Der Bahnhof Ensdorf (Saar) liegt auf der Strecke 3230 SaarbrĂŒcken â Karthaus. Geplant werden soll die Erneuerung und Modernisierung der Verkehrsstation. Vorgesehen sind folgende MaĂnahmen: RĂŒckbau der alten PersonenunterfĂŒhrung und Neubau an andere Stelle, Erneuerung des Mittelbahnsteigs und Erneuerung der 50-Hz-Anlagen. Die Planung erfolgt in der BIM-Methodik. Die Vermessungsleistungen und Erstellung des Bestandsmodells wird durch den Auftraggeber gestellt. Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-4, opt. 5-9. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist fĂŒr den Eingang der Angebote war 2020-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwÀhnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und IngenieurbĂŒros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 20FEI45591
Kurze Beschreibung:
Der Bahnhof Ensdorf (Saar) liegt auf der Strecke 3230 SaarbrĂŒcken â Karthaus. Geplant werden soll die Erneuerung und Modernisierung der Verkehrsstation. Vorgesehen sind folgende MaĂnahmen: RĂŒckbau der alten PersonenunterfĂŒhrung und Neubau an andere Stelle, Erneuerung des Mittelbahnsteigs und Erneuerung der 50-Hz-Anlagen. Die Planung erfolgt in der BIM-Methodik. Die Vermessungsleistungen und Erstellung des Bestandsmodells wird durch den Auftraggeber gestellt. Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-4, opt. 5-9. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Der Bahnhof Ensdorf (Saar) liegt auf der Strecke 3230 SaarbrĂŒcken â Karthaus. Geplant werden soll die Erneuerung und Modernisierung der Verkehrsstation. Vorgesehen sind folgende MaĂnahmen: RĂŒckbau der alten PersonenunterfĂŒhrung und Neubau an andere Stelle, Erneuerung des Mittelbahnsteigs und Erneuerung der 50-Hz-Anlagen. Die Planung erfolgt in der BIM-Methodik. Die Vermessungsleistungen und Erstellung des Bestandsmodells wird durch den Auftraggeber gestellt. Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-4, opt. 5-9. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-24 đ
Einreichungsfrist: 2020-08-24 đ
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-28 đ
Datum des Beginns: 2020-11-02 đ
Datum des Endes: 2024-12-31 đ
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 144-355754
ABl. S-Ausgabe: 144
ZusÀtzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, wegen möglicher UndurchfĂŒhrbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen EinschrĂ€nkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 â 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschlieĂenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote mĂŒssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, mĂŒssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden ErklĂ€rungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO sowie gröĂer 50 000 EUR nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1. bis III.1.3. genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich. Die ErklÀrungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe abzugeben:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG fĂŒr dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhĂ€ngig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Keine
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
â ErklĂ€rung zur Kartellrechtlichen Compliance- und KorruptionsprĂ€vention;
â ErklĂ€rung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
ErklĂ€rung ĂŒber die BeschĂ€ftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive â wie PensionĂ€re und Rentner) sowie ĂŒber die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die auĂerdem ein BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten;
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemÀà §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulÀssiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulÀssige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂŒhrende Informationen ĂŒbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prĂ€gnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1 .bis III.1.3. geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unverÀnderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulÀssig.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, wegen möglicher UndurchfĂŒhrbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen EinschrĂ€nkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote mĂŒssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, mĂŒssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden ErklĂ€rungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO sowie gröĂer 50 000 EUR nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1. bis III.1.3. genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich. Die ErklÀrungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe abzugeben:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG fĂŒr dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhĂ€ngig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Keine
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
â ErklĂ€rung zur Kartellrechtlichen Compliance- und KorruptionsprĂ€vention;
â ErklĂ€rung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
ErklĂ€rung ĂŒber die BeschĂ€ftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive â wie PensionĂ€re und Rentner) sowie ĂŒber die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die auĂerdem ein BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten;
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemÀà §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulÀssiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulÀssige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂŒhrende Informationen ĂŒbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prĂ€gnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1 .bis III.1.3. geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unverÀnderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulÀssig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂŒr die Teilnahme
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung:
â ErklĂ€rung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhĂ€ngig ist;
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen in Bezug auf AusschlussgrĂŒnde im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine TĂ€uschung begangen und auch keine AuskĂŒnfte zurĂŒckgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu ĂŒbermitteln;
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen in Bezug auf AusschlussgrĂŒnde im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine TĂ€uschung begangen und auch keine AuskĂŒnfte zurĂŒckgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu ĂŒbermitteln;
â ErklĂ€rungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der BeitrĂ€ge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 SchwarzarbeitsbekĂ€mpfungsgesetz genannten Vorschriften.
â ErklĂ€rungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der BeitrĂ€ge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 SchwarzarbeitsbekĂ€mpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise:
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prĂ€gnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Vorstehende ErklĂ€rungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2. benannten PrĂ€qualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der PrĂ€qualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Ănderungen ergeben haben.
Vorstehende ErklĂ€rungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2. benannten PrĂ€qualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der PrĂ€qualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Ănderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche ErklÀrungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfÀhigkeit:
â ErklĂ€rung ĂŒber Verfehlungen, die die ZuverlĂ€ssigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten ErklÀrungen:
Alle geforderten ErklĂ€rungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prĂ€gnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht. Vorstehende ErklĂ€rungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2. benannten PrĂ€qualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der PrĂ€qualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Ănderungen ergeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfÀhigkeit
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prĂ€gnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht. Vorstehende ErklĂ€rungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2. benannten PrĂ€qualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der PrĂ€qualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Ănderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche ErklÀrungen/Nachweise siehe VI.3.
Technische und berufliche FĂ€higkeiten:
â Arbeitsplatz mit BIM-fĂ€higer CAD-Software:
ErklĂ€rung/Nachweis, dass der Bewerber ĂŒber mindestens einen Arbeitsplatz mit einer BIM-fĂ€higen CAD-Software verfĂŒgt.
â Schulung Mitarbeiter in der BIM-Methodik:
Nachweis, dass der Bewerber ĂŒber mindestens einen in der BIM-Methodik und der BIM unterstĂŒtzenden Software geschulten Mitarbeiter verfĂŒgt.
â Erfahrungen Bewerber mit der BIMâMethodik:
Nachweis des Bewerbers ĂŒber mindestens 1 Referenzprojekte oder anderweitige praktische Erfahrung mit der BIM-Methodik. Der Nachweis ist in Tabellenform dar-zustellen mit Angaben von: Projekt/Objekt, Auftraggeber mit Benennung Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte/ausgefĂŒhrte Leistungsphase. FĂŒr die Nachweise der Referenzprojekte kann die Anlage 1 verwendet werden.
Nachweis des Bewerbers ĂŒber mindestens 1 Referenzprojekte oder anderweitige praktische Erfahrung mit der BIM-Methodik. Der Nachweis ist in Tabellenform dar-zustellen mit Angaben von: Projekt/Objekt, Auftraggeber mit Benennung Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte/ausgefĂŒhrte Leistungsphase. FĂŒr die Nachweise der Referenzprojekte kann die Anlage 1 verwendet werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
FĂŒr folgende Leistungen muss das ausfĂŒhrende Unternehmen in einem PrĂ€qualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG prĂ€qualifiziert sein: siehe III.2.2. sowie unter Allgemeine PrĂ€qualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) fĂŒr Arch./Ing.-leistungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
FĂŒr folgende Leistungen muss das ausfĂŒhrende Unternehmen in einem PrĂ€qualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG prĂ€qualifiziert sein: siehe III.2.2. sowie unter Allgemeine PrĂ€qualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) fĂŒr Arch./Ing.-leistungen.
Die Allgemeinen PQ-Anforderungen fĂŒr Arch.-/Ing.leistungen sind zu berĂŒcksichtigen und ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Vergabenummer 20FEI45591 herunterzuladen.
AuftragsausfĂŒhrung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und ZahlungsmodalitÀten und/oder Verweis auf die einschlÀgigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemÀà Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen fĂŒr die VertragserfĂŒllung:
FĂŒr folgende Leistungen muss das fĂŒr die AusfĂŒhrung vorgesehene Unternehmen in einem PrĂ€qualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG prĂ€qualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum PrĂ€qualifikationsverfahren sind III.1.1. bis III.1.4. sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen fĂŒr Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
FĂŒr folgende Leistungen muss das fĂŒr die AusfĂŒhrung vorgesehene Unternehmen in einem PrĂ€qualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG prĂ€qualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum PrĂ€qualifikationsverfahren sind III.1.1. bis III.1.4. sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen fĂŒr Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
â Planung Verkehrsanlage Bahnsteige;
â Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- u. PersonenĂŒberfĂŒhrungen.
Planung elektrotechnische Anlagen:
â Planung von elektrischen Energieanlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-09-01 đ
Sprachen, in denen Angebote oder TeilnahmeantrĂ€ge eingereicht werden können: Deutsch đŁïž
GĂŒltigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-27 đ
Corona-Virus: Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, wegen möglicher UndurchfĂŒhrbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen EinschrĂ€nkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, wegen möglicher UndurchfĂŒhrbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen EinschrĂ€nkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote mĂŒssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, mĂŒssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden ErklĂ€rungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote mĂŒssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, mĂŒssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden ErklĂ€rungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO sowie gröĂer 50 000 EUR nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1. bis III.1.3. genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich. Die ErklÀrungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe abzugeben:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG fĂŒr dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhĂ€ngig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
ErklĂ€rung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG fĂŒr dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhĂ€ngig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Keine
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
â ErklĂ€rung zur Kartellrechtlichen Compliance- und KorruptionsprĂ€vention;
â ErklĂ€rung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
ErklĂ€rung ĂŒber die BeschĂ€ftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive â wie PensionĂ€re und Rentner) sowie ĂŒber die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die auĂerdem ein BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten;
ErklĂ€rung ĂŒber die BeschĂ€ftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive â wie PensionĂ€re und Rentner) sowie ĂŒber die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die auĂerdem ein BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten;
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemÀà §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulÀssiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulÀssige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂŒhrende Informationen ĂŒbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prĂ€gnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1 .bis III.1.3. geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unverÀnderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulÀssig.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unverÀnderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulÀssig.
Ein NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein NachprĂŒfungsantrag ist zudem unzulĂ€ssig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die ZulĂ€ssigkeit eines NachprĂŒfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten VergabeverstöĂe innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. â soweit die VergabeverstöĂe aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind â bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerĂŒgt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen fĂŒr NachprĂŒfungsverfahren
Ein NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein NachprĂŒfungsantrag ist zudem unzulĂ€ssig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die ZulĂ€ssigkeit eines NachprĂŒfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten VergabeverstöĂe innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. â soweit die VergabeverstöĂe aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind â bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerĂŒgt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 144-355754 (2020-07-24)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2020-10-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge
Corona-Virus: Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, wegen möglicher UndurchfĂŒhrbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen EinschrĂ€nkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 â 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschlieĂenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote mĂŒssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, mĂŒssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden ErklĂ€rungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO sowie gröĂer 50 000 EUR nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich. Die ErklÀrungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe abzugeben:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG fĂŒr dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhĂ€ngig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Keine
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
â ErklĂ€rung zur Kartellrechtlichen Compliance- und KorruptionsprĂ€vention;
â ErklĂ€rung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
ErklĂ€rung ĂŒber die BeschĂ€ftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive â wie PensionĂ€re und Rentner) sowie ĂŒber die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die auĂerdem ein BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten;
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemÀà §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulÀssiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulÀssige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂŒhrende Informationen ĂŒbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prĂ€gnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unverÀnderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulÀssig.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, wegen möglicher UndurchfĂŒhrbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen EinschrĂ€nkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote mĂŒssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, mĂŒssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden ErklĂ€rungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO sowie gröĂer 50 000 EUR nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich. Die ErklÀrungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe abzugeben:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG fĂŒr dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhĂ€ngig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Keine
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
â ErklĂ€rung zur Kartellrechtlichen Compliance- und KorruptionsprĂ€vention;
â ErklĂ€rung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
ErklĂ€rung ĂŒber die BeschĂ€ftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive â wie PensionĂ€re und Rentner) sowie ĂŒber die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die auĂerdem ein BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten;
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemÀà §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulÀssiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulÀssige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂŒhrende Informationen ĂŒbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prĂ€gnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unverÀnderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulÀssig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich. Die ErklÀrungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe abzugeben:
â ErklĂ€rung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
ErgĂ€nzende Informationen Körper ĂŒberprĂŒfen
Informationen zu Fristen fĂŒr NachprĂŒfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem NachprĂŒfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen fĂŒr NachprĂŒfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem NachprĂŒfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2020/S 195-472957 (2020-10-02)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-06 đ
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-11 đ
Datum des Beginns: 2020-10-02 đ
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 091-251585
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 195-472957
ABl. S-Ausgabe: 91
ZusÀtzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, wegen möglicher UndurchfĂŒhrbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen EinschrĂ€nkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 â 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschlieĂenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote mĂŒssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, mĂŒssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden ErklĂ€rungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO sowie gröĂer 50.000 Euro nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich. Die ErklÀrungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe abzugeben:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG fĂŒr dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhĂ€ngig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Keine
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
-ErklÀrung zur Kartellrechtlichen Compliance- und KorruptionsprÀvention
-ErklÀrung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
ErklĂ€rung ĂŒber die BeschĂ€ftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive â wie PensionĂ€re und Rentner) sowie ĂŒber die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die auĂerdem ein BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-ErklÀrung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemÀà §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulÀssiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulÀssige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂŒhrende Informationen ĂŒbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prĂ€gnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unverÀnderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulÀssig.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, wegen möglicher UndurchfĂŒhrbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen EinschrĂ€nkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote mĂŒssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, mĂŒssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden ErklĂ€rungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO sowie gröĂer 50.000 Euro nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich. Die ErklÀrungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe abzugeben:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG fĂŒr dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhĂ€ngig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Keine
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
-ErklÀrung zur Kartellrechtlichen Compliance- und KorruptionsprÀvention
-ErklÀrung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
ErklĂ€rung ĂŒber die BeschĂ€ftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive â wie PensionĂ€re und Rentner) sowie ĂŒber die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die auĂerdem ein BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-ErklÀrung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemÀà §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulÀssiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulÀssige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂŒhrende Informationen ĂŒbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prĂ€gnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unverÀnderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulÀssig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Bahnhof Ensdorf (Saar) liegt auf der Strecke 3230 SaarbrĂŒcken - Karthaus. Geplant werden soll die Erneuerung und Modernisierung der Verkehrsstation. Vorgesehen sind folgende MaĂnahmen: RĂŒckbau der alten PersonenunterfĂŒhrung und Neubau an andere Stelle, Erneuerung des Mittelbahnsteigs und Erneuerung der 50-Hz-Anlagen. Die Planung erfolgt in der BIM-Methodik. Die Vermessungsleistungen und Erstellung des Bestandsmodells wird durch den Auftraggeber gestellt. Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-4, opt. 5-9. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Der Bahnhof Ensdorf (Saar) liegt auf der Strecke 3230 SaarbrĂŒcken - Karthaus. Geplant werden soll die Erneuerung und Modernisierung der Verkehrsstation. Vorgesehen sind folgende MaĂnahmen: RĂŒckbau der alten PersonenunterfĂŒhrung und Neubau an andere Stelle, Erneuerung des Mittelbahnsteigs und Erneuerung der 50-Hz-Anlagen. Die Planung erfolgt in der BIM-Methodik. Die Vermessungsleistungen und Erstellung des Bestandsmodells wird durch den Auftraggeber gestellt. Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-4, opt. 5-9. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Ăffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Felix Hans
Referenz ZusÀtzliche Informationen
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO sowie gröĂer 50.000 Euro nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich. Die ErklÀrungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe abzugeben:
-ErklÀrung zur Kartellrechtlichen Compliance- und KorruptionsprÀvention
-ErklÀrung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
ErklĂ€rung ĂŒber die BeschĂ€ftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive â wie PensionĂ€re und Rentner) sowie ĂŒber die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die auĂerdem ein BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
ErklĂ€rung ĂŒber die BeschĂ€ftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive â wie PensionĂ€re und Rentner) sowie ĂŒber die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die auĂerdem ein BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-ErklÀrung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemÀà §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulÀssiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulÀssige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂŒhrende Informationen ĂŒbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.