Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angabe Gesamtprojektleitung und stellvertretende Gesamtprojektleitung, Teilbereich Objektplanung Verkehrsanlagen, Teilbereich Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie der Hauptsachbearbeitenden Ingenieur_Innen Verkehrsanlagen sowie Ingenieurbauwerke;
— § 47 (1), (2), (3), (4): Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer/Eignungsleihe;
— § 47 (1) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Subunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung;
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter_innen.
(Beschäftigte Ingenieure, inklusive Inhaber, ohne Praktikanten und Hilfskräfte – gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) der Geschäftsjahre 2017-2019 im Tätigkeitsbereich der Objektplanung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken.
— Eigenerklärung zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG).
Referenzen:
— § 46 (3) Nr.1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büros/der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen:
Eigenerklärung über die Richtigkeit der Referenzen. Es wird die Angabe zu wesentlichen in den letzten 7 Jahren (2013 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) fertiggestellten Leistungen in Form von Referenzprojekten gefordert.
Referenzkriterium (1):
Objektplanung für Verkehrsanlagen für die Erschließung von Wohngebieten in innerstädtischen Bereichen einschließlich des Fuß- und Radverkehrs und vorzugsweise mit Verkehrsberuhigten Bereichen in Städten mit > 25 000 Einwohnern und einem Bauvolumen > 0,5 Mio. EUR (netto).
Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 47 HOAI 2013).
Referenzkriterium (2):
Objektplanung für Verkehrsanlagen für die Erschließung von Wohngebieten in innerstädtischen Bereichen einschließlich des Fuß- und Radverkehrs und vorzugsweise mit
Verkehrsberuhigten Bereichen in Städten mit > 25 000 Einwohnern und einem Bauvolumen > 0,5 Mio. EUR (netto).
Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirken bei der Vergabe, Bauoberleitung, Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 47 HOAI 2013).
Referenzkriterium (3):
Objektplanung für Ingenieurbauwerke zur Entwässerung der Verkehrsfläche von Erschließungseinrichtungen vorzugsweise als dezentrale oder semidezentrale
Entwässerung für Wohngebiete im innerstädtischen Bereich in Städten mit > 25 000 Einwohnern und einem Bauvolumen > 100 000 EUR (netto).
Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 43 HOAI 2013).
Referenzkriterium (4):
Objektplanung für Ingenieurbauwerke zur Entwässerung der Verkehrsfläche von Erschließungseinrichtungen vorzugsweise als dezentrale oder semidezentrale
Entwässerung für Wohngebiete im innerstädtischen Bereich in Städten mit > 25 000 Einwohnern und einem Bauvolumen > 100 000 EUR (netto).
Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirken bei der Vergabe, Bauoberleitung, Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 43 HOAI 2013).
Referenzkriterium (5):
Objektplanung für Ingenieurbauwerke, Geh- und Radwegbrücken mit Spannweite von L ≥ 20 m und einem Bauvolumen > 250 000 EUR (netto).
Grundlagenermittlung, Vorplanung (Leistungsphasen 1 bis 2 nach § 43 HOAI 2013).
Referenzkriterium (6):
Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke, Geh- und Radwegbrücken mit Spannweiten von L ≥ 20 m und einem Bauvolumen > 250 000 EUR (netto).
Grundlagenermittlung, Vorplanung (Leistungsphasen 1 bis 2 nach § 50 HOAI 2013).
Referenzkriterium (7):
Örtliche Bauüberwachung in den Bereichen der Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für Entwässerungseinrichtungen.
Die Bewertung erfolgt gemäß der Bewertungsmatrix. Die zur jeweiligen Referenz zu erbringenden Mindestanforderungen sind in der Bewertungsmatrix angegeben. Für jede Referenz sind geeignete Unterlagen (Pläne, Fotos) beizufügen.