Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angaben des Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, aus denen die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Tragwerksplanung) ersichtlich ist,
2. Angabe über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV,
3. Erklärung über Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1 bis 3 VgV,
4. Angaben gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter sowie stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über deren fachliche Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung sowie eines Lebenslaufes; zudem sind folgende Angaben erforderlich, nämlich,
(a) die jeweils branchenspezifische Berufserfahrung als Architekt oder Ingenieur und in Jahren im Zusammenhang mit den zu vergebenden oder vergleichbaren Leistungen (Tragwerksplanung),
(b) jeweils 3 Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über den letzten 10 Jahren (2010 bis einschl. 09/2020) begonnene und abgeschlossene Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird nur dann gewertet (Mindestkriterium), wenn die beauftragten Leistungen vollständig in den letzten 10 Jahren (seit 2010 bis einschl. 09/2020) erbracht wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen bis 09/2020 erfolgt ist.
Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend 3 Referenzen abgeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als die geforderten Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Tragwerksplanung für eine Neubau-, Umbau-, oder Erweiterungsmaßnahme, HOAI-Leistungsphasen 1 bis einschl. 6 (§ 51 Abs. 1 HOAI) oder vergleichbar;
— mit Baukosten gem. Kostengruppen 300 (Baukonstruktion) und 400 (Technische Gebäudeausrüstung) von mind. 5 Mio. EUR netto;
— im Bereich Schule, Kindergarten, Kinderhort oder vergleichbar;
— im laufenden Betrieb;
— für einen öffentlichen Auftraggeber;
— unter Verwendung staatlicher Zuwendungen.
5. Angabe von 3 Referenzen des Büros bzw. der Bietergemeinschaft nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über in den letzten 10 Jahren (2010 bis einschl. 09/2020) begonnene und abgeschlossene Maßnahmen. Eine Referenz wird nur dann gewertet (Mindestkriterium), wenn die beauftragten Leistungen vollständig in den letzten 10 Jahren (seit 2010 bis einschl. 09/2020) erbracht wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen bis 09/2020 erfolgt ist.
Als Referenzen des Büros bzw. der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und / oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend 3 Referenzen abgeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als die geforderten Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen.
Die Referenzen des Büros bzw. der Bietergemeinschaft werden nach den gleichen Kriterien gewertet wie die personenbezogenen Referenzen.