Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 4 für das Vorhaben Hochwasserschutz Bad Liebenwerda (SE 3m), TV2 Rechte Uferseite, Abschnitt Bahnhof Schwarze Elster von km 59+142 bis 60+510
Die Hochwasserereignisse im August 2002, im August/September 2010 und im Juni 2013 führten im Stadtgebiet von Bad Liebenwerda zu Gefahrenstellen, die nur mit sehr hohem operativem Aufwand abzuwenden waren. Insbesondere das angrenzende Stadtgebiet und vor allem vom Kurklinikbereich waren besonders gefährdet. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen weisen Höhendefizite und aufgrund ihrer Kubatur und dem Baumbewuchs Standsicherheitsmängel auf. Eine Verstärkung der Hochwasserschutzanlagen innerhalb des Stadtgebietes ist schnellstmöglich umzusetzen. Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung und die Festlegungen der Begutachtungskommission. Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert. Das Planungsziel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs und Genehmigungsplanung auf Grundlage der Vorzugsvariante der Vorplanung und die Erteilung einer Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses. Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen. Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 3-4 bis zur Genehmigung. Es bestehen folgende Teilziele: Leistungsphase 3 Entwurfsplanung: Ziel der Entwurfsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 2 dem Auftraggeber eine genehmigungsfähige, technisch und wirtschaftlich sachgerechte Planung vorzulegen. Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung: Ziel der Genehmigungsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 3 die für das Bauvorhaben erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen zu erlangen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VB-20-254
Kurze Beschreibung:
Die Hochwasserereignisse im August 2002, im August/September 2010 und im Juni 2013 führten im Stadtgebiet von Bad Liebenwerda zu Gefahrenstellen, die nur mit sehr hohem operativem Aufwand abzuwenden waren. Insbesondere das angrenzende Stadtgebiet und vor allem vom Kurklinikbereich waren besonders gefährdet. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen weisen Höhendefizite und aufgrund ihrer Kubatur und dem Baumbewuchs Standsicherheitsmängel auf. Eine Verstärkung der Hochwasserschutzanlagen innerhalb des Stadtgebietes ist schnellstmöglich umzusetzen.
Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung und die Festlegungen der Begutachtungskommission. Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert. Das Planungsziel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs und Genehmigungsplanung auf Grundlage der Vorzugsvariante der Vorplanung und die Erteilung einer Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses.
Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen. Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 3-4 bis zur Genehmigung. Es bestehen folgende Teilziele:
Leistungsphase 3
Entwurfsplanung: Ziel der Entwurfsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 2 dem Auftraggeber eine genehmigungsfähige, technisch und wirtschaftlich sachgerechte Planung vorzulegen.
Leistungsphase 4
Genehmigungsplanung: Ziel der Genehmigungsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 3 die für das Bauvorhaben erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen zu erlangen.
Die Hochwasserereignisse im August 2002, im August/September 2010 und im Juni 2013 führten im Stadtgebiet von Bad Liebenwerda zu Gefahrenstellen, die nur mit sehr hohem operativem Aufwand abzuwenden waren. Insbesondere das angrenzende Stadtgebiet und vor allem vom Kurklinikbereich waren besonders gefährdet. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen weisen Höhendefizite und aufgrund ihrer Kubatur und dem Baumbewuchs Standsicherheitsmängel auf. Eine Verstärkung der Hochwasserschutzanlagen innerhalb des Stadtgebietes ist schnellstmöglich umzusetzen.
Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung und die Festlegungen der Begutachtungskommission. Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert. Das Planungsziel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs und Genehmigungsplanung auf Grundlage der Vorzugsvariante der Vorplanung und die Erteilung einer Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses.
Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen. Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 3-4 bis zur Genehmigung. Es bestehen folgende Teilziele:
Leistungsphase 3
Entwurfsplanung: Ziel der Entwurfsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 2 dem Auftraggeber eine genehmigungsfähige, technisch und wirtschaftlich sachgerechte Planung vorzulegen.
Leistungsphase 4
Genehmigungsplanung: Ziel der Genehmigungsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 3 die für das Bauvorhaben erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen zu erlangen.
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen:
— der Teilnahmeantrag (Formular 2.4 EU);
— die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1EU);
— bei Bewerbergemeinschaft die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU);
— bei Eignungsleihe die Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU).
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen:
— der Teilnahmeantrag (Formular 2.4 EU);
— die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1EU);
— bei Bewerbergemeinschaft die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU);
— bei Eignungsleihe die Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hochwasserereignisse im August 2002, im August/September 2010 und im Juni 2013 führten im Stadtgebiet von Bad Liebenwerda zu Gefahrenstellen, die nur mit sehr hohem operativem Aufwand abzuwenden waren. Insbesondere das angrenzende Stadtgebiet und vor allem vom Kurklinikbereich waren besonders gefährdet. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen weisen Höhendefizite und aufgrund ihrer Kubatur und dem Baumbewuchs Standsicherheitsmängel auf. Eine Verstärkung der Hochwasserschutzanlagen innerhalb des Stadtgebietes ist schnellstmöglich umzusetzen.
Die Hochwasserereignisse im August 2002, im August/September 2010 und im Juni 2013 führten im Stadtgebiet von Bad Liebenwerda zu Gefahrenstellen, die nur mit sehr hohem operativem Aufwand abzuwenden waren. Insbesondere das angrenzende Stadtgebiet und vor allem vom Kurklinikbereich waren besonders gefährdet. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen weisen Höhendefizite und aufgrund ihrer Kubatur und dem Baumbewuchs Standsicherheitsmängel auf. Eine Verstärkung der Hochwasserschutzanlagen innerhalb des Stadtgebietes ist schnellstmöglich umzusetzen.
Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung und die Festlegungen der Begutachtungskommission. Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert. Das Planungsziel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs und Genehmigungsplanung auf Grundlage der Vorzugsvariante der Vorplanung und die Erteilung einer Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses.
Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung und die Festlegungen der Begutachtungskommission. Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert. Das Planungsziel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs und Genehmigungsplanung auf Grundlage der Vorzugsvariante der Vorplanung und die Erteilung einer Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses.
Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen. Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 3-4 bis zur Genehmigung. Es bestehen folgende Teilziele:
Leistungsphase 3
Entwurfsplanung: Ziel der Entwurfsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 2 dem Auftraggeber eine genehmigungsfähige, technisch und wirtschaftlich sachgerechte Planung vorzulegen.
Leistungsphase 4
Genehmigungsplanung: Ziel der Genehmigungsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 3 die für das Bauvorhaben erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen zu erlangen.
Dauer: 36 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Das Vorhaben wird auf Basis der GAK-Verwaltungsvorschrift des MLUK des Landes Brandenburg zur Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes (GAK-VV-HWS) finanziert.
Zusätzliche Informationen:
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen:
— der Teilnahmeantrag (Formular 2.4 EU);
— die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1EU);
— bei Bewerbergemeinschaft die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU);
— bei Eignungsleihe die Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Brandenburg Landkreis Elbe-Elster
04924 Bad Liebenwerda
Das Planungsgebiet befindet sich am Mittellauf der Schwarzen Elster in Bad Liebenwerda (Landkreis Elbe Elster) ca. 60 km nordwestlich von Dresden und gelegen im Naturpark „Niederlausitzer Heidelandschaft". Bad Liebenwerda hat aktuell ca. 10 000 Einwohner. Die Schwarze Elster durchfließt die Ortslage nordöstlich des Stadtkernes.
Das Planungsgebiet befindet sich am Mittellauf der Schwarzen Elster in Bad Liebenwerda (Landkreis Elbe Elster) ca. 60 km nordwestlich von Dresden und gelegen im Naturpark „Niederlausitzer Heidelandschaft". Bad Liebenwerda hat aktuell ca. 10 000 Einwohner. Die Schwarze Elster durchfließt die Ortslage nordöstlich des Stadtkernes.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
I. Es ist mindestens der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes in den Fachbereichen Hochwasserschutz, konstruktiver Wasser/Tragwerksplanung gem. §§ 45 I 2 Nr. 1 VgV der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu erbringen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens 150 000 EUR (brutto) betragen.
II. Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 45 I 2 Nr. 3 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen und mindestens 1,5 Mio. EUR für Sachschäden betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
— Referenzen für HWS-Anlagen mit Kaukosten > 1,5 Mio. EUR;
— Referenzen für Umweltplanungen mit Baukosten der HWS-Anlage > 1,5 Mio. EUR;
— Referenzen für Städtebau;
— Referenzen für Hydrogeologische Modellierung;
— Anzahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten.
Zur Bewertung der Eignungskriterien wird auf die Anlage „200421 Matrix Eignungsprüfung.pdf" verwiesen, die den Vergabeunterlagen im Bereich „Sonstiges" entnommen werden kann.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
— Umsatz der letzten 3 Jahre gesamt im Fachbereich (Hochwasserschutz/konstruktiver Wasserbau/Tragwerksplanung).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
— Referenzen für HWS-Anlagen mit Baukosten > 1,5 Mio. EUR;
— Referenzen für Umweltplanungen mit Baukosten der HWS-Anlage > 1,5 Mio. EUR;
— Referenzen für Städtebau;
— Referenzen für Hydrogeologische Modellierung;
— Anzahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teamvorstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeits- und Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzprojekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Internetadresse: www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
Internetadresse: www.mluk.brandenburg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 121-296486 (2020-06-24)
Ergänzende Angaben (2020-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hochwasserereignisse im August 2002, im August/ September 2010 und im Juni 2013 führten im Stadtgebiet von Bad Liebenwerda zu Gefahrenstellen, die nur mit sehr hohem operativem Aufwand abzuwenden waren. Insbesondere das angrenzende Stadtgebiet und vor allem vom Kurklinikbereich waren besonders gefährdet. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen weisen Höhendefizite und aufgrund ihrer Kubatur und dem Baum-bewuchs Standsicherheitsmängel auf. Eine Verstärkung der Hochwasserschutzanlagen innerhalb des Stadtgebietes ist schnellstmöglich umzusetzen.
Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung und die Festlegungen der Begutachtungskommission. Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert. Das Planungsziel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs und Genehmigungsplanung
Auf Grundlage der Vorzugsvariante der Vorplanung und die Erteilung einer Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses.
Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen. Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 3 - 4 bis zur Genehmigung. Es bestehen folgende Teilziele:
Leistungsphase 3
Entwurfsplanung: Ziel der Entwurfsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 2 dem Auftraggeber eine genehmigungsfähige, technisch und wirtschaftlich sachgerechte Planung vorzulegen.
Leistungsphase 4
Genehmigungsplanung: Ziel der Genehmigungsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 3 die für das Bauvorhaben erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen zu erlangen.
Die Hochwasserereignisse im August 2002, im August/ September 2010 und im Juni 2013 führten im Stadtgebiet von Bad Liebenwerda zu Gefahrenstellen, die nur mit sehr hohem operativem Aufwand abzuwenden waren. Insbesondere das angrenzende Stadtgebiet und vor allem vom Kurklinikbereich waren besonders gefährdet. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen weisen Höhendefizite und aufgrund ihrer Kubatur und dem Baum-bewuchs Standsicherheitsmängel auf. Eine Verstärkung der Hochwasserschutzanlagen innerhalb des Stadtgebietes ist schnellstmöglich umzusetzen.
Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung und die Festlegungen der Begutachtungskommission. Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert. Das Planungsziel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs und Genehmigungsplanung
Auf Grundlage der Vorzugsvariante der Vorplanung und die Erteilung einer Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses.
Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen. Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 3 - 4 bis zur Genehmigung. Es bestehen folgende Teilziele:
Leistungsphase 3
Entwurfsplanung: Ziel der Entwurfsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 2 dem Auftraggeber eine genehmigungsfähige, technisch und wirtschaftlich sachgerechte Planung vorzulegen.
Leistungsphase 4
Genehmigungsplanung: Ziel der Genehmigungsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 3 die für das Bauvorhaben erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen zu erlangen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Hochwasserereignisse im August 2002, im August/ September 2010 und im Juni 2013 führten im Stadtgebiet von Bad Liebenwerda zu Gefahrenstellen, die nur mit sehr hohem operativem Aufwand abzuwenden waren. Insbesondere das angrenzende Stadtgebiet und vor allem vom Kurklinikbereich waren besonders gefährdet. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen weisen Höhendefizite und aufgrund ihrer Kubatur und dem Baum-bewuchs Standsicherheitsmängel auf. Eine Verstärkung der Hochwasserschutzanlagen innerhalb des Stadtgebietes ist schnellstmöglich umzusetzen.
Die Hochwasserereignisse im August 2002, im August/ September 2010 und im Juni 2013 führten im Stadtgebiet von Bad Liebenwerda zu Gefahrenstellen, die nur mit sehr hohem operativem Aufwand abzuwenden waren. Insbesondere das angrenzende Stadtgebiet und vor allem vom Kurklinikbereich waren besonders gefährdet. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen weisen Höhendefizite und aufgrund ihrer Kubatur und dem Baum-bewuchs Standsicherheitsmängel auf. Eine Verstärkung der Hochwasserschutzanlagen innerhalb des Stadtgebietes ist schnellstmöglich umzusetzen.
Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung und die Festlegungen der Begutachtungskommission. Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert. Das Planungsziel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs und Genehmigungsplanung
Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung und die Festlegungen der Begutachtungskommission. Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert. Das Planungsziel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs und Genehmigungsplanung
Auf Grundlage der Vorzugsvariante der Vorplanung und die Erteilung einer Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses.
Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen. Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 3 - 4 bis zur Genehmigung. Es bestehen folgende Teilziele:
Quelle: OJS 2020/S 132-324577 (2020-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hochwasserereignisse im August 2002, im August/September 2010 und im Juni 2013 führten im Stadtgebiet von Bad Liebenwerda zu Gefahrenstellen, die nur mit sehr hohem operativem Aufwand abzuwenden waren. Insbesondere das angrenzende Stadtgebiet und vor allem vom Kurklinikbereich waren besonders gefährdet. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen weisen Höhendefizite und aufgrund ihrer Kubatur und dem Baumbewuchs Standsicherheitsmängel auf. Eine Verstärkung der Hochwasserschutzanlagen innerhalb des Stadtgebietes ist schnellstmöglich umzusetzen.
Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung und die Festlegungen der Begutachtungskommission. Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert. Das Planungsz iel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs und Genehmigungsplanung
Auf Grundlage der Vorzugsvariante der Vorplanung und die Erteilung einer Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses.
Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen. Der AG überträgt dem AN die Le istungen für die Leistungsphasen 3-4 bis zur Genehmigung. Es bestehen folgende Teilziele:
Leistungsphase 3:
Entwurfsplanung: Ziel der Entwurfsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 2 dem Auftraggeber eine genehmigungsfähige, technisch und wirtschaftlich sachgerechte Planung vorzulegen.
Leistungsphase 4:
Genehmigungsplanung: Ziel der Genehmigungsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 3 die für das Bauvorhaben erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen zu erlangen.
Die Hochwasserereignisse im August 2002, im August/September 2010 und im Juni 2013 führten im Stadtgebiet von Bad Liebenwerda zu Gefahrenstellen, die nur mit sehr hohem operativem Aufwand abzuwenden waren. Insbesondere das angrenzende Stadtgebiet und vor allem vom Kurklinikbereich waren besonders gefährdet. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen weisen Höhendefizite und aufgrund ihrer Kubatur und dem Baumbewuchs Standsicherheitsmängel auf. Eine Verstärkung der Hochwasserschutzanlagen innerhalb des Stadtgebietes ist schnellstmöglich umzusetzen.
Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung und die Festlegungen der Begutachtungskommission. Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert. Das Planungsz iel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs und Genehmigungsplanung
Auf Grundlage der Vorzugsvariante der Vorplanung und die Erteilung einer Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses.
Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen. Der AG überträgt dem AN die Le istungen für die Leistungsphasen 3-4 bis zur Genehmigung. Es bestehen folgende Teilziele:
Leistungsphase 3:
Entwurfsplanung: Ziel der Entwurfsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 2 dem Auftraggeber eine genehmigungsfähige, technisch und wirtschaftlich sachgerechte Planung vorzulegen.
Leistungsphase 4:
Genehmigungsplanung: Ziel der Genehmigungsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 3 die für das Bauvorhaben erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen zu erlangen.
Gesamtwert des Auftrags: 337752.67 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Umwelt (LfU)
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2, Haus 2
Postort: Potsdam, OT Groß Glienicke
Kontakt
Internetadresse: https://lfu.brandenburg.de🌏
E-Mail: vergabestelles6@lfu.brandenburg.de📧
Ergänzende Hinweise:
I) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III) Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IV) Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RLPU
I) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III) Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IV) Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RLPU
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung und die Festlegungen der Begutachtungskommission. Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert. Das Planungsz iel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs und Genehmigungsplanung
Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung und die Festlegungen der Begutachtungskommission. Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert. Das Planungsz iel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs und Genehmigungsplanung
Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen. Der AG überträgt dem AN die Le istungen für die Leistungsphasen 3-4 bis zur Genehmigung. Es bestehen folgende Teilziele:
Leistungsphase 3:
Leistungsphase 4:
Beschreibung der Optionen:
Im Rahmen der Entwurfsplanung TV1 wird ein hydronumerisches 1d/2d Modell in HydroAS 2d erstellt. Für die Trassierungen der HWS-Anlagen werden für TV1 Planzustände verwendet, für die TV2 und TV3 werden sie Trassierungen aus der Vorplanung verwendet. Sollte es in der Entwurfsplanung zu Abweichungen der HWS Trassen Kommen ist eine erneute Modellierung auf Grundlage des neuen Modells durchzuführen.
Im Rahmen der Entwurfsplanung TV1 wird ein hydronumerisches 1d/2d Modell in HydroAS 2d erstellt. Für die Trassierungen der HWS-Anlagen werden für TV1 Planzustände verwendet, für die TV2 und TV3 werden sie Trassierungen aus der Vorplanung verwendet. Sollte es in der Entwurfsplanung zu Abweichungen der HWS Trassen Kommen ist eine erneute Modellierung auf Grundlage des neuen Modells durchzuführen.
Im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind die Umweltplanungen mit den technischen Planungen abzustimmen. Ziel ist eine gesamtheitliche und genehmigungsfähige Planungsunterlage für das Planfeststellungsverfahren. Die Leistung wird nur dann abgerufen, wenn die personellen Ressourcen beim AG nicht vorgehalten werden können und die die umweltfachliche Projektsteuerung vom AG nicht erbracht werden kann. Der AG behält sich daher vor diese Leistung innerhalb der Projektlaufzeit bei Bedarf an den Bieter zu übertragen.
Im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind die Umweltplanungen mit den technischen Planungen abzustimmen. Ziel ist eine gesamtheitliche und genehmigungsfähige Planungsunterlage für das Planfeststellungsverfahren. Die Leistung wird nur dann abgerufen, wenn die personellen Ressourcen beim AG nicht vorgehalten werden können und die die umweltfachliche Projektsteuerung vom AG nicht erbracht werden kann. Der AG behält sich daher vor diese Leistung innerhalb der Projektlaufzeit bei Bedarf an den Bieter zu übertragen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Brandenburg Landkreis
Elbe-Elster
Das Planungsgebiet befindet sich am Mittellauf der Schwarzen Elster in Bad Liebenwerda (Landkreis Elbe Elster) ca. 60 km nordwestlich von Dresden und gelegen im Naturpark „Niederlausitzer Heidelandschaft“. Bad Liebenwerda hat aktuell ca. 10 000 Einwohner. Die Schwarze Elster durchfließt die Ortslage nordöstlich des Stadtkernes.
Das Planungsgebiet befindet sich am Mittellauf der Schwarzen Elster in Bad Liebenwerda (Landkreis Elbe Elster) ca. 60 km nordwestlich von Dresden und gelegen im Naturpark „Niederlausitzer Heidelandschaft“. Bad Liebenwerda hat aktuell ca. 10 000 Einwohner. Die Schwarze Elster durchfließt die Ortslage nordöstlich des Stadtkernes.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-13 📅
Name: Planungsgesellschaft Scholz + Lewis mbH
Postanschrift: An der Pikardie 8
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 351-2168330📞
E-Mail: info@pgs-dresden.de📧
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: http://www.pgs-dresden.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 337752.67 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat S6 – Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
Ergänzende Hinweise:
I) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
I) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III) Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
III) Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IV) Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen.
IV) Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RLPU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Quelle: OJS 2021/S 141-374921 (2021-07-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 337752.67 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RLPU
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RLPU
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hochwasserereignisse im August 2002, im August/ September 2010 und im Juni 2013 führten im Stadtgebiet von Bad Liebenwerda zu Gefahrenstellen, die nur mit sehr hohem operativem Aufwand abzuwenden waren. Insbesondere das angrenzende Stadtgebiet und vor allem vom Kurklinikbereich waren besonders gefährdet. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen weisen Höhendefizite und aufgrund ihrer Kubatur und dem Baum-bewuchs Standsicherheitsmängel auf. Eine Verstärkung der Hochwasserschutzanlagen innerhalb des Stadtge-bietes ist schnellstmöglich umzusetzen.
Die Hochwasserereignisse im August 2002, im August/ September 2010 und im Juni 2013 führten im Stadtgebiet von Bad Liebenwerda zu Gefahrenstellen, die nur mit sehr hohem operativem Aufwand abzuwenden waren. Insbesondere das angrenzende Stadtgebiet und vor allem vom Kurklinikbereich waren besonders gefährdet. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen weisen Höhendefizite und aufgrund ihrer Kubatur und dem Baum-bewuchs Standsicherheitsmängel auf. Eine Verstärkung der Hochwasserschutzanlagen innerhalb des Stadtge-bietes ist schnellstmöglich umzusetzen.
Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung und die Festlegungen der Begutachtungskommission . Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert. Das Planungsz iel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs und Genehmigungsplanung
Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung und die Festlegungen der Begutachtungskommission . Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert. Das Planungsz iel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs und Genehmigungsplanung
auf Grundlage der Vorzugsvariante der Vorplanung und die Erteilung einer Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses.
Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen. Der AG überträgt dem AN die Le istungen für die Leistungsphasen 3 - 4 bis zur Genehmigung. Es bestehen folgende Teilziele:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Brandenburg Landkreis Elbe-Elster 04924 Bad Liebenwerda Das Planungsgebiet befindet sich am Mittellauf der Schwarzen Elster in Bad Liebenwerda (Landkreis Elbe Elster) ca. 60 km nordwestlich von Dresden und gelegen im Naturpark "Niederlausitzer Heidelandschaft". Bad Liebenwerda hat aktuell ca. 10.000 Einwohner. Die Schwarze Elster durchfließt die Ortslage nordöstlich des Stadtkernes.
Land Brandenburg Landkreis Elbe-Elster 04924 Bad Liebenwerda Das Planungsgebiet befindet sich am Mittellauf der Schwarzen Elster in Bad Liebenwerda (Landkreis Elbe Elster) ca. 60 km nordwestlich von Dresden und gelegen im Naturpark "Niederlausitzer Heidelandschaft". Bad Liebenwerda hat aktuell ca. 10.000 Einwohner. Die Schwarze Elster durchfließt die Ortslage nordöstlich des Stadtkernes.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
III. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
III. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen.
IV. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen.
Quelle: OJS 2023/S 056-166213 (2023-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 4 für das Vorhaben Hochwasserschutz Bad Liebenwerda (SE3m), TV2 Rechte Uferseite, Abschnitt Bahnhof Schwarze Elster von km 59+142 bis 60+510
Referenznummer: VB-20-254
Kurze Beschreibung:
Die Hochwasserereignisse im August 2002, im August/ September 2010 und im Juni 2013 führten imStadtgebiet von Bad Liebenwerda zu Gefahrenstellen, die nur mit sehr hohem operativem Aufwandabzuwenden waren. Insbesondere das angrenzende Stadtgebiet und vor allem vom Kurklinikbereich waren besonders gefährdet. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen weisen Höhendefizite und aufgrund ihrerKubatur und dem Baum-bewuchs Standsicherheitsmängel auf. Eine Verstärkung der Hochwasserschutzanlageninnerhalb des Stadtge-bietes ist schnellstmöglich umzusetzen.
Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung und die Festlegungender Begutachtungskommission . Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einergenehmigungsfähigen Lösung definiert. Das Planungsz iel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eineEntwurfs und Genehmigungsplanung
auf Grundlage der Vorzugsvariante der Vorplanung und die Erteilung einer Genehmigung in Form einesPlanfeststellungsbeschlusses.
Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen.Der AG überträgt dem AN die Le istungen für die Leistungsphasen 3 - 4 bis zur Genehmigung. Es bestehenfolgende Teilziele:
Leistungsphase 3
Entwurfsplanung: Ziel der Entwurfsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 2 demAuftraggeber eine genehmigungsfähige, technisch und wirtschaftlich sachgerechte Planung vorzulegen.
Leistungsphase 4
Genehmigungsplanung: Ziel der Genehmigungsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse derLeistungsphase 3 die für das Bauvorhaben erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen zu erlangen.
Die Hochwasserereignisse im August 2002, im August/ September 2010 und im Juni 2013 führten imStadtgebiet von Bad Liebenwerda zu Gefahrenstellen, die nur mit sehr hohem operativem Aufwandabzuwenden waren. Insbesondere das angrenzende Stadtgebiet und vor allem vom Kurklinikbereich waren besonders gefährdet. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen weisen Höhendefizite und aufgrund ihrerKubatur und dem Baum-bewuchs Standsicherheitsmängel auf. Eine Verstärkung der Hochwasserschutzanlageninnerhalb des Stadtge-bietes ist schnellstmöglich umzusetzen.
Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung und die Festlegungender Begutachtungskommission . Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einergenehmigungsfähigen Lösung definiert. Das Planungsz iel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eineEntwurfs und Genehmigungsplanung
auf Grundlage der Vorzugsvariante der Vorplanung und die Erteilung einer Genehmigung in Form einesPlanfeststellungsbeschlusses.
Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen.Der AG überträgt dem AN die Le istungen für die Leistungsphasen 3 - 4 bis zur Genehmigung. Es bestehenfolgende Teilziele:
Leistungsphase 3
Entwurfsplanung: Ziel der Entwurfsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 2 demAuftraggeber eine genehmigungsfähige, technisch und wirtschaftlich sachgerechte Planung vorzulegen.
Leistungsphase 4
Genehmigungsplanung: Ziel der Genehmigungsplanung ist, auf der Grundlage der Ergebnisse derLeistungsphase 3 die für das Bauvorhaben erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen zu erlangen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 283825.77 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: VB-20-254
Titel: Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 4 für das Vorhaben Hochwasserschutz Bad Liebenwerda (SE 3m), TV2 Rechte Uferseite, Abschnitt Bahnhof Schwarze Elster von km 59+142 bis 60+510
Menge: 1 Stück
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Zahlung fairer Arbeitslöhne über die Vereinbarung des Vergabemindestentgelts nach dem BbgVergG.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Anpassung an den Klimawandel
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Planungsgebiet befindet sich amMittellauf der Schwarzen Elster in Bad Liebenwerda (Landkreis Elbe Elster) ca. 60 km nordwestlich vonDresden und gelegen im Naturpark "Niederlausitzer Heidelandschaft". Bad Liebenwerda hat aktuell ca. 10.000Einwohner. Die Schwarze Elster durchfließt die Ortslage nordöstlich des Stadtkernes.
Das Planungsgebiet befindet sich amMittellauf der Schwarzen Elster in Bad Liebenwerda (Landkreis Elbe Elster) ca. 60 km nordwestlich vonDresden und gelegen im Naturpark "Niederlausitzer Heidelandschaft". Bad Liebenwerda hat aktuell ca. 10.000Einwohner. Die Schwarze Elster durchfließt die Ortslage nordöstlich des Stadtkernes.
Postanschrift: Land Brandenburg, Landkreis Elbe-Elster
Postleitzahl: 04924
Stadt: Bad Liebenwerda
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Elbe-Elster
🏙️
Dauer: 36 Monate Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Nachprüfungsverfahren
Type of alleged irregularity: Formale Gründe: 1
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: VB-20-254
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-13 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 15738.6 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: sko
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Planungsgesellschaft Scholz+Lewis mbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Planungsgesellschaft Scholz+Lewis mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE140129157
Postanschrift: An der Pikardie 8
Postleitzahl: 01277
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV), dieses vertreten durch die Ministerin, diese wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Nationale Registrierungsnummer: 0204: <12-121304900588392-28>
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2, Haus 2
Postleitzahl: 14476
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelles6@lfu.brandenburg.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.lfu.brandenburg.de🌏 Kommunikation
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318667237
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: poststelle@mleuv.brandenburg.de📧
Telefon: +493318667232📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49331866-1610📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des§160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie diePräklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des§160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie diePräklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-02+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der Wert der Änderungen erreicht die 50%-Schwelle nicht.
Die Änderungen betreffen zusätzliche Leistungen, da sie in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Sie sind auch erforderlich, weil basierend auf den bisherigen Planungsergebnisses keine Entscheidung über die Linienführung im Bereich TV 2.2 getroffen werden kann. Dementsprechend muss auf anderem Wege eine Entscheidungsgrundlage geschaffen werden, wofür vorliegend die Nutzen-Kosten-Untersuchung Brandenburg infrage kommt. Diese Methodik ermöglicht die ergänzende Berücksichtigung sozioökonomischer Faktoren bei der Bewertung und dem Vergleich möglicher Varianten und Untervarianten. Die Anwendung der NKU Brandenburg war in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht als Teilleistung vorgesehen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen Gründen5 nicht erfolgen, weil die Opportunitätskosten des Auftragnehmerwechsels hier klar dagegen sprechen. Ein neuer Auftragnehmer, der allein mit der NKU Brandenburg befasst ist, müsste sich erst in die bisherigen Unterlagen bezüglich der Grundlagen sowie der Planung einarbeiten, um anschließend die Varianten und Untervarianten bezüglich Nutzen, Kosten und Auswirkungen auf sozioökonomische Faktoren einschätzen zu können. Der bisherige Auftragnehmer kann diese Leistung direkt ohne weitere Einarbeitung erbringen und ist ohnehin mit allen Details der bisherigen Planung vertraut. Es kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass ein anderes Unternehmen hier ein preislich vergleichbares Angebot für die Auftragsänderung unterbreiten könnte, da die zusätzlich erforderliche Leistung der Einarbeitung kalkuliert werden müsste. Dieser Schritt fällt beim bisherigen AN weg, sodass ein Auftragnehmerwechsel aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung zu vereinbaren wäre.
Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten7 verbunden, weil ein Auftragnehmerwechsel auch mit einer Verzögerung der weiteren Planung einher ginge. Zum einen müssten leistungsfähige Unternehmen ermittelt und um Angebote für die Nachtragsleistung zzgl. Einarbeitung angefragt werden. Dies stellt bereits einen zeitlichen Mehraufwand im Vergleich mit der Beauftragung des bisherigen AN dar. Zum anderen fielen bei einem Auftragnehmerwechsel eben auch Einarbeitungsleistungen an, die aufgrund des Umfangs der zu berücksichtigenden Unterlagen von beachtlichem Umfang sein dürften. Auch hier entsteht im Vergleich zur Beauftragung des bisherigen AN somit ein zeitlicher Mehraufwand, der die weiteren Planungsleistungen verzögert.
Eine missbräuchliche Umgehung des Kartellvergaberechts ist nicht erkennbar.
Der Wert der Änderungen erreicht die 50%-Schwelle nicht.
Die Änderungen betreffen zusätzliche Leistungen, da sie in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Sie sind auch erforderlich, weil basierend auf den bisherigen Planungsergebnisses keine Entscheidung über die Linienführung im Bereich TV 2.2 getroffen werden kann. Dementsprechend muss auf anderem Wege eine Entscheidungsgrundlage geschaffen werden, wofür vorliegend die Nutzen-Kosten-Untersuchung Brandenburg infrage kommt. Diese Methodik ermöglicht die ergänzende Berücksichtigung sozioökonomischer Faktoren bei der Bewertung und dem Vergleich möglicher Varianten und Untervarianten. Die Anwendung der NKU Brandenburg war in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht als Teilleistung vorgesehen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen Gründen5 nicht erfolgen, weil die Opportunitätskosten des Auftragnehmerwechsels hier klar dagegen sprechen. Ein neuer Auftragnehmer, der allein mit der NKU Brandenburg befasst ist, müsste sich erst in die bisherigen Unterlagen bezüglich der Grundlagen sowie der Planung einarbeiten, um anschließend die Varianten und Untervarianten bezüglich Nutzen, Kosten und Auswirkungen auf sozioökonomische Faktoren einschätzen zu können. Der bisherige Auftragnehmer kann diese Leistung direkt ohne weitere Einarbeitung erbringen und ist ohnehin mit allen Details der bisherigen Planung vertraut. Es kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass ein anderes Unternehmen hier ein preislich vergleichbares Angebot für die Auftragsänderung unterbreiten könnte, da die zusätzlich erforderliche Leistung der Einarbeitung kalkuliert werden müsste. Dieser Schritt fällt beim bisherigen AN weg, sodass ein Auftragnehmerwechsel aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung zu vereinbaren wäre.
Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten7 verbunden, weil ein Auftragnehmerwechsel auch mit einer Verzögerung der weiteren Planung einher ginge. Zum einen müssten leistungsfähige Unternehmen ermittelt und um Angebote für die Nachtragsleistung zzgl. Einarbeitung angefragt werden. Dies stellt bereits einen zeitlichen Mehraufwand im Vergleich mit der Beauftragung des bisherigen AN dar. Zum anderen fielen bei einem Auftragnehmerwechsel eben auch Einarbeitungsleistungen an, die aufgrund des Umfangs der zu berücksichtigenden Unterlagen von beachtlichem Umfang sein dürften. Auch hier entsteht im Vergleich zur Beauftragung des bisherigen AN somit ein zeitlicher Mehraufwand, der die weiteren Planungsleistungen verzögert.
Eine missbräuchliche Umgehung des Kartellvergaberechts ist nicht erkennbar.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
Anwendung der Nutzen-Kosten-Untersuchung im Bereich TV2.2 durch den bisherigen Auftragnehmer, um eine Entscheidungsgrundlage für die Linienführung für diesen Abschnitt zu schaffen, da dies basierend auf den bisherigen Planungsergebnissen nicht möglich ist. Die NKU soll zusätzliche Erkenntnisse für die Bewertung und den Vergleich der möglichen Varianten und Untervarianten liefern und gleichzeitig Einsichten in die praktische Anwendbarkeit der NKU Brandenburg liefern. Dieses Vorhaben soll als pilothaftes Projekt auf Bitte des Ref. 24/ MLEUV genutzt werden.
Anwendung der Nutzen-Kosten-Untersuchung im Bereich TV2.2 durch den bisherigen Auftragnehmer, um eine Entscheidungsgrundlage für die Linienführung für diesen Abschnitt zu schaffen, da dies basierend auf den bisherigen Planungsergebnissen nicht möglich ist. Die NKU soll zusätzliche Erkenntnisse für die Bewertung und den Vergleich der möglichen Varianten und Untervarianten liefern und gleichzeitig Einsichten in die praktische Anwendbarkeit der NKU Brandenburg liefern. Dieses Vorhaben soll als pilothaftes Projekt auf Bitte des Ref. 24/ MLEUV genutzt werden.