Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) Objektplaner in den Lph. 2 bis 7 (Entwurfsverfassers),
c) Objektplaner in den weiteren Lph. ab Lph. 8 (Bauüberwacher).
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (für Bauüberwachung nicht zwingend) beinhalten.
2. Referenzen:
Darstellung von maximal 5 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen über die Planung und Bauüberwachung von Kitas oder vergleichbaren Mehrzweckgebäuden, die in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurden und bei denen der Referenznehmer die Leistungsphasen 2 bis 8 für die Gebäudeplanung (§ 34 HOAI) erbracht hat.
Für die jeweilige Referenz sind folgende Angaben zu machen:
— Ort, Art und Umfang der Baumaßnahme bzw. des Referenzprojektes, Nutzungszweck, Größe, gestalterische Besonderheiten, besondere energetische oder ähnliche Maßnahmen;
— Neubau/Fördermittel;
— Realisierungszeitraum und Termineinhaltung während des Planungs- und Realisierungszeitraumes unter Angabe des geplanten und tatsächlichen Fertigstellungstermins;
— vom Referenznehmer erbrachte Leistungen aufgeschlüsselt nach Leistungsbildern und Leistungsphasen der HOAI;
— Auftraggeber (mit Ansprechpartner und aktueller Telefonnummer);
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen) (max. 3 DIN A 4 Seiten).
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
4. Technische Ausstattung:
Erklärung zur Ausstattung mit CAD- und AVA-Software mit den üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie dxf, dwg sowie GAEB für die Leistungserbringung.
Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 und 4 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen(sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 2 einschließlich der für ihren vorgesehenen Leistungsbereich entsprechende Referenzen mit den unter Ziffer 2 geforderten Angaben einzureichen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Die angegebenen Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe bepunktet. Für diesen Fall hat der Bewerber darauf in seinem Teilnahmeantrag hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt und die zu bepunktenden Referenzen in der dafür vorgesehenen Tabelle in der von ihm zu bestimmenden Reihenfolge angibt.