Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen entsprechend der HOAI 2013
Als Berechnungsgrundlage für das Honorar ist die HOAI entsprechend heranzuziehen.
Es wird ausdrücklich festgestellt, dass in Ausstrahlung des Urteils des EuGH vom 4.7.2019 die Mindest- und Höchstsätze der HOAI unberücksichtigt bleiben. Das so ermittelte Honorar kann mit einem prozentualen Aufschlag oder Abschlag ausgewiesen werden.
Pauschalangebote sind nicht zugelassen!
Dem Angebotsschreiben ist eine Anlage beizufügen aus der die Honorarpositionen gemäß Anlage Zuschlagskriterien ersichtlich sind.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Leistungsphasen. Nach Zuschlag wird zunächst die Leistungsphase 4 der Objekt- und Fachplanungsleistungen, die Leistungsphasen 1-4 im Leistungsbild Bauphysik, das gesamte Leistungsbild Geotechnik, die Leistungsphasen 1-2 im Leistungsbild Bauvermessung sowie das Brandschutzkonzept beauftragt. Die Ausführungszeit nach Auftragserteilung beträgt 4 Monate.
Die übrigen Leistungsphasen, Planungsleistungen werden optional einzeln oder in Gänze beauftragt. Mit der Ausführung ist dann binnen 4 Wochen nach Auftragserteilung zu beginnen.
Die Ausführungszeit wird wie folgt festgelegt.
Genehmigungsplanung: 29.6.2020 bis 30.10.2020
Ausführungsplanung: 3 Monate
Vorbereitung der Vergabe: 3 Monate
Mitwirkung bei der Vergabe: 1 Monat
Objektüberwachung: 15 Monate
Objektbetreuung: innerhalb des Gewährleistungszeitraumes von 4 Jahren
Das geplante Maßnahmenende ist am 30.6.2023
Erforderlich sind nachfolgend aufgeführte Planungsleistungen gemäß HOAI 2013
1) Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1: Gebäude und Innenräume;
2) Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2: Freianlagen;
3) Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1: Tragwerksplanung;
4) Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen);
5) Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen);
6) Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen);
7) Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen);
8) Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen);
9) Teil 5, Übergangs- und Schlussvorschriften, Anlage 1, Pkt. 1.2.2 Leitungsbild Bauphysik und Pkt. 1.2.3 Honorare für Grundleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung;
10) Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften, Anlage 1, Pkt. 1.2.2 Leitungsbild Bauphysik und Pkt. 1.2.4 Honorare für Grundleistungen der Bauakustik;
11) Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften, Anlage 1, Pkt. 1.3.3 Leistungsbild Geotechnik;
12) Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften, Anlage 1, Pkt. 1.4.7 Leistungsbild Bauvermessung;
13) für das Brandschutzkonzept;
14) für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Die ausführliche Beschreibung ist der Anlage „Beschreibung Planungsleistung Langtext“ zu entnehmen.