Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung
In einem Berufs- oder Handelsregister:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die die nötige Sach- und Fachkunde und Leistungsfähigkeiten belegen:
— Referenzliste mit Angaben des Auftragsvolumens,
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind,
— Offenlegung über das Partnerverhältnis bei Arbeitsgemeinschaften (Federführung, Partnerschaft, Beteiligungsgrad),
— Die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den § 89a Absatz 2 Nummer 2, § 89c, § 108e § 129, § 129a, § 129 b, § 232, § 232 a Absatz 1 bis 5, § 232b bis 233a, § 261, § 263, § 264, § 299, § 333, § 334, § 335a, des Strafgesetzbuches sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung und § 370 der Abgabenordnung.-
Erklärung über das Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahren oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens.
— Erklärung über das Nichtvorliegen einer Liquidation,
— Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern,
— Erklärung über das Nichtvorliegen eines Verstoßes gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen,
— Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Die vorgenannten Angaben sind mit der Bewerbung vorzulegen und können durch Einzelnachweise oder durch Eigenerklärungen erbracht werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in ihrer Bewerbung die Möglichkeit die Nummer anzugeben unter der sie in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind.
Alle weiteren Anforderungen sind unserem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Des Weiteren bitten wir um Zusendung des aktuellen Auszuges aus dem Gewerbezentralregister; nicht älter als 3 Monate.