Planungsleistungen Architektur LPH 1-8 nach HOAI 2013 für den Teilausbau eines Teilbereiches der einzügigen St. Sebastian-Grundschule in Nottuln - Darup nach einem Brandereignis

Gemeinde Nottuln

Nach einem Brandereignis muss das Kopfgebäude der einzügigen St.Sebastian-Grundschule in Nottuln-Darup auf der abgebrannten Grundfläche (ca. 12,00 x 25,00 m) über dem vorhandenen Keller wieder aufgebaut werden. Das Raumprogramm umfasst sowohl Verwaltungs- und Sanitärräume wie auch Klassenräume mit Nebenräumen und ggfs. weitere Schulungsräume wie. z. B. eine Leseoase.
Die Planung soll von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern und Vertreterinnen des Kollegiums, der Eltern, politischen Vertretern*innen und der Verwaltung der Gemeinde begleitet werden. Der Auftragnehmer*in soll regelmäßige Termine mit dieser Arbeitsgruppe wahr nehmen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es einen geeinten Entwurf zur Ratsentscheidung zu erarbeiten.
Damit die Schule schnell wieder voll umfänglich unterrichten kann, wird eine 6-wöchige Planungsphase für die LPH 1-3 angestrebt. Mit Schuljahrsbeginn 2022 soll der Neubau in Betrieb genommen werden. Mit der Leistungserbringung muss umgehend nach Auftragserteilung begonnen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-16 Auftragsbekanntmachung
2021-03-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Nach einem Brandereignis muss das Kopfgebäude der einzügigen St.Sebastian-Grundschule in Nottuln-Darup auf der abgebrannten Grundfläche (ca. 12,00 x 25,00 m) über dem vorhandenen Keller wieder aufgebaut werden. Das Raumprogramm umfasst sowohl Verwaltungs- und Sanitärräume wie auch Klassenräume mit Nebenräumen und ggfs. weitere Schulungsräume wie. z. B. eine Leseoase. Die Planung soll von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern und Vertreterinnen des Kollegiums, der Eltern, politischen Vertretern*innen und der Verwaltung der Gemeinde begleitet werden. Der Auftragnehmer*in soll regelmäßige Termine mit dieser Arbeitsgruppe wahr nehmen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es einen geeinten Entwurf zur Ratsentscheidung zu erarbeiten. Damit die Schule schnell wieder voll umfänglich unterrichten kann, wird eine 6-wöchige Planungsphase für die LPH 1-3 angestrebt. Mit Schuljahrsbeginn 2022 soll der Neubau in Betrieb genommen werden. Mit der Leistungserbringung muss umgehend nach Auftragserteilung begonnen werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coesfeld 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Nottuln
Postanschrift: Stiftsplatz 7/8
Postleitzahl: 48301
Postort: Nottuln
Kontakt
Internetadresse: http://www.nottuln.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt-luedinghausen.de 📧
Telefon: +49 2591 / 926-202 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E46343968 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E46343968 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 205-499142
ABl. S-Ausgabe: 205

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach einem Brandereignis muss das Kopfgebäude der einzügigen St.Sebastian-Grundschule in Nottuln-Darup auf der abgebrannten Grundfläche (ca. 12,00 x 25,00 m) über dem vorhandenen Keller wieder aufgebaut werden. Das Raumprogramm umfasst sowohl Verwaltungs- und Sanitärräume wie auch Klassenräume mit Nebenräumen und ggfs. weitere Schulungsräume wie. z. B. eine Leseoase.
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Die Planung soll von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern und Vertreterinnen des Kollegiums, der Eltern, politischen Vertretern*innen und der Verwaltung der Gemeinde begleitet werden. Der Auftragnehmer*in soll regelmäßige Termine mit dieser Arbeitsgruppe wahr nehmen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es einen geeinten Entwurf zur Ratsentscheidung zu erarbeiten.
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Damit die Schule schnell wieder voll umfänglich unterrichten kann, wird eine 6-wöchige Planungsphase für die LPH 1-3 angestrebt. Mit Schuljahrsbeginn 2022 soll der Neubau in Betrieb genommen werden. Mit der Leistungserbringung muss umgehend nach Auftragserteilung begonnen werden.
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Geschätzter Gesamtwert: 1 300 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Architektur LPH 1-8 nach HOAI 2013 für den Teilausbau eines Teilbereiches der einzügigen St. Sebastian-Grundschule in Nottuln — Darup nach einem Brandereignis.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 170 000 EUR 💰
Dauer: 20 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 48301 Nottuln

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Befähigung zur Berufsausübung s. Bewerberbogen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind im Bewerberbogen ausfüllen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Leistungsfähigkeit im Bewerberbogen ausüllen 1. Angaben zur personellen Ausstattung des Büros 2. Referenzen über mind. 2 gleichwertige Projekte mit Angaben zur BGF, Baukosten, Baujahr, Bauherr*innen mit Kontaktdaten Als Referenzobjekte sind nur Projekte aus den letzten 10 Jahren gültig.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV. Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt*in gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörigegemäß vorangegangenem Satz benennen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.nottuln.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E46343968 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 254411-2165 📞
Fax: +49 251411-1691 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 205-499142 (2020-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach einem Brandereignis muss das Kopfgebäude der einzügigen St. Sebastian-Grundschule in Nottuln-Darup auf der abgebrannten Grundfläche (ca. 12,00 x 25,00 m) über dem vorhandenen Keller wieder aufgebaut werden. Das Raumprogramm umfasst sowohl Verwaltungs- und Sanitärräume wie auch Klassenräume mit Nebenräumen und ggfs. weitere Schulungsräume wie. z. B. eine Leseoase. Die Planung soll von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern und Vertreterinnen des Kollegiums, der Eltern, politischen Vertretern*innen und der Verwaltung der Gemeinde begleitet werden. Der Auftragnehmer*in soll regelmäßige Termine mit dieser Arbeitsgruppe wahr nehmen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es einen geeinten Entwurf zur Ratsentscheidung zu erarbeiten. Damit die Schule schnell wieder vollumfänglich unterrichten kann, wird eine 6-wöchige Planungsphase für die LPH 1-3 angestrebt. Mit Schuljahresbeginn 2022 soll der Neubau in Betrieb genommen werden. Mit der Leistungserbringung muss umgehend nach Auftragserteilung begonnen werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 137 228 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 051-128824
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 205-499142
ABl. S-Ausgabe: 51

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach einem Brandereignis muss das Kopfgebäude der einzügigen St. Sebastian-Grundschule in Nottuln-Darup auf der abgebrannten Grundfläche (ca. 12,00 x 25,00 m) über dem vorhandenen Keller wieder aufgebaut werden. Das Raumprogramm umfasst sowohl Verwaltungs- und Sanitärräume wie auch Klassenräume mit Nebenräumen und ggfs. weitere Schulungsräume wie. z. B. eine Leseoase.
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Damit die Schule schnell wieder vollumfänglich unterrichten kann, wird eine 6-wöchige Planungsphase für die LPH 1-3 angestrebt. Mit Schuljahresbeginn 2022 soll der Neubau in Betrieb genommen werden. Mit der Leistungserbringung muss umgehend nach Auftragserteilung begonnen werden.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-26 📅
Name: Tenhündfeld Architekten GmbH
Postort: Ahaus
Land: Deutschland 🇩🇪
Borken 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 137 228 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Absatz1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 051-128824 (2021-03-10)