Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke und Anlagen der Wasserver- und Abwasserentsorgung (§ 41 Nr. 1, 2 HOAI) einschl. Grundstücksanschlüsse, HOAI-Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 (§ 43 Abs. 1 HOAI)
Im Zuge der Ortskernentwicklung beabsichtigt die Gemeinde Waltenhofen die Objektplanung der Ingenieurbauwerke und Anlagen für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (§ 41 Nr. 1 und Nr. 2 HOAI), Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 43 Abs. 1 HOAI, einschl. Grundstücksanschlüsse zu vergeben. Nach vorläufiger Kostenschätzung betragen die Baukosten für die vollständige Neuherstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen (Trinkwasserleitungen, Niederschlags- und Mischwasserkanäle) im neuen Ortskernbereich ca. 2,0 Mio. EUR brutto. Für die Gesamtmaßnahme „Ortskernentwicklung“ erhält die Gemeinde Waltenhofen staatliche Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 81624-2019
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Ortskernentwicklung beabsichtigt die Gemeinde Waltenhofen die Objektplanung der Ingenieurbauwerke und Anlagen für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (§ 41 Nr. 1 und Nr. 2 HOAI), Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 43 Abs. 1 HOAI, einschl. Grundstücksanschlüsse zu vergeben.
Nach vorläufiger Kostenschätzung betragen die Baukosten für die vollständige Neuherstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen (Trinkwasserleitungen, Niederschlags- und Mischwasserkanäle) im neuen Ortskernbereich ca. 2,0 Mio. EUR brutto. Für die Gesamtmaßnahme „Ortskernentwicklung“ erhält die Gemeinde Waltenhofen staatliche Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung.
Im Zuge der Ortskernentwicklung beabsichtigt die Gemeinde Waltenhofen die Objektplanung der Ingenieurbauwerke und Anlagen für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (§ 41 Nr. 1 und Nr. 2 HOAI), Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 43 Abs. 1 HOAI, einschl. Grundstücksanschlüsse zu vergeben.
Nach vorläufiger Kostenschätzung betragen die Baukosten für die vollständige Neuherstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen (Trinkwasserleitungen, Niederschlags- und Mischwasserkanäle) im neuen Ortskernbereich ca. 2,0 Mio. EUR brutto. Für die Gesamtmaßnahme „Ortskernentwicklung“ erhält die Gemeinde Waltenhofen staatliche Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberallgäu
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-20 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 013-026234
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) sowie der Abgabe eines Angebotes und einer schriftlichen Ausarbeitung zu Zuschlagskriterien mit anschließenden Bietergesprächen (2. Stufe).
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – den Teilnahmewettbewerb (oder auch „die Bewerbung“) – gilt Folgendes:
Für den Teilnahmeantrag soll der dafür vorgesehene Bewerbungsbogen verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist ausschließlich unter dem o.g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen beizufügen, hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten. Eingegangene Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens – die Abgabe eines Angebotes und einer schriftlichen Ausarbeitung zu Zuschlagskriterien mit anschließenden Bietergesprächen – gilt Folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link die für die Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen sowie die insbesondere auch für diese Stufe maßgeblichen Verfahrensbedingungen unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Es ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Abgabe des Angebotes per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Für die Angebotsabgabe sowie die Teilnahme an Bietergesprächen wird keine Vergütung gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass über Regelungen des Ingenieurvertrages samt Anlagen im Bietergespräch nur dann verhandelt werden kann, wenn der Bieter konkrete Fragen oder Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im Vorfeld unter o. g. Link spätestens bis zum Termin für die Angebotsabgabe einreicht. Nicht fristgerecht übermittelte Fragen oder Änderungsvorschläge werden im Bietergespräch nicht berücksichtigt. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb).
Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
(1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) sowie der Abgabe eines Angebotes und einer schriftlichen Ausarbeitung zu Zuschlagskriterien mit anschließenden Bietergesprächen (2. Stufe).
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – den Teilnahmewettbewerb (oder auch „die Bewerbung“) – gilt Folgendes:
Für den Teilnahmeantrag soll der dafür vorgesehene Bewerbungsbogen verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist ausschließlich unter dem o.g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen beizufügen, hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten. Eingegangene Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens – die Abgabe eines Angebotes und einer schriftlichen Ausarbeitung zu Zuschlagskriterien mit anschließenden Bietergesprächen – gilt Folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link die für die Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen sowie die insbesondere auch für diese Stufe maßgeblichen Verfahrensbedingungen unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Es ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Abgabe des Angebotes per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Für die Angebotsabgabe sowie die Teilnahme an Bietergesprächen wird keine Vergütung gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass über Regelungen des Ingenieurvertrages samt Anlagen im Bietergespräch nur dann verhandelt werden kann, wenn der Bieter konkrete Fragen oder Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im Vorfeld unter o. g. Link spätestens bis zum Termin für die Angebotsabgabe einreicht. Nicht fristgerecht übermittelte Fragen oder Änderungsvorschläge werden im Bietergespräch nicht berücksichtigt. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb).
Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
(1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Ortskernentwicklung beabsichtigt die Gemeinde Waltenhofen die Objektplanung der Ingenieurbauwerke und Anlagen für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (§ 41 Nr. 1 und Nr. 2 HOAI), Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 43 Abs. 1 HOAI, einschl. Grundstücksanschlüsse zu vergeben.
Im Zuge der Ortskernentwicklung beabsichtigt die Gemeinde Waltenhofen die Objektplanung der Ingenieurbauwerke und Anlagen für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (§ 41 Nr. 1 und Nr. 2 HOAI), Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 43 Abs. 1 HOAI, einschl. Grundstücksanschlüsse zu vergeben.
Nach vorläufiger Kostenschätzung betragen die Baukosten für die vollständige Neuherstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen (Trinkwasserleitungen, Niederschlags- und Mischwasserkanäle) im neuen Ortskernbereich ca. 2,0 Mio. EUR brutto. Für die Gesamtmaßnahme „Ortskernentwicklung“ erhält die Gemeinde Waltenhofen staatliche Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung.
Nach vorläufiger Kostenschätzung betragen die Baukosten für die vollständige Neuherstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen (Trinkwasserleitungen, Niederschlags- und Mischwasserkanäle) im neuen Ortskernbereich ca. 2,0 Mio. EUR brutto. Für die Gesamtmaßnahme „Ortskernentwicklung“ erhält die Gemeinde Waltenhofen staatliche Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung.
Die Gemeinde Waltenhofen hat für den Neuordnungsbereich „Ortsmitte" im Jahr 2014 einen nicht offenen, städtebaulichen Realisierungswettbewerb mit insgesamt 18 zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten durchgeführt. Ziel war es, eine neue erlebbare Ortsmitte mit den notwendigen Ortskernfunktionen gepaart mit einer hohen Aufenthaltsqualität zu schaffen. Auf Grundlage des Wettbewerbssiegers wurde ein entsprechender Bebauungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan ist am 18.10.2019 in Kraft getreten.
Die Gemeinde Waltenhofen hat für den Neuordnungsbereich „Ortsmitte" im Jahr 2014 einen nicht offenen, städtebaulichen Realisierungswettbewerb mit insgesamt 18 zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten durchgeführt. Ziel war es, eine neue erlebbare Ortsmitte mit den notwendigen Ortskernfunktionen gepaart mit einer hohen Aufenthaltsqualität zu schaffen. Auf Grundlage des Wettbewerbssiegers wurde ein entsprechender Bebauungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan ist am 18.10.2019 in Kraft getreten.
Die Erschließungslast liegt bei der Gemeinde Waltenhofen. Die Planung und Umsetzung der notwendigen Erschließungs-, Neubau- und Umbaumaßnahmen sollen nun im Wege von öffentlichen Ausschreibungen vergeben werden. Nach vorläufiger Kostenschätzung betragen die Baukosten für die vollständige Neuherstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen (Trinkwasserleitungen, Niederschlags- und Mischwasserkanäle) im neuen Ortskernbereich ca. 2,0 Mio. EUR brutto. Für die Gesamtmaßnahme „Ortskernentwicklung“ erhält die Gemeinde Waltenhofen staatliche Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung.
Die Erschließungslast liegt bei der Gemeinde Waltenhofen. Die Planung und Umsetzung der notwendigen Erschließungs-, Neubau- und Umbaumaßnahmen sollen nun im Wege von öffentlichen Ausschreibungen vergeben werden. Nach vorläufiger Kostenschätzung betragen die Baukosten für die vollständige Neuherstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen (Trinkwasserleitungen, Niederschlags- und Mischwasserkanäle) im neuen Ortskernbereich ca. 2,0 Mio. EUR brutto. Für die Gesamtmaßnahme „Ortskernentwicklung“ erhält die Gemeinde Waltenhofen staatliche Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung.
Im Zuge der Ortskernentwicklung beabsichtigt die Gemeinde Waltenhofen nunmehr die Objektplanung der Ingenieurbauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (§ 41 Nr. 1 und Nr. 2 HOAI), Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 43 Abs. 1 HOAI, einschl. Grundstücksanschlüsse zu vergeben.
Im Zuge der Ortskernentwicklung beabsichtigt die Gemeinde Waltenhofen nunmehr die Objektplanung der Ingenieurbauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (§ 41 Nr. 1 und Nr. 2 HOAI), Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 43 Abs. 1 HOAI, einschl. Grundstücksanschlüsse zu vergeben.
Der Grundstücksanschluss für die Wasserversorgung sind die Wasserleitungen von der Abzweigstelle der Versorgungsleitung bis zur Übergabestelle (hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück/Gebäude) gemäß § 3 der Wasserabgabesatzung vom 20.07.2015 der Gemeinde Waltenhofen.
Der Grundstücksanschluss für die Wasserversorgung sind die Wasserleitungen von der Abzweigstelle der Versorgungsleitung bis zur Übergabestelle (hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück/Gebäude) gemäß § 3 der Wasserabgabesatzung vom 20.07.2015 der Gemeinde Waltenhofen.
Der Grundstücksanschluss für die Abwasserentsorgung sind die Leitungen vom Kanal bis zum Hausanschlusskontrollschacht gemäß § 3 der Entwässerungssatzung vom 20.7.2015 der Gemeinde Waltenhofen.
Der Auftrag umfasst die Grundleistungen der Fachplanung für Ingenieurbauwerke und Anlagen der Wasser- und Abwasserentsorgung (§ 41 Nr.1 und 2 HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 43 Abs. 1 HOAI, in Anlehnung an Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI.
Neben den Grundleistungen aus Anlage 12 HOAI sind insbesondere folgende Besonderen Leistungen angebotsgegenständlich:
— Bestands- und Zustandserfassung der vorhandenen Ingenieurbauwerke für Abwasserentsorgung sowie Zustandsbewertung gemäß Leistungsbild (Leistungsphase 1),
— Objektübergreifende, integrierte Planung des Bauablaufs insbesondere unter der Berücksichtigung der Planung der Verkehrs- und Freianlagen sowie der daraus resultierenden geänderten Straßenführung und bauabschnittsweisen Projektdurchführung (Leistungsphase 5),
— Objektübergreifende, integrierte Planung des Bauablaufs insbesondere unter der Berücksichtigung der Planung der Verkehrs- und Freianlagen sowie der daraus resultierenden geänderten Straßenführung und bauabschnittsweisen Projektdurchführung (Leistungsphase 5),
— Erstellen von Bestandsplänen, einschließlich Ausweisung der Grundstücksanschlüsse (Leistungsphase 8),
— Mitwirken bei Erstellung des Verwendungsnachweises (Leistungsphase 8),
— Erstellung einer differenzierten Kostenfeststellung im Hinblick auf eine separate Darstellung und Ausweisung der Kosten für die Sanierung/Neuerrichtung des nicht im öffentlichen Straßengrund befindlichen Teils der Grundstücksanschlüsse (Leistungsphase 8),
— Erstellung einer differenzierten Kostenfeststellung im Hinblick auf eine separate Darstellung und Ausweisung der Kosten für die Sanierung/Neuerrichtung des nicht im öffentlichen Straßengrund befindlichen Teils der Grundstücksanschlüsse (Leistungsphase 8),
— Überwachung der Beseitigung der Mängel innerhalb der Verjährungsfrist (Leistungsphase 9).
Da der Zustand der Niederschlags- und Mischwasserkanäle im verfahrensgegenständlichen Ortskernbereich der Gemeinde derzeit nicht bekannt ist, ist eine wesentliche, zu erbringende Besondere Leistung vor der Durchführung der Grundleistungen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) die Bestands- und Zustandserfassung sowie Bewertung der vorhandenen Leitungen (Bedarfsplanung). Auf Grundlage der Zustandsermittlung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber die Entscheidung getroffen werden, welche Leitungen und Anlagen vollständig erneuert bzw. ersetzt und welche Leitungen und Anlagen lediglich saniert werden sollen.
Da der Zustand der Niederschlags- und Mischwasserkanäle im verfahrensgegenständlichen Ortskernbereich der Gemeinde derzeit nicht bekannt ist, ist eine wesentliche, zu erbringende Besondere Leistung vor der Durchführung der Grundleistungen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) die Bestands- und Zustandserfassung sowie Bewertung der vorhandenen Leitungen (Bedarfsplanung). Auf Grundlage der Zustandsermittlung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber die Entscheidung getroffen werden, welche Leitungen und Anlagen vollständig erneuert bzw. ersetzt und welche Leitungen und Anlagen lediglich saniert werden sollen.
Beschreibung der Optionen:
Es ist folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen:
1) Stufe: Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 43 Abs. 1 HOAI) einschließlich der folgenden Besonderen Leistung: Bestands- und Zustandserfassung der vorhandenen Ingenieurbauwerke für Abwasserentsorgung sowie Zustandsbewertung gemäß Leistungsbild (Leistungsphase 1);
1) Stufe: Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 43 Abs. 1 HOAI) einschließlich der folgenden Besonderen Leistung: Bestands- und Zustandserfassung der vorhandenen Ingenieurbauwerke für Abwasserentsorgung sowie Zustandsbewertung gemäß Leistungsbild (Leistungsphase 1);
2) Stufe: Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4 gem. § 43 Abs. 1 HOAI);
3) Stufe: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 5 bis einschl. 7 gem. § 43 Abs. 1 HOAI) einschließlich der folgenden Besonderen Leistung: Objektübergreifende, integrierte Planung des Bauablaufs insbesondere unter der Berücksichtigung der Planung der Verkehrs- und Freianlagen sowie der daraus resultierenden geänderten Straßenführung und bauabschnittsweisen Projektdurchführung (Leistungsphase 5);
3) Stufe: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 5 bis einschl. 7 gem. § 43 Abs. 1 HOAI) einschließlich der folgenden Besonderen Leistung: Objektübergreifende, integrierte Planung des Bauablaufs insbesondere unter der Berücksichtigung der Planung der Verkehrs- und Freianlagen sowie der daraus resultierenden geänderten Straßenführung und bauabschnittsweisen Projektdurchführung (Leistungsphase 5);
4) Stufe: Bauoberleitung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 43 Abs. 1 HOAI) einschließlich folgender Besonderer Leistungen:
— Erstellen von Bestandsplänen, einschließlich Ausweisung der Grundstücksanschlüsse (Leistungsphase 8),
— Mitwirken bei Erstellung des Verwendungsnachweises (Leistungsphase 8),
— Erstellung einer separaten Übersicht der Kosten für die Sanierung/Neuerrichtung des nicht im öffentlichen Straßengrund befindlichen Teils der Grundstücksanschlüsse (Leistungsphase 8) zur Weiterverrechnung an die Grundstückseigentümer gem. Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS und BGS-WAS),
— Erstellung einer separaten Übersicht der Kosten für die Sanierung/Neuerrichtung des nicht im öffentlichen Straßengrund befindlichen Teils der Grundstücksanschlüsse (Leistungsphase 8) zur Weiterverrechnung an die Grundstückseigentümer gem. Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS und BGS-WAS),
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Leistungsphase 9).
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der ersten Stufe. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Waltenhofen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Erklärung, dass die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen gemäß § 73 Abs. 3 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden;
(2) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(3) Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis über eine sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung oder gleichwertig (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung über den Umsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. § 41 Nr. 1 und 2 HOAI) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV in den Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019;
(2) Nachweis über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden (nicht älter als 10 Monate) mit den Deckungssummen je Schadensfall:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Nachweis über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden (nicht älter als 10 Monate) mit den Deckungssummen je Schadensfall:
— Personenschäden: 2 000 000 EUR,
— Sach- und Vermögensschäden: 2 000 000 EUR.
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssummen nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Falle einer Beauftragung die Deckungssummen auf die vorgegebenen Beträge erhöht werden können, sowie eine Verpflichtungserklärung des Bieters, dass im Falle der Beauftragung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssummen nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Falle einer Beauftragung die Deckungssummen auf die vorgegebenen Beträge erhöht werden können, sowie eine Verpflichtungserklärung des Bieters, dass im Falle der Beauftragung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, beizufügen.
Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist, z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) ersichtlich ist;
(2) Angabe über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
(3) Erklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1-3 VgV;
(4) Angaben gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter sowie stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung; zudem sind folgende Angaben erforderlich, nämlich:
(4) Angaben gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter sowie stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung; zudem sind folgende Angaben erforderlich, nämlich:
(a) die jeweils branchenspezifische Berufserfahrung in Jahren im Zusammenhang mit den zu vergebenden oder vergleichbaren Leistungen (Objektplanung);
(b) jeweils 3 Referenzen für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über Leistungen, die mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird gewertet, wenn Leistungen erbracht worden sind, bei denen mindestens die Leistungsphase 3 bis einschließlich Leistungsphase 8 gem. § 43 Abs. 1 HOAI zusammenhängend erbracht worden sind und diese Leistungen in den letzten 5 Jahren (seit 2015) abgeschlossen wurden.
(b) jeweils 3 Referenzen für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über Leistungen, die mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird gewertet, wenn Leistungen erbracht worden sind, bei denen mindestens die Leistungsphase 3 bis einschließlich Leistungsphase 8 gem. § 43 Abs. 1 HOAI zusammenhängend erbracht worden sind und diese Leistungen in den letzten 5 Jahren (seit 2015) abgeschlossen wurden.
Eine Maßnahme wird als Referenz besonders gewertet, wenn in dem vorgenannten Zeitrahmen mit den Leistungen der Leistungsphase 1 begonnen und die Leistungsphase 8 abgeschlossen wurde.
Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimaler weise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimaler weise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gem. § 41 Nr. 1 und 2 HOAI, mind. Leistungsphase 1 bis einschl. 8, in den Jahren 2015 bis 2019 begonnen und abgeschlossen,
— im innerstädtischen/-gemeindlichen Bereich,
— bei laufendem Verkehrsbetrieb,
— mit Gesamtbaukosten von mind. 1,5 Mio. EUR brutto,
— unter Verwendung staatlicher Zuwendungen (Bund oder Land).
(5) 3 Referenzen für das Büro/die Bietergemeinschaft nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über Leistungen, die mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird gewertet, wenn Leistungen erbracht worden sind, bei denen mindestens die Leistungsphase 3 bis einschließlich Leistungsphase 8 gem. § 43 Abs. 1 HOAI zusammenhängend erbracht worden sind und diese Leistungen in den letzten 5 Jahren (seit 2015) abgeschlossen wurden (Mindestkriterium).
(5) 3 Referenzen für das Büro/die Bietergemeinschaft nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über Leistungen, die mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird gewertet, wenn Leistungen erbracht worden sind, bei denen mindestens die Leistungsphase 3 bis einschließlich Leistungsphase 8 gem. § 43 Abs. 1 HOAI zusammenhängend erbracht worden sind und diese Leistungen in den letzten 5 Jahren (seit 2015) abgeschlossen wurden (Mindestkriterium).
Eine Maßnahme wird als Referenz besonders gewertet, wenn in dem vorgenannten Zeitrahmen mit den Leistungen der Leistungsphase 1 begonnen und die Leistungsphase 8 abgeschlossen wurde. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und/oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimaler weise entsprechen. Die Referenzen werden anhand der gleichen Kriterien bewertet, die bei den persönlichen Referenzen von Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter zugrunde gelegt werden.
Eine Maßnahme wird als Referenz besonders gewertet, wenn in dem vorgenannten Zeitrahmen mit den Leistungen der Leistungsphase 1 begonnen und die Leistungsphase 8 abgeschlossen wurde. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und/oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimaler weise entsprechen. Die Referenzen werden anhand der gleichen Kriterien bewertet, die bei den persönlichen Referenzen von Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter zugrunde gelegt werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular steht insoweit nicht der Volltext zur Verfügung. Dieser ist unter dem angegebenen Link mit dem Dokument „Verfahrensbedingungen“ unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe sowie Einreichung einer schriftlichen Ausarbeitung zu bestimmten Zuschlagkriterien und zur Teilnahme an Bietergesprächen aufgefordert werden, erfolgt ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge nach den folgenden Kriterien, wobei sich die Wertung und Gewichtung im Einzelnen auch aus den „Verfahrensbedingungen“ ergibt:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular steht insoweit nicht der Volltext zur Verfügung. Dieser ist unter dem angegebenen Link mit dem Dokument „Verfahrensbedingungen“ unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe sowie Einreichung einer schriftlichen Ausarbeitung zu bestimmten Zuschlagkriterien und zur Teilnahme an Bietergesprächen aufgefordert werden, erfolgt ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge nach den folgenden Kriterien, wobei sich die Wertung und Gewichtung im Einzelnen auch aus den „Verfahrensbedingungen“ ergibt:
(1) Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. § 41 Nr. 1 und 2 HOAI) in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) (10 %);
(2) Anzahl der durchschnittlich in den letzten 3 Jahren (2017, 2018 und 2019) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. § 41 Nr. 1 und 2 HOAI) beschäftigten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte (10 %);
(3) Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters (15 %) und des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (10 %), jeweils als Architekt/Ingenieur und in Jahren;
(4) jeweils 3 Referenzen des vorgesehenen Projektleiters (20 %), des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (15 %) und des Büros/der Bietergemeinschaft (20 %) über Leistungen, die mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird gewertet, wenn Leistungen erbracht worden sind, bei denen mindestens die Leistungsphase 3 bis einschließlich Leistungsphase 8 gem. § 43 Abs. 1 HOAI zusammenhängend erbracht worden sind und diese Leistungen in den letzten 5 Jahren (2015 bis einschl. 2019) abgeschlossen wurden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(4) jeweils 3 Referenzen des vorgesehenen Projektleiters (20 %), des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (15 %) und des Büros/der Bietergemeinschaft (20 %) über Leistungen, die mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird gewertet, wenn Leistungen erbracht worden sind, bei denen mindestens die Leistungsphase 3 bis einschließlich Leistungsphase 8 gem. § 43 Abs. 1 HOAI zusammenhängend erbracht worden sind und diese Leistungen in den letzten 5 Jahren (2015 bis einschl. 2019) abgeschlossen wurden.
Eine Maßnahme wird als Referenz besonders gewertet, wenn in dem vorgenannten Zeitrahmen mit den Leistungen der Leistungsphase 1 begonnen und die Leistungsphase 8 abgeschlossen wurde. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Als Referenzen des Büros/der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und/oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimaler weise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Eine Maßnahme wird als Referenz besonders gewertet, wenn in dem vorgenannten Zeitrahmen mit den Leistungen der Leistungsphase 1 begonnen und die Leistungsphase 8 abgeschlossen wurde. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Als Referenzen des Büros/der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und/oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimaler weise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gem. § 41 Nr. 1 und 2 HOAI, mind. Leistungsphase 1 bis einschl. 8, in den Jahren 2015 bis 2019 begonnen und abgeschlossen,
— im innerstädtischen/-gemeindlichen Bereich,
— bei laufendem Verkehrsbetrieb,
— mit Gesamtbaukosten von mind. 1,5 Mio. EUR brutto,
— unter Verwendung staatlicher Zuwendungen (Bund oder Land).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-31 📅
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) sowie der Abgabe eines Angebotes und einer schriftlichen Ausarbeitung zu Zuschlagskriterien mit anschließenden Bietergesprächen (2. Stufe).
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) sowie der Abgabe eines Angebotes und einer schriftlichen Ausarbeitung zu Zuschlagskriterien mit anschließenden Bietergesprächen (2. Stufe).
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – den Teilnahmewettbewerb (oder auch „die Bewerbung“) – gilt Folgendes:
Für den Teilnahmeantrag soll der dafür vorgesehene Bewerbungsbogen verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist ausschließlich unter dem o.g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen beizufügen, hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten. Eingegangene Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für den Teilnahmeantrag soll der dafür vorgesehene Bewerbungsbogen verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist ausschließlich unter dem o.g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen beizufügen, hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten. Eingegangene Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens – die Abgabe eines Angebotes und einer schriftlichen Ausarbeitung zu Zuschlagskriterien mit anschließenden Bietergesprächen – gilt Folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link die für die Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen sowie die insbesondere auch für diese Stufe maßgeblichen Verfahrensbedingungen unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Es ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Abgabe des Angebotes per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Für die Angebotsabgabe sowie die Teilnahme an Bietergesprächen wird keine Vergütung gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass über Regelungen des Ingenieurvertrages samt Anlagen im Bietergespräch nur dann verhandelt werden kann, wenn der Bieter konkrete Fragen oder Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im Vorfeld unter o. g. Link spätestens bis zum Termin für die Angebotsabgabe einreicht. Nicht fristgerecht übermittelte Fragen oder Änderungsvorschläge werden im Bietergespräch nicht berücksichtigt. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb).
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link die für die Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen sowie die insbesondere auch für diese Stufe maßgeblichen Verfahrensbedingungen unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Es ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Abgabe des Angebotes per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Für die Angebotsabgabe sowie die Teilnahme an Bietergesprächen wird keine Vergütung gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass über Regelungen des Ingenieurvertrages samt Anlagen im Bietergespräch nur dann verhandelt werden kann, wenn der Bieter konkrete Fragen oder Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im Vorfeld unter o. g. Link spätestens bis zum Termin für die Angebotsabgabe einreicht. Nicht fristgerecht übermittelte Fragen oder Änderungsvorschläge werden im Bietergespräch nicht berücksichtigt. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb).
Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
(1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 013-026234 (2020-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Ortskernentwicklung beabsichtigt die Gemeinde Waltenhofen die Objektplanung der Ingenieurbauwerke und Anlagen für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (§ 41 Nr. 1 und Nr. 2 HOAI), Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 43 Abs. 1 HOAI, einschl. Grundstücksanschlüsse zu vergeben.
Nach vorläufiger Kostenschätzung betragen die Baukosten für die vollständige Neuherstellung der Ver-und Entsorgungsleitungen (Trinkwasserleitungen, Niederschlags- und Mischwasserkanäle) im neuen Ortskernbereich ca. 2,0 Mio. EUR brutto. Für die Gesamtmaßnahme „Ortskernentwicklung“ erhält die Gemeinde Waltenhofen staatliche Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung.
Im Zuge der Ortskernentwicklung beabsichtigt die Gemeinde Waltenhofen die Objektplanung der Ingenieurbauwerke und Anlagen für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (§ 41 Nr. 1 und Nr. 2 HOAI), Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 43 Abs. 1 HOAI, einschl. Grundstücksanschlüsse zu vergeben.
Nach vorläufiger Kostenschätzung betragen die Baukosten für die vollständige Neuherstellung der Ver-und Entsorgungsleitungen (Trinkwasserleitungen, Niederschlags- und Mischwasserkanäle) im neuen Ortskernbereich ca. 2,0 Mio. EUR brutto. Für die Gesamtmaßnahme „Ortskernentwicklung“ erhält die Gemeinde Waltenhofen staatliche Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung.
Gesamtwert des Auftrags: 141922.17 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Nach vorläufiger Kostenschätzung betragen die Baukosten für die vollständige Neuherstellung der Ver-und Entsorgungsleitungen (Trinkwasserleitungen, Niederschlags- und Mischwasserkanäle) im neuen Ortskernbereich ca. 2,0 Mio. EUR brutto. Für die Gesamtmaßnahme „Ortskernentwicklung“ erhält die Gemeinde Waltenhofen staatliche Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung.
Nach vorläufiger Kostenschätzung betragen die Baukosten für die vollständige Neuherstellung der Ver-und Entsorgungsleitungen (Trinkwasserleitungen, Niederschlags- und Mischwasserkanäle) im neuen Ortskernbereich ca. 2,0 Mio. EUR brutto. Für die Gesamtmaßnahme „Ortskernentwicklung“ erhält die Gemeinde Waltenhofen staatliche Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung.
Die Gemeinde Waltenhofen hat für den Neuordnungsbereich „Ortsmitte“ im Jahr 2014 einen nicht offenen,städtebaulichen Realisierungswettbewerb mit insgesamt 18 zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten durchgeführt. Ziel war es, eine neue erlebbare Ortsmitte mit den notwendigen Ortskernfunktionen gepaart mit einer hohen Aufenthaltsqualität zu schaffen. Auf Grundlage des Wettbewerbssiegers wurde ein entsprechender Bebauungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan ist am 18.10.2019 in Kraft getreten.
Die Gemeinde Waltenhofen hat für den Neuordnungsbereich „Ortsmitte“ im Jahr 2014 einen nicht offenen,städtebaulichen Realisierungswettbewerb mit insgesamt 18 zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten durchgeführt. Ziel war es, eine neue erlebbare Ortsmitte mit den notwendigen Ortskernfunktionen gepaart mit einer hohen Aufenthaltsqualität zu schaffen. Auf Grundlage des Wettbewerbssiegers wurde ein entsprechender Bebauungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan ist am 18.10.2019 in Kraft getreten.
Im Zuge der Ortskernentwicklung vergibt die Gemeinde Waltenhofen nunmehr die Objektplanung der Ingenieurbauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (§ 41 Nr. 1 und Nr. 2 HOAI),Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 43 Abs. 1 HOAI, einschl. Grundstücksanschlüsse.
Im Zuge der Ortskernentwicklung vergibt die Gemeinde Waltenhofen nunmehr die Objektplanung der Ingenieurbauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (§ 41 Nr. 1 und Nr. 2 HOAI),Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 43 Abs. 1 HOAI, einschl. Grundstücksanschlüsse.
Der Auftrag umfasst die Grundleistungen der Planung für Ingenieurbauwerke und Anlagen der Wasser-und Abwasserentsorgung (§ 41 Nr.1 und 2 HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 43 Abs. 1 HOAI, inAnlehnung an Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI.
Neben den Grundleistungen aus Anlage 12 sind insbesondere folgende Besonderen Leistungen auftragsgegenständlich:
— Bestands- und Zustandserfassung der vorhandenen Ingenieurbauwerke für Abwasserentsorgung sowie Zustandsbewertung gemäß Ziff. 1.3, 1.4 und 8.18 des Leistungsbilds (Leistungsphase 1);
— Objektübergreifende, integrierte Planung des Bauablaufs insbesondere unter der Berücksichtigung der Planung der Verkehrs- und Freianlagen sowie der daraus resultierenden geänderten Straßenführung und bauabschnittsweisen Projektdurchführung (Leistungsphase 5);
— Objektübergreifende, integrierte Planung des Bauablaufs insbesondere unter der Berücksichtigung der Planung der Verkehrs- und Freianlagen sowie der daraus resultierenden geänderten Straßenführung und bauabschnittsweisen Projektdurchführung (Leistungsphase 5);
— Koordination des Gesamtprojekts (Leistungsphase 5);
— Erstellen von Bestandsplänen, einschließlich Ausweisung der Grundstücksanschlüsse (Leistungsphase 8);
— Mitwirken bei Erstellung des Verwendungsnachweises (Leistungsphase 8);
— Erstellung einer separaten Übersicht der Kosten für die Sanierung/Neuerrichtung des nicht im öffentlichen Straßengrund befindlichen Teils der Grundstücksanschlüsse (Leistungsphase 8) zur Weiterverrechnung an die Grundstückseigentümer gem. Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS und BGS-WAS);
— Erstellung einer separaten Übersicht der Kosten für die Sanierung/Neuerrichtung des nicht im öffentlichen Straßengrund befindlichen Teils der Grundstücksanschlüsse (Leistungsphase 8) zur Weiterverrechnung an die Grundstückseigentümer gem. Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS und BGS-WAS);
— Örtliche Bauüberwachung für alle Sparten im Planungsbereich einschl. der Verkehrsanlagenplanung;
Da der Zustand der Niederschlags- und Mischwasserkanäle im Ortskernbereich der Gemeinde derzeit nicht bekannt ist, ist eine wesentliche, zu erbringende Besondere Leistung vor der Durchführung der Grundleistungen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) die Bestands- und Zustandserfassung sowie Bewertung der vorhandenen Leitungen (Bedarfsplanung). Auf Grundlage der Zustandsermittlung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber die Entscheidung getroffen werden, welche Leitungen und Anlagen vollständig erneuert bzw. ersetzt und welche Leitungen und Anlagen lediglich saniert werden sollen.
Da der Zustand der Niederschlags- und Mischwasserkanäle im Ortskernbereich der Gemeinde derzeit nicht bekannt ist, ist eine wesentliche, zu erbringende Besondere Leistung vor der Durchführung der Grundleistungen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) die Bestands- und Zustandserfassung sowie Bewertung der vorhandenen Leitungen (Bedarfsplanung). Auf Grundlage der Zustandsermittlung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber die Entscheidung getroffen werden, welche Leitungen und Anlagen vollständig erneuert bzw. ersetzt und welche Leitungen und Anlagen lediglich saniert werden sollen.
Beschreibung der Optionen:
1) Stufe: Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 43 Abs. 1 HOAI) einschließlich der folgenden Besonderen Leistung: Bestands- und Zustandserfassung der vorhandenen Ingenieurbauwerke für Abwasserentsorgung sowie Zustandsbewertung gemäß Ziff. 1.3, 1.4 und 8.18 des Leistungsbilds (Leistungsphase 1),
1) Stufe: Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 43 Abs. 1 HOAI) einschließlich der folgenden Besonderen Leistung: Bestands- und Zustandserfassung der vorhandenen Ingenieurbauwerke für Abwasserentsorgung sowie Zustandsbewertung gemäß Ziff. 1.3, 1.4 und 8.18 des Leistungsbilds (Leistungsphase 1),
2) Stufe: Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4 gem. § 43 Abs. 1 HOAI),
3) Stufe: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 5 bis einschl. 7 gem. § 43 Abs. 1 HOAI) einschließlich der folgenden Besonderen Leistung:
— Koordination des Gesamtprojekts (Leistungsphase 5);
— Objektübergreifende,integrierte Planung des Bauablaufs insbesondere unter der Berücksichtigung der Planung der Verkehrs-und Freianlagen sowie der daraus resultierenden geänderten Straßenführung und bauabschnittsweisen Projektdurchführung (Leistungsphase 5).
— Objektübergreifende,integrierte Planung des Bauablaufs insbesondere unter der Berücksichtigung der Planung der Verkehrs-und Freianlagen sowie der daraus resultierenden geänderten Straßenführung und bauabschnittsweisen Projektdurchführung (Leistungsphase 5).
— Erstellen von Bestandsplänen, einschließlich Ausweisung der Grundstücksanschlüsse (Leistungsphase 8);
— Mitwirken bei Erstellung des Verwendungsnachweises (Leistungsphase 8).
Erstellung einer separaten Übersicht der Kosten für die Sanierung/Neuerrichtung des nicht im öffentlichen Straßengrund befindlichen Teils der Grundstücksanschlüsse (Leistungsphase 8) zur Weiterverrechnung an die Grundstückseigentümer gem. Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS und BGS-WAS)
Erstellung einer separaten Übersicht der Kosten für die Sanierung/Neuerrichtung des nicht im öffentlichen Straßengrund befindlichen Teils der Grundstücksanschlüsse (Leistungsphase 8) zur Weiterverrechnung an die Grundstückseigentümer gem. Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS und BGS-WAS)
— Örtliche Bauüberwachung für alle Sparten im Planungsbereich einschl. der Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphase 8);
Der Auftraggeber beauftragt mit Vertragsschluss zunächst nur die Leistungen der ersten Stufe. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-16 📅
Name: Klinger Ingenieur GmbH
Postanschrift: Glaserstraße 2
Postort: Dietmannsried
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8374241200📞
E-Mail: klinger@ib-klinger.de📧
Land: Oberallgäu
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 141922.17 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 80534
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2020/S 119-289878 (2020-06-18)