Der Auftraggeber beabsichtigt die räumliche Zusammenfassung der Kliniken für Psychiatrie, für Psychosomatik sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie in ein Zentrum für seelische Gesundheit (ZfsG). Hierfür ist ein Neubau am Standort Klinikum Nürnberg Nord geplant. Die Errichtung des Neubaus ist in mindestens 2 Bauabschnitten geplant. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung ab Leistungsphase 5 gemäß HOAI 2013 für den 1. Bauabschnitt (Vorabmaßnahme). Dieser umfasst die Errichtung und Umverlegung einer Fernwärmeleitung (KG 420) und Umverlegungsarbeiten zur Baufeldfreimachung verschiedener Medien (KG 410 und 440).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: ZfsG - BA 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die räumliche Zusammenfassung der Kliniken für Psychiatrie, für Psychosomatik sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie in ein Zentrum für seelische Gesundheit (ZfsG). Hierfür ist ein Neubau am Standort Klinikum Nürnberg Nord geplant. Die Errichtung des Neubaus ist in mindestens 2 Bauabschnitten geplant. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung ab Leistungsphase 5 gemäß HOAI 2013 für den 1. Bauabschnitt (Vorabmaßnahme). Dieser umfasst die Errichtung und Umverlegung einer Fernwärmeleitung (KG 420) und Umverlegungsarbeiten zur Baufeldfreimachung verschiedener Medien (KG 410 und 440).
Der Auftraggeber beabsichtigt die räumliche Zusammenfassung der Kliniken für Psychiatrie, für Psychosomatik sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie in ein Zentrum für seelische Gesundheit (ZfsG). Hierfür ist ein Neubau am Standort Klinikum Nürnberg Nord geplant. Die Errichtung des Neubaus ist in mindestens 2 Bauabschnitten geplant. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung ab Leistungsphase 5 gemäß HOAI 2013 für den 1. Bauabschnitt (Vorabmaßnahme). Dieser umfasst die Errichtung und Umverlegung einer Fernwärmeleitung (KG 420) und Umverlegungsarbeiten zur Baufeldfreimachung verschiedener Medien (KG 410 und 440).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe oben Abschnitt II.1.4).
Dauer: 10 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Leistungsphase 5, Leistungsphasen 6/7 und Leistungsphase 8).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR sowie einer Deckungssumme von 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss. Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR sowie einer Deckungssumme von 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss. Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR sowie einer Deckungssumme von 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR sowie einer Deckungssumme von 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens mit Ausbildung als Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master oder vergleichbarer Berufsausbildung in den letzten 3 Jahren. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Planungsaufträge bezogen auf die letzten 5 Jahre, untergliedert nach:
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens mit Ausbildung als Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master oder vergleichbarer Berufsausbildung in den letzten 3 Jahren. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Planungsaufträge bezogen auf die letzten 5 Jahre, untergliedert nach:
a) Name des Auftraggebers;
b) Erbringungszeitraum;
c) Art der Planungsleistungen;
d) Leistungserbringer;
e) Art des Projekts;
f) erbrachten Leistungsphasen;
g) Falls unter Ziffer;
e) „Klinikum“ angekreuzt: Anzahl der Betten;
h) anrechenbaren Baukosten und
i) Finanzierung.
Es ist mindestens eine Referenz mit den vorgenannten Unterpunkten anzugeben. Die Mindestreferenz muss mindestens 2 Leistungsphasen der Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß HAOI 2013 umfassen. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Es ist mindestens eine Referenz mit den vorgenannten Unterpunkten anzugeben. Die Mindestreferenz muss mindestens 2 Leistungsphasen der Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß HAOI 2013 umfassen. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Mindeststandards:
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Planungsaufträge bezogen auf die letzten 5 Jahre, untergliedert nach:
a) Name des Auftraggebers;
b) Erbringungszeitraum;
c) Art der Planungsleistungen;
d) Leistungserbringer;
e) Art des Projekts;
f) erbrachten Leistungsphasen;
g) Falls unter Ziffer;
e) „Klinikum“ angekreuzt: Anzahl der Betten;
h) anrechenbaren Baukosten und
i) Finanzierung.
Es ist mindestens eine Referenz mit den vorgenannten Unterpunkten anzugeben. Die Mindestreferenz muss mindestens 2 Leistungsphasen der Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß HAOI 2013 umfassen. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Es ist mindestens eine Referenz mit den vorgenannten Unterpunkten anzugeben. Die Mindestreferenz muss mindestens 2 Leistungsphasen der Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß HAOI 2013 umfassen. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. (vgl. § 75 Abs. 2 VgV). Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der vorgenannten Berufsqualifikation benennen (vgl. § 75 Abs. 3 VgV).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. (vgl. § 75 Abs. 2 VgV). Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der vorgenannten Berufsqualifikation benennen (vgl. § 75 Abs. 3 VgV).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens 3 Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens 3 geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten II bis IV des den Vergabeunterlagen beiliegenden Teilnahmeformulars aufgeführt. Die unter Abschnitt II und III im Teilnahmeformular aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt IV des Teilnahmeformulars aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt IV des Teilnahmeformulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt — hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens 3 Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens 3 geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten II bis IV des den Vergabeunterlagen beiliegenden Teilnahmeformulars aufgeführt. Die unter Abschnitt II und III im Teilnahmeformular aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt IV des Teilnahmeformulars aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt IV des Teilnahmeformulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt — hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 📅
Zu Abschnitt III.1): Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Sämtliche im Teilnahmeformular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt II und/oder IV geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten II und III im Teilnahmeformular sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten II und III im Teilnahmeformular sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeberverlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen. Zur Eignungsleihe, vgl. Abschnitt I.5) des o. g. Formulars. Zur Selbstreinigung, vgl. Abschnitt I.6) des o. g. Formulars.
Zu Abschnitt III.1): Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Sämtliche im Teilnahmeformular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt II und/oder IV geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten II und III im Teilnahmeformular sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten II und III im Teilnahmeformular sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeberverlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen. Zur Eignungsleihe, vgl. Abschnitt I.5) des o. g. Formulars. Zur Selbstreinigung, vgl. Abschnitt I.6) des o. g. Formulars.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangs bevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangs bevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 034-080414 (2020-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 900360-08
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die räumliche Zusammenfassung der Kliniken für Psychiatrie, für Psychosomatik, sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie in ein Zentrum für seelische Gesundheit (ZfsG). Hierfür ist ein Neubau am Standort Klinikum Nürnberg Nord geplant. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung ab Leistungsphase 5 gemäß HOAI 2013 für den 1. Bauabschnitt (Vorabmaßnahme. Dieser umfasst die Errichtung und Umverlegung einer Fernwärmeleitung (KG 420) und Umverlegungsarbeiten zur Baufeldreimachung verschiedener Medien (KG 410 und 440).
Der Auftraggeber beabsichtigt die räumliche Zusammenfassung der Kliniken für Psychiatrie, für Psychosomatik, sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie in ein Zentrum für seelische Gesundheit (ZfsG). Hierfür ist ein Neubau am Standort Klinikum Nürnberg Nord geplant. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung ab Leistungsphase 5 gemäß HOAI 2013 für den 1. Bauabschnitt (Vorabmaßnahme. Dieser umfasst die Errichtung und Umverlegung einer Fernwärmeleitung (KG 420) und Umverlegungsarbeiten zur Baufeldreimachung verschiedener Medien (KG 410 und 440).
Gesamtwert des Auftrags: 51920.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Nürnberg, Kommunalunternehmen – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str.1
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-nuernberg.de🌏
E-Mail: vergabestelle@klinikum-nuernberg.de📧
Fax: +49 9113983141 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-14 📅
Name: Rieker Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Südwestpark 48
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9119816940📞
E-Mail: info@ib-rieker.de📧
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 51920.10 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalunternehmen – Anstalt des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Kh/VD-2/E
Internetadresse: www.klinikum-nuernberg.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB regelt:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
(1.) gegen § 134 verstoßen hat oder
(2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.