Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Angaben gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) ersichtlich ist;
(2) Angabe über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
(3) Erklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1-3 VgV;
(4) Angaben gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter sowie stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung; zudem sind folgende Angaben erforderlich, nämlich:
(a) die jeweils branchenspezifische Berufserfahrung in Jahren im Zusammenhang mit den zu vergebenden oder vergleichbaren Leistungen (Objektplanung);
(b) jeweils 3 Referenzen für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über Leistungen, die mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird gewertet, wenn Leistungen erbracht worden sind, bei denen mindestens die Leistungsphase 3 bis einschließlich Leistungsphase 8 gem. § 43 Abs. 1 HOAI zusammenhängend erbracht worden sind und diese Leistungen in den letzten 5 Jahren (seit 2015) abgeschlossen wurden.
Eine Maßnahme wird als Referenz besonders gewertet, wenn in dem vorgenannten Zeitrahmen mit den Leistungen der Leistungsphase 1 begonnen und die Leistungsphase 8 abgeschlossen wurde.
Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimaler weise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gem. § 41 Nr. 1 und 2 HOAI, mind. Leistungsphase 1 bis einschl. 8, in den Jahren 2015 bis 2019 begonnen und abgeschlossen,
— im innerstädtischen/-gemeindlichen Bereich,
— bei laufendem Verkehrsbetrieb,
— mit Gesamtbaukosten von mind. 1,5 Mio. EUR brutto,
— unter Verwendung staatlicher Zuwendungen (Bund oder Land).
(5) 3 Referenzen für das Büro/die Bietergemeinschaft nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über Leistungen, die mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird gewertet, wenn Leistungen erbracht worden sind, bei denen mindestens die Leistungsphase 3 bis einschließlich Leistungsphase 8 gem. § 43 Abs. 1 HOAI zusammenhängend erbracht worden sind und diese Leistungen in den letzten 5 Jahren (seit 2015) abgeschlossen wurden (Mindestkriterium).
Eine Maßnahme wird als Referenz besonders gewertet, wenn in dem vorgenannten Zeitrahmen mit den Leistungen der Leistungsphase 1 begonnen und die Leistungsphase 8 abgeschlossen wurde. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und/oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimaler weise entsprechen. Die Referenzen werden anhand der gleichen Kriterien bewertet, die bei den persönlichen Referenzen von Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter zugrunde gelegt werden.