Der Zweckverband Breitband Marsch und Geest beabsichtigt, in den Gemeinden Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege und Seestermühe Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die HOAI § 43 und § 55 für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 15.11.2019) mit schnellen Internetanschlüssen zu vergeben. Das Ausbaugebiet unterteilt sich in ausgeschriebene weiße Flecken (Los 1) und Gewerbegebiete (Los 2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Referenznummer: 2020-09-ZVBMG
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Breitband Marsch und Geest beabsichtigt, in den Gemeinden Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege und Seestermühe Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die HOAI § 43 und § 55 für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 15.11.2019) mit schnellen Internetanschlüssen zu vergeben.
Das Ausbaugebiet unterteilt sich in ausgeschriebene weiße Flecken (Los 1) und Gewerbegebiete (Los 2).
Der Zweckverband Breitband Marsch und Geest beabsichtigt, in den Gemeinden Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege und Seestermühe Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die HOAI § 43 und § 55 für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 15.11.2019) mit schnellen Internetanschlüssen zu vergeben.
Das Ausbaugebiet unterteilt sich in ausgeschriebene weiße Flecken (Los 1) und Gewerbegebiete (Los 2).
Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern oder der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen gem. Abschnitt III) abzugeben.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitsgestelltes Formular) abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist das Formblatt „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDX4F
Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern oder der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen gem. Abschnitt III) abzugeben.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitsgestelltes Formular) abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist das Formblatt „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDX4F
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Breitband Marsch und Geest beabsichtigt, in den Gemeinden Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege und Seestermühe Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die HOAI § 43 und § 55 für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 15.11.2019) mit schnellen Internetanschlüssen zu vergeben.
Der Zweckverband Breitband Marsch und Geest beabsichtigt, in den Gemeinden Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege und Seestermühe Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die HOAI § 43 und § 55 für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 15.11.2019) mit schnellen Internetanschlüssen zu vergeben.
Das Ausbaugebiet unterteilt sich in ausgeschriebene weiße Flecken (Los 1) und Gewerbegebiete (Los 2).
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur im Gebiet des Zweckverbandes Breitband Marsch und Geest – weiße Flecken
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los-Nr.1 weiße Flecken: Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an den Leistungsphasen 4 bis 7 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Daneben sind die Vermessung und Dokumentation sowie das Hausanschlussmanagement optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen. Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber, Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie – vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
Los-Nr.1 weiße Flecken: Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an den Leistungsphasen 4 bis 7 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Daneben sind die Vermessung und Dokumentation sowie das Hausanschlussmanagement optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen. Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber, Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie – vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung,
— Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen,
— GIS Nebenbestimmungen, Version 3.2 vom 28.11.2019,
— einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 2.4.2019,
— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des BMVI und der atene KOM GmbH vom 1.08.2018,
— Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie – vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Ebenso die Vermessung und Dokumentation sowie das Hausanschlussmanagement.
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur im Gebiet des Zweckverbandes Breitband Marsch und Geest - Gewerbegebiete (gemäß Sonderaufruf)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los-Nr. 2 Gewerbegebiete (gemäß Sonderaufruf): Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an den Leistungsphasen 4 bis 7 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Daneben sind die Vermessung und Dokumentation sowie das Hausanschlussmanagement optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen. Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Gem. Ziff. 8.3 des Förderbescheides ist auf die Gewerbegebiete des Loses 2 der Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete: Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen – gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 nach Nr. 5.4 der Förderrichtlinie des Bundes anzuwenden. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber, Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein û Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie – vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
Los-Nr. 2 Gewerbegebiete (gemäß Sonderaufruf): Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an den Leistungsphasen 4 bis 7 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Daneben sind die Vermessung und Dokumentation sowie das Hausanschlussmanagement optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen. Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Gem. Ziff. 8.3 des Förderbescheides ist auf die Gewerbegebiete des Loses 2 der Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete: Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen – gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 nach Nr. 5.4 der Förderrichtlinie des Bundes anzuwenden. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber, Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein û Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie – vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2016 (NGA-Rahmenregelung),
— vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes vom 24.8.2020 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen,
— einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 2.4.2019,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinden Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege und Seestermühe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen
Wurden (bereitgestelltes Formular),
c) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (bereitgestelltes Formular).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB von den Pflichten zur Erstellung und Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Auftraggebers ein berechtigter Grund i.S. des § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Auftraggeber folgende Unterlagen als geeignet an: Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre, sowie
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB von den Pflichten zur Erstellung und Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Auftraggebers ein berechtigter Grund i.S. des § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Auftraggeber folgende Unterlagen als geeignet an: Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre, sowie
(i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern;
(ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.
b) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform oder Bankunternehmen), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist;
c) Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht, andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen. Hierzu hat der Bewerber das Formblatt Eigenerklärung zum Umsatz zu nutzen (bereitgestelltes Formular).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht, andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen. Hierzu hat der Bewerber das Formblatt Eigenerklärung zum Umsatz zu nutzen (bereitgestelltes Formular).
Los-Nr. 1 weiße Flecken: Mindestvoraussetzung für Los 1 ist ein kumulierter Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt 2.500.000,00 EUR (netto).
Los-Nr. 2 Gewerbegebiete (gemäß Sonderaufruf): Mindestvoraussetzung für Los 2 ist ein kumulierter Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt 100 000,00 EUR (netto).
d) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen
Müssen mindestens betragen:
(i) Personenschäden 1 000 000 EUR,
(ii) Sach-/Vermögensschäden 500 000 EUR,
(iii) sonstige Schäden 500 000 EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen betragen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten (bereitgestelltes Formular) von bereits durchgeführten FTTB Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung und Bauüberwachung mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung. Sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens. Es sind pro Los (Los 1 und 2) maximal 4 Referenzen zu benennen.
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten (bereitgestelltes Formular) von bereits durchgeführten FTTB Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung und Bauüberwachung mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung. Sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens. Es sind pro Los (Los 1 und 2) maximal 4 Referenzen zu benennen.
Los-Nr. 1 weiße Flecken: Mindestvoraussetzung für Los 1 sind 2 mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Merkmale aufweisen:
(1) Gegenstand der Planung und Bauüberwachung war ein FTTB Netz,
(2) Gegenstand der Referenz waren Planungsleistungen (in Anlehnung an § 43 und § 55 HOAI) zur Erstellung von NGA-Netzen. Es wurden mindestens die Leistungsphasen 4 bis 8 (in Anlehnung) HOAI erbracht und in Teilen (Cluster oder Bauabschnitte)fertiggestellt und in Betrieb genommen,
(2) Gegenstand der Referenz waren Planungsleistungen (in Anlehnung an § 43 und § 55 HOAI) zur Erstellung von NGA-Netzen. Es wurden mindestens die Leistungsphasen 4 bis 8 (in Anlehnung) HOAI erbracht und in Teilen (Cluster oder Bauabschnitte)fertiggestellt und in Betrieb genommen,
(3) die Baukosten (Kanal-/Tiefbau-/Infrastruktur passiv) für das geplante Netz beliefen sich auf mindestens 10 000 000,00 EUR (netto),
(4) im Rahmen des Netzausbaues wurden mindestens 1 000 Gebäudeanschlüsse realisiert,
(5) das Honorar betrug mindestens 1 000 000,00 EUR (netto).
Die Leistungsphase 8 nach (2) kann auch mit 2 selbstständigen Referenzen nachgewiesen werden (d. h. unabhängig von LPH 4-7), sofern die oben genannten Merkmale (1), (3), (4) zur Vergleichbarkeit einschlägig sind.
Los-Nr. 2 Gewerbegebiete (gemäß Sonderaufruf): Mindestvoraussetzung für Los 2 sind 2 mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Merkmale aufweisen:
(3) die Baukosten (Kanal-/Tiefbau-/Infrastruktur passiv) für das geplante Netz beliefen sich auf mindestens 500 000,00 EUR (netto),
(4) im Rahmen des Netzausbaues wurden mindestens 100 Gebäudeanschlüsse realisiert,
(5) das Honorar betrug mindestens 100 000,00 EUR (netto).
b) Vorlage einer Beschreibung der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie Vorlage eines Organigramms des Betriebes mit Bezeichnung des Projektteams (inkl. Bezeichnung der fachlichen Qualifikation);
c) Darlegung der fachlichen Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handelnden Personen.
Mindestvoraussetzungen; 1 verantwortlicher Mitarbeiter mit der Qualifikation eines Ingenieurs (oder entsprechend);
d) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung des Qualitäts- und Projektmanagements.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern oder der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen gem. Abschnitt III) abzugeben.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitsgestelltes Formular) abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist das Formblatt „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular) einzureichen.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitsgestelltes Formular) abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist das Formblatt „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDX4F
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
Dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 224-550879 (2020-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 826655.45 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern oder der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen gem. Abschnitt III) abzugeben.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitsgestelltes Formular) abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist das Formblatt „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRHNP
Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern oder der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen gem. Abschnitt III) abzugeben.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitsgestelltes Formular) abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist das Formblatt „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRHNP
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los-Nr. 1 weiße Flecken: Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an den Leistungsphasen 4 bis 7 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Daneben sind die Vermessung und Dokumentation sowie das Hausanschlussmanagement optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen. Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber, Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie – vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
Los-Nr. 1 weiße Flecken: Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an den Leistungsphasen 4 bis 7 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Daneben sind die Vermessung und Dokumentation sowie das Hausanschlussmanagement optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen. Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber, Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie – vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des BMVI und der atene KOM GmbH vom 1.8.2018,
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur im Gebiet des Zweckverbandes Breitband Marsch und Geest – Gewerbegebiete (gemäß Sonderaufruf)
Kurze Beschreibung:
Los-Nr. 2 Gewerbegebiete (gemäß Sonderaufruf): Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an den Leistungsphasen 4 bis 7 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Daneben sind die Vermessung und Dokumentation sowie das Hausanschlussmanagement optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen. Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Gem. Ziff. 8.3 des Förderbescheides ist auf die Gewerbegebiete des Loses 2 der Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete: Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen – gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 nach Nr. 5.4 der Förderrichtlinie des Bundes anzuwenden. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber, Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie – vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
Los-Nr. 2 Gewerbegebiete (gemäß Sonderaufruf): Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an den Leistungsphasen 4 bis 7 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Daneben sind die Vermessung und Dokumentation sowie das Hausanschlussmanagement optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen. Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Gem. Ziff. 8.3 des Förderbescheides ist auf die Gewerbegebiete des Loses 2 der Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete: Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen – gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 nach Nr. 5.4 der Förderrichtlinie des Bundes anzuwenden. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber, Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie – vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2016 (NGA-Rahmenregelung)