Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V hat eine Vorschlagsliste zu den geplanten Schulstandorten der „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ sowie der „Schulen mit flexiblen Bildungsgang“ entsprechend der Inklusionsstrategie des Landes M-V erarbeitet. Der gesamte Schulkomplex besteht aus 4 Schulgebäuden, einem WC-Gebäude und einer Sporthalle mit Sportplatz. Bei den Schulgebäuden handelt es sich um die Ehm-Welk-Schule (gebaut 1864), Goetheschule (1905), Erweiterungsbau 1 (1999), Erweiterungsbau 2 (2001). Die beiden historischen Schulgebäude stehen unter Denkmalschutz und wurden zwischen 1995 und 2002 vollständig saniert. Durch den BBL M-V wurde eine baufachliche Bewertung des Schulkomplexes bezüglich der Inklusionskosten zzgl. des notwendigen Instandsetzungsbedarfes vorgenommen. Als Ergebnis soll die Regionale Schule im Rahmen der Inklusion mit den Förderschwerpunkten „Hören und Sehen" und Förderschwerpunkt „körperlich-motorische Entwicklung“ ausgebaut werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: P 01/10/19
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V hat eine Vorschlagsliste zu den geplanten Schulstandorten der „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ sowie der „Schulen mit flexiblen Bildungsgang“ entsprechend der Inklusionsstrategie des Landes M-V erarbeitet. Der gesamte Schulkomplex besteht aus 4 Schulgebäuden, einem WC-Gebäude und einer Sporthalle mit Sportplatz. Bei den Schulgebäuden handelt es sich um die Ehm-Welk-Schule (gebaut 1864), Goetheschule (1905), Erweiterungsbau 1 (1999), Erweiterungsbau 2 (2001). Die beiden historischen Schulgebäude stehen unter Denkmalschutz und wurden zwischen 1995 und 2002 vollständig saniert. Durch den BBL M-V wurde eine baufachliche Bewertung des Schulkomplexes bezüglich der Inklusionskosten zzgl. des notwendigen Instandsetzungsbedarfes vorgenommen. Als Ergebnis soll die Regionale Schule im Rahmen der Inklusion mit den Förderschwerpunkten „Hören und Sehen" und Förderschwerpunkt „körperlich-motorische Entwicklung“ ausgebaut werden.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V hat eine Vorschlagsliste zu den geplanten Schulstandorten der „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ sowie der „Schulen mit flexiblen Bildungsgang“ entsprechend der Inklusionsstrategie des Landes M-V erarbeitet. Der gesamte Schulkomplex besteht aus 4 Schulgebäuden, einem WC-Gebäude und einer Sporthalle mit Sportplatz. Bei den Schulgebäuden handelt es sich um die Ehm-Welk-Schule (gebaut 1864), Goetheschule (1905), Erweiterungsbau 1 (1999), Erweiterungsbau 2 (2001). Die beiden historischen Schulgebäude stehen unter Denkmalschutz und wurden zwischen 1995 und 2002 vollständig saniert. Durch den BBL M-V wurde eine baufachliche Bewertung des Schulkomplexes bezüglich der Inklusionskosten zzgl. des notwendigen Instandsetzungsbedarfes vorgenommen. Als Ergebnis soll die Regionale Schule im Rahmen der Inklusion mit den Förderschwerpunkten „Hören und Sehen" und Förderschwerpunkt „körperlich-motorische Entwicklung“ ausgebaut werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-08 📅
Datum des Beginns: 2020-06-22 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 070-166903
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 204-496732
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Der Vergaberat des Ministeriums für Inneres und Europa M-V hat eine Kofinanzierungshilfe zugesagt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 5
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume
Losnummer: 01
Kurze Beschreibung:
Die Regionale Schule soll im Rahmen der Inklusion mit den Förderschwerpunkten „Hören und Sehen“ (Haus 1 bis 4) und „körperlich-motorische Entwicklung“ (Haus 1 nur bis EG, Haus 2 und 3 komplett, Haus 4 entfällt) ausgebaut werden. Hierfür werden umfangreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich: Barrierefreie Erschließung innerhalb und außerhalb der Gebäude, taktiles Bodenleit- und Orientierungssystem, Sicherheitsmarkierungen an den vorhandenen Glaswänden/Glastüren, visuelle Kennzeichnung von Türen, Wänden und Böden, Handläufe nach DIN 18040 erneuern/erweitern, Orientierungshilfen an Stufen vorsehen, Erneuerung einer Treppenanlage mit Lift, Neubau eines Verbindungsbaus mit mittig angeordnetem Aufzug, Akustikmaßnahmen auf den Fluren und in den Unterrichtsräumen, Feuchtesanierung im Kellerbereich.
Die Regionale Schule soll im Rahmen der Inklusion mit den Förderschwerpunkten „Hören und Sehen“ (Haus 1 bis 4) und „körperlich-motorische Entwicklung“ (Haus 1 nur bis EG, Haus 2 und 3 komplett, Haus 4 entfällt) ausgebaut werden. Hierfür werden umfangreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich: Barrierefreie Erschließung innerhalb und außerhalb der Gebäude, taktiles Bodenleit- und Orientierungssystem, Sicherheitsmarkierungen an den vorhandenen Glaswänden/Glastüren, visuelle Kennzeichnung von Türen, Wänden und Böden, Handläufe nach DIN 18040 erneuern/erweitern, Orientierungshilfen an Stufen vorsehen, Erneuerung einer Treppenanlage mit Lift, Neubau eines Verbindungsbaus mit mittig angeordnetem Aufzug, Akustikmaßnahmen auf den Fluren und in den Unterrichtsräumen, Feuchtesanierung im Kellerbereich.
Gegenstand dieses Loses ist die Gebäude- und Innenraumplanung im Sinne von § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013, LP 2-9 an einen Auftragnehmer. Die stufenweise Beauftragung ist vorgesehen.
Zunächst erfolgt nur die Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie der Beratungsleistungen für Brandschutz und SiGeKo. Für die LP 2-4 und die Beratungsleistungen wird eine Bearbeitung innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhanden sein.
Zunächst erfolgt nur die Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie der Beratungsleistungen für Brandschutz und SiGeKo. Für die LP 2-4 und die Beratungsleistungen wird eine Bearbeitung innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhanden sein.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen sowie weiterer Beratungsleistungen bzw. Besonderer Leistungen im Sinne von § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013 LP 5-9 ist optional.
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Anpassung erfolgt bei ggf. späterem Baubeginn.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 2-4 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie der Beratungsleistungen für Brandschutz und SiGeKo.
Die Vergabe der Leistungsphasen 5-9 sowie die Realisierung des Bauvorhabens stehen unter einem Finanzierungsvorbehalt.
Der Abruf weiterer Leistungsphasen, Beratungsleistungen und Besonderer Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen, Beratungsleistungen bzw. Besonderen Leistungen besteht nicht.
Der Abruf weiterer Leistungsphasen, Beratungsleistungen und Besonderer Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen, Beratungsleistungen bzw. Besonderen Leistungen besteht nicht.
Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer längstens für 18 Monate nach Angebotsabgabe verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: KSCH 2018/209 Für das Gesamtvorhaben wurden Zuwendungen aus dem Sonderprogramm für den Schulbau – Förderung zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Fördergrundsätze Kommunalinvestitionsförderung, Kapitel 2, Schulen, beantragt.
Zusätzliche Informationen:
Der Vergaberat des Ministeriums für Inneres und Europa M-V hat eine Kofinanzierungshilfe zugesagt.
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung
Losnummer: 02
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung Tragwerksplanung im Sinne von § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2013, LP 2-6.
Die stufenweise Beauftragung ist vorgesehen.
Zunächst erfolgt nur die Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung.
Für die LP 2-4 wird eine Bearbeitung innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhanden sein.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen sowie weiterer Beratungsleistungen bzw. Besonderer Leistungen im Sinne von § 51 i.V.m. Anlage 14 HOAI 2013 LP 5-6 ist optional.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 2-4 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung.
Die Vergabe der Leistungsphasen 5-6 sowie die Realisierung des Bauvorhabens stehen unter einem Finanzierungsvorbehalt.
Der Abruf weiterer Leistungsphasen und Besonderer Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bzw. Besonderen Leistungen besteht nicht.
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung – Elektro
Losnummer: 03
Kurze Beschreibung:
Es sind u. a. Installationen für die Beleuchtung der Wegeführung, Warn- und Informationseinrichtungen sowie Klingel- und Gegensprechanlagen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, ein akustisches Blindenleitsystem, elektrische Antriebe für Eingangstüren u. s. w. vorgesehen. Eine Treppenanlage am Haus 1 wird erneuert und ist mit einer Liftanlage zu versehen. Durch den Neubau eines Verbindungsbaus mit mittig angeordnetem Aufzug sollen Gebäude 2 und 3 über einen Eingang mit einer Automatiktür erschlossen werden.
Es sind u. a. Installationen für die Beleuchtung der Wegeführung, Warn- und Informationseinrichtungen sowie Klingel- und Gegensprechanlagen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, ein akustisches Blindenleitsystem, elektrische Antriebe für Eingangstüren u. s. w. vorgesehen. Eine Treppenanlage am Haus 1 wird erneuert und ist mit einer Liftanlage zu versehen. Durch den Neubau eines Verbindungsbaus mit mittig angeordnetem Aufzug sollen Gebäude 2 und 3 über einen Eingang mit einer Automatiktür erschlossen werden.
Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (Elektro) im Sinne von § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI 2013 Leistungsphasen 2-9 für die KG 400 (Anlagengruppen 4 bis 7 im Sinne von § 53 HOAI 2013).
Zunächst erfolgt nur die Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung.
Für die LP 2-4 wird eine Bearbeitung innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhanden sein. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen sowie besonderer Leistungen im Sinne von § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI 2013 LP 5-9 ist optional.
Für die LP 2-4 wird eine Bearbeitung innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhanden sein. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen sowie besonderer Leistungen im Sinne von § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI 2013 LP 5-9 ist optional.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 2-4 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die KG 400 (Anlagengruppen 4 bis 7 im Sinne von § 53 HOAI 2013).
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung – HLS
Losnummer: 04
Kurze Beschreibung:
Im Haus 4 sind sanitäre Einrichtungen im Kellergeschoss vorhanden, die jedoch erneuert werden müssen um den Förderschwerpunkten zu genügen. Es handelt sich hierbei um 3 Sanitärbereiche, WC-Jungen, WC-Mädchen sowie WC Personal.
Der Zugang ist nicht für körperlich-motorisch beeinträchtigte Personen geeignet, da der Kellerbereich nur über eine Treppe erreichbar ist. Bei der Erneuerung ist zu beachten, dass die Gestaltung kontrastreich erfolgen soll und spiegelfreie Armaturen vorzusehen sind.
Der Zugang ist nicht für körperlich-motorisch beeinträchtigte Personen geeignet, da der Kellerbereich nur über eine Treppe erreichbar ist. Bei der Erneuerung ist zu beachten, dass die Gestaltung kontrastreich erfolgen soll und spiegelfreie Armaturen vorzusehen sind.
Im Haus 3 befindet sich ein Behinderten-WC im EG. Die Tür schlägt in Fluchtrichtung auf und ein Notruf ist vorhanden. Eine kontrastreiche Gestaltung muss ergänzt werden.
Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) im Sinne von § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 Leistungsphasen 2-9 für die KG 400 (Anlagengruppen 1-3 im Sinne von § 53 HOAI 2013).
Für die LP 2-4 wird eine Bearbeitung innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhanden sein. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen sowie besonderer Leistungen im Sinne von § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 LP 5-9 ist optional.
Für die LP 2-4 wird eine Bearbeitung innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhanden sein. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen sowie besonderer Leistungen im Sinne von § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 LP 5-9 ist optional.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 2-4 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die KG 400 (Anlagengruppen 1-3 im Sinne von § 53HOAI 2013).
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: KSCH 2018/209 Für das Gesamtvorhaben wurden Zuwendungen aus dem Sonderprogramm für denSchulbau – Förderung zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Fördergrundsätze Kommunalinvestitionsförderung, Kapitel 2, Schulen, beantragt.
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen Leistungsbild Objektplanung Freianlagen
Losnummer: 05
Kurze Beschreibung:
Das Grundstück des Schulkomplexes ist vollständig eingezäunt, sämtliche Zuwegungen und Zufahrten haben Tore. Die gesamte Hoffläche ist als großer Platz gestaltet und ist wenig kontrastreich. Eine Orientierung auf dem Schulhof ist schwierig, da mehrere Gebäude von den Schülern erreicht werden müssen. Ein taktiles Bodenleitsystem ist im Außenbereich nicht vorzufinden und muss ergänzt werden. Die Beleuchtung der Wegeführung zu den Eingängen und zur Sporthalle sollte in das Außenanlagenkonzept für die barrierefreie Erschließung mit aufgenommen werden. Es wird eine Barrierefreiheit für die körperlich motorische Entwicklung in Haus 1 bis zum EG (Rampe) und Haus 2 und 3 komplett umgesetzt.
Das Grundstück des Schulkomplexes ist vollständig eingezäunt, sämtliche Zuwegungen und Zufahrten haben Tore. Die gesamte Hoffläche ist als großer Platz gestaltet und ist wenig kontrastreich. Eine Orientierung auf dem Schulhof ist schwierig, da mehrere Gebäude von den Schülern erreicht werden müssen. Ein taktiles Bodenleitsystem ist im Außenbereich nicht vorzufinden und muss ergänzt werden. Die Beleuchtung der Wegeführung zu den Eingängen und zur Sporthalle sollte in das Außenanlagenkonzept für die barrierefreie Erschließung mit aufgenommen werden. Es wird eine Barrierefreiheit für die körperlich motorische Entwicklung in Haus 1 bis zum EG (Rampe) und Haus 2 und 3 komplett umgesetzt.
Der Schulkomplex liegt an einer öffentlichen Straße, direkt vor dem Schulhof sind Stellflächen vorhanden und fußläufig barrierefrei vom Gelände zu erreichen. Ein Behinderten-Stellplatz ist nicht ausgewiesen und ist vorzusehen. Das Halten vor dem Hofeingang ist möglich.
Der Schulkomplex liegt an einer öffentlichen Straße, direkt vor dem Schulhof sind Stellflächen vorhanden und fußläufig barrierefrei vom Gelände zu erreichen. Ein Behinderten-Stellplatz ist nicht ausgewiesen und ist vorzusehen. Das Halten vor dem Hofeingang ist möglich.
Gegenstand dieses Loses ist die Freianlagenplanung im Sinne von § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI 2013 Leistungsphasen 2-9.
Zunächst erfolgt nur die Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen.
Für die LP 2-4 wird eine Bearbeitung innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhanden sein. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen sowie besonderer Leistungen im Sinne von § 39 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 LP 5-9 ist optional.
Für die LP 2-4 wird eine Bearbeitung innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhanden sein. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen sowie besonderer Leistungen im Sinne von § 39 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 LP 5-9 ist optional.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 2-4 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen im Sinne von § 39 HOAI 2013.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ueckerstraße 59
17373 Ueckermünde
17373 Ueckermüde
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Vorlage eines Auszugs aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister;
— Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur bzw. Landschaftsarchitekt nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU;
— Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur bzw. Landschaftsarchitekt nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (unterschiedliche Deckungshöhen je Los, vgl. II.2.9)
Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und nachgewiesen werden.
— Umsätze (unterschiedliche Höhe je Los, vgl. II.2.9)
Mindeststandards: Gemäß Unterlagen Teilnahmewettbewerb.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— geeignete Referenzen (unterschiedlich je Los, vgl. II.2.9)
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Die erteilten Auskünfte finden bei der Wertung der Referenzen Berücksichtigung.
— Angabe zur Anzahl der Beschäftigten (unterschiedlich je Los, vgl. II.2.9);
— Berufsbefähigung und Berufserfahrung Projektleiter und Stellvertreter (unterschiedlich je Los, vgl. II.2.9);
— Erklärung, ob Nachunternehmereinsatz oder Eignungsleihe beabsichtigt ist (gemäß UnterlagenTeilnahmewettbewerb).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
— Natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt"/„Landschaftsarchitekt" berechtigt sind oder bauvorlageberechtigte Ingenieure nach § 65 Abs. 2 LBauO M-V;
— Juristische Personen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. o. g. Regelung benennen;
— Ausländische Bewerber Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU sowie Berechtigung zur Entwurfsverfassung nach LBauO M-V.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Unterlagen Teilnahmewettbewerb.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nicht genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Erfüllen mehrere Bewerber als die festgelegte Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber als die festgelegte Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
1.2. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR – 5 Pkt. und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 000 000 EUR – 5 Pkt. gegeben ist.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV):
2.1. Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU – K.O.-Kriterium,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.1. Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU – K.O.-Kriterium,
2.2. Erklärung über eine mindestens fünfjährige Berufsbefähigung und Berufserfahrung für Projektleiter und Stellvertreter – K.O.-Kriterium,
2.3. geeignete Referenz über in den letzten 5 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend den Neu- und Umbau von Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 1,5 Mio. EUR – netto – (KG 300 und 400) aufgewiesen haben – 40 Pkt.,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.3. geeignete Referenz über in den letzten 5 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend den Neu- und Umbau von Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 1,5 Mio. EUR – netto – (KG 300 und 400) aufgewiesen haben – 40 Pkt.,
2.4. geeignete Referenz über in den letzten 5 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend den Neu- und Umbau von Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 500 000 EUR – netto – (KG 300 und 400) aufgewiesen haben – 30 Pkt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.4. geeignete Referenz über in den letzten 5 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend den Neu- und Umbau von Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 500 000 EUR – netto – (KG 300 und 400) aufgewiesen haben – 30 Pkt.
2.5. Angabe zum durchschnittlichen Personalbestand in den letzten 3 Jahren > 5 Beschäftigte (einschl. Führungskräfte) – 10 Pkt.
1.2. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR – 5 Pkt.
Und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 000 000 EUR – 5 Pkt.
Gegeben ist.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) 2.1 Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Ingenieur nach dem Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL2013/55/EU – K.O.-Kriterium;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) 2.1 Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Ingenieur nach dem Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL2013/55/EU – K.O.-Kriterium;
2.2. Erklärung über eine mindestens fünfjährige Berufsbefähigung und Berufserfahrung für Projektleiter und Stellvertreter – K.O.-Kriterium;
2.3. geeignete Referenz über in den letzten 5 Jahren erbrachte Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung betreffend den Neu- und Umbau von Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 1,5 Mio EUR – netto – (KG 300 und 400) aufgewiesen haben – 40 Pkt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.3. geeignete Referenz über in den letzten 5 Jahren erbrachte Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung betreffend den Neu- und Umbau von Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 1,5 Mio EUR – netto – (KG 300 und 400) aufgewiesen haben – 40 Pkt.
2.4. geeignete Referenz über in den letzten 5 Jahren erbrachte Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung betreffend den Neu- und Umbau von Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 500 000 EUR – netto – (KG 300 und 400) aufgewiesen haben – 30 Pkt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.4. geeignete Referenz über in den letzten 5 Jahren erbrachte Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung betreffend den Neu- und Umbau von Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 500 000 EUR – netto – (KG 300 und 400) aufgewiesen haben – 30 Pkt.
2.5 Angabe zum durchschnittlichen Personalbestand in den letzten 3 Jahren > 5 Beschäftigte (einschl. Führungskräfte) – 10 Pkt.
1.2 Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR – 5 Pkt.
Und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 300 000 EUR – 5 Pkt.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) 2.1 Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU – K.O.-Kriterium 2.2 Erklärung über eine mindestens dreijährige Berufsbefähigung und Berufserfahrung für Projektleiter und Stellvertreter – K.O.-Kriterium 2.3 geeignete Referenz über in den letzten 5 Jahren erbrachte Ingenieurleistungen betreffend die Elektroanlagen in Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 200 000 EUR – netto -(KG 400) aufgewiesen haben – 40 Pkt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) 2.1 Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU – K.O.-Kriterium 2.2 Erklärung über eine mindestens dreijährige Berufsbefähigung und Berufserfahrung für Projektleiter und Stellvertreter – K.O.-Kriterium 2.3 geeignete Referenz über in den letzten 5 Jahren erbrachte Ingenieurleistungen betreffend die Elektroanlagen in Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 200 000 EUR – netto -(KG 400) aufgewiesen haben – 40 Pkt.
2.4. geeignete Referenz über in den letzten 5 Jahren erbrachte Ingenieurleistungen betreffend die Elektroanlagen in Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 100 000 EUR netto (KG 400) aufgewiesen haben – 30 Pkt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.4. geeignete Referenz über in den letzten 5 Jahren erbrachte Ingenieurleistungen betreffend die Elektroanlagen in Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 100 000 EUR netto (KG 400) aufgewiesen haben – 30 Pkt.
1.2 Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme fürPersonenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR – 5 Pkt.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) 2.1 Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU – K.O.-Kriterium 2.2 Erklärung über eine mindestens dreijährige Berufsbefähigung und Berufserfahrung für Projektleiter und Stellvertreter – K.O.-Kriterium 2.3 geeignete Referenz über in den letzten 5 Jahren erbrachte Ingenieurleistungen betreffend die Sanitäranlagen in Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 200 000 EUR – netto -(KG 400) aufgewiesen haben – 40 Pkt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) 2.1 Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU – K.O.-Kriterium 2.2 Erklärung über eine mindestens dreijährige Berufsbefähigung und Berufserfahrung für Projektleiter und Stellvertreter – K.O.-Kriterium 2.3 geeignete Referenz über in den letzten 5 Jahren erbrachte Ingenieurleistungen betreffend die Sanitäranlagen in Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 200 000 EUR – netto -(KG 400) aufgewiesen haben – 40 Pkt.
2.4 geeignete Referenz über in den letzten 5 Jahren erbrachte Ingenieurleistungen betreffend die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen in Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 100 000 EUR netto (KG 400) aufgewiesen haben – 30 Pkt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.4 geeignete Referenz über in den letzten 5 Jahren erbrachte Ingenieurleistungen betreffend die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen in Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 100 000 EUR netto (KG 400) aufgewiesen haben – 30 Pkt.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nicht genügendgeeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 250 000 EUR – 5 Pkt.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) 2.1 Nachweis der Berechtigung zur Führungeiner Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt nach Architekten- und Ingenieurgesetzdes jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU – K.O.-Kriterium 2.2 Erklärung über eine mindestens dreijährigeBerufsbefähigung und Berufserfahrung für Projektleiter und Stellvertreter – K.O.-Kriterium 2.3 geeignete Referenz über in den letzten 3 Jahren erbrachte Architektenleistungen betreffend die Gestaltung von Freianlagen an Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 200 000 EUR – netto – (KG 500) aufgewiesen haben – 40 Pkt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) 2.1 Nachweis der Berechtigung zur Führungeiner Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt nach Architekten- und Ingenieurgesetzdes jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU – K.O.-Kriterium 2.2 Erklärung über eine mindestens dreijährigeBerufsbefähigung und Berufserfahrung für Projektleiter und Stellvertreter – K.O.-Kriterium 2.3 geeignete Referenz über in den letzten 3 Jahren erbrachte Architektenleistungen betreffend die Gestaltung von Freianlagen an Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 200 000 EUR – netto – (KG 500) aufgewiesen haben – 40 Pkt.
2.4. geeignete Referenz über in den letzten 3 Jahren erbrachte Architektenleistungen betreffend die Gestaltung von Freianlagen an Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 100 000 EUR netto (KG 500) aufgewiesen haben – 30 Pkt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.4. geeignete Referenz über in den letzten 3 Jahren erbrachte Architektenleistungen betreffend die Gestaltung von Freianlagen an Schulen, Bildungszentren in Kombination mit Horteinrichtungen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von ≥ 100 000 EUR netto (KG 500) aufgewiesen haben – 30 Pkt.
2.5. Angabe zum durchschnittlichen Personalbestand in den letzten 3 Jahren > 3 Beschäftigte (einschl. Führungskräfte) – 10 Pkt.
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat der Bewerber die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrages hinzuweisen.
— Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied von Bewerbergemeinschaften sind nur unter Beachtung von EuGH, Urteil vom 23.12.2009 – Rs. C-376/08 möglich;
— Änderungen am Bewerberbogen sind nicht zulässig;
— Der Auftraggeber beabsichtigt, vorerst die Vertragsmuster der RBBau zu verwenden. Hierbei ist zu beachten, dass die Regelungen der HOAI (Fassung 2013) zur Verbindlichkeit von Mindest- und Höchstsätzen nicht mehr anzuwenden sind. Sh. Urteil des EuGH vom 4.7.2019 – Rs. C-377/17. Die Honorare sind frei zu vereinbaren,
— Der Auftraggeber beabsichtigt, vorerst die Vertragsmuster der RBBau zu verwenden. Hierbei ist zu beachten, dass die Regelungen der HOAI (Fassung 2013) zur Verbindlichkeit von Mindest- und Höchstsätzen nicht mehr anzuwenden sind. Sh. Urteil des EuGH vom 4.7.2019 – Rs. C-377/17. Die Honorare sind frei zu vereinbaren,
— Um sicherzustellen, dass alle Bewerber etwaige weitere Informationen für den Teilnahmewettbewerb erhalten, werden sie gebeten, sich bei der unter I.3) benannten Plattform Subreport freiwillig registrieren zu lassen.
Zu II.1.6 – Angaben zu den Losen: Sofern ein Bieter das jeweils wirtschaftlichste Angebot für mehr Lose abgegeben hat, als er maximal erhalten kann, gilt Folgendes:
— Für den Fall, dass alle Lose eine ausreichende Anzahl von Angeboten vorliegt:
Hat ein Bieter Angebote für mehr als 3 Lose abgegeben, können an diesen Bieter auch mehr als 3 Lose vergeben werden, wenn er hierfür unter Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat; bei Punktgleichheit richtet sich die Zuschlagsentscheidung für die die 3 Lose übersteigenden Lose nach der niedrigsten Wertungssumme.
Hat ein Bieter Angebote für mehr als 3 Lose abgegeben, können an diesen Bieter auch mehr als 3 Lose vergeben werden, wenn er hierfür unter Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat; bei Punktgleichheit richtet sich die Zuschlagsentscheidung für die die 3 Lose übersteigenden Lose nach der niedrigsten Wertungssumme.
— Für den Fall, dass nicht für alle Lose eine ausreichende Anzahl von Geboten vorliegt:
Von der maximalen Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können (s. II.1.6), kann der Auftraggeber erhöhend abweichen.
Hinweise zum Datenschutz:
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885164/65📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Seebad Ueckermünde
Postanschrift: Am Rathaus 3
Postort: Ueckermünde
Postleitzahl: 17373
Telefon: +49 39771 / 284-61📞
E-Mail: bauamt.rathaus@ueckermuende.de📧
Fax: +49 39771 / 284-70 📠
Internetadresse: www.ueckermuende.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 070-166903 (2020-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V hat eine Vorschlagsliste zu den geplanten Schulstandorten der „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ sowie der „Schulen mit flexiblen Bildungsgang“ entsprechend der Inklusionsstrategie des Landes M-V erarbeitet. Der gesamte Schulkomplex besteht aus vier Schulgebäuden, einem WC-Gebäude und einer Sporthalle mit Sportplatz. Bei den Schulgebäuden handelt es sich um die Ehm-Welk-Schule (gebaut 1864), Goetheschule (1905), Erweiterungsbau 1 (1999), Erweiterungsbau 2 (2001). Die beiden historischen Schulgebäude stehen unter Denkmalschutz und wurden zwischen 1995 und 2002 vollständig saniert. Durch den BBL M-V wurde eine baufachliche Bewertung des Schulkomplexes bezüglich der Inklusionskosten zzgl. des notwendigen Instandsetzungsbedarfes vorgenommen. Als Ergebnis soll die Regionale Schule im Rahmen der Inklusion mit den Förderschwerpunkten „Hören und Sehen“ und Förderschwerpunkt „körperlich-motorische Entwicklung“ ausgebaut werden.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V hat eine Vorschlagsliste zu den geplanten Schulstandorten der „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ sowie der „Schulen mit flexiblen Bildungsgang“ entsprechend der Inklusionsstrategie des Landes M-V erarbeitet. Der gesamte Schulkomplex besteht aus vier Schulgebäuden, einem WC-Gebäude und einer Sporthalle mit Sportplatz. Bei den Schulgebäuden handelt es sich um die Ehm-Welk-Schule (gebaut 1864), Goetheschule (1905), Erweiterungsbau 1 (1999), Erweiterungsbau 2 (2001). Die beiden historischen Schulgebäude stehen unter Denkmalschutz und wurden zwischen 1995 und 2002 vollständig saniert. Durch den BBL M-V wurde eine baufachliche Bewertung des Schulkomplexes bezüglich der Inklusionskosten zzgl. des notwendigen Instandsetzungsbedarfes vorgenommen. Als Ergebnis soll die Regionale Schule im Rahmen der Inklusion mit den Förderschwerpunkten „Hören und Sehen“ und Förderschwerpunkt „körperlich-motorische Entwicklung“ ausgebaut werden.
Gesamtwert des Auftrags: 431632.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: KSCH 2018/209 Für das Gesamtvorhaben wurden Zuwendungen aus dem Sonderprogramm für denSchulbau - Förderung zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Fördergrundsätze Kommunalinvestitionsförderung, Kapitel 2, Schulen, beantragt.
KSCH 2018/209 Für das Gesamtvorhaben wurden Zuwendungen aus dem Sonderprogramm für den Schulbau - Förderung zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Fördergrundsätze Kommunalinvestitionsförderung, Kapitel 2, Schulen, beantragt.
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung - Elektro
Kurze Beschreibung:
Es sind u.a. Installationen für die Beleuchtung der Wegeführung, Warn- und Informationseinrichtungen sowie Klingel- und Gegensprechanlagen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, ein akustisches Blindenleitsystem, elektrische Antriebe für Eingangstüren u.s.w. vorgesehen. Eine Treppenanlage am Haus 1 wird erneuert und ist mit einer Liftanlage zu versehen. Durch den Neubau eines Verbindungsbaus mit mittig angeordnetem Aufzug sollen Gebäude 2 und 3 über einen Eingang mit einer Automatiktür erschlossen werden.
Es sind u.a. Installationen für die Beleuchtung der Wegeführung, Warn- und Informationseinrichtungen sowie Klingel- und Gegensprechanlagen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, ein akustisches Blindenleitsystem, elektrische Antriebe für Eingangstüren u.s.w. vorgesehen. Eine Treppenanlage am Haus 1 wird erneuert und ist mit einer Liftanlage zu versehen. Durch den Neubau eines Verbindungsbaus mit mittig angeordnetem Aufzug sollen Gebäude 2 und 3 über einen Eingang mit einer Automatiktür erschlossen werden.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 2-4 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die KG 400 (Anlagengruppen 4 bis 7 im Sinne von §53 HOAI 2013).
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist die Freianlagenplanung im Sinne von § 39 i. V. m. Anlage 11 HOAI 2013 Leistungsphasen 2-9.
Für die LP 2-4 wird eine Bearbeitung innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhanden sein. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen sowie besonderer Leistungen im Sinne von § 39 i.V.m. Anlage 15 HOAI 2013 LP 5-9 ist optional.
Für die LP 2-4 wird eine Bearbeitung innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhanden sein. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen sowie besonderer Leistungen im Sinne von § 39 i.V.m. Anlage 15 HOAI 2013 LP 5-9 ist optional.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-19 📅
Name: Baukonzept Neubrandenburg GmbH
Postanschrift: Gerstenstraße 5
Postort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland 🇩🇪 Nordwestmecklenburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 233529.42 EUR 💰
39481.87 EUR 💰
Name: Ingenieurbüro Reik Schade, Planungsbüro für Elektrotechnik
Postanschrift: Ahornstraße 24
Postort: Pasewalk
Postleitzahl: 17309
Land: Vorpommern-Greifswald
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 93707.61 EUR 💰
Name: Ingenieurbüro Versorgungstechnik Moede
Postanschrift: Breite Straße 4
Postort: Anklam
Postleitzahl: 17389
Name: HKS Ingenieurbüro Ehlert
Postanschrift: Mühlenstraße 9
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 12199.73 EUR 💰
Postanschrift: Gerstenstraße 9
Gesamtwert des Auftrags: 52714.12 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
1
Referenz Zusätzliche Informationen
— Der Auftraggeber beabsichtigt, vorerst die Vertragsmuster der RBBau zu verwenden. Hierbei ist zu beachten, dass die Regelungen der HOAI (Fassung 2013) zur Verbindlichkeit von Mindest- und Höchstsätzen nicht mehr anzuwenden sind. Sh. Urteil des EuGH vom 4.7.2019 – Rs. C-377/17. Die Honorare sind frei zu vereinbaren;
— Der Auftraggeber beabsichtigt, vorerst die Vertragsmuster der RBBau zu verwenden. Hierbei ist zu beachten, dass die Regelungen der HOAI (Fassung 2013) zur Verbindlichkeit von Mindest- und Höchstsätzen nicht mehr anzuwenden sind. Sh. Urteil des EuGH vom 4.7.2019 – Rs. C-377/17. Die Honorare sind frei zu vereinbaren;
Zu II.1.6) – Angaben zu den Losen: Sofern ein Bieter das jeweils wirtschaftlichste Angebot für mehr Lose abgegeben hat, als er maximal erhalten kann, gilt Folgendes:
Hat ein Bieter Angebote für mehr als 3 Lose abgegeben, können an diesen Bieter auch mehr als 3 Lose vergeben werden, wenn er hierfür unter Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat; bei Punktgleichheit richtet sich dieZuschlagsentscheidung für die die 3 Lose übersteigenden Lose nach der niedrigsten Wertungssumme.
Hat ein Bieter Angebote für mehr als 3 Lose abgegeben, können an diesen Bieter auch mehr als 3 Lose vergeben werden, wenn er hierfür unter Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat; bei Punktgleichheit richtet sich dieZuschlagsentscheidung für die die 3 Lose übersteigenden Lose nach der niedrigsten Wertungssumme.
Von der maximalen Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können (s. II.1.6)), kann der Auftraggeber erhöhend abweichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einere Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einere Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.