Planung des Neubaus bzw. Umbaus des Affenhauses mit einem geplanten Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 10,5 Mio. brutto. EUR. Hierbei soll ein zugweiser Neubau bzw. Umbau des vorhandenen Gebäudes (z. B. in 2 Bauabschnitten) gemäß Säugetiergutachten und den gesetzlichen Haltungsvorga-ben realisiert werden. Wirtschaftliche Aspekte, wie Nachhaltigkeit und Energieeffizienz, sind ebenso geforderte Kriterien bei der Umsetzung, wie auch die Neuausrichtung des Affenhauses mit zeitgemäßen Erkundungs- und Informationsbereichen, die zukünftig zu einem nachhaltigen Erlebnis für die Besucher führen sollen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 2020-0286
Kurze Beschreibung:
Planung des Neubaus bzw. Umbaus des Affenhauses mit einem geplanten Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 10,5 Mio. brutto. EUR. Hierbei soll ein zugweiser Neubau bzw. Umbau des vorhandenen Gebäudes (z. B. in 2 Bauabschnitten) gemäß Säugetiergutachten und den gesetzlichen Haltungsvorga-ben realisiert werden. Wirtschaftliche Aspekte, wie Nachhaltigkeit und Energieeffizienz, sind ebenso geforderte Kriterien bei der Umsetzung, wie auch die Neuausrichtung des Affenhauses mit zeitgemäßen Erkundungs- und Informationsbereichen, die zukünftig zu einem nachhaltigen Erlebnis für die Besucher führen sollen.
Planung des Neubaus bzw. Umbaus des Affenhauses mit einem geplanten Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 10,5 Mio. brutto. EUR. Hierbei soll ein zugweiser Neubau bzw. Umbau des vorhandenen Gebäudes (z. B. in 2 Bauabschnitten) gemäß Säugetiergutachten und den gesetzlichen Haltungsvorga-ben realisiert werden. Wirtschaftliche Aspekte, wie Nachhaltigkeit und Energieeffizienz, sind ebenso geforderte Kriterien bei der Umsetzung, wie auch die Neuausrichtung des Affenhauses mit zeitgemäßen Erkundungs- und Informationsbereichen, die zukünftig zu einem nachhaltigen Erlebnis für die Besucher führen sollen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-17 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 158-385944
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
Geplante Zuschlagskriterien
Die geplanten Zuschlagskriterien für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden folgende Kategorien umfassen:
— Preis (Gewichtung 40 %);
— Projektbezogenes Konzept (Gewichtung 45 %);
— Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (Gewichtung 15 %).
Die genauen Zuschlagskriterien einschließlich Unterkriterien sowie Wertungs- und Wichtungsmechanismus werden den späteren Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots mitgeteilt.
Im Anschluss an die Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, ein endgültiges Angebot einzureichen.
Entschädigungen
Für die Ausarbeitung eines endgültigen Angebotes, welches alle geforderten Unterlagen enthält, erhalten alle Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden und keinen Zuschlag erhalten, eine einheitliche Entschädigung in Höhe von jeweils 5 000,00 EUR.
Finanzielle Obergrenze/Aufhebung
Die Zoo gGmbH hat auf Grundlage einer belastbaren Kostenschätzung eine finanzielle Obergrenze von 10,5 Mio. EUR brutto für die Realisierung dieses Gesamtprojektes festgelegt und behält sich vor, bei Überschreitung dieser Grenze die Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
Weitere Verfahrensinformationen und Fragen
Das Wettbewerbsverfahren wird über einen Projektraum des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr (http://www.vergabe.metropoleruhr.de) abgewickelt. Alle Bewerber erhalten einen kostenfreien Zugang zum Projektraum, in dem die Unterlagen zu diesem Wettbewerbsverfahren hinterlegt sind.
Alle Bewerber werden darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber während des wettbewerblichen Verfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform mit den Bewerbern kommuniziert. Mitteilungen des Auftraggebers an die Bewerber gelten nach den Bestimmungen des Vergabeportals als zugegangen, wenn diese in den Projektraum eingestellt werden. Bewerber sind daher im eigenen Interesse gehalten, regelmäßig im Projektraum nach Mitteilungen des Auftraggebers zu schauen, insbesondere 5 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Hinweise auf etwaige Unklarheiten sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform an den Auftraggeber unter Verwendung des Formblatts TA 6 zu richten. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, und wird daher nach Ablauf der Frist nur Fragen beantworten, soweit dies vergaberechtlich erforderlich ist.
Die Antworten auf Bewerberfragen werden allen Bewerbern zeitgleich über die o. g. Vergabeplattform übermittelt.
Die Bewerber sind aufgefordert, keine Informationen bei anderen Vertretern des Zoo's, deren Mitarbeitern oder Mitarbeitern von Drittfirmen oder Beratern einzuholen. Ein Verstoß gegen dieses Gebot kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Rügepflicht
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYYF4
Die geplanten Zuschlagskriterien für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden folgende Kategorien umfassen:
— Preis (Gewichtung 40 %);
— Projektbezogenes Konzept (Gewichtung 45 %);
— Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (Gewichtung 15 %).
Die genauen Zuschlagskriterien einschließlich Unterkriterien sowie Wertungs- und Wichtungsmechanismus werden den späteren Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots mitgeteilt.
Im Anschluss an die Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, ein endgültiges Angebot einzureichen.
Entschädigungen
Für die Ausarbeitung eines endgültigen Angebotes, welches alle geforderten Unterlagen enthält, erhalten alle Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden und keinen Zuschlag erhalten, eine einheitliche Entschädigung in Höhe von jeweils 5 000,00 EUR.
Finanzielle Obergrenze/Aufhebung
Die Zoo gGmbH hat auf Grundlage einer belastbaren Kostenschätzung eine finanzielle Obergrenze von 10,5 Mio. EUR brutto für die Realisierung dieses Gesamtprojektes festgelegt und behält sich vor, bei Überschreitung dieser Grenze die Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
Weitere Verfahrensinformationen und Fragen
Das Wettbewerbsverfahren wird über einen Projektraum des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr (http://www.vergabe.metropoleruhr.de) abgewickelt. Alle Bewerber erhalten einen kostenfreien Zugang zum Projektraum, in dem die Unterlagen zu diesem Wettbewerbsverfahren hinterlegt sind.
Alle Bewerber werden darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber während des wettbewerblichen Verfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform mit den Bewerbern kommuniziert. Mitteilungen des Auftraggebers an die Bewerber gelten nach den Bestimmungen des Vergabeportals als zugegangen, wenn diese in den Projektraum eingestellt werden. Bewerber sind daher im eigenen Interesse gehalten, regelmäßig im Projektraum nach Mitteilungen des Auftraggebers zu schauen, insbesondere 5 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Hinweise auf etwaige Unklarheiten sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform an den Auftraggeber unter Verwendung des Formblatts TA 6 zu richten. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, und wird daher nach Ablauf der Frist nur Fragen beantworten, soweit dies vergaberechtlich erforderlich ist.
Die Antworten auf Bewerberfragen werden allen Bewerbern zeitgleich über die o. g. Vergabeplattform übermittelt.
Die Bewerber sind aufgefordert, keine Informationen bei anderen Vertretern des Zoo's, deren Mitarbeitern oder Mitarbeitern von Drittfirmen oder Beratern einzuholen. Ein Verstoß gegen dieses Gebot kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Rügepflicht
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYYF4
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Planungsleistungen.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt in folgenden Stufen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-3;
— Stufe 2: Leistungsphasen 4 und 5;
— Stufe 3: Leistungsphasen 6-9.
Die Stufen 2 und 3 werden als optionale Leistung ausgeschrieben. Ein Anspruch auf Abruf sämtlicher Stufen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zoo Duisburg gGmbH
Mülheimer Straße 273
47058 Duisburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angaben zum Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner) und zu den ge-schäftsführenden Personen (Formblatt TA 1);
— Ggf. Erklärung der Mitglieder von Bewerbergemeinschaften (Formblatt TA 5);
— Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe, insbesondere nach §§ 123, 124 GWB sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, vorliegen (Formblatt TA 2);
— Erklärung des Bewerbers, dass er nicht auf der „Anti-Terror-Liste“ geführt ist, welche die Europäische Gemeinschaft auf Grundlage der VO 881/2002 und VO 2580/2001 in der jeweils aktuellen Fassung – in Verbindung mit dem Standpunkt des Rates 2001/931/GASP führt (Formblatt TA 8);
— Erklärung des Bewerbers, dass er nicht auf der „Anti-Terror-Liste“ geführt ist, welche die Europäische Gemeinschaft auf Grundlage der VO 881/2002 und VO 2580/2001 in der jeweils aktuellen Fassung – in Verbindung mit dem Standpunkt des Rates 2001/931/GASP führt (Formblatt TA 8);
— Nachweis der Eintragung in der für den Geschäftssitz örtlich zuständigen Architekten- bzw. Ingenieurkammer (Kopie) (bei ausländischen Bietern ist ein vergleichbarer Nachweis einzureichen) (Formblatt TA 3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zu den Gesamtumsätzen netto bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt TA 3);
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formblatt TA 7).
Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er über eine aktuell gültige, marktübliche Berufshaftpflichtversicherung verfügt, die mindestens 5 Mio. EUR Deckungssumme, kombiniert für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr bereit hält und er bereit ist, im Auftragsfall diesen Versicherungsschutz für die Dauer des gesamten Vertragsverhältnisses aufrechtzuerhalten. Auf Verlangen wird er unverzüglich den Versicherungsnachweis durch Kopie des Versicherungsscheins nebst Anlagen oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über den geforderten Deckungsschutz vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er über eine aktuell gültige, marktübliche Berufshaftpflichtversicherung verfügt, die mindestens 5 Mio. EUR Deckungssumme, kombiniert für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr bereit hält und er bereit ist, im Auftragsfall diesen Versicherungsschutz für die Dauer des gesamten Vertragsverhältnisses aufrechtzuerhalten. Auf Verlangen wird er unverzüglich den Versicherungsnachweis durch Kopie des Versicherungsscheins nebst Anlagen oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über den geforderten Deckungsschutz vorlegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bewerber müssen über eine für den Auftrag ausreichende technische Leistungsfähigkeit verfügen. Der Auftraggeber wird Bewerber ausschließen, bei denen begründete Zweifel daran bestehen, dass sie die für die Leistungserbringung erforderliche technische Leistungsfähigkeit haben. Dies kann sich aufgrund nicht vorliegender Mindestreferenzen ergeben. Die Erfüllung der Mindestkriterien für die technische Leistungsfähigkeit ergibt sich aus den entsprechenden Angaben in Anlage Formblatt TA 3.
Bewerber müssen über eine für den Auftrag ausreichende technische Leistungsfähigkeit verfügen. Der Auftraggeber wird Bewerber ausschließen, bei denen begründete Zweifel daran bestehen, dass sie die für die Leistungserbringung erforderliche technische Leistungsfähigkeit haben. Dies kann sich aufgrund nicht vorliegender Mindestreferenzen ergeben. Die Erfüllung der Mindestkriterien für die technische Leistungsfähigkeit ergibt sich aus den entsprechenden Angaben in Anlage Formblatt TA 3.
Vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen als Mindestkriterien zur technischen Leistungsfähigkeit in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen:
— Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gemeinsam müssen für den Zeitraum der letzten 10 Jahre (seit 01/2010) zwingend folgende Referenzanforderungen entweder selbst erfüllen oder entsprechende Erfahrung von Unternehmen nachweisen können, die im Auftragsfall die entsprechenden Leistungen als Nachunternehmer erbringen würden: (Formblatt TA 3).
— Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gemeinsam müssen für den Zeitraum der letzten 10 Jahre (seit 01/2010) zwingend folgende Referenzanforderungen entweder selbst erfüllen oder entsprechende Erfahrung von Unternehmen nachweisen können, die im Auftragsfall die entsprechenden Leistungen als Nachunternehmer erbringen würden: (Formblatt TA 3).
1) Mindestens 1 Referenz über Generalplanungsleistungen mit den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und Innenräume, TGA-Fachplanung (mind. 4 von 8 Anlagengruppen) sowie Tragwerksplanung:
a) bei der in allen Leistungsbildern mindestens die Leistungsphasen 2-4 vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (ab 01/2010) erbracht wurden,
b) mit einem Bauvolumen (KG 300+400) von mindestens 5 Mio. EUR netto.
2) Mindestens 1 Referenz über Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume):
a) bei der mindestens über die Leistungsphasen 2 - 8 vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (ab 01/2010) erbracht wurden,
b) mit einem Bauvolumen (KG 300+400) von mindestens 4 Mio. EUR netto.
3) Mindestens eine von diesen Referenzen muss zur Erfüllung der Mindestanforderungen einen Zoo oder Tierpark betreffen.
4) Die Mindestanforderungen aus 1), 2) und 3) können auch mit einer Referenz erfüllt werden.
Für jedes Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen:
— Referenz-Nr;
— Auftragnehmer;
— Projektbezeichnung;
— Referenzauftraggeber (Name, Anschrift);
— Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefon/E-Mail);
— Projektbeschreibung;
— Erbrachte Leistungsbilder und Leistungsphasen (LPH gemäß HOAI);
— Projektleiter/in des Auftragnehmers;
— Unterauftragnehmer für Teilleistungen (soweit einschlägig);
— Honorarvolumen in Euro (netto);
— Baukosten für KG 300+400 in Euro (netto);
— Benennung der Flächenangaben (BGF, BRI);
— Leistungszeitraum (hier: Planungsleistung);
— Fertigstellung der Baumaßnahme;
— Referenzschreiben liegt bei (wenn vorhanden).
Sofern es sich um einen Zoo oder Tierpark handelt auch noch:
— Benennung der spezifischen Nutzungsart: z. B. Tropenhalle/Wildtiergehege u. Gebäude für besonders gefährliche Tierarten (BGR/GUV-R116/DGUV-Regel 114-001),
— Angabe zu den Funktionsbereichen
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen) sind Erklärungen der nach § 47 Abs. 1 VgV (im Teilnahmeantrag) benannten eignungsrelevanten Dritten vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung die für den Auftrag erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Formblatt TA 4). Die vorgesehenen Nachunternehmer bzw. Eignungsleihenden müssen ebenfalls die Formblätter TA 2 bis TA 3 sowie TA 8 ausfüllen, soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die durch entsprechende Referenzen belegte Erfahrung mit vergleichbaren Planungsleistungen auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer beruft.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen) sind Erklärungen der nach § 47 Abs. 1 VgV (im Teilnahmeantrag) benannten eignungsrelevanten Dritten vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung die für den Auftrag erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Formblatt TA 4). Die vorgesehenen Nachunternehmer bzw. Eignungsleihenden müssen ebenfalls die Formblätter TA 2 bis TA 3 sowie TA 8 ausfüllen, soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die durch entsprechende Referenzen belegte Erfahrung mit vergleichbaren Planungsleistungen auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer beruft.
Mindeststandards:
1) Mindestens 1 Referenz über Generalplanungsleistungen mit den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und Innenräume, TGA-Fachplanung (mind. 4 von 8 Anlagengruppen) sowie Tragwerksplanung:
a) bei der in allen Leistungsbildern mindestens die Leistungsphasen 2 - 4 vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (ab 01/2010) erbracht wurden,
b) mit einem Bauvolumen (KG 300+400) von mindestens 5 Mio. EUR netto.
2) Mindestens 1 Referenz über Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume)
a) bei der mindestens über die Leistungsphasen 2 - 8 vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (ab 01/2010) erbracht wurden,
b) mit einem Bauvolumen (KG 300+400) von mindestens 4 Mio. EUR netto.
3) Mindestens eine von diesen Referenzen muss zur Erfüllung der Mindestanforderungen einen Zoo oder Tierpark betreffen.
4) Die Mindestanforderungen aus 1), 2) und 3) können auch mit einer Referenz erfüllt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen.
Die Referenzen nach Abschnitt III.1.3) der EU-Bekanntmachung bzw. Ziffer 1.4.2 c) des Informationsmemorandums bzw. werden wie folgt bepunktet:
— Referenz betrifft einen Zoo oder Tierpark: 25 Punkte;
— Referenz umfasst Generalplanungsleistungen mit den Leistungsbildern Objektplanung, Gebäude und Innenräume, TGA-Fachplanung (mind. 4 von 8 Anlagengruppen) sowie Tragwerksplanung: 25 Punkte;
— Referenz beinhaltet Gebäude für besonders gefährliche Tierarten (BGR/GUV-R116/DGUV-Regel 114-001): 20 Punkte;
— Referenz beinhaltet Gebäude mit tropischen klimatischen Bedingungen: 20 Punkte.
Je Referenz sind damit max. 100 Punkte erzielbar. Es werden maximal 5 Referenzen bewertet. Bewertet werden auch die Referenzen, die zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Referenzlage gem. Ziff. III 1.3 der Auftragsbekanntmachung genannt werden. Es werden nur die Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Bewerberauswahl berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Gesamtpunktzahl.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Je Referenz sind damit max. 100 Punkte erzielbar. Es werden maximal 5 Referenzen bewertet. Bewertet werden auch die Referenzen, die zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Referenzlage gem. Ziff. III 1.3 der Auftragsbekanntmachung genannt werden. Es werden nur die Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Bewerberauswahl berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Gesamtpunktzahl.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die geplanten Zuschlagskriterien für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden folgende Kategorien umfassen:
— Preis (Gewichtung 40 %);
— Projektbezogenes Konzept (Gewichtung 45 %);
— Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (Gewichtung 15 %).
Die genauen Zuschlagskriterien einschließlich Unterkriterien sowie Wertungs- und Wichtungsmechanismus werden den späteren Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots mitgeteilt.
Im Anschluss an die Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, ein endgültiges Angebot einzureichen.
Entschädigungen
Für die Ausarbeitung eines endgültigen Angebotes, welches alle geforderten Unterlagen enthält, erhalten alle Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden und keinen Zuschlag erhalten, eine einheitliche Entschädigung in Höhe von jeweils 5 000,00 EUR.
Für die Ausarbeitung eines endgültigen Angebotes, welches alle geforderten Unterlagen enthält, erhalten alle Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden und keinen Zuschlag erhalten, eine einheitliche Entschädigung in Höhe von jeweils 5 000,00 EUR.
Finanzielle Obergrenze/Aufhebung
Die Zoo gGmbH hat auf Grundlage einer belastbaren Kostenschätzung eine finanzielle Obergrenze von 10,5 Mio. EUR brutto für die Realisierung dieses Gesamtprojektes festgelegt und behält sich vor, bei Überschreitung dieser Grenze die Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
Die Zoo gGmbH hat auf Grundlage einer belastbaren Kostenschätzung eine finanzielle Obergrenze von 10,5 Mio. EUR brutto für die Realisierung dieses Gesamtprojektes festgelegt und behält sich vor, bei Überschreitung dieser Grenze die Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
Weitere Verfahrensinformationen und Fragen
Das Wettbewerbsverfahren wird über einen Projektraum des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr (http://www.vergabe.metropoleruhr.de) abgewickelt. Alle Bewerber erhalten einen kostenfreien Zugang zum Projektraum, in dem die Unterlagen zu diesem Wettbewerbsverfahren hinterlegt sind.
Das Wettbewerbsverfahren wird über einen Projektraum des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr (http://www.vergabe.metropoleruhr.de) abgewickelt. Alle Bewerber erhalten einen kostenfreien Zugang zum Projektraum, in dem die Unterlagen zu diesem Wettbewerbsverfahren hinterlegt sind.
Alle Bewerber werden darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber während des wettbewerblichen Verfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform mit den Bewerbern kommuniziert. Mitteilungen des Auftraggebers an die Bewerber gelten nach den Bestimmungen des Vergabeportals als zugegangen, wenn diese in den Projektraum eingestellt werden. Bewerber sind daher im eigenen Interesse gehalten, regelmäßig im Projektraum nach Mitteilungen des Auftraggebers zu schauen, insbesondere 5 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist.
Alle Bewerber werden darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber während des wettbewerblichen Verfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform mit den Bewerbern kommuniziert. Mitteilungen des Auftraggebers an die Bewerber gelten nach den Bestimmungen des Vergabeportals als zugegangen, wenn diese in den Projektraum eingestellt werden. Bewerber sind daher im eigenen Interesse gehalten, regelmäßig im Projektraum nach Mitteilungen des Auftraggebers zu schauen, insbesondere 5 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Hinweise auf etwaige Unklarheiten sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform an den Auftraggeber unter Verwendung des Formblatts TA 6 zu richten. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, und wird daher nach Ablauf der Frist nur Fragen beantworten, soweit dies vergaberechtlich erforderlich ist.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Hinweise auf etwaige Unklarheiten sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform an den Auftraggeber unter Verwendung des Formblatts TA 6 zu richten. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, und wird daher nach Ablauf der Frist nur Fragen beantworten, soweit dies vergaberechtlich erforderlich ist.
Die Antworten auf Bewerberfragen werden allen Bewerbern zeitgleich über die o. g. Vergabeplattform übermittelt.
Die Bewerber sind aufgefordert, keine Informationen bei anderen Vertretern des Zoo's, deren Mitarbeitern oder Mitarbeitern von Drittfirmen oder Beratern einzuholen. Ein Verstoß gegen dieses Gebot kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Rügepflicht
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung des Neubaus bzw. Umbaus des Affenhauses mit einem geplanten Gesamtinvestitionsvolumen von maximal 10,5 Mio. brutto. EUR. Hierbei soll ein zugweiser Neubau bzw. Umbau des vorhandenen Gebäudes (z. B. in 2 Bauabschnitten) gemäß Säugetiergutachten und den gesetzlichen Haltungsvorgaben realisiert werden. Wirtschaftliche Aspekte, wie Nachhaltigkeit und Energieeffizienz, sind ebenso geforderte Kriterien bei der Umsetzung, wie auch die Neuausrichtung des Affenhauses mit zeitgemäßen Erkundungs- und Informationsbereichen, die zukünftig zu einem nachhaltigen Erlebnis für die Besucher führen sollen.
Planung des Neubaus bzw. Umbaus des Affenhauses mit einem geplanten Gesamtinvestitionsvolumen von maximal 10,5 Mio. brutto. EUR. Hierbei soll ein zugweiser Neubau bzw. Umbau des vorhandenen Gebäudes (z. B. in 2 Bauabschnitten) gemäß Säugetiergutachten und den gesetzlichen Haltungsvorgaben realisiert werden. Wirtschaftliche Aspekte, wie Nachhaltigkeit und Energieeffizienz, sind ebenso geforderte Kriterien bei der Umsetzung, wie auch die Neuausrichtung des Affenhauses mit zeitgemäßen Erkundungs- und Informationsbereichen, die zukünftig zu einem nachhaltigen Erlebnis für die Besucher führen sollen.
Gesamtwert des Auftrags: 1316447.23 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
1. Nach näherer Maßgabe der Vorhabenbeschreibung beauftragt der AG den AN mit folgenden Leistungen, wobei die nachfolgenden Bezugnahmen auf die Leistungsbilder der HOAI nicht allein zur Honorarermittlung, sondern auch zur Konkretisierung der auftragnehmerseitigen Leistungspflichten dienen. Die genannten Grundleistungen des genannten Leistungsbildes sind werkvertragliche Teilerfolge der beauftragten Leistungen. Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt stufenweise.
1. Nach näherer Maßgabe der Vorhabenbeschreibung beauftragt der AG den AN mit folgenden Leistungen, wobei die nachfolgenden Bezugnahmen auf die Leistungsbilder der HOAI nicht allein zur Honorarermittlung, sondern auch zur Konkretisierung der auftragnehmerseitigen Leistungspflichten dienen. Die genannten Grundleistungen des genannten Leistungsbildes sind werkvertragliche Teilerfolge der beauftragten Leistungen. Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt stufenweise.
Grundleistungen Stufe 1:
— Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 des Leistungsbildes…
… Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 und Anlage 10.1 der HOAI,
… Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 und Anlage 11.1 der HOAI,
… Tragwerksplanung gem. § 51 und Anlage 14.1 der HOAI,
… der technischen Ausrüstung gemäß § 55 und Anlage 15.1 HOAI für die Anlagen-gruppen 1-5 sowie 8 des § 53 Abs. 2 HOAI.
Der AN schuldet pro beauftragter Leistungsphase alle zur Erreichung des Planungserfolges erforderlichen Leistungen unter Berücksichtigung des von ihm vorgelegten Umsetzungskonzepts. Sie sind durch das vereinbarte Honorar abgegolten, d. h. sie werden nicht zusätzlich vergütet.
Der AN schuldet pro beauftragter Leistungsphase alle zur Erreichung des Planungserfolges erforderlichen Leistungen unter Berücksichtigung des von ihm vorgelegten Umsetzungskonzepts. Sie sind durch das vereinbarte Honorar abgegolten, d. h. sie werden nicht zusätzlich vergütet.
2. Der AG ist jederzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den AN auch mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen zur Realisierung der in diesem Vertrag und der Anlage 1 beschriebenen Maßnahme zu beauftragen. Auch insoweit dient die nachfolgende Bezugnahme auf Leistungsbilder der HOAI nicht allein zur Honorarermittlung, sondern auch zur Konkretisierung der auftragnehmerseitigen Leistungspflichten Die genannten Grundleistungen der genannten Leistungsbil-der sind werkvertragliche Teilerfolge der beauftragten Leistungen.
2. Der AG ist jederzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den AN auch mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen zur Realisierung der in diesem Vertrag und der Anlage 1 beschriebenen Maßnahme zu beauftragen. Auch insoweit dient die nachfolgende Bezugnahme auf Leistungsbilder der HOAI nicht allein zur Honorarermittlung, sondern auch zur Konkretisierung der auftragnehmerseitigen Leistungspflichten Die genannten Grundleistungen der genannten Leistungsbil-der sind werkvertragliche Teilerfolge der beauftragten Leistungen.
Grundleistungen Stufe 2:
— Grundleistungen der Leistungsphase 4 des Leistungsbildes…
… Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 und Anlage 10.1 der HOAI,
… Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 und Anlage 11.1 der HOAI,
… Tragwerksplanung gem. § 51 und Anlage 14.1 der HOAI,
… der technischen Ausrüstung gemäß § 55 und Anlage 15.1 HOAI für die Anlagengruppen 1-5 sopwie 8 des § 53 Abs. 2 HOAI.
Grundleistungen Stufe 3:
— Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung…
… für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 und Anlage 10.1 der HOAI,
… Freianlagen gemäß § 39 und Anlage 11.1 der HOAI,
— Grundleistungen der Leistungsphasen 5-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gem. § 51 und Anlage 14.1 der HOAI,
— Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes der technischen Ausrüstung gemäß § 55 und Anlage 15.1 HOAI für die Anlagengruppen 1-5 sowie 8 des § 53 Abs. 2 HOAI.
Der AG kann Weiterbeauftragungen auch auf einzelne Leistungsbilder und einzelne Leistungsphasen beschränken. Die Beauftragung von weiteren Leistungen kann auch in mehreren Teilabrufen erfolgen.
Der AN hat den AG rechtzeitig auf die Erforderlichkeit der Beauftragung weiterer Leistungen zur Vermeidung von Planungs- und Bauverzögerungen hinzuweisen. Der AN wird von der Verpflichtung zur Erbringung weiterer Leistungen aus der Stufe 2 bzw. 3 befreit, wenn zwischen dem Abschluss der zuletzt beauftragten Leistungsphase und der Anschlussbeauftragung ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten liegt. Als Abschluss der Leistungsphase 2 gilt dabei hier die Erteilung der Baugenehmigung.
Der AN hat den AG rechtzeitig auf die Erforderlichkeit der Beauftragung weiterer Leistungen zur Vermeidung von Planungs- und Bauverzögerungen hinzuweisen. Der AN wird von der Verpflichtung zur Erbringung weiterer Leistungen aus der Stufe 2 bzw. 3 befreit, wenn zwischen dem Abschluss der zuletzt beauftragten Leistungsphase und der Anschlussbeauftragung ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten liegt. Als Abschluss der Leistungsphase 2 gilt dabei hier die Erteilung der Baugenehmigung.
Auch bezüglich der weiter beauftragten Leistungen schuldet der AN pro beauftragte Leistungsphase alle zur Erreichung des Planungserfolges erforderlichen Leistungen. Sie sind durch das vereinbarte Honorar abgegolten, d. h. sie werden nicht zusätzlich vergütet.
Auch bezüglich der weiter beauftragten Leistungen schuldet der AN pro beauftragte Leistungsphase alle zur Erreichung des Planungserfolges erforderlichen Leistungen. Sie sind durch das vereinbarte Honorar abgegolten, d. h. sie werden nicht zusätzlich vergütet.
3. Der AG ist ferner berechtigt, nicht aber verpflichtet, den AN mit zusätzlichen Planungsleistungen zur Realisierung des Bauvorhabens zu beauftragen, insbesondere mit:
— besonderen Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 und Anlage 10.1 der HOAI,
— folgenden Fachplanungsleistungen:
—— Brandschutz, Brandschutzkonzept,
—— Barrierefreiheitskonzept gem. DIN 18040,
—— Schallschutz,
—— Wärmeschutz,
—— Akustik,
—— Lüftungskonzept,
—— Lichtplanung.
4. Klarstellend wird festgehalten, dass sämtliche Regelungen dieses Vertrages auch für nachträgliche Beauftragungen gelten. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Sollte der AN nicht mit der Durchführung weiterer Leistungen beauftragt werden, so kann er hieraus keine Rechte geltend machen. Der AN ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom AG übertragen werden, und den AN so zu stellen, als sei er von vornherein im letztlich abgerufenen Umfang beauftragt worden.
4. Klarstellend wird festgehalten, dass sämtliche Regelungen dieses Vertrages auch für nachträgliche Beauftragungen gelten. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Sollte der AN nicht mit der Durchführung weiterer Leistungen beauftragt werden, so kann er hieraus keine Rechte geltend machen. Der AN ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom AG übertragen werden, und den AN so zu stellen, als sei er von vornherein im letztlich abgerufenen Umfang beauftragt worden.