Planungsleistungen für Freianlagen (2 öffentliche Plätze auf Helgoland) beginnend mit der Genehmigungsplanung (LPh 4)

Gemeinde Helgoland

Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, 2 Platzflächen im Gemeindegebiet konzeptionell neu gestalten zu lassen. Die 2 kleineren, parkähnlichen Grünflächen befinden sich jeweils innerörtlich („J.-A. Siemensplatz" im Unterland und „Hingstgars" im Oberland). Beide Plätze sind aktuell wenig attraktiv, da sie teilweise nur aus einer Rasenfläche bestehen bzw. zum Teil komplett zugewachsen sind. Ebenfalls existieren kaum Sicht- und Wegebeziehungen, welche Aufmerksamkeit erzeugen könnten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Referenznummer: HE-01-2020
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, 2 Platzflächen im Gemeindegebiet konzeptionell neu gestalten zu lassen. Die 2 kleineren, parkähnlichen Grünflächen befinden sich jeweils innerörtlich („J.-A. Siemensplatz" im Unterland und „Hingstgars" im Oberland). Beide Plätze sind aktuell wenig attraktiv, da sie teilweise nur aus einer Rasenfläche bestehen bzw. zum Teil komplett zugewachsen sind. Ebenfalls existieren kaum Sicht- und Wegebeziehungen, welche Aufmerksamkeit erzeugen könnten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Architekturentwurf 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pinneberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Helgoland
Postanschrift: Lung Wai 28
Postleitzahl: 27498
Postort: Helgoland
Kontakt
Internetadresse: http://www.helgoland.de 🌏
E-Mail: kwagner-cardenal@goerg.de 📧
Telefon: +49 40500360480 📞
Fax: +49 40500360444 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD9JK/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD9JK 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 071-168978
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Gemeinde Helgoland erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 30.4.2020 über die Vergabeplattform an die Gemeinde Helgoland adressiert werden. 3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Gemeinde Helgoland kann Ausnahmen zulassen.Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden. 6. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Gemeinde Helgoland ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGD9JK
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Planungsleistungen ist es, 2 einladende Verweilorte sowohl für die Helgoländer Einwohner als auch für die Gäste der Insel zu schaffen und zugleich zu einer Auflockerung der umgebenden dichten Wohnbebauung beizutragen.
Für die Umgestaltung der Platzflächen wurden bereits die Erstellung eines ersten Konzeptes beauftragt. Diese bereits erbrachte Planungsleistungen schließt mit Fertigstellung der Leistungsphase 3 gemäß HOAI ab.
Die Leistungsphasen 4 bis 9 des Leistungsbildes Freianlagen sollen gemäß HOAI erfolgen. Die entsprechenden Grundleistungen (Anlage 11 zur HOAI) sind vollständig zu erbringen. Zusätzlich werden Besondere Leistungen abgefragt.
Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
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Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Stufe 1 (Leistungsphasen 4-7). Mit Abschluss dieser Stufe werden die politischen Gremien der Gemeinde über die Fortführung entscheiden. Die dann ggfs. abzurufende Stufe 2 beinhaltet die Leistungsphasen 8 und 9. Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Helgoland Lung Wai 28
27498 Helgoland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
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Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
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PL3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 000 000 EUR je Versicherungsjahr für Personenschäden sowie für sonstige Schäden/Sachschäden in Höhe von 1 000 000 EUR je Versicherungsjahr. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sofern Bieter über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Angebot verbindlich zu erklären, dass der Bieter im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen wird. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
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Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gemeinde Helgoland für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Planung von öffentlichen Platzflächen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
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Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gemeinde Helgoland für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/Referenzprojekten in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 1.4.2015). Maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Referenzen betreffend die Planung von öffentlichen Platzflächen. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 3 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekt/-in (EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz), bauvorlageberechtigt nach LBauO. Der Nachweis der Eintragung ist vorzuhalten. Juristische Personen müssen einen qualifizierten Bevollmächtigten benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Die Bieter bzw. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben eine Eigenerklärung zur Zahlung eines Vergabemindestlohnes gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) abzugeben. Das beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden,
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kersten Wagner-Cardenal
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD9JK/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Alter Wall 20-22
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: http://www.goerg.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Gemeinde Helgoland erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
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2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 30.4.2020 über die Vergabeplattform an die Gemeinde Helgoland adressiert werden.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
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4. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Gemeinde Helgoland kann Ausnahmen zulassen.Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
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6. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Gemeinde Helgoland ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
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8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGD9JK

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 071-168978 (2020-04-07)