Beschreibung der Beschaffung
Vergeben werden die Leistungen der Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI sowie die in die Grundleistungen Verkehrsanlagen einzuarbeitenden Leistungen aus dem Leistungsbild Freianlagen gem. § 39 HOAI (Berücksichtigung der standörtlichen, gestalterischen, funktionalen Anforderungen).
Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen der Verkehrsanlagen der folgenden Leistungsphasen:
1. Stufe:
— Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung,
— Leistungsphase 2: Vorplanung,
— Leistungsphase 3: Entwurfsplanung.
Optional Vergabe der 2. Stufe:
— Bei Bedarf bzw. nach Vorlage des Genehmigungsbescheids des Fördergebers: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung,
— Leistungsphase 5: Ausführungsplanung,
— Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Leistungsphase 9: Objektbetreuung.
Sowie die örtliche Bauüberwachung.
Hinsichtlich der Leistungen des Leistungsbildes Freianlagen werden folgende Teilleistungen der Anlage 11 zur HOAI 2013 der einzelnen Leistungsphasen als erforderlich angesehen:
— Leistungsphase 2: Buchstabe d) Erarbeiten eines Planungskonzeptes einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel:
— der Topographie und weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen,
— der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen,
— der gestalterischen und funktionalen Anforderungen,
— Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge, Bedingungen, Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung Beteiligter,
— Leistungsphase 3: Buchstabe a) Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen, Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter und Buchstabe c) Erstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere:
— zur Bepflanzung,
— zu Materialien und Ausstattungen,
— zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben
— zum terminlichen Ablauf,
— Leistungsphase 5: Buchstabe d) Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notweniger Angaben, Detail- und Konstruktionszeichnungen, insbesondere zu:
— Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,
— zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen,
— zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten,
— zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen.
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die o. g. Leistungen als Teilleistungen zum einem Planungskonzept, zu einem Entwurf und einer Ausführungsplanung zu sehen sind, also in die Leistungen der Verkehrsanlagen einzubinden sind und nicht als eigenständige Planungen zu verstehen sind.
Nach Einschätzung der Mittelstadt Völklingen ist für die einzureichenden Angebote die Honorarzone III anzusetzen. Abweichungen sind ausführlich zu begründen. Auf Grundlage eines Stufenvertrages erfolgt zunächst eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI für die Leistungen der Verkehrsanlagen i. V. m. städtebaulichen und freiraumplanerischen Anforderungen. In einer 2. Stufe werden bei Bedarf die Leistungsphase 4 sowie optional die Leistungsphasen 5-7 und 9 beauftragt, sobald der Förderbescheid vorliegt, der auf Grundlage der Entwurfsplanung beantragt wird (HU-Bau). Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Die Oberbauleitung (Leistungsphase 8) wird durch die Stadt Völklingen wahrgenommen. Die örtliche Bauüberwachung soll gesondert mit einem Honorarbezug auf die Bausumme beauftragt werden. Die Baukosten werden derzeit mit 1 212 900 EUR netto (bei einem Mittelwert von 130 EUR/qm) geschätzt.
Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag der Verkehrsanlagen i. V. m. Freiraumplanung sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Folgende Anforderungen werden im Detail an die Verkehrsplanung unter besonderer Berücksichtigung städtebaulicher und freiraumplanerischer Aspekte gestellt:
Anforderungen Verkehr:
— Gewährleistung einer geordneten und für alle Verkehrsarten und -teilnehmer (Motorisierter Individualverkehr, ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) sicheren Verkehrsabwicklung;
— verkehrstechnische Einbindung von öffentlichen Parkflächen im Straßenraum, Gewährleistung einer geordneten Abwicklung von Parkvorgängen;
— verkehrstechnische Anbindung der Ein- und Ausfahrtsbereiche, insbesondere die der neuen Einkaufsmärkte/des Seniorenzentrums sowie der Straßeneinmündungen,
— Planung und Einbindung erforderlicher verkehrstechnischer Anlagen (Signalanlagen, Beschilderung, Verkehrsführung, etc.)
Anforderungen Freiraumplanung/städtebauliche Vorplanung:
— analytische Betrachtung der näheren Umgebung des Straßenabschnitts unter den Gesichtspunkten: Funktion der verschiedenen Straßen, Verkehrsbeziehungen, Verkehrsführungen, bestehende Wegebeziehungen (auch informelle), zukünftige Wegebeziehungen, bestehende relevante Gebäude- und Flächennutzungen, Parkplatzbedarfe, sonstige Bedarfe/Restriktionen;
— Herausarbeiten des Straßenraums als zentrale Achse und gleichzeitig verbindendes Element in der räumlichen Einheit des zentralen Versorgungsbereichs;
— Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum (ggfs. Anpassung/Verringerung des Straßenquerschnitts), Erhöhung der Attraktivität des Zu-Fuß-Gehens, auch im Sinne einer Wohnumfeldverbesserung, und des Radfahrens;
— funktionsgerechte gestalterische Aufwertung der Straßenraumbestandteile Gehweg, Fahrbahn, Parken, Radfahrerführung durch zielgerichteten Einsatz von Begrünung, Beleuchtung, Möblierung, Materialien;
— gestalterische und funktionale Einbindung der angrenzenden Bebauungen und Nutzungen und Anbindung an diese;
— gestalterische und funktionale Einbindung der Bushaltestellen und -bereiche;
— Gewährleistung barrierefreier Querungsmöglichkeiten und Übergänge insbesondere im Bereich Festplatz/Parkanlage – Seniorenzentrum/Einkaufsmärkte,
— Verdeutlichung des Ortseingangsbereichs.