Planungsleistungen Energieerzeugung zur Umsetzung der 2. Ausbaustufe der Wärmestrategie 2020 Teilprojekt 1: Planung eines 4.500 kW iKWK-Systems, bestehend aus: A – Planung eines iBHKW´s mit einer elektrischen Leistung von 4 500 kW, B – Planung eines Großwärmepumpensystems unter Berücksichtigung der Restriktionen gem. KWKAusV, C – Planung eines Eigenversorgungs-BHKW´s zur Stromeigenversorgung der Großwärmepumpen. Teilprojekt 2: Modernisierung einer Gasturbine Teilprojekt 3: Umbau der Gasturbinenhalle Die Beauftragung erfolgt mehrstufig und steht jeweils unter externen Vorbehalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 2020-009
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Energieerzeugung zur Umsetzung der 2. Ausbaustufe der Wärmestrategie 2020
Teilprojekt 1: Planung eines 4.500 kW iKWK-Systems, bestehend aus:
A – Planung eines iBHKW´s mit einer elektrischen Leistung von 4 500 kW,
B – Planung eines Großwärmepumpensystems unter Berücksichtigung der Restriktionen gem. KWKAusV,
C – Planung eines Eigenversorgungs-BHKW´s zur Stromeigenversorgung der Großwärmepumpen.
Teilprojekt 2: Modernisierung einer Gasturbine
Teilprojekt 3: Umbau der Gasturbinenhalle
Die Beauftragung erfolgt mehrstufig und steht jeweils unter externen Vorbehalten.
Planungsleistungen Energieerzeugung zur Umsetzung der 2. Ausbaustufe der Wärmestrategie 2020
Teilprojekt 1: Planung eines 4.500 kW iKWK-Systems, bestehend aus:
A – Planung eines iBHKW´s mit einer elektrischen Leistung von 4 500 kW,
B – Planung eines Großwärmepumpensystems unter Berücksichtigung der Restriktionen gem. KWKAusV,
C – Planung eines Eigenversorgungs-BHKW´s zur Stromeigenversorgung der Großwärmepumpen.
Teilprojekt 2: Modernisierung einer Gasturbine
Teilprojekt 3: Umbau der Gasturbinenhalle
Die Beauftragung erfolgt mehrstufig und steht jeweils unter externen Vorbehalten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Greifswald
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-18 📅
Datum des Beginns: 2020-11-15 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 182-438750
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Die Stadtwerke Greifswald befinden sich derzeit im Prozess der Umgestaltung der Energieerzeugung. Dabei setzt die SWG auf Nachhaltigkeit. Derzeit wird die 1. Ausbaustufe umgesetzt. Einige Teilprojekte und Lose der 1. Ausbaustufe befinden sich bereits in der Realisierung. Für andere Teilprojekte und Lose laufen noch die Ausschreibungen. Gleichzeitig haben wir in der letzten KWK-Ausschreibung der BNetzA vom 2.6.2020 den Zuschlag für den Bau weiterer KWK-Anlagen erhalten. (Details Siehe Vergabeunterlagen)
Der enge Zeitplan durch die Vorgaben der BNetzA erfordert, dass bereits jetzt mit der Ausschreibung der Planungsleistungen begonnen wird, obwohl noch nicht alle Voraussetzungen gegeben sind. Daher steht die Auftragsvergabe für diese Ausschreibung unter folgenden Vorbehalten:
1. Genehmigung des B-Planes 8 durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Errichtung der Solarthermieanlage der 1. Ausbaustufe,
2. Einhaltung der Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnung der 1. Ausbaustufe. Sollten die noch in der Ausschreibung befindlichen Lose 5 (Solarthermie) und 6 (Wärmespeicher) keine wirtschaftlichen Ergebnisse aufweisen, wäre ggf. eine Änderung der Konzeption der 1. und 2. Ausbaustufe notwendige. Dieses würde eine Anpassung der vorliegende Ausschreibung der Planungsleistungen für die 2. Ausbaustufe nach sich ziehen.
Die Stadtwerke Greifswald befinden sich derzeit im Prozess der Umgestaltung der Energieerzeugung. Dabei setzt die SWG auf Nachhaltigkeit. Derzeit wird die 1. Ausbaustufe umgesetzt. Einige Teilprojekte und Lose der 1. Ausbaustufe befinden sich bereits in der Realisierung. Für andere Teilprojekte und Lose laufen noch die Ausschreibungen. Gleichzeitig haben wir in der letzten KWK-Ausschreibung der BNetzA vom 2.6.2020 den Zuschlag für den Bau weiterer KWK-Anlagen erhalten. (Details Siehe Vergabeunterlagen)
Der enge Zeitplan durch die Vorgaben der BNetzA erfordert, dass bereits jetzt mit der Ausschreibung der Planungsleistungen begonnen wird, obwohl noch nicht alle Voraussetzungen gegeben sind. Daher steht die Auftragsvergabe für diese Ausschreibung unter folgenden Vorbehalten:
1. Genehmigung des B-Planes 8 durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Errichtung der Solarthermieanlage der 1. Ausbaustufe,
2. Einhaltung der Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnung der 1. Ausbaustufe. Sollten die noch in der Ausschreibung befindlichen Lose 5 (Solarthermie) und 6 (Wärmespeicher) keine wirtschaftlichen Ergebnisse aufweisen, wäre ggf. eine Änderung der Konzeption der 1. und 2. Ausbaustufe notwendige. Dieses würde eine Anpassung der vorliegende Ausschreibung der Planungsleistungen für die 2. Ausbaustufe nach sich ziehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Energieerzeugung zur Umsetzung der 2. Ausbaustufe der Wärmestrategie 2020
Teilprojekt 1: Planung eines 4.500 kW iKWK-Systems, bestehend aus:
A – Planung eines iBHKW´s mit einer elektrischen Leistung von 4 500 kW,
B – Planung eines Großwärmepumpensystems unter Berücksichtigung der Restriktionen gem. KWKAusV,
C – Planung eines Eigenversorgungs-BHKW´s zur Stromeigenversorgung der Großwärmepumpen.
Teilprojekt 2: Modernisierung einer Gasturbine
Teilprojekt 3: Umbau der Gasturbinenhalle
Die Beauftragung erfolgt mehrstufig und steht jeweils unter externen Vorbehalten.
Im Rahmen der Ausschreibung für innovative KWK-Systeme (iKWK-Systeme) der Bundesnetzagentur erhielt die SWG in der Ausschreibungsrunde vom 2.6.2020 den Zuschlag für eine neue iKWK-Anlage mit einer elektrischen KWK-Leistung von 4.500 kW. Das iKWK-System soll dabei auf Großwärmepumpen als innovative erneuerbare Wärmerzeuger basieren. Darüber hinaus wurde im Rahmen der KWK-Ausschreibung die Modernisierung einer Gasturbine mit einer elektrischen KWK-Leistung von 4 900 kW bezuschlagt.
Im Rahmen der Ausschreibung für innovative KWK-Systeme (iKWK-Systeme) der Bundesnetzagentur erhielt die SWG in der Ausschreibungsrunde vom 2.6.2020 den Zuschlag für eine neue iKWK-Anlage mit einer elektrischen KWK-Leistung von 4.500 kW. Das iKWK-System soll dabei auf Großwärmepumpen als innovative erneuerbare Wärmerzeuger basieren. Darüber hinaus wurde im Rahmen der KWK-Ausschreibung die Modernisierung einer Gasturbine mit einer elektrischen KWK-Leistung von 4 900 kW bezuschlagt.
Teilprojekt 1: Planung eines 4 500 kW iKWK-Systems, bestehend aus:
Teilprojekt 3: Umbau der Gasturbinenhalle.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 600 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Endtermin bezieht sich auf Fertigstellung des Teilprojektes 1 (A-C)
Details zur Projektlaufzeit aller Teilprojekte siehe Projektterminplan in den Ausschreibungsunterlagen
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA01
KA12
KA16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Greifswald
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bereich Lieferantenmanagement ist vollständig auszufüllen. Insbesondere sind im Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald folgende Dokumente hochzuladen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bereich Lieferantenmanagement ist vollständig auszufüllen. Insbesondere sind im Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald folgende Dokumente hochzuladen:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister;
— Handelsregisterauszug;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sozialversicherungsbeiträge.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Im Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald sind folgende Dokumente hochzuladen:
— Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme;
— Eigenerklärung Insolvenz (Muster im Lieferantenportal);
— Bankerklärung (Muster im Lieferantenportal).
Unternehmenszahlen zu Umsatz und Mitarbeitern der letzten 3 Jahre
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Die Stadtwerke Greifswald befinden sich derzeit im Prozess der Umgestaltung der Energieerzeugung. Dabei setzt die SWG auf Nachhaltigkeit. Derzeit wird die 1. Ausbaustufe umgesetzt. Einige Teilprojekte und Lose der 1. Ausbaustufe befinden sich bereits in der Realisierung. Für andere Teilprojekte und Lose laufen noch die Ausschreibungen. Gleichzeitig haben wir in der letzten KWK-Ausschreibung der BNetzA vom 2.6.2020 den Zuschlag für den Bau weiterer KWK-Anlagen erhalten. (Details Siehe Vergabeunterlagen)
Die Stadtwerke Greifswald befinden sich derzeit im Prozess der Umgestaltung der Energieerzeugung. Dabei setzt die SWG auf Nachhaltigkeit. Derzeit wird die 1. Ausbaustufe umgesetzt. Einige Teilprojekte und Lose der 1. Ausbaustufe befinden sich bereits in der Realisierung. Für andere Teilprojekte und Lose laufen noch die Ausschreibungen. Gleichzeitig haben wir in der letzten KWK-Ausschreibung der BNetzA vom 2.6.2020 den Zuschlag für den Bau weiterer KWK-Anlagen erhalten. (Details Siehe Vergabeunterlagen)
Der enge Zeitplan durch die Vorgaben der BNetzA erfordert, dass bereits jetzt mit der Ausschreibung der Planungsleistungen begonnen wird, obwohl noch nicht alle Voraussetzungen gegeben sind. Daher steht die Auftragsvergabe für diese Ausschreibung unter folgenden Vorbehalten:
Der enge Zeitplan durch die Vorgaben der BNetzA erfordert, dass bereits jetzt mit der Ausschreibung der Planungsleistungen begonnen wird, obwohl noch nicht alle Voraussetzungen gegeben sind. Daher steht die Auftragsvergabe für diese Ausschreibung unter folgenden Vorbehalten:
1. Genehmigung des B-Planes 8 durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Errichtung der Solarthermieanlage der 1. Ausbaustufe,
2. Einhaltung der Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnung der 1. Ausbaustufe. Sollten die noch in der Ausschreibung befindlichen Lose 5 (Solarthermie) und 6 (Wärmespeicher) keine wirtschaftlichen Ergebnisse aufweisen, wäre ggf. eine Änderung der Konzeption der 1. und 2. Ausbaustufe notwendige. Dieses würde eine Anpassung der vorliegende Ausschreibung der Planungsleistungen für die 2. Ausbaustufe nach sich ziehen.
2. Einhaltung der Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnung der 1. Ausbaustufe. Sollten die noch in der Ausschreibung befindlichen Lose 5 (Solarthermie) und 6 (Wärmespeicher) keine wirtschaftlichen Ergebnisse aufweisen, wäre ggf. eine Änderung der Konzeption der 1. und 2. Ausbaustufe notwendige. Dieses würde eine Anpassung der vorliegende Ausschreibung der Planungsleistungen für die 2. Ausbaustufe nach sich ziehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Siehe VI.4.1)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Siehe VI.4.1.
Quelle: OJS 2020/S 182-438750 (2020-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Energieerzeugung zur Umsetzung der 2. Ausbaustufe der Wärmestrategie 2020
Teilprojekt 1: Planung eines 4 500 kW iKWK-Systems, bestehend aus:
A – Planung eines iBHKW´s mit einer elektrischen Leistung von 4 500 kW,
B – Planung eines Großwärmepumpensystems unter Berücksichtigung der Restriktionen gem. KWKAusV,
C – Planung eines Eigenversorgungs-BHKW´s zur Stromeigenversorgung der Großwärmepumpen.
Teilprojekt 2: Modernisierung einer Gasturbine
Teilprojekt 3: Umbau der Gasturbinenhalle
Die Beauftragung erfolgt mehrstufig und steht jeweils unter externen Vorbehalten.
Die Stadtwerke Greifswald befinden sich derzeit im Prozess der Umgestaltung der Energieerzeugung. Dabei setzt die SWG auf Nachhaltigkeit. Derzeit wird die 1. Ausbaustufe umgesetzt. Einige Teilprojekte und Lose der 1. Ausbaustufe befinden sich bereits in der Realisierung. Für andere Teilprojekte und Lose laufen noch die Ausschreibungen. Gleichzeitig haben wir in der letzten KWK-Ausschreibung der BNetzA vom 2.6.2020 den Zuschlag für den Bau weiterer KWK-Anlagen erhalten. (Details Siehe Vergabeunterlagen)
Der enge Zeitplan durch die Vorgaben der BNetzA erfordert, dass bereits jetzt mit der Ausschreibung der Planungsleistungen begonnen wird, obwohl noch nicht alle Voraussetzungen gegeben sind. Daher steht die Auftragsvergabe für diese Ausschreibung unter folgenden Vorbehalten:
1. Genehmigung des B-Planes 8 durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Errichtung der Solarthermieanlage der 1. Ausbaustufe
2. Einhaltung der Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnung der 1. Ausbaustufe. Sollten die noch in der Ausschreibung befindlichen Lose 5 (Solarthermie) und 6 (Wärmespeicher) keine wirtschaftlichen Ergebnisse aufweisen, wäre ggf. eine Änderung der Konzeption der 1. und 2. Ausbaustufe notwendige. Dieses würde eine Anpassung der vorliegende Ausschreibung der Planungsleistungen für die 2. Ausbaustufe nach sich ziehen.
Die Stadtwerke Greifswald befinden sich derzeit im Prozess der Umgestaltung der Energieerzeugung. Dabei setzt die SWG auf Nachhaltigkeit. Derzeit wird die 1. Ausbaustufe umgesetzt. Einige Teilprojekte und Lose der 1. Ausbaustufe befinden sich bereits in der Realisierung. Für andere Teilprojekte und Lose laufen noch die Ausschreibungen. Gleichzeitig haben wir in der letzten KWK-Ausschreibung der BNetzA vom 2.6.2020 den Zuschlag für den Bau weiterer KWK-Anlagen erhalten. (Details Siehe Vergabeunterlagen)
Der enge Zeitplan durch die Vorgaben der BNetzA erfordert, dass bereits jetzt mit der Ausschreibung der Planungsleistungen begonnen wird, obwohl noch nicht alle Voraussetzungen gegeben sind. Daher steht die Auftragsvergabe für diese Ausschreibung unter folgenden Vorbehalten:
1. Genehmigung des B-Planes 8 durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Errichtung der Solarthermieanlage der 1. Ausbaustufe
2. Einhaltung der Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnung der 1. Ausbaustufe. Sollten die noch in der Ausschreibung befindlichen Lose 5 (Solarthermie) und 6 (Wärmespeicher) keine wirtschaftlichen Ergebnisse aufweisen, wäre ggf. eine Änderung der Konzeption der 1. und 2. Ausbaustufe notwendige. Dieses würde eine Anpassung der vorliegende Ausschreibung der Planungsleistungen für die 2. Ausbaustufe nach sich ziehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung für innovative KWK-Systeme (iKWK-Systeme) der Bundesnetzagentur erhielt die SWG in der Ausschreibungsrunde vom 2.6.2020 den Zuschlag für eine neue iKWK-Anlage mit einer elektrischen KWK-Leistung von 4 500 kW. Das iKWK-System soll dabei auf Großwärmepumpen als innovative erneuerbare Wärmerzeuger basieren. Darüber hinaus wurde im Rahmen der KWK-Ausschreibung die Modernisierung einer Gasturbine mit einer elektrischen KWK-Leistung von 4 900 kW bezuschlagt.
Im Rahmen der Ausschreibung für innovative KWK-Systeme (iKWK-Systeme) der Bundesnetzagentur erhielt die SWG in der Ausschreibungsrunde vom 2.6.2020 den Zuschlag für eine neue iKWK-Anlage mit einer elektrischen KWK-Leistung von 4 500 kW. Das iKWK-System soll dabei auf Großwärmepumpen als innovative erneuerbare Wärmerzeuger basieren. Darüber hinaus wurde im Rahmen der KWK-Ausschreibung die Modernisierung einer Gasturbine mit einer elektrischen KWK-Leistung von 4 900 kW bezuschlagt.
C – Planung eines Eigenversorgungs-BHKW´s zur Stromeigenversorgung der Großwärmepumpen,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-20 📅
Name: Dr. Born – Dr. Ermel GmbH
Postanschrift: Finienweg 7
Postort: Achim
Postleitzahl: 28832
Land: Deutschland 🇩🇪 Niedersachsen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 220 596 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Genehmigung des B-Planes 8 durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Errichtung der Solarthermieanlage der 1. Ausbaustufe
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2021/S 035-087683 (2021-02-16)