Die Stadtverwaltung belegt neben dem Rathaus im Kernort und den Ortsteilen, sowie der Mediathek weitere Außenstellen im Kernort. 22 Mitarbeiter sind zurzeit in extern angemieteten Räumlichkeiten untergebracht. Im Rathausgebäude selbst sind die Unterbringungsmöglichkeiten von weiteren Mitarbeitern vollständig ausgeschöpft. Auch im Zusammenhang mit der möglichen Ernennung zur Großen Kreisstadt sind im größeren Maße zusätzliche Räumlichkeiten darzustellen, um die neuen Mitarbeiter für diese Zusatzaufgaben unterbringen zu können. Aus diesen Kapazitätsgründen ist es notwendig, für den Verwaltungsapparat der Stadt Bad Krozingen einen Anbau an die zentralen Verwaltungsgebäude zu errichten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: FR-03-64
Kurze Beschreibung:
Die Stadtverwaltung belegt neben dem Rathaus im Kernort und den Ortsteilen, sowie der Mediathek weitere Außenstellen im Kernort. 22 Mitarbeiter sind zurzeit in extern angemieteten Räumlichkeiten untergebracht. Im Rathausgebäude selbst sind die Unterbringungsmöglichkeiten von weiteren Mitarbeitern vollständig ausgeschöpft. Auch im Zusammenhang mit der möglichen Ernennung zur Großen Kreisstadt sind im größeren Maße zusätzliche Räumlichkeiten darzustellen, um die neuen Mitarbeiter für diese Zusatzaufgaben unterbringen zu können. Aus diesen Kapazitätsgründen ist es notwendig, für den Verwaltungsapparat der Stadt Bad Krozingen einen Anbau an die zentralen Verwaltungsgebäude zu errichten.
Die Stadtverwaltung belegt neben dem Rathaus im Kernort und den Ortsteilen, sowie der Mediathek weitere Außenstellen im Kernort. 22 Mitarbeiter sind zurzeit in extern angemieteten Räumlichkeiten untergebracht. Im Rathausgebäude selbst sind die Unterbringungsmöglichkeiten von weiteren Mitarbeitern vollständig ausgeschöpft. Auch im Zusammenhang mit der möglichen Ernennung zur Großen Kreisstadt sind im größeren Maße zusätzliche Räumlichkeiten darzustellen, um die neuen Mitarbeiter für diese Zusatzaufgaben unterbringen zu können. Aus diesen Kapazitätsgründen ist es notwendig, für den Verwaltungsapparat der Stadt Bad Krozingen einen Anbau an die zentralen Verwaltungsgebäude zu errichten.
Die Stadtverwaltung belegt neben dem Rathaus im Kernort und den Ortsteilen, sowie der Mediathek weitere Außenstellen im Kernort. 22 Mitarbeiter sind zurzeit in extern angemieteten Räumlichkeiten untergebracht. Im Rathausgebäude selbst sind die Unterbringungsmöglichkeiten von weiteren Mitarbeitern vollständig ausgeschöpft. Derzeit sind selbst kleinere Büros als Doppelarbeitsplätze ausgestaltet; größere Büros werden als Dreier-/Vierer-Büros genutzt. Es fehlen kleinere Besprechungs- und Rückzugsmöglichkeiten, um notwendige Vier-Augen-Gespräche mit Bürgern oder Mitarbeitern im Rahmen der bestehenden Datenschutzregelungen zu ermöglichen. Die vorhandenen WC-Räume (insb. WC für Damen) reichen für die Anzahl der Mitarbeitenden nicht mehr aus. Auch im Zusammenhang mit der möglichen Ernennung zur Großen Kreisstadt sind im größeren Maße zusätzliche Räumlichkeiten darzustellen, um die neuen Mitarbeiter für diese Zusatzaufgaben unterbringen zu können. Aus diesen Kapazitätsgründen ist es notwendig, für den Verwaltungsapparat der Stadt Bad Krozingen einen Anbau an die zentralen Verwaltungsgebäude zu errichten. Die Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten für die Verwaltung wurde bereits im Rahmen des abgeschlossenen Architektenwettbewerbes Innenstadt als Planungsziel festgelegt, ohne die Planung für den Rathausanbau bisher konkretisiert zu haben. Im Laufe des Planungsprozesses stellte sich jedoch heraus, dass in den dort entstehenden Gebäuden aufgrund der Gebäudeformen und der Grundrissgestaltungsmöglichkeiten deutliche Einschränkungen für größere Büroeinheiten bestanden. Eine langfristig ausgelegte Lösung für die Verwaltung konnte dort unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht dargestellt werden. Mit dem Gemeinderat wurde vereinbart, dass die Verwaltung daher Alternativen sucht, die auch dem langfristigen Bedarf an Verwaltungsräumen gerecht wird und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten realisierbar erscheinen. Von Seiten der Stadtverwaltung wurden daher mehrere Möglichkeiten innerhalb des Kernortes für die Realisierung entsprechender Büroarbeitsplätze geprüft. Insbesondere wurde dabei das Verhältnis zwischen Arbeitsplatzanzahl und Kosten je Arbeitsplatz berechnet. Zwischenzeitlich hat die Stadt Bad Krozingen das Gebäude Basler Straße 38 käuflich erwerben können. Unter Berücksichtigung dieser Kennzahlen möglicher Bauvarianten hat sich herausgestellt, dass mit dem Bau eines neuen Gebäudes als Anbau an das bestehende Rathaus diese notwendige Entlastung mit dem besten Kosten-/Nutzenverhältnis geschaffen werden kann. Das Gelände der Basler Straße 38 ist für den Bau einer Erweiterung mit 3 Vollgeschossen ausreichend und wird die neu entstehende Bebauung in der Innenstadt architektonisch ergänzen. Direkt an den Abschluss des Vergabeverfahrens im Juli 2020 schließt sich die weitere vertiefende Planung an, so dass der Baubeginn im September 2021 vorgesehen ist und die Fertigstellung des Gebäudes bis im 4. Quartal 2022 erfolgen soll.
Die Stadtverwaltung belegt neben dem Rathaus im Kernort und den Ortsteilen, sowie der Mediathek weitere Außenstellen im Kernort. 22 Mitarbeiter sind zurzeit in extern angemieteten Räumlichkeiten untergebracht. Im Rathausgebäude selbst sind die Unterbringungsmöglichkeiten von weiteren Mitarbeitern vollständig ausgeschöpft. Derzeit sind selbst kleinere Büros als Doppelarbeitsplätze ausgestaltet; größere Büros werden als Dreier-/Vierer-Büros genutzt. Es fehlen kleinere Besprechungs- und Rückzugsmöglichkeiten, um notwendige Vier-Augen-Gespräche mit Bürgern oder Mitarbeitern im Rahmen der bestehenden Datenschutzregelungen zu ermöglichen. Die vorhandenen WC-Räume (insb. WC für Damen) reichen für die Anzahl der Mitarbeitenden nicht mehr aus. Auch im Zusammenhang mit der möglichen Ernennung zur Großen Kreisstadt sind im größeren Maße zusätzliche Räumlichkeiten darzustellen, um die neuen Mitarbeiter für diese Zusatzaufgaben unterbringen zu können. Aus diesen Kapazitätsgründen ist es notwendig, für den Verwaltungsapparat der Stadt Bad Krozingen einen Anbau an die zentralen Verwaltungsgebäude zu errichten. Die Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten für die Verwaltung wurde bereits im Rahmen des abgeschlossenen Architektenwettbewerbes Innenstadt als Planungsziel festgelegt, ohne die Planung für den Rathausanbau bisher konkretisiert zu haben. Im Laufe des Planungsprozesses stellte sich jedoch heraus, dass in den dort entstehenden Gebäuden aufgrund der Gebäudeformen und der Grundrissgestaltungsmöglichkeiten deutliche Einschränkungen für größere Büroeinheiten bestanden. Eine langfristig ausgelegte Lösung für die Verwaltung konnte dort unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht dargestellt werden. Mit dem Gemeinderat wurde vereinbart, dass die Verwaltung daher Alternativen sucht, die auch dem langfristigen Bedarf an Verwaltungsräumen gerecht wird und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten realisierbar erscheinen. Von Seiten der Stadtverwaltung wurden daher mehrere Möglichkeiten innerhalb des Kernortes für die Realisierung entsprechender Büroarbeitsplätze geprüft. Insbesondere wurde dabei das Verhältnis zwischen Arbeitsplatzanzahl und Kosten je Arbeitsplatz berechnet. Zwischenzeitlich hat die Stadt Bad Krozingen das Gebäude Basler Straße 38 käuflich erwerben können. Unter Berücksichtigung dieser Kennzahlen möglicher Bauvarianten hat sich herausgestellt, dass mit dem Bau eines neuen Gebäudes als Anbau an das bestehende Rathaus diese notwendige Entlastung mit dem besten Kosten-/Nutzenverhältnis geschaffen werden kann. Das Gelände der Basler Straße 38 ist für den Bau einer Erweiterung mit 3 Vollgeschossen ausreichend und wird die neu entstehende Bebauung in der Innenstadt architektonisch ergänzen. Direkt an den Abschluss des Vergabeverfahrens im Juli 2020 schließt sich die weitere vertiefende Planung an, so dass der Baubeginn im September 2021 vorgesehen ist und die Fertigstellung des Gebäudes bis im 4. Quartal 2022 erfolgen soll.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Je nach Bauzeitenplan in der Ausführung/im Bau.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bitte füllen Sie die Anlagen 1-4 vollständig aus und fügen die geforderten Dokumenten hinzu.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 123 und § 124 GWB vorliegen (siehe Anlage 1 – Formblatt 1). Bitte machen Sie Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anhand der folgenden und weiterer Angaben (siehe Anlage 2 – Formblatt 2). Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 123 und § 124 GWB vorliegen (siehe Anlage 1 – Formblatt 1). Bitte machen Sie Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anhand der folgenden und weiterer Angaben (siehe Anlage 2 – Formblatt 2). Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters
— über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistungen Objektplanung nach §§ 33 ff HOAI) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre(2016 bis 2018),
— über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bitte stellen Sie Ihr Planungsbüro kurz vor und machen Sie Angaben zur technischen Ausstattung. Bitte machen Sie Angaben zur beruflichen Qualifikationen der Mitarbeitenden, die für diesen Auftrag eingesetzt werden:
— Name, Vorname,
— Qualifikation,
— Jahre der Berufserfahrung,
— Jahre der Betriebszugehörigkeit,
— Zuständigkeiten einzelner Mitarbeitender bei den Leistungen im Auftragsfall. Bitte machen Sie Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gelistet nach jeweils gleicher Qualifikation. Bitte machen Sie Angaben zu maximal drei, bereits realisierten Referenzprojekten, die mit der anstehenden Planungsaufgabe vergleichbar sind und geben Sie und machen Sei Angaben zu folgenden Punkten:
— Zuständigkeiten einzelner Mitarbeitender bei den Leistungen im Auftragsfall. Bitte machen Sie Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gelistet nach jeweils gleicher Qualifikation. Bitte machen Sie Angaben zu maximal drei, bereits realisierten Referenzprojekten, die mit der anstehenden Planungsaufgabe vergleichbar sind und geben Sie und machen Sei Angaben zu folgenden Punkten:
— Ansprechpartner,
— Angabe zur Art der Planungsleistungen (Neubau, Umbau, Denkmal),
— Auftragssumme netto in EUR,
— Ausführungszeitraum,
— Kurzbeschreibung der Planungsleistungen einschließlich evtl. Besonderheiten der Ausführung,
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Abgeschlossener Architektenvertrag „Gebäude“ über die HOAI Leistungsphasen 1-9.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Städtebauliche Qualität/Architektur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 400
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betreuung vor Ort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 200
Preis (Gewichtung): 400
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 016-033762 (2020-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 358 561 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadtverwaltung belegt neben dem Rathaus im Kernort und den Ortsteilen, sowie der Mediathek weitere Außenstellen im Kernort. 22 Mitarbeiter sind zurzeit in extern angemieteten Räumlichkeiten untergebracht. Im Rathausgebäude selbst sind die Unterbringungsmöglichkeiten von weiteren Mitarbeitern vollständig ausgeschöpft. Derzeit sind selbst kleinere Büros als Doppelarbeitsplätze ausgestaltet; größere Büros werden als Dreier-/Vierer-Büros genutzt. Es fehlen kleinere Besprechungs- und Rückzugsmöglichkeiten, um notwendige 4-Augen-Gespräche mit Bürgern oder Mitarbeitern im Rahmen der bestehenden Datenschutzregelungen zu ermöglichen. Die vorhandenen WC-Räume (insb. WC für Damen) reichen für die An-zahl der Mitarbeitenden nicht mehr aus. Auch im Zusammenhang mit der möglichen Ernennung zur Großen Kreisstadt sind im größeren Maße zusätzliche Räumlichkeiten darzustellen, um die neuen Mitarbeiter für diese Zusatzaufgaben unterbringen zu können. Aus diesen Kapazitätsgründen ist es notwendig, für den Verwaltungsapparat der Stadt Bad Krozingen einen Anbau an die zentralen Verwaltungsgebäude zu errichten. Die Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten für die Verwaltung wurde bereits im Rahmen des abgeschlossenen Architektenwettbewerbes Innenstadt als Planungsziel festgelegt, ohne die Planung für den Rathausanbau bisher konkretisiert zu haben. Im Laufe des Planungsprozesses stellte sich jedoch heraus, dass in den dort entstehenden Gebäuden aufgrund der Gebäudeformen und der Grundrissgestaltungsmöglichkeiten deutliche Einschränkungen für größere Büroeinheiten bestanden. Eine langfristig ausgelegte Lösung für die Verwaltung konnte dort unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht dargestellt werden. Mit dem Gemeinderat wurde vereinbart, dass die Verwaltung daher Alternativen sucht, die auch dem langfristigen Bedarf an Verwaltungsräumen gerecht wird und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten realisierbar erscheinen. Von Seiten der Stadtverwaltung wurden daher mehrere Möglichkeiten innerhalb des Kernortes für die Realisierung entsprechender Büroarbeitsplätze geprüft. Insbesondere wurde dabei das Verhältnis zwischen Arbeitsplatzanzahl und Kosten je Arbeitsplatz berechnet. Zwischenzeitlich hat die Stadt Bad Krozingen das Gebäude Basler Straße 38 käuflich erwerben können. Unter Berücksichtigung dieser Kennzahlen möglicher Bauvarianten hat sich her-ausgestellt, dass mit dem Bau eines neuen Gebäudes als Anbau an das bestehende Rathaus diese notwendige Entlastung mit dem besten Kosten-/Nutzenverhältnis geschaffen werden kann. Das Gelände der Basler Straße 38 ist für den Bau einer Erweiterung mit 3 Vollgeschossen ausreichend und wird die neu entstehende Bebauung in der Innenstadt architektonisch ergänzen. Direkt an den Abschluss des Vergabeverfahrens im Juli 2020 schließt sich die weitere vertiefende Planung an, so dass der Baubeginn im September 2021 vorgesehen ist und die Fertigstellung des Gebäudes bis im 4. Quartal 2022 erfolgen soll.
Die Stadtverwaltung belegt neben dem Rathaus im Kernort und den Ortsteilen, sowie der Mediathek weitere Außenstellen im Kernort. 22 Mitarbeiter sind zurzeit in extern angemieteten Räumlichkeiten untergebracht. Im Rathausgebäude selbst sind die Unterbringungsmöglichkeiten von weiteren Mitarbeitern vollständig ausgeschöpft. Derzeit sind selbst kleinere Büros als Doppelarbeitsplätze ausgestaltet; größere Büros werden als Dreier-/Vierer-Büros genutzt. Es fehlen kleinere Besprechungs- und Rückzugsmöglichkeiten, um notwendige 4-Augen-Gespräche mit Bürgern oder Mitarbeitern im Rahmen der bestehenden Datenschutzregelungen zu ermöglichen. Die vorhandenen WC-Räume (insb. WC für Damen) reichen für die An-zahl der Mitarbeitenden nicht mehr aus. Auch im Zusammenhang mit der möglichen Ernennung zur Großen Kreisstadt sind im größeren Maße zusätzliche Räumlichkeiten darzustellen, um die neuen Mitarbeiter für diese Zusatzaufgaben unterbringen zu können. Aus diesen Kapazitätsgründen ist es notwendig, für den Verwaltungsapparat der Stadt Bad Krozingen einen Anbau an die zentralen Verwaltungsgebäude zu errichten. Die Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten für die Verwaltung wurde bereits im Rahmen des abgeschlossenen Architektenwettbewerbes Innenstadt als Planungsziel festgelegt, ohne die Planung für den Rathausanbau bisher konkretisiert zu haben. Im Laufe des Planungsprozesses stellte sich jedoch heraus, dass in den dort entstehenden Gebäuden aufgrund der Gebäudeformen und der Grundrissgestaltungsmöglichkeiten deutliche Einschränkungen für größere Büroeinheiten bestanden. Eine langfristig ausgelegte Lösung für die Verwaltung konnte dort unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht dargestellt werden. Mit dem Gemeinderat wurde vereinbart, dass die Verwaltung daher Alternativen sucht, die auch dem langfristigen Bedarf an Verwaltungsräumen gerecht wird und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten realisierbar erscheinen. Von Seiten der Stadtverwaltung wurden daher mehrere Möglichkeiten innerhalb des Kernortes für die Realisierung entsprechender Büroarbeitsplätze geprüft. Insbesondere wurde dabei das Verhältnis zwischen Arbeitsplatzanzahl und Kosten je Arbeitsplatz berechnet. Zwischenzeitlich hat die Stadt Bad Krozingen das Gebäude Basler Straße 38 käuflich erwerben können. Unter Berücksichtigung dieser Kennzahlen möglicher Bauvarianten hat sich her-ausgestellt, dass mit dem Bau eines neuen Gebäudes als Anbau an das bestehende Rathaus diese notwendige Entlastung mit dem besten Kosten-/Nutzenverhältnis geschaffen werden kann. Das Gelände der Basler Straße 38 ist für den Bau einer Erweiterung mit 3 Vollgeschossen ausreichend und wird die neu entstehende Bebauung in der Innenstadt architektonisch ergänzen. Direkt an den Abschluss des Vergabeverfahrens im Juli 2020 schließt sich die weitere vertiefende Planung an, so dass der Baubeginn im September 2021 vorgesehen ist und die Fertigstellung des Gebäudes bis im 4. Quartal 2022 erfolgen soll.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-03 📅
Name: K9 Architekten GmbH
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland 🇩🇪 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 358 561 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2020/S 152-372442 (2020-08-04)