Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Begrenzung der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der nachfolgend genannten Auswahlkriterien:
Auswahlkriterium A:
Darstellung von mind. 3 vergleichbaren Referenzprojekten (Projektinhalte u.a.: BO- Konzeption, Ausführung Projektphasen, Zeitraum der Leistungserbringung, Kostenrahmen, Gebäudeart (Klinik/Krankenhaus), Art der baul. Maßnahme (Neubau/Sanierungsprojekt / usw.).
Der Nachweis ist anhand Anlage 3 der Vergabeunterlagen zu führen.
Auswahlkriterium B:
Leistungsbewertung der gem. Auswahlkriterium A eingereichten Referenzen des Bieters durch den jeweiligen Referenzgeber.
Der Nachweis ist anhand Anlage 4 der Vergabeunterlagen zu führen.
Auswahlkriterium C:
Darstellung des Büroprofiles (Profildaten u.a. Jahresumsatz, Fachabteilungen, Anzahl Mitarbeiter, Benennung evtl. Subauftragnehmer, Beschreibung der Kenntnisse des deutschen Krankenhaus(bau)rechts inkl. öffentl. Vergaberecht (Bund/Hessen)).
Der Nachweis ist anhand Anlage 5 der Vergabeunterlagen zu führen.
Die Berechnung zur anteiligen Gewichtung der Auswahlkriterien zueinander funktioniert wie folgt:
Auswahlkriterium A:
Je eingereichter Referenz werden folgende Punkte vergeben:
— 5 = Das Referenzprojekt weist vollumfänglich das Leistungsbild (6 von 6 geforderten Projektinhalten) nach;
— 3 = Das Referenzprojekt weist ein nahezu gleiches Leistungsbild (3-5 von 6 geforderten Projektinhalten) nach;
— 1 = Das Referenzprojekt weist ein unzureichendes Leistungsbild (1-2 von 6 geforderten Projektinhalten) nach;
— 0 = Kein Nachweis.
Berechnung Eignungspunkte Lit. A:
(Summe Punktzahl aus Bewertung der Referenzen des Bieters)/Punktzahl des Bieters, der die höchste Summe Punktzahl aus Bewertung seiner Referenzen erreicht) * 40 = Ergebnis Lit. A.
Auswahlkriterium B:
Für die Leistungsbewertung der eingereichten Referenzen werden je eingereichter Referenz folgende Punkte durch den jeweiligen Referenzgeber vergeben:
— 5 = Der Referenzgeber war mit dem von dem Bieter durchgeführten Referenzprojekt insgesamt sehr zufrieden.
— 3 = Der Referenzgeber war mit dem von dem Bieter durchgeführten Referenzprojekt insgesamt zufrieden.
— 1 = Der Referenzgeber empfand das von dem Bieter durchgeführte Referenzprojekt insgesamt als befriedigend.
— 0 = Der Referenzgeber empfand das von dem Bieter durchgeführte Referenzprojekt insgesamt als unzureichend.
Berechnung Eignungspunkte Lit. B:
(Summe Punktzahl aus Bewertung der eingereichten Referenzen durch die jeweiligen Referenzgeber)/Punktzahl des Bieters, der die höchste Summe Punktzahl aus Bewertung der eingereichten Referenzen durch die jeweiligen Referenzgeber erreicht) * 30 = Ergebnis Lit. B.
Auswahlkriterium C:
Für das Büroprofil werden folgende Punkte vergeben:
— 5 = Das Büroprofil weist voll umfänglich die gewünschten Angaben (5 von 5 geforderten Profildaten) nach;
— 3 = Das Büroprofil weist eine nahezu vollständige Abgabe der gewünschten Angaben (3-4 von 5 geforderten Profildaten) nach;
— 1 = Das Büroprofil weist eine unzureichende Abgabe der gewünschten Angaben (1-2 von 5 geforderten Profildaten) nach;
— 0 = Kein Nachweis.
Berechnung Eignungspunkte Lit. C:
(Punktzahl aus Bewertung des Büroprofils des Bieters)/Punktzahl des Bieters, der die höchste Punktzahl aus Bewertung des Büroprofils erreicht) * 30 = Ergebnis Lit. C.
Die Formel zur Ermittlung der finalen Eignungspunkte lautet wie folgt:
Punktwert Eignung =
Ergebnis Lit. A + Ergebnis Lit. B + Ergebnis Lit. C
Der maximal zu erreichende „Punktwert Eignung" ist abhängig von den in Lit. A, Lit. B und Lit. C eingereichten Referenzen bzw. Unterlagen.
In Auswahlkriterium A kann maximal ein Wert von 40 Punkten erreicht werden. In Auswahlkriterium B kann maximal ein Wert von 30 Punkten erreicht werden. In Auswahlkriterium C kann maximal ein Wert von 30 Punkten erreicht werden.
Insgesamt kann somit ein maximaler „Punktwert Eignung" von 100 erreicht werden.
Der Auftraggeber wird die 3 Bewerber, die aufgrund ihrer Eignungsnachweise nach Auswertung der Auswahlkriterien den höchsten „Punktwert Eignung" (nachfolgend „Punktwert") erreicht haben, zu einer Angebotsabgabe auffordern. Haben mehrere Bewerber auf einem Platz den gleichen Punktwert, werden alle mit gleichem Punktwert auf einem Platz zugelassen, bis wenigstens 3 Bewerber zugelassen sind. Dies gilt bei Punktgleichheit auf einem Platz auch, wenn hierdurch mehr als 3 Bewerber zuzulassen sind (z. B. bei 3 punktgleichen Bewerbern auf Platz 3 werden insgesamt fünf Bewerber zugelassen, nämlich jeweils diejenigen auf Platz 1 und 2 und die 3 Bewerber auf Platz 3; bei 3 punktgleichen Bewerbern auf Platz 2 werden insgesamt 4 Bewerber zugelassen, nämlich derjenige auf Platz 1 und die 3 Bewerber auf Platz 2, während in diesem Fall der Bewerber auf Platz 3 nicht zugelassen wird, weil mit den ersten beiden Plätzen bereits die Mindestzahl von 3 Bewerbern erreicht wird).
Unabhängig von den vorab erläuterten Konstellationen, unter denen eine Aufforderung von mehr als 3 Bietern zu einer Angebotsabgabe notwendig werden, behält sich der Auftraggeber auch im Rahmen seines Ermessens vor, mehr als 3 Bewerber zu einer Angebotseinreichung aufzufordern. Ein Anspruch eines Bewerbers auf dieses Vorgehen besteht nicht.