Beschreibung der Beschaffung
1. Grundstück: Gemarkung Raunheim, Flur 15, Flst. 598/1: ca. 48 600 m, davon ca. 38 000 m Freianlagen,
2. Fläche für den Neubau der Grundschule inkl. Außenanlagen: ca. 7 200 m, davon ca. 5 600 m Freianlagen,
3. Fläche für den Teilbereich Umplanung vorhandene Außenanlagen: ca. 6 500 m Freianlagen.
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau beabsichtigt, aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen und in Ermangelung von Möglichkeiten, die vorhandene Grundschule (Pestalozzischule, Raunheim) an ihrem Standort im zu erweitern, einen anderen vorhandenen Schulstandort in Raunheim um einen Neubau zu erweitern.
Der Grundschulneubau soll auf dem kreiseigenen Grundstück einer bestehenden Gesamtschule (Anne-Frank-Schule) in Raunheim errichtet werden. Durch die direkte Nachbarschaft auf dem Grundstück der bestehenden Gesamtschulen ergeben sich zukünftig räumlich Synergieeffekte, welche neben der gemeinsame Nutzung von Mensa und Sporthallen auch Freiflächenbereiche, Parkplatz- und Wegführung in enger Nutzung und Zugänglichkeit vorsehen.
Der Bezug in den Neubau ist im Schuljahr 2024/25 erforderlich. Ein Teil der zu erbringenden Planungsleistungist neben den LPH 1-8 für die Freianlagen des Neubaus der Grundschule und eines Teilbereiches der vorhandenen Freianlagen an der Gesamtschule, die Planung, Erarbeitung und Moderation zur Erstellung eines Masterplans über die gesamte Liegenschaftsfläche unter Berücksichtigung der verschiedenen Beteiligten aus den jeweiligen Schulen, des Schulträgers und des Schulamtes als Grundlage für eine spätere gesamtheitliche Nutzung als Schulzentrum. Dabei ist – zumindest in Teilbereichen – eine Bestandsdokumentation der örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen. Als Vorbereitung für den Beginn der Bauarbeiten des Grundschulneubaus muss ein vorhandenes Spielgerät versetzt werden. Der neue Standort des Spielgerätes ist im Rahmender Masterplanentwicklung festzulegen. Während der Baumaßnahme des Grundschulneubaus wird der Schulbetrieb der Grundschule teilweise in einer Container-Anlage, die auf dem Schulgelände aufgestellt werden soll, fortgeführt. Außerdem wird während der Bauphase die bestehende Gesamtschule im laufenden Betrieb sein. Die dadurch bedingte eingeschränkte Baufreiheit, Rettungswegsituation, sowie Parkplatz- und Eingangssituation ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Die zu erbringenden Leistung gliedert sich in Phasen. Zu vergeben sind die Grundleistungen aus dem Leistungsbild der Freianlagen nach HOAI 2013 §38 ff. der Leistungsphasen 1-8 sowie besondere Leistungen zur Freianlagenplanung in Bezug auf den zu entwickelnden Masterplan:
Die Leistungen werden in 3 Abschnitten und je 2 Stufen abgerufen:
1. Abschnitt: Erstellen eines Masterplans für das gesamte Schulgelände als besondere Leistung,
2. Abschnitt: Umsetzten eines ersten Bauabschnittes (Freianlagen für Neubau Grundschule),
1. Stufe: LPH 1-3 zzgl. besonderer Leistungen,
2. Stufe: LPH 4-9 zzgl. besonderer Leistungen,
3. Abschnitt: Umsetzten eines Teilbereichs (Freianlagen Bestand Gesamtschule),
1. Stufe: LPH 1-3 zzgl. besonderer Leistungen,
2. Stufe: LPH 4-9 zzgl. besonderer Leistungen.
Eine mögliche Weiterbeauftragung für die Abschnitte und jeweiligen Stufen 2 erfolgt spätestens 15 Monatenach Abschluss der vorliegenden Abschnitte und jeweiligen Stufen 1. Der Leistungsabruf je Stufe erfolgt,vorbehaltlich der Kreistagsbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projekts. Ein Rechtsanspruch auf eineGesamtbeauftragung und/oder Einzelbeauftragung von Phasen und Stufen besteht nicht (siehe Anlage).
Voraussichtliche Terminabfolge der Leistungserbringung:
— Planungsbeginn: Juni 2020,
— Fertigstellung LPH 3 Gebäude und Freianlagen: 1.3.2022,
— Einreichung Bauantrag/Fertigstellung LPH 4: 1.5.2022,
— Fertigstellung LPH 5: 1.7.2022,
— Baubeginn: 1.9.2022,
— bauende (inkl. sämtlicher Abnahmen und Freianlagen): 1.6.2024,
— Bezug Neubau (inkl. Umzug/Möblierung/IT): 1.8.2024.