Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Planung ist die Errichtung eines Hortneubaus als Solitärgebäude auf dem Grundstück der Bertolt-Brecht-Grundschule für 125 Kinder. Das Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2020) sowie die Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtung 04/2009 sind dabei beachtlich.
Das Hortgebäude soll vorzugsweise eingeschossig errichtet werden und folgendes Raumprogramm erfüllen:
— Mind. 440 m Horträume für verschiedene Angebote (Hausaufgabenraum, Ruheraum, Bewegungsraum für Tanz/Theater, Werkstatt-/Bastelraum, Spielräume),
— ca. 70 m Eingangsbereich und Flure,
— ca. 50 m Garderobe,
— ca. 60 m WC-/Waschräume (Jungen, Mädchen, Personal),
— ca. 35 m Lagerräume (Hausmeister, Spielgeräte, Reinigungskräfte),
— ca. 15 m Raum für Hortleitung,
— ca. 35 m Besprechungsraum,
— ca. 50 m Pausenraum Personal (mit Teeküche),
— ca. 25 m HA-Raum,
Der Gesamtflächenbedarf beträgt ca. 780 m.
Das Honorarangebot soll beinhalten:
In Anlehnung an die HOAI 2013, Teil 3 Objektplanung
Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume (§ 33 bis § 35)
Leistungsphasen 1 bis 8
Honorarzone III, Mindestsatz
Abschnitt 2 Freianlagen (§ 38 bis § 40)
Leistungsphasen 1 bis 8
Honorarzone II, Mindestsatz
In Anlehnung an die HOAI 2013, Teil 4 Fachplanung
Abschnitt 1 Tragwerksplanung (§ 49 bis § 52)
Leistungsphasen 1 bis 6
Honorarzone III, Mindestsatz
Abschnitt 2 Technische Ausrüstung (§ 53 bis § 56)
Leistungsphasen 1 bis 8
Honorarzone II, Mindestsatz
Beratungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2013 Anlage 1 zu § 3 Abs. 1
Leistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Leistungen für Bauakustik und Raumakustik
Leistungen für Geotechnik (Baugrundgutachten)
Vermessungstechnische Leistungen
Leistungen zum Brandschutz in Anlehnung an Schriftenreihe Nr. 17 AHO Arbeitskreis Brandschutz
Vorbehaltlich der Sicherung der Finanzierung, erfolgt eine stufenweise Beauftragung ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung.
1. Stufe: Leistungsphasen 1 und 2 in Anlehnung an die HOAI,
2. Stufe: Leistungsphasen 3 und 4 in Anlehnung an die HOAI,
3. Stufe: Leistungsphasen 5 und 6 in Anlehnung an die HOAI,
4. Stufe: Leistungsphasen 7 und 8 in Anlehnung an die HOAI.
Als Kostenprognose wurde für das Projekt 2 650 000 EUR ermittelt. Davon entfallen ca. 2 200 000 EUR auf die Baukosten (KG 300, KG 400, KG 500) und 450 000 EUR auf Planungs- und Nebenkosten (KG 700). Die Aufteilung der Baukosten nach Kostengruppen wurde wie folgt angenommen:
KG 300: 1 440 000 EUR (inklusive Tragwerksplanung)
KG 400: 660 000 EUR
KG 500: 100 000 EUR
Diese Ansätze sollten als Grundlage zur Honorarermittlung herangezogen werden.