Es gilt das Brandenburgische Vergabegesetz vom 29.9.2016 in der Fassung vom 30.4.2019.
1) Verfahrenskommunikation:
Die Verfahrenskommunikation – auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. – wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten;
2) Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (
http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) – ein Versand findet nicht statt;
3) Registrierung:
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig – auch nach Angebotsschluss – abgerufen bzw. überwacht werden;
4) Spam:
Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender
info@vergabemarktplatz.brandenburg.de im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden;
5) Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote:
Für die Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate verwendet werden.
Achtung: Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss;
6) Testlauf:
Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen. Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit der Auftragsberatungsstelle herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden;
7) Form:
Einfache elektronische Form reicht aus, eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
Ist bei einem elektronisch in Textform übermittelten Teilnahmeantrag oder Angebot der Bieter (Firma und Rechtsform) und der Name der handelnden vertretungsberechtigten natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht im Unterschriftenfeld angegeben, oder ein elektronisches Angebot, das signiert/gesiegelt werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/gesiegelt, wird das Angebot ausgeschlossen;
8) Änderungen/Ergänzungen:
Bitte beachten Sie, dass Änderungen /Ergänzungen an den Vergabeunterlagen unzulässig sind und zum zwingenden Verfahrensausschluss führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JDGBY