Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular steht nicht der Volltext zur Verfügung. Dieser ist unter dem angegebenen Link mit dem Dokument „Verfahrensbedingungen“ unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Bietergesprächen aufgefordert werden, erfolgt ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge nach folgenden Kriterien, wobei sich die Wertung und Gewichtung im Einzelnen auch aus den „Verfahrensbedingungen“ ergibt:
1. Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung für Gebäude und Innenräume) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019) (10 %);
2. Anzahl der durchschnittlich in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung für Gebäude und Innenräume) fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte (10 %);
3. Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters (15 %) und des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (10 %), jeweils als Architekt und in Jahren;
4. Maximal jeweils 3 Referenzen des vorgesehenen Projektleiters (20 %) und des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (15 %) über in den letzten 10 Jahren (2010 bis einschl. 09/2020) begonnene und abgeschlossene Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird nur dann gewertet (Mindestkriterium), wenn die beauftragten Leistungen vollständig in den letzten 10 Jahren (seit 2010 bis einschl. 09/2020) erbracht wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen bis 09/2020 erfolgt ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend 3 Referenzen angeben muss. Sofern vom Bewerber mehr als 3 Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen.
Es können auch Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Durchführung einer Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, mind. die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschl. 8 (§ 34 Abs. 3 HOAI) oder vergleichbar;
— mit Baukosten (KG 200 - 700) von mind. 15 Mio. EUR (netto);
— im Bereich Schule, Kindergarten, Kinderhort oder vergleichbar;
— im laufenden Betrieb;
— für einen öffentlichen Auftraggeber;
— unter Verwendung staatlicher Zuwendungen.
5. Maximal 3 Referenzprojekte für das Büro bzw. die Bietergemeinschaft (20 %) über in den letzten 10 Jahren (2010 bis einschl. 09/2020) begonnene und abgeschlossene Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird nur dann gewertet (Mindestkriterium), wenn die beauftragten Leistungen vollständig in den letzten 10 Jahren (seit 2010 bis einschl. 09/2020) erbracht wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen bis 09/2020 erfolgt ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend 3 Referenzen angeben muss. Sofern vom Bewerber mehr als 3 Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen.
Als Referenzen des Büros bzw. der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und / oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden.
Die Referenzen des Büros / der Bietergemeinschaft werden nach den gleichen Kriterien bewertet, wie die personenbezogenen Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters.