Zur Deckung des Wohnraumbedarfs entwickelt die Stadt Freiburg derzeit den neuen Stadtteil Dietenbach im Westen des Stadtgebiets. Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Objektplanung Verkehrsanlagen und nach §§ 41 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie nach §§ 48 ff HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, Tragwerksplanung zzgl. bes. Leistungen. Auftragsinhalte: — Haupterschließung; — Erschließung der Teilquartiere; — Feinerschließung-Wohnstraßen; — Öffentlicher Personennahverkehr – Stadtbahn u. Bus; — Rad- u. Fußverkehr. Ziel der Planung ist ein Verkehrssystem, das die Erschließung für die motorisierten sowie nicht motorisierten Verkehre sicherstellt. Gleichzeitig soll eine hohe Aufenthaltsqualität auf den Erschließungsstraßen erreicht werden. Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 14 (3) Nr. 2/4 u.§17 VgV, mit einer Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Referenznummer: 2020004247
Kurze Beschreibung:
Zur Deckung des Wohnraumbedarfs entwickelt die Stadt Freiburg derzeit den neuen Stadtteil Dietenbach im Westen des Stadtgebiets.
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Objektplanung Verkehrsanlagen und nach §§ 41 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie nach §§ 48 ff HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, Tragwerksplanung zzgl. bes. Leistungen.
Auftragsinhalte:
— Haupterschließung;
— Erschließung der Teilquartiere;
— Feinerschließung-Wohnstraßen;
— Öffentlicher Personennahverkehr – Stadtbahn u. Bus;
— Rad- u. Fußverkehr.
Ziel der Planung ist ein Verkehrssystem, das die Erschließung für die motorisierten sowie nicht motorisierten Verkehre sicherstellt. Gleichzeitig soll eine hohe Aufenthaltsqualität auf den Erschließungsstraßen erreicht werden.
Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 14 (3) Nr. 2/4 u.§17 VgV, mit einer Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe).
Zur Deckung des Wohnraumbedarfs entwickelt die Stadt Freiburg derzeit den neuen Stadtteil Dietenbach im Westen des Stadtgebiets.
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Objektplanung Verkehrsanlagen und nach §§ 41 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie nach §§ 48 ff HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, Tragwerksplanung zzgl. bes. Leistungen.
Auftragsinhalte:
— Haupterschließung;
— Erschließung der Teilquartiere;
— Feinerschließung-Wohnstraßen;
— Öffentlicher Personennahverkehr – Stadtbahn u. Bus;
— Rad- u. Fußverkehr.
Ziel der Planung ist ein Verkehrssystem, das die Erschließung für die motorisierten sowie nicht motorisierten Verkehre sicherstellt. Gleichzeitig soll eine hohe Aufenthaltsqualität auf den Erschließungsstraßen erreicht werden.
Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 14 (3) Nr. 2/4 u.§17 VgV, mit einer Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe).
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-26 📅
Datum des Beginns: 2021-06-30 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 165-400741
ABl. S-Ausgabe: 165
Zusätzliche Informationen
Ergänzend zu II.2.7.
— Vorplanung 30.6.2021;
— Planung bis Entwurf 30.12.2021;
— Ausführungsplanung ca. 2. Jahreshälfte 2022;
— Vergabe Bauleistung ca. 1. Jahreshälfte 2023;
— Beginn der Baumaßnahme ab Mitte 2023.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Deckung des Wohnraumbedarfs entwickelt die Stadt Freiburg derzeit den neuen Stadtteil Dietenbach im Westen des Stadtgebiets.
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Objektplanung Verkehrsanlagen und nach §§ 41 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie nach §§ 48 ff HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, Tragwerksplanung zzgl. bes. Leistungen.
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Objektplanung Verkehrsanlagen und nach §§ 41 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie nach §§ 48 ff HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, Tragwerksplanung zzgl. bes. Leistungen.
Auftragsinhalte:
— Haupterschließung;
— Erschließung der Teilquartiere;
— Feinerschließung-Wohnstraßen;
— Öffentlicher Personennahverkehr – Stadtbahn u. Bus;
— Rad- u. Fußverkehr.
Ziel der Planung ist ein Verkehrssystem, das die Erschließung für die motorisierten sowie nicht motorisierten Verkehre sicherstellt. Gleichzeitig soll eine hohe Aufenthaltsqualität auf den Erschließungsstraßen erreicht werden.
Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 14 (3) Nr. 2/4 u.§17 VgV, mit einer Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe).
Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, kurze Beschreibung siehe II.1.4..
Zu erbringende (Planungs-) Leistungen:
— parallel zur Planung der Verkehrsflächen und der Entwässerung wird der Bebauungsplan entwickelt. Die Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Stadtplanung im Zuge der Bebauungsplanerstellung sind ebenfalls wichtige Bestandteile des zu vergebenden Planungsauftrags.
— parallel zur Planung der Verkehrsflächen und der Entwässerung wird der Bebauungsplan entwickelt. Die Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Stadtplanung im Zuge der Bebauungsplanerstellung sind ebenfalls wichtige Bestandteile des zu vergebenden Planungsauftrags.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (sowohl Grundleistungen als auch optionale Leistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht, ebenso besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (sowohl Grundleistungen als auch optionale Leistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht, ebenso besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen.
Der Auftraggeber vergibt folgende Planungsleistungen stufenweise:
1. Objektplanung Verkehrsanlagen:
Honorarzone III unten:
Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach §§ 45 ff HOAI 2013) bei LP 4 nur Aufbereitung und Zuarbeit der Entwurfsplanung zum Bebauungsplan.
Optional ist die Erweiterung des Auftrags um folgende Leistungen vorgesehen:
— Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach §§ 45 ff HOAI 2013.
Ebenfalls optional:
— Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe (teilweise) sowie Objektüberwachung (Leistungsphasen 6 bis 9 nach §§ 45 ff HOAI 2013).
Als besondere Leistung:
— Erarbeitung, Zusammenführung und Verfeinerung eines grundsätzlichen Achs und Höhenkonzepts als Planungsgrundlage im Umgriff des gesamten Baugebiets;
— örtliche Bauüberwachung.
2. Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Dezentrale oder Semidezentrale Regenwasserableitung mit Versickerung auch konzeptionelle Abstimmung mit der privaten Entwässerungsplanung:
— Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach §§ 4 1 ff HOAI 2013).
Bei LP 4 nur Aufbereitung und Zuarbeit der Entwurfsplanung zum Bebauungsplan
— Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe (teilweise) sowie Objektüberwachung (Leistungsphasen 6 bis 9 nach §§ 4 1 ff HOAI 2013).
3. Objektplanung Ingenieurbauwerke für eine Fuß und Radwegbrücke:
Die Vorplanung soll die Grundlage und die Rahmenbedingungen für einen auf diesen Ergebnissen aufbauenden Planungswettbewerb dienen. Grundlagenermittlung, Vorplanung (Leistungsphasen 1 bis 2 nach §§ 4 1 ff HOAI.
4. Tragwerksplanung für eine Fuß und Radwegbrücke:
Die Vorplanung soll die Grundlage und die Rahmenbedingungen für einen auf diesen Ergebnissen aufbauenden Pl anungswettbewerb dienen.
Grundlagenermittlung, Vorplanung (Leistungsphasen 1 bis 2 nach §§ 4 9 ff HOAI.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (sowohl Grundleistungen als auch optionale Leistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht, ebenso besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (sowohl Grundleistungen als auch optionale Leistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht, ebenso besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen.
Zusätzliche Informationen:
Ergänzend zu II.2.7.
— Vorplanung 30.6.2021;
— Planung bis Entwurf 30.12.2021;
— Ausführungsplanung ca. 2. Jahreshälfte 2022;
— Vergabe Bauleistung ca. 1. Jahreshälfte 2023;
— Beginn der Baumaßnahme ab Mitte 2023.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung gemäß § 75 (2) VgV, dass die Berechtigung vorliegt, nach den Gesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu sein;
— Eigenerklärung zu § 42 und § 48 (3), (4), (5), (6) VgV, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 (1) VgV i. V. m. § 123 und 124 GWB bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— § 45 (1) Nr. 3, (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden;
— § 45 (1) Nr. 1, (4) Nr. 4 VgV: Eigenerklärung über bisherige Umsätze netto der Geschäftsjahre 2017, 2018, 2019 für vergleichbare Dienstleistungen im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ffHOAI), Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff HOAI);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— § 45 (1) Nr. 1, (4) Nr. 4 VgV: Eigenerklärung über bisherige Umsätze netto der Geschäftsjahre 2017, 2018, 2019 für vergleichbare Dienstleistungen im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ffHOAI), Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff HOAI);
— § 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit, mit Anderen;
— § 46 (3) Nr. 3 und 9 VgV: Eigenerklärung zur Einhaltung der technischen Ausstattung (Vorgaben des Auftraggebers:
Die Ergebnisse in digitaler Form müssen beim Auftraggeber direkt weiterbearbeitbar sein und mindestens in AutoCAD-Dateiformaten und DWG/DXF-Dateiformaten georeferenziert und mit Weltkoordinaten nach UTM Koordinatensystem vorgelegt werden.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe Gesamtprojektleitung und stellvertretende Gesamtprojektleitung, Teilbereich Objektplanung Verkehrsanlagen, Teilbereich Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie der Hauptsachbearbeitenden Ingenieur_Innen Verkehrsanlagen sowie Ingenieurbauwerke;
— § 47 (1), (2), (3), (4): Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer/Eignungsleihe;
— § 47 (1) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Subunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung;
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter_innen.
(Beschäftigte Ingenieure, inklusive Inhaber, ohne Praktikanten und Hilfskräfte – gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) der Geschäftsjahre 2017-2019 im Tätigkeitsbereich der Objektplanung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken.
— Eigenerklärung zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG).
Referenzen:
— § 46 (3) Nr.1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büros/der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen:
Eigenerklärung über die Richtigkeit der Referenzen. Es wird die Angabe zu wesentlichen in den letzten 7 Jahren (2013 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) fertiggestellten Leistungen in Form von Referenzprojekten gefordert.
Referenzkriterium (1):
Objektplanung für Verkehrsanlagen für die Erschließung von Wohngebieten in innerstädtischen Bereichen einschließlich des Fuß- und Radverkehrs und vorzugsweise mit Verkehrsberuhigten Bereichen in Städten mit > 25 000 Einwohnern und einem Bauvolumen > 0,5 Mio. EUR (netto).
Objektplanung für Verkehrsanlagen für die Erschließung von Wohngebieten in innerstädtischen Bereichen einschließlich des Fuß- und Radverkehrs und vorzugsweise mit Verkehrsberuhigten Bereichen in Städten mit > 25 000 Einwohnern und einem Bauvolumen > 0,5 Mio. EUR (netto).
Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 47 HOAI 2013).
Referenzkriterium (2):
Objektplanung für Verkehrsanlagen für die Erschließung von Wohngebieten in innerstädtischen Bereichen einschließlich des Fuß- und Radverkehrs und vorzugsweise mit
Verkehrsberuhigten Bereichen in Städten mit > 25 000 Einwohnern und einem Bauvolumen > 0,5 Mio. EUR (netto).
Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirken bei der Vergabe, Bauoberleitung, Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 47 HOAI 2013).
Referenzkriterium (3):
Objektplanung für Ingenieurbauwerke zur Entwässerung der Verkehrsfläche von Erschließungseinrichtungen vorzugsweise als dezentrale oder semidezentrale
Entwässerung für Wohngebiete im innerstädtischen Bereich in Städten mit > 25 000 Einwohnern und einem Bauvolumen > 100 000 EUR (netto).
Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 43 HOAI 2013).
Referenzkriterium (4):
Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirken bei der Vergabe, Bauoberleitung, Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 43 HOAI 2013).
Referenzkriterium (5):
Objektplanung für Ingenieurbauwerke, Geh- und Radwegbrücken mit Spannweite von L ≥ 20 m und einem Bauvolumen > 250 000 EUR (netto).
Grundlagenermittlung, Vorplanung (Leistungsphasen 1 bis 2 nach § 43 HOAI 2013).
Referenzkriterium (6):
Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke, Geh- und Radwegbrücken mit Spannweiten von L ≥ 20 m und einem Bauvolumen > 250 000 EUR (netto).
Grundlagenermittlung, Vorplanung (Leistungsphasen 1 bis 2 nach § 50 HOAI 2013).
Referenzkriterium (7):
Örtliche Bauüberwachung in den Bereichen der Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für Entwässerungseinrichtungen.
Die Bewertung erfolgt gemäß der Bewertungsmatrix. Die zur jeweiligen Referenz zu erbringenden Mindestanforderungen sind in der Bewertungsmatrix angegeben. Für jede Referenz sind geeignete Unterlagen (Pläne, Fotos) beizufügen.
Mindeststandards:
Allgemeine Mindestanforderungen:
1. Die zu den jeweiligen Bewertungskriterien 1. bis 7. genannten Leistungen müssen innerhalb der letzten 7 Jahre (2013 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) fertiggestellt worden sein, d. h. die angegebenen Leistungsphasen und besondere Leistungen müssen in diesem Zeitraum bearbeitet worden sein. Referenzen die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
1. Die zu den jeweiligen Bewertungskriterien 1. bis 7. genannten Leistungen müssen innerhalb der letzten 7 Jahre (2013 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) fertiggestellt worden sein, d. h. die angegebenen Leistungsphasen und besondere Leistungen müssen in diesem Zeitraum bearbeitet worden sein. Referenzen die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
2. Den Referenzen (Bewertungskriterien 1. bis 7.) muss sich jeweils der vorgesehene Bürostandort der Leistungserbringung oder mindestens einer der vorgesehenen Bearbeiter zuordnen lassen. Referenzen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
2. Den Referenzen (Bewertungskriterien 1. bis 7.) muss sich jeweils der vorgesehene Bürostandort der Leistungserbringung oder mindestens einer der vorgesehenen Bearbeiter zuordnen lassen. Referenzen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
3. Für die Bewertungskriterien 1. bzw. 7. muss je Referenzprojekt mindestens 1 Punkt erzielt werden. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das betreffende Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt.
4. Für die Bewertungskriterien 9-10 muss jeweils mindestens 3 Punkte erzielt werden. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Hinweis: Die Einwohnerzahl ist kein Mindestkriterium.
5. Spezifische Mindestanforderungen:
Die spezifischen Mindestanforderungen für die anzugebenden Umsätze, die beschäftigten Ingenieur_innen, sowie die Referenzen sind in den Dateien für die jeweiligen (Referenz-) Kriterien aufgeführt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Ingenieure gemäß § 75 Abs. 2 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträgein Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beidem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträgein Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beidem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden 3-5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach der Auswahlphase (1. Stufe) für die 2. Stufeberücksichtigt.
Sollten mehr als 5 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl für die 2. Stufe berücksichtigt.
Die Bewertung zur Ermittlung der Teilnehmer für die 2. Stufe erfolgt auf Basis der Bewertungskriterien, Erfüllung der Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit.
Bei Punktgleichheit wird die von den entsprechenden Bewerbern in den Bewertungskriterien 1. bis 7. insgesamt erreichte Punktzahl als Entscheidungskriterium herangezogen. Sollte auch in diesem Fall eine Punktgleichheit bestehen, so erfolgt die Entscheidung per Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei Punktgleichheit wird die von den entsprechenden Bewerbern in den Bewertungskriterien 1. bis 7. insgesamt erreichte Punktzahl als Entscheidungskriterium herangezogen. Sollte auch in diesem Fall eine Punktgleichheit bestehen, so erfolgt die Entscheidung per Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:40
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über die vollständig auszufüllenden Teilnahmeunterlagen mit zugehörigen Anlagen.
Weitere Unterlagen als die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Elektronische Teilnahmeanträge sind zwingend, Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen werden.
Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Vor- und Nachname der natürlichen Person, die das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben.
Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Vor- und Nachname der natürlichen Person, die das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3.). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u. Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3.). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u. Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 77 Absatz 1 VgV). Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen.
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich darauf hinzuweisen.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Mustervertrag, Zuschlagskriterien, Honorarblatt und Ablauf der Verhandlungsgespräche.
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle: OJS 2020/S 165-400741 (2020-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Deckung des Wohnraumbedarfs entwickelt die Stadt Freiburg derzeit den neuen Stadtteil Dietenbach im Westen des Stadtgebiets.
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Objektplanung Verkehrsanlagen und nach §§ 41 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie nach §§ 48 ff HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, Tragwerksplanung zzgl. bes. Leistungen.
Auftragsinhalte:
— Haupterschließung,
— Erschließung der Teilquartiere,
— Feinerschließung-Wohnstraßen,
— Öffentlicher Personennahverkehr – Stadtbahn u. Bus,
— Rad- u. Fußverkehr.
Ziel der Planung ist ein Verkehrssystem, das die Erschließung für die motorisierten sowie nicht motorisierten Verkehre sicherstellt. Gleichzeitig soll eine hohe Aufenthaltsqualität auf den Erschließungsstraßen erreicht werden.
Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 14 (3) Nr. 2/4 u.§17 VgV, mit einer Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe).
Zur Deckung des Wohnraumbedarfs entwickelt die Stadt Freiburg derzeit den neuen Stadtteil Dietenbach im Westen des Stadtgebiets.
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Objektplanung Verkehrsanlagen und nach §§ 41 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie nach §§ 48 ff HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, Tragwerksplanung zzgl. bes. Leistungen.
Auftragsinhalte:
— Haupterschließung,
— Erschließung der Teilquartiere,
— Feinerschließung-Wohnstraßen,
— Öffentlicher Personennahverkehr – Stadtbahn u. Bus,
— Rad- u. Fußverkehr.
Ziel der Planung ist ein Verkehrssystem, das die Erschließung für die motorisierten sowie nicht motorisierten Verkehre sicherstellt. Gleichzeitig soll eine hohe Aufenthaltsqualität auf den Erschließungsstraßen erreicht werden.
Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 14 (3) Nr. 2/4 u.§17 VgV, mit einer Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe).
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau – Vergabemanagement
Ergänzend zu II.2.7)
Vorplanung 30.6.2021
Planung bis Entwurf 30.12.2021
Ausführungsplanung ca. 2. Jahreshälfte 2022
Vergabe Bauleistung ca. 1. Jahreshälfte 2023
Beginn der Baumaßnahme ab Mitte 2023.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Haupterschließung,
— Erschließung der Teilquartiere,
— Feinerschließung-Wohnstraßen,
— Öffentlicher Personennahverkehr – Stadtbahn u. Bus,
Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, kurze Beschreibung siehe II.1.4).
— Parallel zur Planung der Verkehrsflächen und der Entwässerung wird der Bebauungsplan entwickelt. Die Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Stadtplanung im Zuge der Bebauungsplanerstellung sind ebenfalls wichtige Bestandteile des zu vergebenden Planungsauftrags.
— Parallel zur Planung der Verkehrsflächen und der Entwässerung wird der Bebauungsplan entwickelt. Die Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Stadtplanung im Zuge der Bebauungsplanerstellung sind ebenfalls wichtige Bestandteile des zu vergebenden Planungsauftrags.
1. Objektplanung Verkehrsanlagen
Honorarzone III unten
Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach §§ 45 ff HOAI 2013) bei LP 4 nur Aufbereitung und Zuarbeit der Entwurfsplanung zum Bebauungsplan Optional ist die Erweiterung des Auftrags um folgende Leistungen vorgesehen:
Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach §§ 45 ff HOAI 2013) bei LP 4 nur Aufbereitung und Zuarbeit der Entwurfsplanung zum Bebauungsplan Optional ist die Erweiterung des Auftrags um folgende Leistungen vorgesehen:
— Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach §§ 45 ff HOAI 2013
— Erarbeitung, Zusammenführung und Verfeinerung eines grundsätzlichen Achs und Höhenkonzepts als Planungsgrundlage im Umgriff des gesamten Baugebiets
— örtliche Bauüberwachung
Dezentrale oder Semidezentrale
Regenwasserableitung mit Versickerung auch Konzeptionelle Abstimmung mit der privaten Entwässerungsplanung
— Grundlagenermittlung, Vorpl anung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach §§ 4 1 ff HOAI 2013).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-27 📅
Name: Fichtner Water & Transportation GmbH
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79110
Land: Deutschland 🇩🇪 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2020/S 248-617959 (2020-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Dietenbachgelände Freiburg 1.BA; NT2
Referenznummer: 2020004247
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Dietenbachgelände Freiburg 1.BA; NT2;
Zur Deckung des Wohnraumbedarfs entwickelt die Stadt Freiburg derzeit den neuen Stadtteil Dietenbach im
Westen des Stadtgebiets.
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Objektplanung Verkehrsanlagen und nach §§ 41
ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie nach §§ 48 ff HOAI, Teil 4, Abschnitt 1,
Tragwerksplanung zzgl. bes. Leistungen.
Auftragsinhalte:
— Haupterschließung,
— Erschließung der Teilquartiere,
— Feinerschließung-Wohnstraßen,
— Öffentlicher Personennahverkehr – Stadtbahn u. Bus,
— Rad- u. Fußverkehr.
Ziel der Planung ist ein Verkehrssystem, das die Erschließung für die motorisierten sowie nicht motorisierten
Verkehre sicherstellt. Gleichzeitig soll eine hohe Aufenthaltsqualität auf den Erschließungsstraßen erreicht
werden.
Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Dietenbachgelände Freiburg 1.BA; NT2;
Zur Deckung des Wohnraumbedarfs entwickelt die Stadt Freiburg derzeit den neuen Stadtteil Dietenbach im
Westen des Stadtgebiets.
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Objektplanung Verkehrsanlagen und nach §§ 41
ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie nach §§ 48 ff HOAI, Teil 4, Abschnitt 1,
Tragwerksplanung zzgl. bes. Leistungen.
Auftragsinhalte:
— Haupterschließung,
— Erschließung der Teilquartiere,
— Feinerschließung-Wohnstraßen,
— Öffentlicher Personennahverkehr – Stadtbahn u. Bus,
— Rad- u. Fußverkehr.
Ziel der Planung ist ein Verkehrssystem, das die Erschließung für die motorisierten sowie nicht motorisierten
Verkehre sicherstellt. Gleichzeitig soll eine hohe Aufenthaltsqualität auf den Erschließungsstraßen erreicht
werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2020004247
Beschreibung der Beschaffung:
Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Dietenbachgelände Freiburg 1.BA; NT2
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-10-28 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots: LOT-000
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fichtner Water & Transportation GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postleitzahl: 79110
Postort: Freiburg im Breisgau
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: 000📞
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Telefon: +49 7219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-13+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Fortschreibung Kostenberechnung; Zusätzliche Leistungen für die Planung der Straßendämme, Zusätzlich erforderliche bauliche Leistungen;
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Fortschreibung Kostenberechnung; Zusätzliche Leistungen für die Planung der Straßendämme, Zusätzlich erforderliche bauliche Leistungen;