Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
— Nachweis der Mindestbedingungen gem. VgV (Ausschlusskriterium);
— Nachweis Vergleichbare Referenzen: 40 %;
— Nachweis der technischen Ausstattung: 10 %;
— Nachweis der Eignung des Personals: 30 %;
— Implementierung eines QM-Systems: 20 %.
Je Kriterium können maximal 10 Punkte erreicht werden.
Die Mindestbedingungen werden nicht gewertet, diese sind Ausschlusskriterien.
n)
o) Nichtberücksichtigte Bewerbungen: Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegt der Bewerber den Bestimmungen der VOL/A. Nicht berücksichtigte Bewerber werden gem. § 19
VOL/A, Abs. 1 unterrichtet.
p) Sonstige Informationen:
Weiteres Verfahren für die ausgewählten Bewerber:
1. Zweite Präqualifikation = persönliche Vorstellung und Darstellung des Dienstleisungserbringers
Termin: 12.8.2020
Bewertung:
— Bürovorstellung und Projektorganisation: 30 %
— Projektanalyse/Sanierungsobjekte: 25 %;
— Termin und Kosteneinhaltung: 20 %;
— Bauleitung und Objektüberwachung: 15 %;
— Gesamteindruck: 10 %.
Es können je Kriterium max. 10 Punkte erreicht werden.
Die Fragestellungen zu den Kriterien erhalten die Bewerber mit der Einladung.
Jedes Mitglied des Bewertergremiums hat gleiches Stimmrecht.
Die Bewertung ist zweistufig. Zuerst in Alleinstellung und danach im Vergleich mit allen Bewerbern eines Leistungsbereiches.
Gewichtung als Zuschlagskritrium: 50 %
2. Darstellung eines vergleichbaren Referenzprojektes
Termin: 12.8.2020
Es können max. 10 Punkte erreicht werden.
Jedes Mitglied des Bewertergremiums hat gleiches Stimmrecht.
Die Bewertung ist zweistufig. Zuerst in Alleinstellung und danach im Vergleich mit allen Bewerbern eines Leistungsbereiches.
Gewichtung als Zuschlagskritrium: 10 %
3. Honorarangebot
Abgabetermin: 27.8.2020
Das Honorarangebot hat auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung (LB) und der dargestellten Druckansicht einer Bekanntmachung file:///C:/Users/Büro/AppData/Roaming/HAD/7E5.HTML
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Rahmenbedingungen zu erfolgen.
In der LB werden Mindesthonorare definiert.
Die Honorarkalkulation ist darzustellen.
Honorarermittlungstabellen werden zur Verfügung gestellt.
Das wirtschaftlichte Angebot (WAP) erhält 10 Punkte.
Die weiteren Angebote (AP) werden wie folgt gewertet:
Punkte = 10 x (WAP/AP)
Gewichtung als Zuschlagskritrium: 40 %.