Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte Anlage „Eigenerklärung zur Eignung"
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Den Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Bewerber und Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind.
Bei einer Übermittlung einer EEE kann der Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens sämtliche oder einen Teil der geforderten Unterlagen verlangen, soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Im Übrigen sind die Unterlagen auf gesonderte Aufforderung von dem Bieter vorzulegen, der den Auftrag erhalten soll.
Der Auftraggeber verlangt hinsichtlich der Erfahrung als Mindestanforderungen:
Die Projektleitung hat mindestens 5 Jahre Berufserfahrung mit Projektleitung im Bereich der Landschaftsplanung oder mindestens einen Landschaftsplan nach § 23 HOAI bzw. einen Landschaftsrahmenplan nach § 25 HOAI als Projektleitung betreut und abgeschlossen.
Als abgeschlossen gilt:
— Landschaftsplan: Die Leistungsphase 4 gem. § 23 HOAI wurde erbracht;
— Landschaftsrahmenplan: Die Leistungsphase 4 gem. § 25 HOAI wurde erbracht.
Die stellvertretende Projektleitung hat mindestens ein Jahr Berufserfahrung mit Sachbearbeitung im Bereich der Landschaftsplanung. Hiervon ausgeschlossen sind Berufserfahrungen im Bereich der Freianlagen- und Verkehrsplanung.
Die Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mindestens einen Landschaftsplan nach § 23 HOAI oder einen Landschaftsrahmenplan nach § 25 HOAI bearbeitet und abgeschlossen.
Als abgeschlossen gilt:
— Landschaftsplan: Die Leistungsphase 4 gem. § 23 HOAI wurde erbracht;
— Landschaftsrahmenplan: Die Leistungsphase 4 gem. § 25 HOAI wurde erbracht.
2. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mindestens eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches - BauGB zu einem Flächennutzungsplan erstellt und abgeschlossen.
Technische Anforderung:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist dazu im Stande, alle Planwerke „OSIRIS-Neo" konform zu liefern, um die Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Übernahme der Planwerke in das GIS-Informationssystem des Landes zu beachten und umzusetzen.
Studien- und Ausbildungsnachweise:
Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung hat einen Hochschulabschluss in einer planenden/raumbezogenen Disziplin.
Dies umfasst ein abgeschlossenes Studium (Diplom/Master/Bachelor) der Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung/Landespflege oder Biologie/Geographie beziehungsweise ein abgeschlossenes Studium (Diplom/Master/Bachelor) der Stadtplanung/Raumplanung mit Vertiefung in den vorgenannten Bereichen oder vergleichbare Abschlüsse. Eine Kopie des Hochschulnachweises bzw. eines vergleichbaren Abschlusses ist mit dem Angebot vorzulegen.
Ausländische Bieter haben die entsprechenden Nachweise und Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.