Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die am weiteren Verfahren beteiligt werden soll (3-5 Teilnehmer), wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren.
Die Auswahl erfolgt anhand der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Mindestanforderungen und der nachfolgend aufgeführten wertungsrelevanten Eignungskriterien. Bewerber, die die in Ziff. III.1.1)-III.1.3) dargestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Wertungsrelevante Eignungskriterien:
1. Jährliches Mittel der Beschäftigten (max. 3 Punkte) für die Wertung ist die Anzahl der Fachplaner maßgebend):
— 3 Punkte = Anzahl > 5;
— 2 Punkte = Anzahl > 3 und <= 4;
— 1 Punkt = Anzahl >= 3.
(Ausschluss: Anzahl < 3).
Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei Bewerbung durch eine Bieter -/Bewerbergemeinschaft können die Beschäftigtenzahlen addiert werden.
2. Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren (max. 15 Punkte):
— 3 Punkte = Berufserfahrung > 15 Jahre;
— 2 Punkte = Berufserfahrung > 10 Jahre und <= 15 Jahre;
— 1 Punkt = Berufserfahrung >= 5 Jahre und <= 10 Jahre.
(Ausschluss: Berufserfahrung < 5 Jahre).
Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten
3. persönliche Referenz 1 des Projektleiters (maximal 30 Punkte)
Referenzen mit Honorarvolumen > 25 000 EUR Brutto werden gewertet. Es bestehen keine zeitlichen Begrenzungen an die Referenzen. Es werden Punkte für die Qualifikation/Erfahrung in folgenden Schlüsselbereichen vergeben:
— 1 Punkt = wenigstens ein vergleichbares Referenzprojekt mit Integration digitaler Elemente/neue Medien kann nachgewiesen werden;
— 1 Punkt = wenigstens ein vergleichbares Referenzprojekt mit Kultur-/Bildungseinrichtungen kann nachgewiesen werden;
— 1 Punkt = wenigstens ein vergleichbares Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber kann nachgewiesen werden.
Hinweis: Es werden maximal 3 Punkte vergeben.
Jeder Schlüsselbereich wird nur einmal gewertet. Es können mehrere Schlüsselbereiche über eine Referenz nachgewiesen werden.
4. persönliche Referenz 2 des Projektleiters (maximal 30 Punkte)
Referenzen mit Honorarvolumen > 25 000 EUR Brutto werden gewertet. Es bestehen keine zeitlichen Begrenzungen an die Referenzen. Es werden Punkte für die Qualifikation/Erfahrung in folgenden Schlüsselbereichen vergeben:
— 1 Punkt = wenigstens ein vergleichbares Referenzprojekt mit Integration digitaler Elemente/neue Medien kann nachgewiesen werden;
— 1 Punkt = wenigstens ein vergleichbares Referenzprojekt mit Kultur-/ Bildungseinrichtungen kann nachgewiesen werden;
— 1 Punkt = wenigstens ein vergleichbares Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber kann nachgewiesen werden.
Hinweis: Es werden maximal 3 Punkte vergeben.
Jeder Schlüsselbereich wird nur einmal gewertet. Es können mehrere Schlüsselbereiche über eine Referenz nachgewiesen werden.
5. Büroreferenz Nr. 1 (max. 25 Punkte)
Vergleichbarkeit der Bauaufgabe je 1 Punkt für folgende zutreffende Aspekte:
— 1 Punkt = Integration digitaler Elemente/neue Medien;
— 1 Punkt = Kultur-/Bildungseinrichtungen;
— 1 Punkt = öffentlicher Auftraggeber.
Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen:
— 0-2 Punkte = Erbringung der Leistungsphasen LPH 1-8; je erbrachter Leistungsphase werden 0,25 Punkte erteilt.
6. Büroreferenz Nr. 2 (max. 25 Punkte)
Vergleichbarkeit der Bauaufgabe je 1 Punkt für folgende zutreffende Aspekte:
— 1 Punkt = Integration digitaler Elemente/neue Medien;
— 1 Punkt = Kultur-/Bildungseinrichtungen;
— 1 Punkt = öffentlicher Auftraggeber.
Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen:
— 0-2 Punkte = Erbringung der Leistungsphasen LPH 1-8; je erbrachter Leistungsphase werden 0,25 Punkte erteilt.
Insgesamt sind bis zu 128 Punkte zu erzielen. Die Bewertung der Angaben zur Referenzlage erfolgt durch ein mindestens dreiköpfiges Fachgremium.