Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die unter III.1.1) und III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) bis (R-3) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Darüber hinaus sind die unter III.1.3) technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannten Nachweise zu erbringen. Hierfür sind ebenfalls die Formblätter zu verwenden. Eine Bewertung erfolgt anhand der unter III.1.3) beschriebenen Kriterien. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren teilzunehmen. Diese erhalten mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe ggf. weitere Unterlagen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:
(R-1) Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz je Anlagengruppe ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für den Neubau oder Umbau/ Erweiterung eines Wohn- und/ oder Pflegeheims für Senioren oder Behinderte Menschen/Menschen mit Beeinträchtigungen, Krankenhauses oder anderen Gebäudes des Gesundheitswesens für die genannten Anlagengruppen 1-3, 7+8.
Bei einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von mehr als (größer/gleich) 2,5 Mio. EUR netto wird die Referenz mit 5 Punkten je Anlagengruppe gewertet,
Bei einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von mehr als (größer/gleich) 1,5 Mio. EUR netto wird die Referenz mit 3 Punkten je Anlagengruppe gewertet,
Bei einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von weniger als 1,5 Mio. EUR netto wird die Referenz mit 1 Punkt je Anlagengruppe gewertet.
Je Anlagengruppe können max. 2 Referenzen mit jeweils max. 5 Punkten gewertet werden. Bei 2 wertbaren Referenzen je Anlagengruppe können somit max. 50 Punkte erreicht werden.
Sofern alle 5 Anlagengruppen über eine Referenz nachgewiesen werden können, das heißt alle 5 geforderten Anlagengruppen in einem Referenzobjekt bearbeitet wurden, werden 5 Zusatzpunkte vergeben.
Insgesamt können somit zu Kriterium (R-1) max. 60 Punkte erreicht werden.
(R-2) Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz je Anlagengruppe ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für den Neubau einer Bildungs- oder Betreuungseinrichtung für Kinder oder Jugendliche (u. a. Kindertagesstätte, Kindergarten, Grundschule) für die genannten Anlagengruppen 1-3, 7+8.
Je Anlagengruppe können max. 2 Referenzen mit jeweils 3 Punkten gewertet werden. Bei 2 wertbaren Referenzen je Anlagengruppe können somit max. 30 Punkte erreicht werden.
Sofern alle 5 Anlagengruppen über eine Referenz nachgewiesen werden können, das heißt alle 5 geforderten Anlagengruppen in einem Referenzobjekt bearbeitet wurden, werden 5 Zusatzpunkte vergeben.
Zu Kriterium (R-2) sind somit insgesamt max. 40 Punkte möglich.
(R-3) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit Maßnahmen, die besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit beinhaltet haben, dies ist nachvollziehbar darzulegen und zu erläutern. Die bearbeiteten Anlagengruppen sind zu benennen.
Gewertet werden max. 2 Referenzen.
Je Referenz können 5 Punkte erreicht werden.
Insgesamt können zu Kriterium (R-3) max. 10 Punkte erzielt werden.
Insgesamt kann eine Gesamtpunktzahl von 110 Punkten erreicht werden.