Planungsleistungen Technische Ausrüstung von Schulen/Digitalpakt (Los 01)
Kommunaler Immobilien Service Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam
Es sind Planungleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der KG 430/440/450 zu erbringen (§ 53 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 HOAI). Die einzelnen Grundleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-31.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-07-31 | Auftragsbekanntmachung |
| 2020-08-10 | Ergänzende Angaben |
| 2020-11-26 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VV-L-KIS-126-20
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunaler Immobilien Service Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.kis-potsdam.de 🌏
E-Mail: britta.haensch@md-ra.de 📧
Telefon: +49 331-2899916 📞
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDT5L/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDT5L 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-05 📅
Datum des Beginns: 2020-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 150-367942
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:05
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung Projektleiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation Bauüberwachung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: MD Rechtsanwälte
Internetadresse: www.kis-potsdam.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDT5L/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDT5L
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 150-367942 (2020-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VV-L-KIS-126-20
Kurze Beschreibung:
Es sind Planungleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der KG 430/440/450 zu erbringen (§ 53 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 HOAI). Die einzelnen Grundleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunaler Immobilien Service Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.kis-potsdam.de 🌏
E-Mail: britta.haensch@md-ra.de 📧
Telefon: +49 331-2899916 📞
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDT5L/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDT5L 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-05 📅
Datum des Beginns: 2020-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 150-367942
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die von dem Auftraggeber vorgegebenen Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden. Die Formblätter und Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse zum Download bereit. Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt. Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung sich für das Vergabeverfahren zu registrieren und sicherzustellen, dass Posteingänge über die Vergabeplattform regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen wird der Auftraggeber nur gegenüber registrierten Unternehmen mitteilen. Im Übrigen obliegt es den interessierten Unternehmen/Bietern, die bereitgestellten Vergabeunterlagen auf etwaige Aktualisierungen hin zu prüfen.
Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Vergabe im Wege eines offenen Verfahrens erfolgt. Bei der Erarbeitung und Übersendung der Angebote ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter sind gemäß § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen. Soweit der Bieter im Vergabeverfahren feststellt, dass Vergabeunterlagen fehlerhaft, unklar, lückenhaft oder widersprüchlich sind, muss er den Auftraggeber darüber unverzüglich informieren und für Aufklärung sorgen. Mit der Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass er die Vergabeunterlagen der geforderten Prüfung unterzogen hat, dass die Fragen zu den Vergabeunterlagen vollständig beantwortet sind und die Vergabeunterlagen eine ausreichende Grundlage für die Angebotsabgabe bilden.
2. Alle Unterlagen und Informationen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren sowie der etwaigen anschließenden Vertragserfüllung überlassen oder bekannt werden, sind vom Bieter auch nach dem Abschluss des Verfahrens vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur Geheimhaltung aller personenbezogenen und betrieblichen Daten zu verpflichten, die bei Angebotsabgabe oder Vertragserfüllung bekannt werden. Jeder Bieter haftet für Schäden, die aus der Weitergabe dieser Daten entstehen, es sei denn, der Bieter weist nach, dass der Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig entstanden ist.
Die Bieter haben die in ihren Angeboten enthaltenen oder sonst im Laufe des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber (Vergabestelle) übermittelten Informationen, soweit sie vertraulich sind, bei der Übermittlung deutlich erkennbar als vertraulich zu kennzeichnen. Insbesondere auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Bieter ist bei der Übermittlung ausdrücklich hinzuweisen. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die vom Bieter eingereichten Erklärungen und Nachweise, Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens haben in der Regel ein Akteneinsichtsrecht. Der Auftraggeber kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nur auf solche vertraulichen Informationen Rücksicht nehmen, die deutlich entsprechend gekennzeichnet sind. Über die Gewährung der Akteneinsicht und deren Umfang entscheiden die Vergabenachprüfungsinstanzen.
Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot einschließlich der Anlagen in Textform nach § 126b BGB über die Plattform https://vergabemarktplatz.brandenburg.de einzureichen.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. Ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
6. Eine Rückgabe der von den Bietern im Zuge des Vergabeverfahrens eingereichten Unterlagen erfolgt (auch im Falle der Nichtberücksichtigung des Angebotes) nicht. Das Sacheigentum an mit dem Angebot von den Bietern eingereichten Unterlagen (inkl. ggf. Muster, Pläne, Zeichnungen/Skizzen, Fotographien usw.) geht ohne Anspruch auf Vergütung auf den Auftraggeber über. Etwas anderes gilt nur in Bezug auf Unterlagen, die der Bieter auf ausdrückliche Anforderung der Auftraggeberin im Original vorgelegt hat und für die er im Falle der Nichtberücksichtigung seines Angebotes ein berechtigtes und vorrangiges Interesse an einer Rückgabe des Originals hat (z. B. Ausbildungsbescheinigungen, obsolet gewordene Bürgschaftsurkunden, Bestätigungen/Bescheinigungen öffentlicher Stellen). Die Rückgabe solcher Originale ist vom Bieter auf seine Kosten spätestens binnen 30 Kalendertage nach der Mitteilung des Auftraggebers (Vergabestelle) über die Nichtberücksichtigung des Angebotes zu verlangen, andernfalls gelten die Sätze 1 und 2 auch bezüglich der vorgelegten Originale.
7. Sofern Nachunternehmer/dritte Unternehmen eingesetzt werden sollen, haben diese Seite 6 bis 11 des Angebotsschreibens Teil 1 (Anlage D) einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sind die in der Projektbeschreibung bezeichneten Grundleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der KG 430/440/450 zu erbringen. Der Los zu schnitt ist in Anlage B (aufgabenbeschreibung) dargestellt.
Loszuordnung: Es existiert keine Loslimitierung. Jedoch ist, sofern beabsichtigt, für jedes Los ein separates Angebot einschließlich Nachweisen einzureichen.
Anschriften: Los:
— Schule 400701 Ketziner Straße 90 14476 Potsdam;
— Schule 400901 Lindenstraße 32-33 14467 Potsdam;
— Schule 401801 Zum Teufelssee 6 14478 Potsdam;
— Schule 402301 Haeckelstraße 72-74 14471 Potsdam;
— Schule 403001 An der alten Zauche (10/30) 14478 Potsdam;
— Schule 403701 Humboldring (37) 14473 Potsdam;
— Schule 404001 Schilfhof 29 14478 Potsdam;
— Schule 404201 Bisamkiez 107-111 14478 Potsdam;
— Schule 403701 Humboldring (38) 14473 Potsdam.
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die von dem Auftraggeber vorgegebenen Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden. Die Formblätter und Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse zum Download bereit. Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt. Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung sich für das Vergabeverfahren zu registrieren und sicherzustellen, dass Posteingänge über die Vergabeplattform regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
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Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen wird der Auftraggeber nur gegenüber registrierten Unternehmen mitteilen. Im Übrigen obliegt es den interessierten Unternehmen/Bietern, die bereitgestellten Vergabeunterlagen auf etwaige Aktualisierungen hin zu prüfen.
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Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Vergabe im Wege eines offenen Verfahrens erfolgt. Bei der Erarbeitung und Übersendung der Angebote ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter sind gemäß § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen. Soweit der Bieter im Vergabeverfahren feststellt, dass Vergabeunterlagen fehlerhaft, unklar, lückenhaft oder widersprüchlich sind, muss er den Auftraggeber darüber unverzüglich informieren und für Aufklärung sorgen. Mit der Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass er die Vergabeunterlagen der geforderten Prüfung unterzogen hat, dass die Fragen zu den Vergabeunterlagen vollständig beantwortet sind und die Vergabeunterlagen eine ausreichende Grundlage für die Angebotsabgabe bilden.
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2. Alle Unterlagen und Informationen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren sowie der etwaigen anschließenden Vertragserfüllung überlassen oder bekannt werden, sind vom Bieter auch nach dem Abschluss des Verfahrens vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur Geheimhaltung aller personenbezogenen und betrieblichen Daten zu verpflichten, die bei Angebotsabgabe oder Vertragserfüllung bekannt werden. Jeder Bieter haftet für Schäden, die aus der Weitergabe dieser Daten entstehen, es sei denn, der Bieter weist nach, dass der Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig entstanden ist.
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Die Bieter haben die in ihren Angeboten enthaltenen oder sonst im Laufe des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber (Vergabestelle) übermittelten Informationen, soweit sie vertraulich sind, bei der Übermittlung deutlich erkennbar als vertraulich zu kennzeichnen. Insbesondere auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Bieter ist bei der Übermittlung ausdrücklich hinzuweisen. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die vom Bieter eingereichten Erklärungen und Nachweise, Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens haben in der Regel ein Akteneinsichtsrecht. Der Auftraggeber kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nur auf solche vertraulichen Informationen Rücksicht nehmen, die deutlich entsprechend gekennzeichnet sind. Über die Gewährung der Akteneinsicht und deren Umfang entscheiden die Vergabenachprüfungsinstanzen.
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Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot einschließlich der Anlagen in Textform nach § 126b BGB über die Plattform https://vergabemarktplatz.brandenburg.de einzureichen.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. Ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
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6. Eine Rückgabe der von den Bietern im Zuge des Vergabeverfahrens eingereichten Unterlagen erfolgt (auch im Falle der Nichtberücksichtigung des Angebotes) nicht. Das Sacheigentum an mit dem Angebot von den Bietern eingereichten Unterlagen (inkl. ggf. Muster, Pläne, Zeichnungen/Skizzen, Fotographien usw.) geht ohne Anspruch auf Vergütung auf den Auftraggeber über. Etwas anderes gilt nur in Bezug auf Unterlagen, die der Bieter auf ausdrückliche Anforderung der Auftraggeberin im Original vorgelegt hat und für die er im Falle der Nichtberücksichtigung seines Angebotes ein berechtigtes und vorrangiges Interesse an einer Rückgabe des Originals hat (z. B. Ausbildungsbescheinigungen, obsolet gewordene Bürgschaftsurkunden, Bestätigungen/Bescheinigungen öffentlicher Stellen). Die Rückgabe solcher Originale ist vom Bieter auf seine Kosten spätestens binnen 30 Kalendertage nach der Mitteilung des Auftraggebers (Vergabestelle) über die Nichtberücksichtigung des Angebotes zu verlangen, andernfalls gelten die Sätze 1 und 2 auch bezüglich der vorgelegten Originale.
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7. Sofern Nachunternehmer/dritte Unternehmen eingesetzt werden sollen, haben diese Seite 6 bis 11 des Angebotsschreibens Teil 1 (Anlage D) einzureichen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
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3. Die Vereinbarung über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister des Planers, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
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5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unter-schriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
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7. Soweit eine Beteiligung als Bieter-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
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1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren,
2. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen,
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3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss Personenschäden mindestens 3,5 Mio. EUR und für Sachschäden 1,5 Mio. EUR betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
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1. Namentliche Benennung der verantwortlichen Fachplaner:
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister.
2. Referenzen:
Darstellung von mindestens 2 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der KG 430, 440 und 450 (§ 53 Abs. 2 Nr. 3-5 HOAI) eines öffentlichen Gebäudes in den Leistungsphasen 3 bis 8 bei dem Leistungsgegenstand die strukturierte Netzwerkverkabelung und Netzwerkertüchtigung war.
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3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren.
Pro Los müssen 2 Bauüberwacher und ein Projektleiter über die gesamte Dauer des Bauvorhabens auch kurzfristig zur Verfügung stehen. Diese sind zu benennen. Es ist eine Reaktionszeit von einer Stunde sicherzustellen, d. h. dass der Bauüberwacher innerhalb dieser Zeit auf der Baustelle Vor-Ort eintreffen muss.
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Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 2 ein- schließlich der für ihren vorgesehenen Leistungsbereich einzureichen. Von den Bietern/der Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
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Gefordertes Mindestkriterium: Bei einer Referenz muss nachgewiesen sein, dass Fördermittel eingesetzt wurden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt (CAD- und AVA Software mit den üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie dxf, dwg sowie GAEB für die Leistungserbringung).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:05
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung Projektleiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation Bauüberwachung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: MD Rechtsanwälte
Internetadresse: www.kis-potsdam.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDT5L/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDT5L
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen über dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Ergänzende Angaben (2020-08-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-383842
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 150-367942
ABl. S-Ausgabe: 157
Quelle: OJS 2020/S 157-383842 (2020-08-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-383842
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 150-367942
ABl. S-Ausgabe: 157
Quelle: OJS 2020/S 157-383842 (2020-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 234-578076
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-06 📅
Name: Ingenieure für Elektrotechnik
Postanschrift: Drewitzer Str. 2 B
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland 🇩🇪
Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR6LH
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 234-578076 (2020-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 234-578076
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die von dem Auftraggeber vorgegebenen Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden. Die Formblätter und Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse zum Download bereit. Die Verfah-renskommunikation wird ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt. Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung sich für das Vergabeverfahren zu registrieren und sicherzustellen, dass Posteingänge über die Vergabeplattform regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen wird der Auftraggeber nur gegenüber registrierten Unternehmen mitteilen. Im Übrigen obliegt es den interessierten Unternehmen/Bietern, die bereitgestellten Vergabeunterlagen auf etwaige Aktualisierungen hin zu prüfen.
Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Vergabe im Wege eines offenen Verfahrens erfolgt. Bei der Erarbeitung und Übersendung der Angebote ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter sind gemäß § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen. Soweit der Bieter im Vergabeverfahren feststellt, dass Vergabeunterlagen fehlerhaft, unklar, lückenhaft oder widersprüchlich sind, muss er den Auftraggeber darüber unverzüglich informieren und für Aufklärung sorgen. Mit der Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass er die Vergabeunterlagen der geforderten Prüfung unterzogen hat, dass die Fragen zu den Vergabeunterlagen vollständig beantwortet sind und die Vergabeunterlagen eine ausreichende Grundlage für die Angebotsabgabe bilden.
2. Alle Unterlagen und Informationen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren sowie der etwaigen anschließenden Vertragserfüllung überlassen oder bekannt werden, sind vom Bieter auch nach dem Abschluss des Verfahrens vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur Geheimhaltung aller personenbezogenen und betrieblichen Daten zu verpflichten, die bei Angebotsabgabe oder Vertragserfüllung bekannt werden. Jeder Bieter haftet für Schäden, die aus der Weitergabe dieser Daten entstehen, es sei denn, der Bieter weist nach, dass der Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig entstanden ist.
Die Bieter haben die in ihren Angeboten enthaltenen oder sonst im Laufe des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber (Vergabestelle) übermittelten Informationen, soweit sie vertraulich sind, bei der Übermittlung deutlich erkennbar als vertraulich zu kennzeichnen. Insbesondere auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Bieter ist bei der Übermittlung ausdrücklich hinzuweisen. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die vom Bieter eingereichten Erklärungen und Nachweise, Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens haben in der Regel ein Akteneinsichtsrecht. Der Auftraggeber kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nur auf solche vertraulichen Informationen Rücksicht nehmen, die deutlich entsprechend gekennzeichnet sind. Über die Gewährung der Akteneinsicht und deren Umfang entscheiden die Vergabenachprüfungsinstanzen.
Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot einschließlich der Anlagen in Textform nach § 126b BGB über die Plattform https://vergabemarktplatz.brandenburg.de einzureichen.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. Ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
6. Eine Rückgabe der von den Bietern im Zuge des Vergabeverfahrens eingereichten Unterlagen erfolgt (auch im Falle der Nichtberücksichtigung des Angebotes) nicht. Das Sacheigentum an mit dem Angebot von den Bietern eingereichten Unterlagen (inkl. ggf. Muster, Pläne, Zeichnungen/Skizzen, Fotographien usw.) geht ohne Anspruch auf Vergütung auf den Auftraggeber über. Etwas anderes gilt nur in Bezug auf Unterlagen, die der Bieter auf ausdrückliche Anforderung der Auftraggeberin im Original vorgelegt hat und für die er im Falle der Nichtberücksichtigung seines Angebotes ein berechtigtes und vorrangiges Interesse an einer Rückgabe des Originals hat (z. B. Ausbildungsbescheinigungen, obsolet gewordene Bürgschaftsurkunden, Bestätigungen/Bescheinigungen öffentlicher Stellen). Die Rückgabe solcher Originale ist vom Bieter auf seine Kosten spätestens binnen 30 Kalendertage nach der Mitteilung des Auftraggebers (Vergabestelle) über die Nichtberücksichtigung des Angebotes zu verlangen, andernfalls gelten die Sätze 1 und 2 auch bezüglich der vorgelegten Originale.
7. Sofern Nachunternehmer/dritte Unternehmen eingesetzt werden sollen, haben diese Seite 6 bis 11 des Angebotsschreibens Teil 1 (Anlage D) einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sind die in der Projektbeschreibung bezeichneten Grundleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der KG 430/440/450 zu erbringen. Der Loszuschnitt ist in Anlage B (aufgabenbeschreibung) dargestellt.
Anschriften: LOS
— Schule 400701 Ketziner Straße 90 14476 Potsdam,
— Schule 400901 Lindenstraße 32-33 14467 Potsdam,
— Schule 401801 Zum Teufelssee 6 14478 Potsdam,
— Schule 402301 Haeckelstraße 72-74 14471 Potsdam,
— Schule 403001 An der alten Zauche (10/30) 14478 Potsdam,
— Schule 403701 Humboldring (37) 14473 Potsdam,
— Schule 404001 Schilfhof 29 14478 Potsdam,
— Schule 404201 Bisamkiez 107-111 14478 Potsdam,
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die von dem Auftraggeber vorgegebenen Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden. Die Formblätter und Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse zum Download bereit. Die Verfah-renskommunikation wird ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt. Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung sich für das Vergabeverfahren zu registrieren und sicherzustellen, dass Posteingänge über die Vergabeplattform regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-06 📅
Name: Ingenieure für Elektrotechnik
Postanschrift: Drewitzer Str. 2 B
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland 🇩🇪
Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR6LH
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
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