Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ist Unterhaltungslastträger der Rohwasserüberleitung zwischen der Talsperre Neunzehnhain I zur Talsperre Einsiedel. Diese Überleitung besteht zwischen den Schächten L und K aus einem Betonkanal der sanierungsbedürftig ist. Da beide Talsperren für die Trinkwasserversorgung der Stadt Chemnitz essentiell sind und diese über den Rohwasserüberleitstollen hydraulisch verbunden sind, ist die Überleitung zwischen den beiden Talsperren von großer Bedeutung. Als wichtige Leitung des Talsperrenverbundsystems „Mittleres Erzgebirge“ ist die Überleitung auch ständig (auch bauzeitlich) zu gewährleisten. Ziel ist nach bisheriger Abstimmung, den ca. 1 235 m langen Betonkanal zu sanieren.
Der Überleitungskanal (Betonkanal) verläuft zwischen Schacht L und Schacht K über eine Strecke von 1 234,4 m (Stationierung 2 662,5 m bis 3 896 m). Er verbindet die beiden TS Neunzehnhain I und TS Einsiedel.
Ziel der zu planenden Maßnahmen ist die Grundsanierung des Überleitungskanals unter temporären Erhalt eines maximalen Durchflusses von 1 m/s und der Gewährleistung der Qualität des Wassers als Trinkwasser auch während der Sanierungsarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: FMZ-2020-54
Kurze Beschreibung:
“Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ist Unterhaltungslastträger der Rohwasserüberleitung zwischen der Talsperre Neunzehnhain I zur...”
Kurze Beschreibung
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ist Unterhaltungslastträger der Rohwasserüberleitung zwischen der Talsperre Neunzehnhain I zur Talsperre Einsiedel. Diese Überleitung besteht zwischen den Schächten L und K aus einem Betonkanal der sanierungsbedürftig ist. Da beide Talsperren für die Trinkwasserversorgung der Stadt Chemnitz essentiell sind und diese über den Rohwasserüberleitstollen hydraulisch verbunden sind, ist die Überleitung zwischen den beiden Talsperren von großer Bedeutung. Als wichtige Leitung des Talsperrenverbundsystems „Mittleres Erzgebirge“ ist die Überleitung auch ständig (auch bauzeitlich) zu gewährleisten. Ziel ist nach bisheriger Abstimmung, den ca. 1 235 m langen Betonkanal zu sanieren.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-09 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 131-321417
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
“Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.”
Quelle: OJS 2020/S 131-321417 (2020-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ist Unterhaltungslastträger der Rohwasserüberleitung zwischen der Talsperre Neunzehnhain I zur...”
Kurze Beschreibung
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ist Unterhaltungslastträger der Rohwasserüberleitung zwischen der Talsperre Neunzehnhain I zur Talsperre Einsiedel. Diese Überleitung besteht zwischen den Schächten L und K aus einem Betonkanal der sanierungsbedürftig ist. Da beide Talsperren für die Trinkwasserversorgung der Stadt Chemnitz essentiell sind und diese über den Rohwasserüberleitstollen hydraulisch verbunden sind, ist die Überleitung zwischen den beiden Talsperren von großer Bedeutung. Als wichtige Leitung des Talsperrenverbundsystems „Mittleres Erzgebirge“ ist die Überleitung auch ständig (auch bauzeitlich) zu gewährleisten. Ziel ist nach bisheriger Abstimmung, den ca. 1.235 m langen Betonkanal zu sanieren.
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Gesamtwert des Auftrags: 136138.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überleitung TS Neunzehnhain I zu TS Einsiedel, Sanierung Betonkanalstrecke, NTV 02
Referenznummer: 4500156329
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 3 bis 6 nach HOAI 2013, Tragwerksplanung Leistungsphasen 3-6 nach HOAI 2013”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der AN ist gemäß Hauptvertrag mit den Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 20213 beauftragt.
Da im Rahmen der Planung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der AN ist gemäß Hauptvertrag mit den Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 20213 beauftragt.
Da im Rahmen der Planung festgestellt werden musste, dass die Leistungsfähigkeit der Spülleitung im Schacht L geringer ausgefallen ist als seitens des Betreibers angenommen worden ist. . Die nachträglich zu beauftragenden Planungsleistungen sind für die Planung und spätere Ausführung zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Spülleitung erforderlich und wurden durch den AG gefordert.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu §132 GWB, Abs.2; Nr. 2a, b.
Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes erforderlich, da somit die Sicherheit Rohwasserbereitstellung in der Talsperre Einsiedel während der Bauphase, ins-besondere in den längeren Abschnitt B und C, durch Minimierung der Unterbrechungszeiten für die Rohwasserüberleitung erhöht werden kann.
Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro ACI ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche Fachkenntnisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 4500156329
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-11 📅
ÜL TSNI-TSE Sanierung Betonkanalstrecke zw. Schacht L und K
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6022.48 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ACI-Aquaprojekt Consult
Nationale Registrierungsnummer: DE140293460
Postleitzahl: 01157
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ulf.uhlig@acidresden.de📧
Telefon: +4935165860100📞
Fax: +4935165860130 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Nationale Registrierungsnummer: ID 00005892
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Region: Erzgebirgskreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 37367 310 100📞
Fax: +49 37367 310 130 📠
URL: https://www.talsperren-sachsen.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: ID t:03419773800
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Dem AN werden mit der 02. NTV zusätzliche Planungsleistungen Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 3 und 4 übertragen.”
Quelle: OJS 2025/S 068-221588 (2025-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-04) Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-10-14 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 12719.92 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Dem AN werden mit der 02. NTV zusätzliche Planungsleistungen Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5 bis 9 übertragen.”
Quelle: OJS 2025/S 068-223411 (2025-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überleitung TS Neunzehnhain I zu TS Einsiedel, Sanierung Betonkanalstrecke, NTV 03
Referenznummer: 4500141576
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 bis 2 nach HOAI 2013, Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-2 nach HOAI 2013” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer ist mit Hauptvertrag mit den Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Auf Grund der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer ist mit Hauptvertrag mit den Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Auf Grund der Erfahrungen der Realisierung des 1. Teilabschnittes, soll die bestehende Vorplanung noch einmal überarbeitet und angepasst werden.
Die Wiederholung von Teilleistung der LP 2 wurde durch den AG gefordert, um aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus dem 1.Teilabschnitt die Alternativen neu zu bewerten bzw. andere Varianten, als in der Aufgabenstellung beschrieben waren, zu finden.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu §132 GWB, Abs.2; Nr. 2a, b, Nr. 3.
Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur erfolgreichen Realisierung des Projektes erforderlich, da die zusätzlich gewonnenen Erkenntnisse aus der Sanierung im 1.Teilabschnitt in den längeren Abschnitt B und C zur Variantensuche eingesetzt werden müssen, um die optimale Lösung zur Abwicklung des Projektes unter Einhaltung der vorgegebenen Rahmenbedingungen (Versorgungssicherheit des WW Einsiedel) und der Minimierung der Projektkosten zu erhalten.
Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro ACI ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreich-ten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über um-fangreiche Fachkenntnisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten ein-arbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Für die Realisierung der benannten Maßnahmen werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem.§43 HOAI 2013, die...”
Beschreibung der Optionen
Für die Realisierung der benannten Maßnahmen werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem.§43 HOAI 2013, die Leistungsphasen 1 und 2 für die Tragwerksplanung gemäß§ 51 HOAI 2013 sowie die besondere Leistung der Erstellung einer Aufgabenstellung für die Planung der Objekte der Technischen Ausrüstung durch einen Fachplaner gemäß § 55 HOAI übertragen.
Die LTV beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Planung die weiteren Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 der Objektplanung sowie der Leistungsphasen 3 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung zu beauftragen. Wesentliche Voraussetzung sind Genehmigungs- und Finanzierungsfähigkeit. Die Übertragung erfolgt durch einen gesonderten Vertrag. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: NTV03
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-02-06 📅
Titel: ÜL TSNI-TSE Sanierung Betonkanalstrecke zw. Schacht L und K
Planungsleistungen zur Erneuerung der Spülleitung und zur Schachtsanierung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 16138.61 EUR 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Anhand der aus der Sanierungsausführung gewonnenen Erkenntnisse soll die vorliegende und bestätigte Vorplanung für die Abschnitte „B“ und „C“ unter...”
Text
Anhand der aus der Sanierungsausführung gewonnenen Erkenntnisse soll die vorliegende und bestätigte Vorplanung für die Abschnitte „B“ und „C“ unter Beachtung folgender Faktoren angepasst werden
Technische Bewertung Linerbau Abschnitt „A“ und Neubetrachtung Abschnitt „C“ (Haltungslängen usw.)
Bei trassengleichen Bauen/Linersanierung Unterbrechung der Rohwasserüberleitung. Bei mehrmaligen Unterbrechungszyklen in diesem Zeitfenster ist eine Ersatzwasserversorgung zu errichten
Neubetrachtung Abschnitt „B“: Trasse offene Verlegung ober- / unterhalb der Alttrasse
Bauzeit: Abschnitt „C“: trassengleiches Bauen/Linersanierung evtl. erst ab Ende 2027
Abschnitt „B“: Ausführung vor Abschnitt „C“
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Quelle: OJS 2025/S 068-223634 (2025-04-04)