Die Große Kreisstadt Dachau beabsichtigt den Neubau einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung mit Raum für 4 Kinderkrippengruppen und 2 Kindergartengruppen und ggf. Kleinwohnungen für Bedienstete. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie im Oktober 2019 wurden verschiedene Varianten für den geplanten Neubau erarbeitet, von denen 2 als Grundlage dieser Ausschreibung dienen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte, Leistungsbild Tragwerksplanung”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Große Kreisstadt Dachau beabsichtigt den Neubau einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung mit Raum für 4 Kinderkrippengruppen und 2...”
Kurze Beschreibung
Die Große Kreisstadt Dachau beabsichtigt den Neubau einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung mit Raum für 4 Kinderkrippengruppen und 2 Kindergartengruppen und ggf. Kleinwohnungen für Bedienstete. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie im Oktober 2019 wurden verschiedene Varianten für den geplanten Neubau erarbeitet, von denen 2 als Grundlage dieser Ausschreibung dienen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 100 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dachau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 85221 Dachau
Pollnstraße 5
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf Grund der positiven Bevölkerungsentwicklung der Stadt Dachau ist der Bedarf an zusätzlichen Kindertageseinrichtungen ungebrochen. Daher soll in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf Grund der positiven Bevölkerungsentwicklung der Stadt Dachau ist der Bedarf an zusätzlichen Kindertageseinrichtungen ungebrochen. Daher soll in der Pollnstraße 5 eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung entstehen. Die Einrichtung soll Raum für 4 Kinderkrippengruppen (U3) und 2 Kindergartengruppen (Ü3) bieten. In einem zusätzlichen Geschoss über dem Kinderhaus sind ggf. kleine Wohnungen für Bedienstete unterzubringen. Auf 2 benachbarten Grundstücken an der Pollnstraße, Höhe Hackenängerstraße soll der Neubau ohne Überplanung des bestehenden Wohnhauses, das sich auf dem östlichen Grundstück befindet, entstehen. Die verkehrstechnische Erschließung samt Anbindung der Stellplätze soll über die Pollnstraße erfolgen und im Zuge der Planung eine durchgehende öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung über beide Grundstücksflächen vorgesehen werden. Im Oktober 2019 wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (siehe Vergabeunterlagen) verschiedene Varianten für den geplanten Neubau erarbeitet, auf deren Grundlage derzeit ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, um hierfür das notwendige Baurecht zu schaffen.
Es ist beabsichtigt, die Lph 1-6 gem. § 51HOAI 2013 für den Neubau des Kinderhauses zu vergeben, und zwar mit sämtlichen Grundleistungen und optional die besonderen Leistungen gem. Anlage 14.1 zur HOAI 2013 (siehe Vergabeunterlagen).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (siehe II.2.11)).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nr.1: Herangehensweise an das Projekt; Nr.2: Bauablauf und Terminsicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): Nr.1: 15; Nr.2: 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nr.3: Besondere und energetische Ideen/Innovative Ideen und Konzepte;
Qualitätskriterium (Gewichtung): Nr.3: 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nr.4: Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachbereichen
Qualitätskriterium (Gewichtung): Nr.4: 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nr.5: Budgetüberwachung/Kostensicherheit; Nr.6: Örtliche Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): Nr.5: 10; Nr.6: 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nr.7: Gesamteindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): Nr.7: 15
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 100 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Anzahl der Bewerber, die zur weiteren Teilnahme zugelassen und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird gem. § 51 Abs. 2 VgV auf 3 begrenzt.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2;
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4;
— Stufe 3: Leistungsphasen 5 und 6;
— Stufe 4:...”
Beschreibung der Optionen
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2;
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4;
— Stufe 3: Leistungsphasen 5 und 6;
— Stufe 4: Objektüberwachung (Besondere Leistung OPTIONAL).
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht, steht dem Auftraggeber frei und erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Optional: Besondere Leistungen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabegespräche finden voraussichtlich in der KW 30 statt. Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass der Projektleiter und der Bauleiter (ggf....”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabegespräche finden voraussichtlich in der KW 30 statt. Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass der Projektleiter und der Bauleiter (ggf. Stellvertreter) bei dem Vergabegespräch anwesend sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die Handelsregister-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen.
Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Bekanntmachung).
Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
Erklärung zur Einhaltung von § 128 GWB
Erklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. III.2.2)
Berufsstand: siehe III.2.1)
Im Übrigen: siehe III.1.2) bis III.2.3).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. durchschnittlicher spezifischer Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Gewichtungspunkte: 15),
1. Personalstärke für Planer und Bauleiter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. durchschnittlicher spezifischer Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Gewichtungspunkte: 15),
1. Personalstärke für Planer und Bauleiter (Ingenieure) (Gewichtungspunkte: 12,5).
“1. mindestens 100 000 EUR spezifischer Jahresumsatz,
3. mindestens 2 Ingenieure in Vollzeit bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen wird die...”
1. mindestens 100 000 EUR spezifischer Jahresumsatz,
3. mindestens 2 Ingenieure in Vollzeit bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen wird die Bewerbung sofort ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Liste A: Referenzen über vergleichbare Projekte der letzten 5 Jahre (ab Mai 2015), die folgende Kriterien erfüllen:
— Gebäude;
— Leistungsbild TWP für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Liste A: Referenzen über vergleichbare Projekte der letzten 5 Jahre (ab Mai 2015), die folgende Kriterien erfüllen:
— Gebäude;
— Leistungsbild TWP für Objektplanung Gebäude;
— mindestens Honorarzone III (Gewichtungspunkte: 25).
2. Kostensicherheit (Gewichtungspunkte: 12,5),
3. Terminsicherheit (Gewichtungspunkte: 15),
4. Berufserfahrung Projektleiter (Gewichtungspunkte 10),
5. Berufserfahrung Bauleiter (Gewichtungspunkte: 10).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1. vollständige Erbringung der Lph 2 bis 6 sowie die Besondere Leistung Ingenieurtechnische Kontrolle über die Summe der Projekte,
2. mindestens 1 positive...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. vollständige Erbringung der Lph 2 bis 6 sowie die Besondere Leistung Ingenieurtechnische Kontrolle über die Summe der Projekte,
2. mindestens 1 positive Referenz (Eigenerklärung ausreichend),
3. mindestens 1 positive Referenz (Eigenerklärung ausreichend) bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen wird die Bewerbung sofort ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Nachweis einer bestehenden/im Auftragsfall vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen. Bei ARGE muss die Versicherung für die ARGE als solche bestehen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-29
13:30 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-07-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
URL: www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Fax: +49 81317544982 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 96291.32 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 85221 Dachau
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nr.3: Besondere und energetische Ideen/Innovative Ideen und Konzepte
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5 und 6,
— Stufe 4:...”
Beschreibung der Optionen
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5 und 6,
— Stufe 4: Objektüberwachung (Besondere Leistung Optional).
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht, steht dem Auftraggeber frei und erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Optional: Besondere Leistungen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 104-251112
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: bracher bock ingenieure Partnerschaft beratender Ingenieure mbB
Postanschrift: Winzererstraße 47
Postort: München
Postleitzahl: 80797
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 96291.32 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 234-578231 (2020-11-26)