Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber in Stufe 1 die Anzahl der Bewerber, die am weiteren Verfahren beteiligt werden soll (3-5 Teilnehmer), wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Sind nach Durchführung dieser differenzierten Eignungsprüfung weiterhin mehr als 5 Bewerber mit gleicher Punktzahl geeignet so entscheidet das Losverfahren zwischen den punktgleichen Bewerbern. Im Rahmen der 2. Stufe ist durch die ausgewählten Bieter ein Konzept zu erarbeiten, wie die Aufgabe aus Sicht des Bieters konzeptionell umgesetzt werden könnte. Dieses Konzept muss neben dem Honorar mit Angebotsabgabe eingereicht werden und im Rahmen der Vergabegespräche vorgestellt werden. Für die Konzepterarbeitung wird eine Aufwandsentschädigung von 3000,00 EUR netto gewährt.
Die Auswahl in Stufe 1 erfolgt anhand der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Mindestanforderungen und der nachfolgend aufgeführten wertungsrelevanten Eignungskriterien. Bewerber, die die in Ziff. III.1.1) — III.1.3) dargestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Wertungsrelevante Eignungskriterien:
1. Jährliches Mittel der Beschäftigten (max. 12 Punkte):
— 3 Punkte = Anzahl > 5,
— 2 Punkte = Anzahl > 3 und ? 4,
— 1 Punkt = Anzahl ? 3,
— (Ausschluss: Anzahl < 3).
Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei Bewerbung durch eine Bieter -/Bewerbergemeinschaft können die Beschäftigtenzahlen addiert werden.
2. Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren (max. 60 Punkte):
— 3 Punkte = Berufserfahrung > 15 Jahre,
— 2 Punkte = Berufserfahrung > 10 Jahre und <= 15 Jahre,
— 1 Punkt = Berufserfahrung >= 5 Jahre und <= 10 Jahre,
— (Ausschluss: Berufserfahrung < 5 Jahre),
— Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten,
— 3 und 4: persönliche Referenz 1 und 2 des Projektleiters (je Referenz maximal 80 Punkte).
Referenzen mit Honorarvolumen > 50 000 EUR Brutto werden gewertet. Es bestehen keine zeitlichen Begrenzungen an die Referenzen. Es werden Punkte für die Qualifikation/Erfahrung anhand folgender Merkmale vergeben:
— 1 Punkt = wenigstens ein Referenzprojekt für „Wissens- und Begegnungsorte der Zukunft" kann nachgewiesen werden,
— 2 Punkte = wenigstens ein Referenzprojekt mit Mischnutzung/Nutzungsvielfalt (unterschiedl. Nutzungen) kann nachgewiesen werden,
— 2 Punkte = wenigstens ein Referenzprojekt mit transistorischen Bereichen kann nachgewiesen werden,
— 1 Punkt = wenigstens ein Referenzprojekt mit Integration der Themen „Digitalität neue Medien" kann nachgewiesen werden,
— 2 Punkte = wenigstens ein Referenzprojekt mit Integration des Themas „moderne Arbeitswelten" kann nachgewiesen werden,
— 2 Punkte = wenigstens ein Referenzprojekt in welchem Inklusion eine besondere Bedeutung hatte, kann nachgewiesen werden,
— 1 Punkt = wenigstens ein Referenzprojekt mit Integration des Themas bauliches Corporate Design kann nachgewiesen werden,
— 1 Punkt = wenigstens ein Referenzprojekt mit Integration von Signaletik kann nachgewiesen werden,
— 1 Punkt = wenigstens ein Referenzprojekt mit separatem Lichtplaner/-in kann nachgewiesen werden,
— 1 Punkt = wenigstens ein Referenzprojekt mit Integration von Nachhaltigkeitsaspekten kann nachgewiesen werden,
— 2 Punkte = wenigstens ein Referenzprojekt unter Anwendung von Building Information Modelling (BIM) kann nachgewiesen werden,
— 5 und 6: Büroreferenz Nr. 1 und 2 (je Referenz max. 84 Punkte).
Es werden Punkte für die Qualifikation/Erfahrung anhand folgender Merkmale vergeben:
— 1 Punkt = wenigstens ein Referenzprojekt für „Wissens- und Begegnungsorte der Zukunft" kann nachgewiesen werden,
— 2 Punkte = wenigstens ein Referenzprojekt mit Mischnutzung/Nutzungsvielfalt (unterschiedl. Nutzungen) kann nachgewiesen werden,
— 2 Punkte = wenigstens ein Referenzprojekt mit transistorischen Bereichen kann nachgewiesen werden,
— 1 Punkt = wenigstens ein Referenzprojekt mit Integration der Themen „Digitalität neue Medien" kann nachgewiesen werden,
— 2 Punkte = wenigstens ein Referenzprojekt mit Integration des Themas „moderne Arbeitswelten" kann nachgewiesen werden,
— 2 Punkte = wenigstens ein Referenzprojekt in welchem Inklusion eine besondere Bedeutung hatte, kann nachgewiesen werden,
— 1 Punkt = wenigstens ein Referenzprojekt mit Integration des Themas bauliches Corporate Design kann nachgewiesen werden,
— 1 Punkt = wenigstens ein Referenzprojekt mit Integration von Signaletik kann nachgewiesen werden,
— 1 Punkt = wenigstens ein Referenzprojekt mit separatem Lichtplaner/-in kann nachgewiesen werden,
— 1 Punkt = wenigstens ein Referenzprojekt mit Integration von Nachhaltigkeitsaspekten kann nachgewiesen werden,
— 2 Punkte = wenigstens ein Referenzprojekt unter Anwendung von Building Information Modelling (BIM) kann nachgewiesen werden.
Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen:
— 0-2 Punkte = Erbringung der Leistungsphasen LPH 1-8; je erbrachter Leistungsphase werden 0,25 Punkte erteilt.
Hinweis: Die Referenzen des/der Projektleiter/-in können identisch sein mit den Büroreferenzen sofern sie die jeweiligen Kriterien erfüllen.