Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die unter III.1.1) und III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) bis (R-4) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Darüber hinaus sind die unter III.1.3) technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannten Nachweise zu erbringen. Hierfür sind ebenfalls die Formblätter zu verwenden. Eine Bewertung erfolgt anhand der unter III.1.3) beschriebenen Kriterien. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren teilzunehmen. Diese erhalten mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe ggf. weitere Unterlagen. Sollten mehr als 3 Bewerber, die volle bzw. höchste Bewertungszahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, unter den Bewerbern mit der höchsten/vollen Bewertungszahl zu losen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:
(R-1) Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz je Anlagengruppe, entweder zu A) oder B) ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für eine Umbau- oder Sanierungsmaßnahme der Technischen Ausrüstung für die genannten Anlagengruppen 4 und 5 in einer vergleichbaren Einrichtung:
A): Gebäude mit Sicherheitsaspekten im Bereich öffentliches Bauen: Justizvollzugsanstalten, Jugendstraf- oder Jugendarrestanstalten, Untersuchungshaftanstalten, Justizvollzugskrankenhäuser und Anstalten für den Maßregelvollzug, z. B. forensische Psychiatrien. (Hinweis: herkömmliche Krankenhäuser gelten nicht als vergleichbar und werden nicht gewertet).
B): Gebäude für die Polizei, sofern sie Räume mit besonderen Sicherheitsanforderungen enthalten. Forschungsgebäude (öffentlich o. gewerblich), die besondere Sicherheitsanforderungen haben (z. B. Sicherheitszaun, Zugangsbeschränkungen, Sicherheitsschleuse); (Hinweis: Banken/Kreditinstitute, u. ä. gelten nicht als vergleichbar und werden nicht gewertet);
In den auszufüllenden Formblättern sind die Referenzen so zu beschreiben, dass aus ihnen die Vergleichbarkeit hervorgeht.
Je Anlagengruppe können max. 2 Referenzen zu A) mit jeweils 5 Punkten gewertet werden oder max. 2 Referenzen zu B) mit jeweils 2 Punkten. Bei 2 wertbaren Referenzen je Anlagengruppe können somit max. 20 Punkte zu A) oder max. 8 Punkte zu B) erreicht werden.
Zusatzpunkte: Sofern beide Anlagengruppen über eine Referenz nachgewiesen werden können, das heißt beide geforderten Anlagengruppen in einem Referenzobjekt bearbeitet wurden, werden jeweils 5 Zusatzpunkte vergeben.
Es müssen nicht zwingend Referenzen zu A) und B) vorgelegt werden. Die maximale Punktzahl zu (R-1) kann durch die Vorlage von wertbaren Referenzen zu A) erreicht werden.
Zu Kriterium (R-1) sind somit insgesamt max. 30 Punkte möglich, inkl. Zusatzpunkte.
(R-2) Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz je Anlagengruppe ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für eine Umbau- oder Sanierungsmaßnahme der Technischen Ausrüstung im laufenden Betrieb für die genannten Anlagengruppen 4 und 5. In den auszufüllenden Formblättern sind die besonderen Maßnahmen für die Umsetzung der Planungen im laufenden Betrieb nachvollziehbar darzulegen.
Je Anlagengruppe können max. 2 Referenzen mit jeweils 4 Punkten gewertet werden. Bei 2 wertbaren Referenzen je Anlagengruppe können somit max. 16 Punkte erreicht werden.
Zusatzpunkte: Sofern beide Anlagengruppen über eine Referenz nachgewiesen werden können, das heißt beide geforderten Anlagengruppen in einem Referenzobjekt bearbeitet wurden, werden jeweils 5 Zusatzpunkte vergeben.
Zu Kriterium (R-2) sind somit insgesamt max. 26 Punkte möglich, inkl. Zusatzpunkte.
(R-3) Nachweis des Bewerbers über die Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber. Die bearbeiteten Anlagengruppen sind zu benennen.
Gewertet werden max. 2 Referenzen. Je Referenz können 2 Punkte erreicht werden.
Zu Kriterium (R-3) sind somit insgesamt max. 4 Punkte möglich.
(R-4) Nachweis des Bewerbers über die Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten, die die Erhöhung der Sicherheit von Gebäuden beinhalten; gemeint sind z. B.: Videoüberwachungsanlagen, Sicherheitszaunanlagen, Zugangsbeschränkungen. Die besonderen Sicherheitsmaßnahmen sind in den Formblättern zu benennen. Die bearbeiteten Anlagengruppen sind zu benennen.
Gewertet werden max. 2 Referenzen. Je Referenz können 3 Punkte erreicht werden.
Zu Kriterium (R-4) sind somit insgesamt max. 6 Punkte möglich.
Insgesamt kann eine Gesamtpunktzahl von 66 Punkten erreicht werden.