Beschreibung der Beschaffung
II.2.4.1) Vorbemerkung.
Im VgV-Verfahren Planungsleistungen FWGH Kusel erfolgt eine Unterteilung in 3 Lose.
Die nachfolgende Beschreibung bezieht sich auf das Los 2 Fachplanung Technische Ausrüstung (KG 410, 420, 430, 440, 450, 460 und 470).
II.2.4.2) Leistungsumfang.
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen u. Stufen:
— Pos. 2) Fachplanung Technische Ausrüstung.
— Pos. 2.1) Grundleistungen nach § 55 HOAI für Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen.
— Pos. 2.1.1) LP 1 bis 4.
— Pos. 2.1.2) Optional LP 5 bis 9.
Für: Sanitärtechnische Anlagen für Sanitärobjekte für männliche und weibliche Einsatzkräfte, Verteilnetze für Abwasser- und Wasseranlagen. Weiteres n. Bedarf und im Planungsprozess zu klären.
— Pos. 2.2) Grundleistungen nach § 55 HOAI für Wärmeversorgungsanlagen.
— Pos. 2.2.1) LP 1 bis 4.
— Pos. 2.2.2) Optional LP 5 bis 9.
Für: Gebäudeheizungsanlage, Wärmeverteilnetz im Gebäude. Weiteres n. Bedarf und im Planungsprozess zu klären.
— Pos. 2.3) Grundleistungen nach § 55 HOAI für Lufttechnische Anlagen.
— Pos. 2.3.1) Optional: LP 1 bis 4.
— Pos. 2.3.2) Optional LP 5 bis 9.
Für: Lüftung (Einzelabluftanlagen) für Sanitärobjekte, Klimatisierung (Funktion: Kühlung) für Büroräume, Schulungsräume, ggf. Haustechnik-Raum. Weiteres n. Bedarf und im Planungsprozess zu klären.
— Pos. 2.4) Grundleistungen nach § 55 HOAI für Starkstromanlagen.
— Pos. 2.4.1) LP 1 bis 4.
— Pos. 2.4.2) Optional LP 5 bis 9.
Für: Ladeerhaltung Fahrzeuge, Niederspannungsverteilungsanlagen Gebäude, Notstromversorgung Gebäude, Beleuchtungsanlagen Gebäude, Außenbeleuchtungsanlagen, elektr. betätigte Steuerung Tore Fahrzeughalle. Weiteres n. Bedarf und im Planungsprozess zu klären.
— Pos. 2.5) Grundleistungen nach § 55 HOAI für Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
— Pos. 2.5.1) LP 1 bis 4.
— Pos. 2.5.2) Optional LP 5 bis 9.
Für: Beschallung (Lautsprecheranlagen) für Durchsagen und Monitore für Anzeigen in Fahrzeughalle, Sende- und Empfangsanlagen für eine Funkeinsatzzentrale mit 2 Funkplätzen, Videoüberwachung Außenbereich, Haustechnik Netzwerk. Weiteres n. Bedarf und im Planungsprozess zu klären.
— Pos. 2.6) Grundleistungen nach § 55 HOAI für Förderanlagen, nach Bedarf.
— Pos. 2.6.1) Optional LP 1 bis 4.
— Pos. 2.6.2) Optional LP 5 bis 9.
Für: Optionale Aufzugsanlage Gebäude.
Pos. 2.7) Spezielle Feuerwehr-Technik.
In Anlehnung an Leistungsbild für nutzungsspezifische Anlagen nach § 55 HOAI.
— Pos. 2.7.1) LP 1 bis 4.
— Pos. 2.7.2) Optional LP 5 bis 9.
Für: Kompressor für Druckluft-Erhaltung inkl. Druckluft-Anschlüsse, Atemschutzwerkstatt, Atemschutzübungsanlage (optional), Stiefelwaschanlage, Füllanlage für Atemluftflaschen, Pflegeeinrichtungen (Waschmaschinen, Maskenwäsche, etc.) für die Pflege / Reinigung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), Ausrüstung Kleiderkammer, feuerwehrtypische Werkstatt- und Lagerausrüstung, Brandmeldeanlage (BMA). CO-Absaugung für Fahrzeuge in Fahrzeughalle. Weiteres n. Bedarf und im Planungsprozess zu klären.
— Pos. 2.8) Grundleistungen nach § 55 HOAI für Gebäudeautomation, nach Bedarf.
— Pos. 2.8.1) Optional LP 1 bis 4.
— Pos. 2.8.2) Optional LP 5 bis 9.
Für: Automatische Alarmschaltung im Gebäude bei Einsatzfall mit automat. Aktivierung von Gebäudebeleuchtung, elektr. Türen / Toren und Geräten (z.B. CO-Absaugung). Weiteres n. Bedarf und im Planungsprozess zu klären.
II.2.4.3) Ergänzung.
Stufenweise Vergabe. Stufe 1 = LP 1 bis 4. Weitere LP optional.
Weiteres zum Leistungsbild vgl. ergänzende Unterlagen unter Link in Ziff. I.3).
II.2.4.4) Termine, Laufzeiten, Abstimmungen.
II.2.4.4.1) Leistungsbeginn.
Unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Vertragsbeginn vsl. 1.1.2021.
II.2.4.4.2) Baubeginn.
Voraussichtlich 2. Quartal 2022.
II.2.4.4.3) Erläuterung Vertragslaufzeit.
Die Vertragslaufzeit endet mit dem Ablauf der Gewährleistung der Baumaßnahmen (bis zu 5 Jahren). Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z. B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit.
II.2.4.4.4) Gesamtlaufzeit.
Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Rahmenterminplan für die Umsetzung aufzustellen und mit dem AG abzustimmen.
II.2.4.4.5) Abstimmungen.
Einzelheiten bzgl. der Abwicklung sind nach Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen. Mögliche Beeinträchtigungen der Umwelt sind zu minimieren. Hierzu sind vom Planer ggf. Schutzanforderungen zu definieren, erforderliche Maßnahmen zu planen u. mit dem AG abzustimmen. Der Planer hat auch mit den sonst. Beteiligten erforderlichen Abstimmungen zu treffen (Anwohner etc.).