Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen Neubau ZOB und Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Itzehoe
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen der Verkehrsanlagenplanung und der Freianlagenplanung für einen Neubau ZOB und die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Itzehoe.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 406 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgestaltung📦
Ort der Leistung: Steinburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 25524 Itzehoe
Beschreibung der Beschaffung:
“In der Kreisstadt Itzehoe werden im Rahmen des Sanierungsgebiets „Innenstadt" städtebauliche Maßnahmen durchgeführt. Der Bahnhofsvorplatz soll neu gestaltet...”
Beschreibung der Beschaffung
In der Kreisstadt Itzehoe werden im Rahmen des Sanierungsgebiets „Innenstadt" städtebauliche Maßnahmen durchgeführt. Der Bahnhofsvorplatz soll neu gestaltet werden. Zudem wird eine Verlagerung des ZOB (4 700 qm) in die direkte Nähe des Bahnhofs angestrebt, Verbleib soll alternativ geprüft werden, die abschließende Entscheidung darüber soll auf Basis der zu erstellenden Vorplanung getroffen werden (daher stufenweise Beauftragung).
Es sind Leistungen der Planung von Verkehrsanlagen (Leistungsbild entspr. §§ 45 ff. HOAI 2013) und der Freianlagenplanung (Leistungsbild entspr. §§ 38 ff. HOAI 2013) zu erbringen. Es ist ein einheitliches Planungskonzept und eine Integration zu einem Vorhaben erforderlich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 40
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftrag endet nach Erbringung aller beauftragten Leistungen. Die Angabe der Laufzeit in II.2.7 ist eine grobe Schätzung bei Beauftragung aller...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftrag endet nach Erbringung aller beauftragten Leistungen. Die Angabe der Laufzeit in II.2.7 ist eine grobe Schätzung bei Beauftragung aller Auftragsstufen. Ein Terminplan ist Gegenstand des Angebots und der Verhandlungen
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (70 %),
AK 2.: Größe der jährlichen Gesamtumsätze (EK-V) auf der Basis der Angaben...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (70 %),
AK 2.: Größe der jährlichen Gesamtumsätze (EK-V) auf der Basis der Angaben zu WL3 (10 %),
AK 3: Größe der Beschäftigtenzahl des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der An-gaben zu TL2 (20 %).
Konkretisierende Festlegungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Teil A, Abschnitt V.5).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Fest beauftragt werden mit dem Zuschlag die Leistungen der Leistungsphase 1...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Fest beauftragt werden mit dem Zuschlag die Leistungen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und der Leistungsphase 2 (Vorplanung) der Verkehrsanlagenplanung mit der Besonderen Leistung Bestandsvermessung für die Planung sowie die Leistungsphasen 1 und 2 für die Freianlagenplanung. Die Beauftragung der weiteren Leistungen bedarf einer gesonderten Erklärung der Stadt, auf die auch bei Weiterführung der Maßnahmen kein Anspruch besteht. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen.
Vorbehalten bleibt zudem die Beauftragung zusätzlicher oder geänderter Planungsleistungen für das Projekt nach Maßgabe der Vertragsbedingungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— PL 1: Unternehmensprofil/-organisation;
— PL 2: Keine Straftaten iSv § 123 StGB;
— PL 3: Eigenerklärung Zahlung Steuern,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— PL 1: Unternehmensprofil/-organisation;
— PL 2: Keine Straftaten iSv § 123 StGB;
— PL 3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge;
— PL 4.1: Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht;
— PL 4.2: Keine Geldbuße AEntG, MiLoG;
— PL 5: Keine Insolvenz o. Ä;
— PL 6: Keine schweren Verfehlungen;
— PL 7: Keine sanktionierten Vertragsverletzungen.
Bedingungen, die anhand der Eigenerklärung geprüft werden:
— EK-I: Wirksame Gründung;
— EK-II: Erlaubnis zur Berufsausübung;
— EK-III: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Die Kriterien und die geforderten Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen (Teil A, Dokument Bewerbungsbedingungen, insbes. Abschnitt V.4) näher erläutert und konkretisiert. Der AG stellt auf der e-Vergabe-Plattform Formblätter bereit, deren Benutzung erforderlich ist (außer bei Präqualifikation oder EEE).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— WL1: Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR Personen-/Sachschäden, 0,3 Mio EUR Vermögensschäden));
— WL 2: Gesamtumsatz...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— WL1: Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR Personen-/Sachschäden, 0,3 Mio EUR Vermögensschäden));
— WL 2: Gesamtumsatz (jährlich, letzte 3 Jahre).
Eignungskriterien:
— EK-IV: Haftpflichtversicherung;
— EK-V: Größenordnung Gesamtumsätze.
Die Kriterien und die geforderten Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, insbes. Abschnitt V.4) näher erläutert und konkretisiert. Zu den Formblättern siehe III.1.1).
“Zur Haftpflichtversicherung (EK-IV, WL 1): Falls der bestehende Versicherungsschutz für Personenschäden und für Sachschäden nicht mindestens 1 500 000 EUR,...”
Zur Haftpflichtversicherung (EK-IV, WL 1): Falls der bestehende Versicherungsschutz für Personenschäden und für Sachschäden nicht mindestens 1 500 000 EUR, für Vermögensschäden nicht mindestens 300 000 EUR pro Versicherungsfall beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers (also des Risikoträgers, nicht bloß eines Maklers), im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen, einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— TL 1: Referenzliste: Planungsleistungen (Verkehrsanlagen/Freianlagen) 3-5 Jahre;
— TL 2: Angaben der Zahl der Beschäftigten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— TL 1: Referenzliste: Planungsleistungen (Verkehrsanlagen/Freianlagen) 3-5 Jahre;
— TL 2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte (Jahresdurchschnitt, je für 3 Jahre);
— TL 3: Erklärung zur Berufsqualifikation als beratender Ingenieur und/oder freier Landschaftsarchitekt Eignungskriterien;
— EK-VI: Berufliche Erfahrung/Referenzen;
— EK-VII: Personalstärke;
— EK-VIII: Berufsqualifikation als beratender Ingenieur/freier Landschaftsarchitekt.
Die Kriterien und die geforderten Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen (Teil A, Dokument Bewerbungsbedingungen, insbes. Abschnitt V.4) näher Erläutert und konkretisiert. Zu den Formblättern siehe III.1.1).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu EK-VIII: Der Bewerber muss zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung als beratende Ingenieurin bzw. beratender Ingenieur oder freie...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu EK-VIII: Der Bewerber muss zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung als beratende Ingenieurin bzw. beratender Ingenieur oder freie Landschaftsarchitektin bzw. freier Landschaftsarchitekt (oder beider Bezeichnungen) berechtigt sein. Bei Gesellschaften genügt es, dass diese von einem oder mehreren daran beteiligten Personen geleitet werden, die zur Führung eine solchen Berufsbezeichnung berechtigt sind. Für auswärtige Dienstleister im Sinne von § 5a Architekten- und Ingenieurkammergesetz Schleswig-Holstein (solche, die in einem anderen Staat niedergelassen sind oder ihren Beruf dort überwiegend ausüben, das betrifft auch solche aus anderen EU-Mitgliedstaaten) gelten die dortigen Regelungen. Zweckmäßig (aber nicht Voraussetzung der Eignung) ist, dass an der Bewerbung sowohl ein(e) beratende(r) Ingenieur/-in Verkehrsanlagenplanung als auch ein(e) freie(r) Landschaftsarchitekt/-in beteiligt ist, ggf. durch verschiedene Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Beratende Ingenieure/freie Landschaftsarchitekten, nach Maßgabe des AIK-G Schl.-H., vgl. näher III.1.3.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmer an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll- und Sanktionsrechten. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (VGSH-Verpflichtungserklärung, mit dem Angebot [nicht schon dem Teilnahmeantrag] einzureichen).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-09
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-11-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-30 📅
“Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst...”
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, deren Verwendung erforderlich ist, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung (AVPQ) oder eine EEE vorgelegt wird.
Für die erforderliche elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Kommunikation:
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass normale E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen.
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt — Meine Vergaben — unter dem B_I code D441101342 im Bereich — Mitteilungen — bzw. — Bewerbung.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien ausgewählten Teilnehmer werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch über die B_I eVergabe abzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 198-480020 (2020-10-07)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen der Verkehrsanlagenplanung
Und der Freianlagenplanung für einen Neubau ZOB und die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Itzehoe.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 367 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In der Kreisstadt Itzehoe werden im Rahmen des Sanierungsgebiets „Innenstadt“ städtebauliche Maßnahmen durchgeführt. Der Bahnhofsvorplatz soll neu gestaltet...”
Beschreibung der Beschaffung
In der Kreisstadt Itzehoe werden im Rahmen des Sanierungsgebiets „Innenstadt“ städtebauliche Maßnahmen durchgeführt. Der Bahnhofsvorplatz soll neu gestaltet werden. Zudem wird eine Verlagerung des ZOB (4700 qm) in die direkte Nähe des Bahnhofs angestrebt, Verbleib soll alternativ geprüft werden, die abschließende Entscheidung darüber soll auf Basis der zu erstellenden Vorplanung getroffen werden (daher stufenweise Beauftragung).
Es sind Leistungen der Planung von Verkehrsanlagen (Leistungsbild entspr. §§ 45 ff. HOAI 2013) und der Freianlagenplanung (Leistungsbild entspr. §§ 38 ff. HOAI 2013) zu erbringen. Es ist ein einheitliches Planungskonzept und eine Integration zu einem Vorhaben erforderlich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität (vgl.näher unten II.2.14)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Da die eVergabe-Plattform BI-Medien nur die Angabe von 3 Qualitätskriterien erlaubt, erfolgt die Aufschlüsselung der qualitativen Kriterien hier:
2.1....”
Zusätzliche Informationen
Da die eVergabe-Plattform BI-Medien nur die Angabe von 3 Qualitätskriterien erlaubt, erfolgt die Aufschlüsselung der qualitativen Kriterien hier:
2.1. Methodik/Bearbeitungskonzept (15 %),
2.2. Organisation (10 %),
2.3. Qualifikation des betrauten Leitungspersonals (15 %),
2.4. Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten (15 %),
2.5. Verfügbarkeit für das Projekt (15 %).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 198-480020
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Planungsleistungen Verkehrsanlagenplanung und Freianlagenplanung für Neubau ZOB und Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Itzehoe”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Bietergemeinschaft BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH/büro stadtVerkehr Planungsgesellschaft mbH & Co. KG”
Postanschrift: Knooper Weg 99-105, Innenhof Haus A
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24116
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 406 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 367 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 041-102929 (2021-02-24)