Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Darstellung eines Bearbeitungsteams:
In den Bewerbungsunterlagen muss der Bewerber durch Erklärung bestätigen, dass das geforderte Bearbeitungsteam zur Verfügung steht. Nur die Bewerber der engeren Wahl müssen nach Aufforderung innerhalb 7 Kalendertage das Bearbeitungsteam namentlich benennen und die Eignung nachweisen.
Der Bewerber hat zur Eignungsprüfung anzugeben, dass ein Bearbeitungsteam, wie nachfolgend beschrieben,
Zur Verfügung steht:
1) Projektbevollmächtigter (= Ansprechpartner des AN, der rechtsverbindliche Erklärungen abgeben darf. Dies sind im Regelfall die Inhaber, Gesellschafter oder Prokuristen.);
2) Projektleiter (= federführender Sachbearbeiter), sowie
3) stellvertretender Projektleiter (=Sachbearbeiter) und
4) ggf. weitere ... ist verbindlich.
Eine nachträgliche Änderung ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich, wobei die Eignungsanforderungen und die vertragliche vereinbarte „Qualität“ auch durch den neuen Mitarbeiter nachweislich erfüllt werden.
Geforderte Mindeststandards:
Ein Projektbevollmächtigter und ein Bearbeitungsteam aus mindestens 2 Personen muss verbindlich benannt werden. Es muss mindestens eine Person zum Führen des Titels Ingenieur berechtigt sein. Die zweite Person kann Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker oder Meister sein. Der Inhaber, Gesellschafter oder Prokurist kann auch Teil des Bearbeitungsteams sein, wenn nachgewiesen wird, dass dieser für die Sachbearbeitung zur Verfügung steht, das heißt, in diesem Fall sind insgesamt (zwingend) nur 2 Personen nachzuweisen. Die Fachrichtung Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik muss im Bearbeitungsteam nachgewissen werden. Die aufgabenbezogene Berufserfahrung der geforderten Sachbearbeiter muss jeweils mindestens 3 Jahre betragen.
Mindestanforderungen an die Referenzen des Büros/ der Bewerbergemeinschaft:
Es sind mindestens 3 Referenzen (R1-R3) mit nachfolgend benannten Mindestanforderungen nachzuweisen (= Mindestpunkte)
R 1: Starkstromanlagen: anrechenbare Kosten min. 100 000 EUR netto, min. HZ II und die erbrachten Leistungsphasen 2-3, 5,6 und 8;
R 2: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, anrechenbare Kosten min. 50 000 EUR netto, min. HZ II und die erbrachten Leistungsphasen 2-3 und 5,6 und 8;
R 3: Aufzüge, behindertengerecht, min. HZ II und die erbrachten Leistungsphasen 2-3 und 5,6 und 8;
R 4: Brandmeldeanlagen, anrechenbare Kosten mindestens 20 000 Euro netto;
R 5: Beleuchtungsanlage einer Speisenausgabe.
Die Referenzen R 1 bis R 3 müssen einmal vollständig nachgewiesen werden. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden (K.O.-Kriterien).
Die Referenzen R 4 und R 5 müssen nicht zwingend nachgewiesen werden, damit die positive Eignungsprüfung erfolgen kann. Die Referenzen können im Rahmen eines Objekts kumulativ oder über verschiedene Objekte als Teilaspekt nachgewiesen werden.
Die Übergabe der entsprechenden geforderten Leistungen der Referenzen an den Auftraggeber muss innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt sein. Stichtag für die Anerkennung der Referenzen ist der 1.2.2015.