeplattform beantwortet.
Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Interessierte auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass sich interessierte, aber nicht registrierte Benutzer regelmäßig über die Vergabeplattforminformieren müssen. Verschiedene Leistungsphasen sind bereits bearbeitet. Das damit beauftragte Büro gilt im Falle einer Bewerbung somit als vorbefasstes Unternehmen. Um sicher zu stellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird, bzw. ggfs. zum Ausgleich evtl. Wettbewerbsvorteile durch vorbefasste Unternehmen sind der Beschaffungsunterlage vorsorglich alle Unterlagen, die in Zusammenarbeit bzw. unter Beteiligung des vorbefassten Unternehmens erarbeitet wurden und zur Erbringung der Leistungen notwendig sind beigefügt.
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Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 153-375012 (2020-08-05)
Ergänzende Angaben (2020-09-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift:
“Landeshauptstadt Magdeburg, Der Oberbürgermeister, Zentrale Vergabestelle, Katzensprung 2”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 153-375012
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-09-10 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-09-24 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2020-09-28 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-10-12 📅
Quelle: OJS 2020/S 174-421102 (2020-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungsleistung Hochwasserschutz im Bereich Ufermauer Elbbahnhof bis Petriförder - Leistungen zur Objektplanung und Tragwerksplanung für...”
Titel
Planungsleistung Hochwasserschutz im Bereich Ufermauer Elbbahnhof bis Petriförder - Leistungen zur Objektplanung und Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke
30.3-0456/20
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 4 000 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen zur Objektplanung und Tragwerksplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 4 sowie Teil 4, Abschnitt 1” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Durchführungskonzept und ausführliche Darstellung der Aufgaben im Verständnis des Bieters”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verhandlungsgespräch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 153-375012
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 30.3-0456/20
Titel:
“Planungsleistung Hochwasserschutz im Bereich Ufermauer Elbbahnhof bis Petriförder - Leistungen zur Objektplanung und Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Muting GmbH
Postort: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 131989.03 💰
“Die Vergabeunterlagen und späteren Ergänzungen stehen den Beteiligten grundsätzlich über die Vergabeplattform zum Download bereit. Sollten sich Dateien als...”
Die Vergabeunterlagen und späteren Ergänzungen stehen den Beteiligten grundsätzlich über die Vergabeplattform zum Download bereit. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber bzw. der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die dem Bewerber bzw. dem Beteiligten nicht zugänglichen Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Beteiligten sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu öffnen sind.
Wichtiger Hinweis:
Rückfragen, die ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten sind, werden vom AG über die
Vergabeplattform beantwortet.
Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Interessierte auch
nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu
beachten, dass sich interessierte, aber nicht registrierte Benutzer regelmäßig über die Vergabeplattforminformieren müssen. Verschiedene Leistungsphasen sind bereits bearbeitet. Das damit beauftragte Büro gilt im Falle einer Bewerbung somit als vorbefasstes Unternehmen. Um sicher zu stellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird, bzw. ggfs. zum Ausgleich evtl. Wettbewerbsvorteile durch vorbefasste Unternehmen sind der Beschaffungsunterlage vorsorglich alle Unterlagen, die in Zusammenarbeit bzw. unter Beteiligung des vorbefassten Unternehmens erarbeitet wurden und zur Erbringung der Leistungen notwendig sind beigefügt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 188-489694 (2021-09-23)