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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung betrifft die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 sowie optional die Leistungsphasen 4-9 in den Leistungsbildern Gebäude gern. § 34...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung betrifft die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 sowie optional die Leistungsphasen 4-9 in den Leistungsbildern Gebäude gern. § 34 i. V. m. Anlage 10.1 HOAI 2013, Verkehrsanlagen gern. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13.1 HOAI 2013 und Tragwerksplanung gern. § 51 i. V. m. Anlage 14.1 HOAI 2013 für die Aufzugnachrüstung und Barrierefreier Umbau der oberirdischen Station „Römerstadt“ und die besondere Leistung der Gesamtleitungstrassenplan-Bearbeitung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-02 📅
Datum des Endes: 2020-06-08 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional die Leistungsphasen 4-9 in den Leistungsbildern Gebäude gern. § 34 i. V. m. Anlage 10.1 HOAI 2013, Verkehrsanlagen gern. § 47 HOAI i. V. m. Anlage...”
Beschreibung der Optionen
Optional die Leistungsphasen 4-9 in den Leistungsbildern Gebäude gern. § 34 i. V. m. Anlage 10.1 HOAI 2013, Verkehrsanlagen gern. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13.1 HOAI 2013 und Tragwerksplanung gern. § 51 i.V.m. Anlage 14.1 HOAI 2013 für die Aufzugnachrüstung und Barrierefreier Umbau der oberirdischen Station „Römerstadt“ und die besondere Leistung der Gesamtleitungstrassenplan- Bearbeitung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB
Nichtvorliegen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19
Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen ist der o. g. Nachweis
Der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB auch für Die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
“Für Schäden am Objekt beträgt die Deckungssumme im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden 1 250 000 EUR, 2-fach...”
Für Schäden am Objekt beträgt die Deckungssumme im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden 1 250 000 EUR, 2-fach maximiert p. a.
Im Übrigen beträgt die Deckungssumme für Personenschäden 5 Mio. EUR, 2-fach maximiert p. a. abzuschließen und nachzuweisen.
Mindestumsatz in Höhe von 1 000 000,00 EUR
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erbringung von min. einer vergleichbaren Leistungen („Umbau eines Gebäudes/Freiflächengestaltung im Bereich von Stadtbahnstrecken“) in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erbringung von min. einer vergleichbaren Leistungen („Umbau eines Gebäudes/Freiflächengestaltung im Bereich von Stadtbahnstrecken“) in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren.
Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen entsprechend qualifizierten Arbeitskräften.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften („Bietergemeinschaftserklärung"). Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende Rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-11
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-11
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Achtung es findet keine Verlesung statt. Die Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
“1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum Kostenfreien Download zur Verfügung gestellt....”
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum Kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3 Angegebenen Internetseite erfolgen.
(2) Eignungsnachweis beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
(3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
(4) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote.
Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.
(5) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
(6) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
(7) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die www.deutsche-evergabe.de, bis zum 6.2.2020 (12:00 Uhr) erfolgen und werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich beantwortet.
(8) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann.
(9) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Weitere Ausführungen hierzu entnehmen Sie in der angehängten Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht Abgeholfen wird, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠
Quelle: OJS 2020/S 007-011324 (2020-01-08)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 007-011324
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”